Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
8. Wahlperiode
Drucksache 8/4152
06.06.80
Sachgebiet 53
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Neumeister, Biehle, Damm, Löher,
Stahlberg, Würzbach, Dr. Hammans, Lampersbach, Frau Hoffmann (Hoya)
und der Fraktion der CDU/CSU
- Drucksache 8/4025 -
Zahnmedizinische Versorgung der Bundeswehr
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der
Verteidigung hat mit Schreiben vom 3. Juni 1980 die Kleine
Anfrage namens der Bundesregierung wie folgt beantwortet:
1. Trifft es zu, daß seit über einem Jahr mehr als 50 zahnärztliche
Behandlungsstühle der Bundeswehr auf Grund des Mangels an
Zahnärzten als Sanitätsoffiziere nicht benutzt werden, das
erforderliche Hilfspersonal — Helferinnen und Zahnarzthelfer —
jedoch vorhanden ist?
Im Jahre 1979 waren von insgesamt 552 zahnärztlichen
Arbeitsplätzen im Durchschnitt 47,83 nicht mit Sanitätsoffizieren
— Zahnarzt — besetzt. Im einzelnen (Stichtag jeweils der 7. des
Monats) :
Monat Januar 31
Februar 36
März 33
April 45
Mai 45
Juni 39
Juli 48
August 54
September 55
Oktober 62
November 65
Dezember 61.
Im Jahre 1980 lag die Zahl der nicht besetzten zahnärztlichen
Arbeitsplätze im
Januar bei 68 Arbeitsplätzen
Februar bei 80 Arbeitsplätzen
März bei 82 Arbeitsplätzen
April bei 74 Arbeitsplätzen.
Das zahnärztliche Assistenzpersonal — Zahnarzthelferinnen und
militärische Zahnarztgehilfen — war vorhanden.
2. Wie hoch ist die Zahl der erforderlichen Stellen für Zahnärzte
im Sanitätsdienst der Bundeswehr, und wieviel Stellen sind
davon unbesetzt?
Die Zahl der Stellen für Sanitätsoffiziere — Zahnarzt — beträgt
601.
Im Monat April 1980 waren 74 Stellen nicht besetzt.
3. Wie hat sich die Zahl der für den Sanitätsdienst zur Verfügung
stehenden Zahnärzte in den vergangenen Jahren entwickelt?
a) Entwicklung der Zahlen für Sanitätsoffiziere — Zahnarzt —
(Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit) :
1975 1976 1977 1978 1979
Summe: 249 241 228 212 208
b) Entwicklung der Zahlen für Sanitätsoffiziere — Zahnarzt —
W 15 (grundwehrdienstpflichtige Zahnärzte)
1975 1976 1977 1978 1979
Summe: 241 303 294 366 322
4. Wie wird das zahnärztliche Hilfspersonal bei den nicht
besetzten Zahnstationen beschäftigt?
Das zivile zahnärztliche Assistenzpersonal kann nur zu einem
Teil fachlich beschäftigt werden, nämlich bei der Wartung und
Pflege des Geräts und des Instrumentariums, bzw. bei der
Ausstellung der notwendigen Überweisungsscheine in die zivilen
Praxen.
In zahnärztlichen Behandlungseinrichtungen mit zwei oder mehr
zahnärztlichen Arbeitsplätzen kann das Assistenzpersonal im
geringen Umfang an den mit Zahnärzten besetzten
Arbeitsplätzen im Wechsel mit eingesetzt werden (z. B.
Urlaubsvertretung) .
5. Durch wen wurden die zahnkranken Soldaten in diesen
Einheiten behandelt?
Falls eine Behandlung durch einen Sanitätsoffizier — Zahnarzt —
nicht möglich ist, müssen die Soldaten in zivile Praxen
überwiesen werden.
6. Welche Kosten sind dem Steuerzahler im Jahre 1979 dadurch
entstanden, daß anstelle einer Behandlung in einer Einrichtung
der Bundeswehr behandlungsbedürftige Soldaten an zivile
Praxen verwiesen werden mußten?
