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Kleine AnfrageWahlperiode 8Beantwortet

Militärische Bedeutung der Kampfgruppen der DDR für den Warschauer Pakt (G-SIG: 00001647)

Gliederung, Ausbildung, Ausrüstung, militärische Präsenz und taktische Aufgaben der "Kampfgruppen der Arbeiter-Klasse"

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

23.08.1978

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 8/203708.08.78

Militärische Bedeutung der Kampfgruppen der DDR für den Warschauer Pakt

der Abgeordneten Böhm (Melsungen), Dr. Abelein, Dr. Mertes (Gerolstein), Graf Huyn, Dr. Gradl, Dr. Czaja, Sauer (Salzgitter), Straßmeir, Baron von Wrangel, Jäger (Wangen), Graf Stauffenberg, Ernesti, Dr. Hupka, Dr. Marx, Lintner, Amrehn, Dr. Jaeger, Röhner und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Im selben Maße wie den Ausbau und die Verstärkung der NVA betreibt die SED seit Jahren den Aufbau der sogenannten „Kampfgruppen der Arbeiterklasse". Diese milizartige Truppe umfaßt ca. eine halbe Million Mann, die in zahllosen selbständigen Hundertschaften und sonstigen Einheiten sowie vor allem in über 200 Kampfgruppenbataillonen (mot) zusammengefaßt sind. Die Ausrüstung dieses Potentials mit schweren Infanteriewaffen, einschließlich Fla und Panzerabwehrlenkraketen sowie Schützenpanzern und Hunderten von Panzern (wie es u. a. die Allgemeine Schweizer Militärzeitung im Gegensatz zu den bisherigen Darstellungen der Bundesregierung feststellt) weist ebenso wie die Ausbildung auf eine militärische Einsatzfähigkeit im Rahmen der Landstreitkräfte der NVA hin. Hinzu kommt, daß die Kampfgruppenangehörigen fast ausschließlich bereits über die normale Wehrausbildung der NVA verfügen.

Die Kampfgruppen unterstehen dienstaufsichtsmäßig dem Ministerium des Innern; sie sind jedoch zugleich taktischer Bestandteil des „Diensthabenden Systems", das dem „Nationalen Verteidigungsrat" unter Führung des Generalsekretärs der SED untersteht und die Kommandogewalt über sämtliche militärischen und paramilitärischen Potentiale der DDR ausübt. Dadurch sind die Kampfgruppen jederzeit und praktisch ohne ins Gewicht fallende Alarmzeiten im Rahmen ihres Auftrags einsetzbar.

Sie unterscheiden sich von ihrem militärischen Gesamtcharakter nicht von der NVA selbst.

Wir fragen deshalb die Bundesregierung:

Fragen4

1

Hält die Bundesregierung die „Kampfgruppen der Arbeiterklasse" in der DDR von Gliederung, Ausbildung, Ausrüstung und Unterstellung für fähig, im Rahmen der NVA taktische Aufgaben wahrzunehmen?

2

Welchen militärischen Unterschied sieht die Bundesregierung bezüglich der Alarmierungszeiten, der Unterstellung und möglicher militärischer Aufgaben zwischen den NVA-Landstreitkräften und den Kampfgruppen?

3

Warum schließt der militärische Präsenzbegriff, von dem auch westliche Regierungen ausgehen, die Kampfgruppen der DDR nicht mit ein?

4

Teilt die Bundesregierung die Meinung, daß der Wert der „Kampfgruppen der Arbeiterklasse" überwiegend, wenn nicht sogar fast ausschließlich in deren militärischem Kampfwert und nicht in verwaltungstechnischer Unterstützung der NVA liegt?

Bonn, den 8. August 1978

Böhm (Melsungen) Dr. Abelein Dr. Mertes (Gerolstein) Graf Huyn Dr. Gradl Dr. Czaja Sauer (Salzgitter) Straßmeier Baron von Wrangel Jäger (Wangen) Graf Stauffenberg Ernesti Dr. Hupka Dr. Marx Lintner Amrehn Dr. Jaeger Röhner Dr. Kohl, Dr. Zimmermann und Fraktion

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