Risiken bei der Verwendung von Strahlen
der Abgeordneten Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Schulte (Unna), Spitzmüller und Genossen
Vorbemerkung
Während ionisierende Strahlen, die in Verbindung mit der friedlichen Nutzung der Kernspaltung und beim Gebrauch von Röntgengeräten frei werden, einer starken Kontrolle unterliegen, wird der Einsatz von UV-Strahlen, Infrarotlicht, Laser, Radar, Mikrowellen und Ultraschall in Industrie und Haushalt nicht in gleichem Maße kontrolliert.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen2
Wie beurteilt sie die Warnung der Französischen Gesellschaft für Strahlenschutz (SFRP) vor gesundheitlichen Gefahren für Menschen und Tiere, die mit solchen Strahlen unkontrolliert in Berührung kommen?
Liegen dazu berücksichtigungswerte Forschungsergebnisse vor, um Höchstwerte festsetzen zu können?