Sozialtarife der Deutschen Bundesbahn im Schienenpersonenfernverkehr
der Abgeordneten Frau Hoffmann (Hoya), Dr. Jobst, Sick, Frau Berger (Berlin), Hanz, Feinendegen, Milz, Weber (Heidelberg), Susset, Pfeffermann, Dreyer, Dr. Waffenschmidt, Ziegler, Frau Dr. Wex, Frau Tübler, Frau Hürland, Frau Pack, Frau Verhülsdonk, Frau Fischer, Frau Dr. Neumeister, Frau Krone-Appuhn, Weiskirch (Olpe), Frau Dr. Riede (Oeffingen), Dr. Langguth, Sauter (Epfendorf), Dr. Jenninger, Frau Dr. Wisnieski und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
In dem vom Bundeskabinett am 27. März 1977 beschlossenen „Leistungsauftrag zur Konsolidierung der Deutschen Bundesbahn" heißt es: „Die Sozialtarife im Schienenpersonenfernverkehr (79: 100 Mio DM Abgeltungsleistungen) sind innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren abzubauen".
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Wie beurteilt die Bundesregierung angesichts dieses Kabinettsbeschlusses die Aussage des Bundesverkehrsministers, die gemeinwirtschaftlichen Leistungen der Bundesbahn und ihre finanziellen Folgelasten für den Bundeshaushalt seien nicht reduzierbar?
Bedeutet die Aussage des Bundesverkehrsministers, daß die Bundesregierung hinsichtlich des Abbaus der Sozialtarife im Schienenpersonenfernverkehr der Bahn nicht mehr am Kabinettsbeschluß vom 27. März 1977 festhält?
Falls die Bundesregierung weiterhin an einem Abbau der Sozialtarife im Schienenpersonenfernverkehr festhält, welche Sozialtarife sind dies im einzelnen?
Welche Abgeltungsleistungen hat der Bundeshaushalt für jeden dieser Sozialtarife im einzelnen aufzubringen?
Wie viele Beförderungsfälle pro Jahr werden gegebenenfalls von diesem Abbau der Sozialtarife betroffen?
Welche strukturellen Änderungen haben sich nach Auffassung der Bundesregierung ergeben, die einen Abbau dieser Sozialtarife gerechtfertigt erscheinen lassen?
Glaubt die Bundesregierung, ein Abbau ,der Sozialtarife im Schienenpersonenfernverkehr habe nichts mit „sozialer Demontage" zu tun, wenn ja, wie begründet sie ihre Auffassung?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob seitens der Bahn Sonderangebote vorgesehen sind, die geeignet sein könnten, die Wirkung des Abbaus der Sozialtarife für die betroffenen Benutzerkreise zumindest zum Teil auszugleichen?
Haben zwischen der Bundesregierung und der Bundesbahn Gespräche über „Ersatzmaßnahmen" stattgefunden, wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Sind durch den Abbau der sogenannten Geschwisterermäßigung für Schülerzeitkarten bei der Bundesbahn nicht gerade , kinderreiche Familien besonders betroffen, und stehen die Mehreinnahmen von 6 Mio DM pro Jahr in einem vertretbaren Verhältnis zu den sozialen Härten, die die Betroffenen erfahren?
Entstehen durch die teilweise Verlagerung der Kostenerstattung auf die Länder dort nicht zusätzliche Verwaltungskosten, während die Verwaltungskosten bei der Bundesbahn fortbestehen bleiben?
Welche Regelungen hinsichtlich Sozialtarife im Personenfernverkehr gibt es bei den Eisenbahnen der übrigen EG-Länder?