Haftung der Mitglieder der „Transparenz-Kommission"
der Abgeordneten Dr. Hammans, Frau Dr. Neumeister, Dr. Becker (Frankfurt), Burger, Frau Schleicher, Hasinger, Frau Karwatzki, Kroll-Schlüter, Dr. George, Frau Hürland und Genossen
Vorbemerkung
Im Rahmen der Tätigkeit der ,,Transparenz-Kommission" sind in den vergangenen Monaten Zweifel hinsichtlich der Haftung der Mitglieder dieser Kommission entstanden.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen5
Teilt die Bundesregierung die in dem Schreiben, Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit, Aktenzeichen 352-5201-06/6 vom 30. Juni 1978, an den Vorsitzenden der Transparenz-Kommission zum Ausdruck gebrachte Rechtsauffassung, daß die Mitglieder der Transparenz-Kommission weder einzeln noch in ihrer Gesamtheit für die von diesen im Auftrag der Bundesregierung abzufassenden und zu veröffentlichenden Transparenzlisten haften?
Ist die Bundesregierung gewillt, ausdrücklich zu bestätigen, daß die Zweifel namhafter Rechtswissenschaftler an der in diesem Schreiben zum Ausdruck gebrachten Rechtsauffassungen völlig unberechtigt sind?
Falls die Bundesregierung der Auffassung sein sollte, daß die Mitglieder der Transparenz-Kommission weder einzeln noch in der Gesamtheit haften, welche Rechtswirksamkeit mißt sie dann den Beschlüssen und Veröffentlichungen im Zusammenhang mit dem Arzneimittelgesetz, insbesondere bei Arzneimittelregressen, zu?
Inwieweit ist die Geheimhaltung der seitens der Hersteller eingereichten Unterlagen über Fabrikationsverfahren und Laborergebnisse durch die Transparenz-Kommission gewährleistet, zumal in einem Spiegelartikel interne Vorgänge der Arzneimittel-Kommission unter Verletzung der Vertraulichkeit bekannt wurden?
Wie wird die Therapiefreiheit des Kassenarztes auch dann gewährleistet, wenn er Arzneimittel verschreibt, die nicht in der Transparenzliste enthalten sind?