Risiko der Psychochirurgie
der Abgeordneten Dürr, Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Spitzmüller und Genossen
Vorbemerkung
Auf Grund von Untersuchungen in den USA kann die Psychochirurgie zur erfolgreichen Behandlung psychischen Leidens dienen, andererseits jedoch auch zu Mißbrauch führen. Das gleiche Risiko sieht auch die Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie, die gesetzlich vorgeschriebene Kontrollen für Gehirnoperationen fordert.
Im Zusammenhang mit der Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Weisskirchen (Wiesloch) fragen wir die Bundesregierung:
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Trifft es zu, daß in der Bundesrepublik Deutschland verhältnismäßig mehr Gehirnoperationen als in anderen Ländern — besonders bei Menschen mit abweichendem Sexualverhalten — durchgeführt werden?
Welche Folgerungen werden aus dem Bericht der Kommission „Stereotaktische Operationen bei abweichendem Sexualverhalten" des Bundesgesundheitsamtes gezogen?
Wie werden Empfehlungen aus den USA beurteilt, wonach
a) Psychochirurgie nur an fachlich kompetent besetzten Institutionen durchgeführt werden soll, die über ein nicht nur aus Medizinern zusammengesetztes unabhängiges Aufsichtsgremium verfügen und sicherstellen können, daß nur operiert wird, wenn das als sinnvoll und notwendig erachtet wurde und der Patient aufgeklärt seine Zustimmung gegeben hat,
b) an Kindern, Inhaftierten und Klinikinsassen psychochirurgische Eingriffe nur mit gerichtlicher Zustimmung vorgenommen werden dürfen und
c) sämtliche psychochirurgischen Operationen und deren Zwecke in einer zentralen Registratur des zuständigen Ministeriums zu erfassen sind?
Gibt es außer der Psychochirurgie noch andere Behandlungsformen, die zu nicht oder schwer korrigierbaren Eingriffen in die Persönlichkeit des Patienten führen können?