Heimatferne bzw. heimatnahe Einberufung von Grundwehrdienst leistenden Soldaten bzw. zum überregionalen Ausgleich bei der Einberufung zum Grundwehrdienst
der Abgeordneten Berger (Lahnstein), Würzbach, Weiskirch (Olpe), Gierenstein, Handlos, Frau Krone-Appuhn, Dr.-Ing. Oldenstädt, de Terra, Löher, Voigt (Sonthofen), Ernesti, Stahlberg, Dr. Kraske, Dr. Hoffacker, Dr. Wörner, Dr. Unland, Frau Fischer, Dr. Jobst, Röhner, Besch, Dr. Jenninger und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Immer öfter klagen Betroffene über ein wenig gerechtes Einberufungssystem zum Grundwehrdienst der Bundeswehr. Insbesondere Seitdem ein computergesteuertes System eingeführt worden ist, das an sich dazu beitragen sollte, das Verfahren zu verbessern, haben solche Klagen nicht ab sondern eher zugenommen.
Es werden Fälle vorgetragen, daß Grundwehrdienstleistende von einem Ende der Bundesrepublik Deutschland an Standorte des anderen Endes einberufen werden, und das gegenläufig zu den allgemein bekannten Richtungen eines zum Teil unumgänglichen überregionalen Ausgleichs.
Natürlich müssen die Soldaten dort dienen, wo sie gebraucht werden, und das ist nicht immer dort, wo sie wohnen.
In einigen großen Ballungsgebieten der Bundesrepublik Deutschland, wie zum Beispiel dem Ruhrgebiet, dem Rhein-Main-Gebiet und auch in Baden-Württemberg gibt es nur wenige Standorte der Bundeswehr. Viele Standorte liegen gerade in den dünn besiedelten Regionen unseres Landes.
Die Bundeswehrverwaltung darf sich der modernen Technik nicht nur bedienen, um das Einberufungsverfahren zu vereinfachen. Sie muß sie auch dazu nutzen, dienstliche Notwendigkeiten und private Interessen oder gar Rechte der Soldaten nach Möglichkeit in Einklang zu bringen.
Gerade die moderne Datenverarbeitung könnte einen wirkungsvollen Beitrag dazu leisten, daß niemand ohne Not heimatfern einberufen wird, und daß Soldaten, die dafür triftige Gründe aufzuweisen haben, wie zum Beispiel die notwendige Mithilfe in einem elterlichen oder gar eigenen Betrieb oder die persönliche Sorge und Pflege für alleinstehende Elternteile, so heimatnah wie möglich einberufen werden.
Seit dem die Datenverarbeitung das Einberufungssystem beherrscht, scheint hier jedoch mehr der Zufall zu regieren.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
Fragen10
Ist es zutreffend, daß Fehlentscheidungen dieser Art in letzter Zeit besonders häufig vorgekommen sind?
Ist es zutreffend, daß die Anzahl der Eingaben oder Beschwerden über Härtefälle dieser Art in der letzten Zeit gewachsen ist?
Ist es zutreffend, daß eine Änderung des einmal programmierten Computers kaum mehr möglich ist, und in der Praxis nur in solchen Fällen, in denen ein glatter Ausfall ersetzt werden muß?
Ist es zutreffend, daß viele Wehrpflichtige, die nach dem Erhalt des Einberufungsbescheides ihren Wunsch nach einem anderen Dienstort vortragen, vor ihrer Einberufung auf die Zeit nach der Beendigung ihrer allgemeinen Grundausbildung vertröstet werden, obwohl sie bei der Einberufung bereits auf eine Endverwendung festgelegt sind, aus der sie in aller Regel nur gegen „gleichwertigen Ersatz" versetzt werden können?
Ist es weiter zutreffend, daß es dann der Initiative des Grundwehrdienstleistenden überlassen bleibt, solchen Ersatz irgendwo zu finden?
Ist es möglich, daß zum Beispiel das Kreiswehrersatzamt Aachen nach Aschaffenburg und Stetten am kalten Markt einberufen hat und das Kreiswehrersatzamt Bergisch Gladbach nach Murnau?
Wie ist es zu erklären, daß zum Beispiel, obwohl sich der überregionale Ausgleich im allgemeinen von Süd nach Nord vollzieht, Rekruten aus Schleswig-Holstein nach Germersheim in der Pfalz einberufen werden konnten (Luftwaffenausbildungsregiment 4)?
Ist die Bundesregierung bereit, künftig bei der Musterung bzw. bei der Eignungs- und Verwendungsprüfung die Grundwehrdienstpflichtigen danach zu befragen, ob sie Gründe angeben können, die für eine heimatnahe Verwendung sprechen, und ist sie weiter dazu bereit, solche vorgetragenen Gründe auch im Rahmen des dienstlich Notwendigen anzuerkennen?
Ist die Bundesregierung bereit, das zentralgesteuerte Einberufungssystem dahin gehend zu optimieren?
Ist die Bundesregierung bereit, darauf hinzuwirken, daß krasse Fehlentscheidungen bei der Einberufung auch noch nach dem Ende der allgemeinen Grundausbildung korrigiert werden können?