Überwachung von Mitgliedern des Deutschen Bundestages sowie der Fraktion DIE LINKE. durch den Verfassungsschutz (dritte Nachfrage zu Bundestagsdrucksachen 16/1590, 16/3964 und 16/4502)
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Roland Claus, Dr. Diether Dehm, Hans-Kurt Hill, Inge Höger, Dr. Lukrezia Jochimsen, Jan Korte, Michael Leutert, Kornelia Möller, Volker Schneider (Saarbrücken), Frank Spieth, Dr. Kirsten Tackmann, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Fraktion DIE LINKE. hat sich in mehreren Kleinen Anfragen nach ihrer Beobachtung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz und ggf. weiterer Geheimdienste erkundigt. Fragen zu Ausmaß und Methoden der Überwachung hat die Bundesregierung jedoch nicht beantwortet. Auch Informationen zum Inhalt einer „Sachakte“, deren Existenz die Regierung im Dezember 2007 eingeräumt hatte, wurden verweigert.
Dieses Verhalten wurde pauschal mit Geheimhaltungsbedürfnissen begründet. Es seien Rückschlüsse auf die Arbeit des Geheimdienstes zu befürchten, die dessen weitere Tätigkeit gefährden oder erschweren könnten. Außerdem habe die Bundesregierung bereits vor dem Parlamentarischen Kontrollgremium Stellung genommen.
Mit dieser pauschalen Ablehnung hat die Bundesregierung das parlamentarische Fragerecht in verfassungswidriger Weise missachtet. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 1. Juli 2009 (2 BvE 5/06) muss die Bundesregierung mit „einer der jeweiligen Problemlage angemessenen ausführlichen Begründung“ darlegen, inwiefern die Erteilung der erfragten Informationen von Nachteil für den Geheimdienst sei. Dies ist nicht geschehen und auch kaum zu gewärtigen: Wenn als wahr unterstellt wird, dass zur Beobachtung der Fraktion DIE LINKE. keine nachrichtendienstlichen Mittel eingesetzt, sondern nur öffentlich zugängliche Quellen genutzt werden, ist nicht plausibel, inwiewiefern die Beantwortung der von der Fraktion gestellten Fragen zur Aufdeckung nachrichtendienstlicher Strukturen führen könnte.
Auch die Haltung der Bundesregierung, nur vor dem Parlamentarischen Kontrollgremium Stellung nehmen zu wollen, ist vom Bundesverfassungsgericht zurückgewiesen worden.
Aus Sicht der Fraktion DIE LINKE. missbraucht die Bundesregierung ihre Machtposition, wenn sie auf eine demokratische Oppositionspartei wie DIE LINKE. ihren Geheimdienst ansetzt, und diffamiert und delegitimiert die politische Konkurrenz.
Das Bundesverfassungsgericht hat bestätigt, dass die Überwachung von Abgeordneten „erhebliche Gefahren im Hinblick auf ihre Unabhängigkeit und auf die Mitwirkung der betroffenen Parteien bei der politischen Willensbildung … und damit für den Prozess demokratischer Willensbildung insgesamt“ mit sich bringe. Das diesbezügliche Fragerecht des Parlaments habe daher „hohes Gewicht“.
Da die Fraktion DIE LINKE. davon ausgehen muss, dass ihre Beobachtung durch den Verfassungsschutz andauert, werden hier erneut Fragen zu diesem Thema gestellt, in der Erwartung, dass die Bundesregierung nach der genannten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes diese beantwortet.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Ist die Bundesregierung nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 1. Juli 2009 (2 BvE 5/06) bereit, von ihrem Standpunkt, auch Angaben zur Auswertung öffentlich zugänglicher Quellen durch das Bundesamt für Verfassungsschutz unterlägen der Geheimhaltungspflicht, abzurücken und einschlägige Fragen zu beantworten, und wenn nein, warum nicht?
Welche Art von Daten beinhaltet die vom Bundesamt für Verfassungsschutz geführte Sachakte über die Fraktion DIE LINKE.?
Welche Behörden bzw. Dienststellen haben bislang Informationen aus dieser Sachakte erhalten bzw. welche sind unter welchen Umständen berechtigt, Informationen zu erhalten?
Inwiefern fließen in die Sachakte Informationen über Aktivitäten der Abgeordneten ein, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang zu ihrer parlamentarischen Arbeit stehen, sondern z. B. mit ihren Funktionen in der Partei DIE LINKE. zu tun haben?
