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Kleine AnfrageWahlperiode 8Beantwortet

Küstensicherheit und Tankerunfälle (G-SIG: 00001389)

Verbesserung der Sicherheit von Tankschiffen gem. den Beschlüssen der IMCO-Konferenz, Maßnahmen der Bundesregierung nach dem Unfall auf der Bohrinsel Bravo, Katastrophenpläne der Anrainerstaaten der Nordsee für den Fall von Ölverschmutzungen, Aufbau einer Öl- und Katastrophenschutzflottille der Nordseeanrainerstaaten

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Verkehr

Datum

11.05.1978

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 8/170614.04.78

Küstensicherheit und Tankerunfälle

der Abgeordneten Dr. von Geldern, Dr. Narjes, Blumenfeld, Sick, Dreyer, Dr. Köhler, (Wolfsburg), Dr. Müller-Hermann, Metz, Dr. Hüsch, Dr. Hoffacker, Schröder (Wilhelminenhof), Nordlohne, Kittelmann, Dr. Reimers, Lagershausen, Frau Tübler, Dr. Hubrig, Krey und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Kleine Anfrage

der Abgeordneten Dr. von Geldern, Dr. Narjes, Blumenfeld, Sick, Dreyer, Dr. Köhler, (Wolfsburg), Dr. Müller-Hermann, Metz, Dr. Hüsch, Dr. Hoffacker, Schröder (Wilhelminenhof), Nordlohne, Kittelmann, Dr. Reimers, Lagershausen, Frau Tübler, Dr. Hubrig, Krey und der Fraktion der CDU/CSU

Küstensicherheit und Tankerunfälle

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Welche Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit von Tankschiffen hat die Bundesregierung seit dem Unfall des Tankers „Torrey Canyon" im Jahre 1967 gefordert, ergriffen, und mit welchem Erfolg werden diese Maßnahmen bisher verwirklicht?

2

Warum hat die Bundesregierung während der letzten IMCO-Konferenz keine einschneidenden Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit von Tankschiffen unterstützt?

3

Ist die Bundesregierung bereit, sich dafür einzusetzen, daß die auf der letzten IMCO-Konferenz gefaßten Beschlüsse zur Verbesserung der Sicherheit von Tankschiffen bereits vor ihrer allseitigen Ratifizierung von den Anrainerstaaten der Nordsee in Kraft gesetzt werden?

4

Welche Bedenken hat die Bundesregierung gegen die Festsetzung eines Höchstalters für Tankschiffe?

5

Aus welchen Gründen sind bislang einheitlich Regelungen in der Europäischen Gemeinschaft über die Sicherheit von Tankschiffen unterblieben?

6

Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung nach dem Unfall auf der Bohrinsel Bravo und den zahlreichen Tankerunfällen in letzter Zeit für den Katastrophenschutz und zum Schutz gegen Ölverschmutzung geplant, und welche dieser Maßnahmen wurden bisher verwirklicht?

7

Welche gemeinsamen Katastrophenpläne der Anrainerstaaten der Nordsee für den Fall von Ölunfällen und Ölverschmutzungen bestehen, und welches ist ihr Inhalt?

8

Wenn ja, betrachtet die Bundesregierung die bisher vorliegenden gemeinsamen Katastrophenpläne der Anrainerstaaten der Nordsee für den Fall von Ölunfällen und Ölverschmutzungen für ausreichend?

9

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß eine aus zweckentsprechenden Neubauten zusammengesetzte Öl- und Katastrophenschutzflottille, die in Koordinierung mit den anderen Nordseeanrainerstaaten aufgebaut werden sollte, eine nützliche und notwendige Ergänzung der bestehenden Katastrophenschutzpläne des Bundes und der Küstenländer bei Ölunfällen und Ölverschmutzungen darstellen würde und daß dabei auch Erfahrungen aus dem Einsatz der Seenotrettungskreuzer verwendet werden können?

10

Hat die Bundesregierung den vor Monaten in der Öffentlichkeit diskutierten Vorschlag einer 01- und Katastrophenschutzflottille geprüft, und welches ist das Ergebnis dieser Prüfung?

11

Wurde die Frage des Aufbaues einer Öl- und Katastrophenschutzflottille mit den anderen Nordseeanrainerstaaten diskutiert, und welches ist die Haltung jener Staaten zu diesem Vorschlag?

12

Ist die Bundesregierung bereit, falls sich der Aufbau einer solchen gemeinsamen Öl- und Katastrophenschutzflottille verzögert, im Rahmen eines Sofortprogrammes eigene Schutzboote oder Spezialschiffe zu bauen, die später in eine gemeinsame Flottille eingebracht werden könnten?

13

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, falls sie dem Aufbau einer Öl- und Katastrophenschutzflottille im Rahmen eines Sofortprogrammes nicht zustimmt, um eine Ölkatastrophe z. B. vor den Ostfriesischen Inseln zu verhindern, wenn nach einem Tanketunfall Öl in dem Ausmaße der „Amoco-Cadiz-Katastrophe" ausläuft und wie in diesem Falle außergewöhnliche Witterungsverhältnisse eintreten?

14

Welche sonstigen technischen Alternativpläne gegen Ölverschmutzungs- und Brandkatastrophen hat die Bundesregierung, und warum hat sie noch nicht mit ihrer Verwirklichung begonnen?

15

Hält die Bundesregierung den Vorschlag für realisierbar, daß, um baldmöglichst ein wirksames Instrument für den Fall von Ölunfällen zu haben, die Baukosten für die Öl- und Katastrophenschutzflottille von Regierungen der Nordseeanrainerstaaten getragen werden, die Unterhaltskosten aber später durch die Einsatzgebühren abgedeckt werden?

16

Kann mit einer Sofortentscheidung der Bundesregierung über den Aufbau einer Öl- und Katastrophenschutzflottille bzw. einem entsprechenden Sachprogramm gerechnet werden, das über die in der Presse bekannt gewordenen Anregungen der Bundesregierung im EG-Ministerrat hinausgeht?

17

In welchem Umfang wurde die Ankündigung des Parlamentarischen Staatssekretärs Wrede im Mai 1977 (Plenarprotokoll 8/25, S. 1810) weitere Geräte für den Katastrophenschutz bei Ölunfällen und der Gefahr von Ölverschmutzungen zu beschaffen, bisher verwirklicht?

18

Wurde die im Mai 1977 vom Parlamentarischen Staatssekretär Wrede (Plenarprotokoll 8/25, S. 1811) angekündigte Prüfung, ob das von den Anrainerstaaten der Nordsee verabschiedete Übereinkommen über die zivilrechtliche Haftung für Ölverschmutzungsschäden ausreichend Schutz gewährt, durchgeführt, und welches sind die Ergebnisse dieser Prüfung?

Bonn, den 14. April 1978

Dr. von Geldern Dr. Narjes Blumenfeld Sick Dreyer Dr. Köhler (Wolfsburg) Dr. Müller-Hermann Metz Dr. Hüsch Dr. Hoffacker Schröder (Wilhelminenhof) Nordlohne Kittelmann Dr. Reimers Lagershausen Frau Tübler Dr. Hubrig Krey Dr. Kohl, Dr. Zimmermann und Fraktion

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