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Kleine AnfrageWahlperiode 8Beantwortet

Verbraucherschutz in den Bereichen Geld und Kredit (G-SIG: 00002286)

Verbesserung der Verbraucherinformation im Kreditsektor, Anwendung des AGB-Gesetzes im Kreditgewerbe, Berücksichtigung des Verbraucherschutzes bei einer Novellierung des Kreditwesengesetzes, Schutz der Verbraucher vor sogenannten "Kredithaien", Wirkungsmöglichkeiten des Bundesaufsichtsamts für das Kreditwesen, Beschränkung der Provisionshöhe bei verschiedenen Kreditkartensystemen, Schutz der Verbraucher vor einem Mißbrauch der durch die "Schufa" gesammelten Daten, Änderung oder Abschaffung des § 247 BGB, Verbraucherschutz im Kreditsektor im europäischen Rahmen

Fraktion

FDP, SPD

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

09.07.1979

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 8/297719.06.79

Verbraucherschutz in den Bereichen Geld und Kredit

der Abgeordneten Frau Dr. Martiny-Glotz, Huonker, Lenders, Baack, Egert, Dr. Diederich (Berlin), Heyenn, Dr. Jens, Kühbacher, Marschall, Rapp (Göppingen), Rohde, Dr. Spöri, Dr. Steger, Dr. Haussmann, Angermeyer, Gärtner, Frau Schuchardt, Zywietz und der Fraktionen der SPD, FDP

Vorbemerkung

Die Verbraucher haben es im Bereich von Geld und Kredit mit sehr verschiedenartigen Anbietern von Dienstleistungen zu tun, von „kleinen" Kreditvermittlern über die Sparkassen und Genossenschaftsbanken bis hin zu den Großbanken und der Bundespost. Die Preise für die verschiedenen Dienstleistungen (Gebühren, Zinsen) sind für die Verbraucher kaum durchschaubar; dasselbe gilt für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Geschäftspraktiken. Dem stehen viele Bankkunden mehr oder weniger unsicher und als Einzelne machtlos gegenüber. Die Anbieter könnten dieses ausnutzen.

Der Verbraucherschutz muß in diesem Bereich weiter verbessert werden, insbesondere gilt dies für die Durchsichtigkeit der Preise, der Leistungen, der Geschäftsbedingungen und der Geschäftspraktiken. Außerdem muß die staatliche Aufsicht über das Geld- und Kreditgewerbe unter dem Gesichtspunkt Verbraucherschutz wirksamer gestaltet und durchgeführt werden, denn der Verbraucher muß in Beschwerdefällen die notwendige Hilfe erhalten.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Drucksache 8/2.977 Deutscher Bundestag - 8. Wahlperiode

Fragen9

1

Hält die Bundesregierung eine Verbesserung der Information der Verbraucher über Preise und Leistungen, Geschäftsbedingungen und Geschäftspraktiken im Geld- und Kreditbereich für wünschenswert, und welche Möglichkeiten sieht sie gegebenenfalls, die Marktübersicht in diesem Bereich zu verbessern?

2

Sind nach Meinung der Bundesregierung die Interessen der Verbraucher in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Geld- und Kreditinstitute befriedigend berücksichtigt, und ist eine Einhaltung der Regelungen des AGB-Gesetzes sichergestellt?

3

Wird die Bundesregierung unter dem Gesichtspunkt des Verbraucherschutzes das Kreditwesengesetz weiterentwickeln, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um für die Kreditnehmer nachteilig ausgestaltete Restschuldversicherungen bei Kreditverträgen zu verhindern?

4

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Verbraucher vor sogenannten Kredithaien zu schützen, die Kredite zu weit überhöhten Zinsen vermitteln, ohne den effektiven Jahreszins in der Werbung oder vor Abschluß der Verträge bekanntzugeben, und wird die Bundesregierung eventuell durch ein Kreditvermittlergesetz Mißstände in diesem Bereich zu verhindern suchen?

5

Wie beurteilt die Bundesregierung die branchenübliche lineare Umrechnungsweise von Jahreszinssätzen zu „unterjährigen" Sätzen, die bei unterjährigen Zins- und Tilgungszahlungen zu überhöhten Zinsforderungen führt? Wie beurteilt die Bundesregierung Konditionen, nach denen Zins- und Tilgungszahlungen im voraus zu entrichten sind bzw. Wertstellungspraktiken, die zu über den vereinbarten Zinssatz hinausgehenden Zinsforderungen führen? Wie können - gegebenenfalls - die Verbraucher gegen derartige kosten erhöhende Methoden wie auch gegen Kostenverschleierungen insbesondere im Realkreditgeschäft, gegen überlange Laufzeiten bei Geldüberweisungen und gegen nachteilige Modalitäten bei vorzeitiger Rückzahlung eines Kredits wirksam geschützt werden? Hält die Bundesregierung die Kontroll- und Einwirkungsmöglichkeiten des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen als Beschwerde- und Verbraucherschutzinstitution für ausreichend?

6

Wie beurteilt die Bundesregierung die bei verschiedenen Kreditkartensystemen den Kartenausgebern vom Handel gewährten Provisionen, und sollte eventuell durch eine gesetzlich geregelte Beschränkung der Höhe der Provisionen auf 3 v. H. verhindert werden, daß barzahlende Kunden die Kosten der Kreditkartensysteme über erhöhte Preise mitfinanzieren?

7

Wie beurteilt die Bundesregierung den Schutz der persönlichen Daten der Verbraucher im Kreditbereich und insbesondere die verwendete „Schufa-Klausel" in den Kreditverträgen, und welche Maßnahmen sind gegebenenfalls erforderlich, um die Verbraucher vor einem Mißbrauch der von der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (Schufa) in Wiesbaden gesammelten und weitergegebenen Daten zu schützen? Sollte z. B. dem Kreditkunden die jeweilige Schufa-Auskunft kostenfrei ausgehändigt werden?

8

Wie stellt sich die Bundesregierung zu den Bestrebungen, § 247 BGB abzuschaffen oder zu ändern, und zu den Forderungen der Verbraucherverbände, das Kündigungsrecht der Kreditnehmer für hochverzinsliche Darlehen unangetastet zu lassen?

9

Welche Maßnahmen wurden ergriffen oder sind beabsichtigt, um den Verbraucherschutz im Geld- und Kreditbereich durch einheitliche europäische Regelungen zu verbessern?

Bonn, den 19. Juni 1979

Frau Dr. Martiny-Glotz Huonker Lenders Baack Egert Dr. Diederich (Berlin) Heyenn Dr. Jens Kühbacher Marschall Rapp (Göppingen) Rohde Dr. Spöri Dr. Steger Wehner und Fraktion Dr. Haussmann Angermeyer Gärtner Frau Schuchardt Zywietz Mischnick und Fraktion

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