Enthält die Sachakte Informationen zu allen Mitgliedern der Fraktion DIE LINKE., und wenn nein, zu wie vielen Mitgliedern, und welche Kriterien wurden dabei zugrunde gelegt?
Über wie viele Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE. sind in der Sachakte Informationen enthalten, die über die Angaben im Amtlichen Handbuch des Deutschen Bundestages hinausgehen, und um welche Angaben handelt es sich dabei?
Enthält die Sachakte auch Angaben zu Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fraktion DIE LINKE. bzw. einzelner Abgeordneter, und wenn ja, zu wie vielen, und welcher Art sind diese Daten? Wird dabei unterschieden zwischen parteilosen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und solchen, die der Partei DIE LINKE. angehören bzw. in dieser Partei Funktionen ausüben?
Inwiefern findet die Tätigkeit der Wahlkreisbüros Eingang in die Sachakte?
Enthält die Sachakte personenbezogene Verweise auf bereits bestehende Akten der Betroffenen beim Bundesamt für Verfassungsschutz, bei den Landesämtern für Verfassungsschutz oder anderen, ggf. auch ausländischen Geheimdiensten?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die Sachakte dazu verwendet, andere Akten oder Dateien des Bundesamtes für Verfassungsschutz oder der Landesämter für Verfassungsschutz über einzelne Abgeordnete oder die Fraktion DIE LINKE. als Ganzes anzureichen, die Sachakte also lediglich als Ergänzung zu anderen Überwachungsformen dient (bitte ggf. die Mechanismen erläutern)?
Welche Printpublikationen und welche Internetauftritte werden zur Führung der Sachakte regelmäßig ausgewertet (bitte einzeln nennen)?
Hat das Bundesamt für Verfassungsschutz auch über andere Fraktionen des 16. Deutschen Bundestages Sachakten angelegt, und wenn ja, über welche Fraktionen?
Welche Fraktionen bzw. Gruppen des 1. bis 15. Deutschen Bundestages sind vom Verfassungsschutz beobachtet worden, und über welchen Zeitraum?
a) Welche Mittel wurden dabei eingesetzt?
b) Welcher Art waren die erhobenen Informationen?
War auch die Tätigkeit der früheren Fraktionen bzw. Gruppen der PDS sowie der Abgeordneten Petra Pau und Dr. Gesine Lötzsch in der 15. Legislaturperiode in einer Sachakte erfasst (bitte ggf. die Zeiträume der Beobachtung angeben)?
Wie viele Mitglieder des Deutschen Bundestages werden, abgesehen von der Sachakte, derzeit vom Bundesamt für Verfassungsschutz überwacht?
a) Welchen Fraktionen gehören diese an (bitte jeweils die Anzahl der überwachten Mitglieder des Deutschen Bundestages angeben)?
b) Über wie viele der betroffenen Abgeordneten werden dabei Informationen festgehalten, die über die Angaben im Amtlichen Handbuch des Deutschen Bundestages hinausgehen?
c) Wie viele Mitglieder des Deutschen Bundestages werden unter Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel überwacht?
d) Wie viele dieser Mitglieder des Deutschen Bundestages sind von ihrer Beobachtung durch den Verfassungsschutz in Kenntnis gesetzt worden?
Wie viele Mitglieder des Deutschen Bundestages sind während der 1. bis 15. Legislaturperiode vom Verfassungsschutz beobachtet worden (bitte nach Legislaturperioden aufschlüsseln)?
a) Welche Mittel wurden dabei eingesetzt?
b) Welcher Art waren die erhobenen Informationen?
c) Welchen Fraktionen bzw. Gruppen gehörten diese an?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Beobachtung der Fraktion DIE LINKE. als Ganzes durch einzelne Landesämter für Verfassungsschutz (bitte ggf. diese einzeln benennen)?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, welche Landesämter für Verfassungsschutz einzelne Mitglieder des Deutschen Bundestages beobachten?
a) Um wie viele Mitglieder des Deutschen Bundestages handelt es sich dabei?
b) Welchen Fraktionen gehören diese an?
c) Kommen hierbei nachrichtendienstliche Mittel zum Einsatz?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, welche ausländischen Geheimdienste eine Fraktion oder einzelne Mitglieder des Deutschen Bundestages beobachten?