Nach einer wirtschaftlichen Vergleichsberechnung sind dem
Steuerzahler für den Ausfall der zahnärztlichen Arbeitsplätze
im Jahre 1979 Mehrkosten in Höhe von etwa 10 000 000 DM
entstanden.
7. Welche Gründe haben die Bundesregierung veranlaßt, die
notwendigen Einberufungen von wehrpflichtigen Zahnärzten
bislang nicht vorzunehmen, und was gedenkt sie zu unternehmen,
um diesen derzeit unbefriedigenden Zustand in der
zahnärztlichen Versorgung der Bundeswehr zu beseitigen?
Die Bundesregierung ist seit Jahren bemüht, die notwendigen
Einberufungen von wehrpflichtigen Zahnärzten durchzuführen,
um eine kontinuierliche Besetzung der zahnärztlichen
Behandlungseinrichtungen der Bundeswehr sicherzustellen.
Schwierigkeiten ergeben sich u. a. daraus, daß die
Wehrpflichtigen nach der Approbation in aller Regel ihren Wohnsitz
ändern. Da sie ihrer Meldepflicht nicht immer nachkommen, ist
ihre Erreichbarkeit nicht in allen Fällen gewährleistet.
Auch die — im vorgeschrittenen Lebensalter — bestehenden
familiären Bindungen und schließlich die — häufiger als bei
jüngeren Wehrpflichtigen — festzustellende Wehrdienstunfähigkeit
spielen eine nicht unwesentliche Rolle.
Es sind jedoch Verhandlungen im Gange, von den Behörden
der Länder die Liste der approbierten Zahnärzte zu erhalten,
um damit die bessere Erreichbarkeit der Wehrpflichtigen
sicherzustellen.
8. In welchem Umfang treffen Angaben zu — wie im Bericht des
Wehrbeauftragten (Drucksache 8/3800) zugrunde gelegt —,
wonach 66 v. H. des Personalbedarfs an länger dienenden
zahnärztlichen Sanitätsoffizieren nicht gedeckt ist?
Die Angaben des Herrn Wehrbeauftragten des Deutschen
Bundestages — wonach 66 v. H. des Personalbedarfs an länger
-
dienenden zahnärztlichen Sanitätsoffizieren nicht gedeckt sind —
treffen zu.
9. Wie viele länger dienende zahnärztliche Sanitätsoffiziere
haben in den vergangenen vier Jahren ihr Dienstverhältnis bei
der Bundeswehr beendet, und in welchem Umfang ist dies
darauf zurückzuführen, daß die zahnärztlichen Sanitätsoffiziere
gegenüber ihren ärztlichen, veterinärärztlichen und
pharmazeutischen Kollegen schlechtere Laufbahnchancen haben?
Seit 1976 sind insgesamt 22 Sanitätsoffiziere — Zahnarzt — auf
eigenen Antrag entlassen worden.
Davon waren:
21 Berufssoldaten,
1 Zeitsoldat.
Die Gründe liegen
— in dem erheblichen Gefälle zwischen dem Einkommen der
niedergelassenen Zahnärzte und dem öffentlichen Dienst,
— in den schlechteren Laufbahnchancen innerhalb der Gruppe
der Sanitätsoffiziere (s. Aufstellung).
10. Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung zu
ergreifen, um für die verschiedenen Laufbahngruppen innerhalb
des Sanitätsdienstes gleichartige Berufschancen herbeizuführen
und damit zu einer besseren zahnärztlichen Versorgung der
Bundeswehr beizutragen?
Nach Festlegung des neuen Sanitätskonzepts werden derzeit
neue STAN-Verhandlungen auch für den zahnärztlichen Dienst
des Heeres geführt.
Verhandlungen für die anderen Organisationsbereiche werden
sich anschließen.
Dabei wird versucht werden, den Stellenkegel für die
Sanitätsoffiziere – Zahnarzt – zu verbessern.
11. Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung hinsichtlich der
zahnärztlichen Versorgung im Spannungs- und
Verteidigungsfall?
Die zahnärztliche Versorgung im Spannungs- und
Verteidigungsfall ist gesichert. Die Zahl der zahnärztlichen Reservisten
beträgt derzeit 3379.
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Anlage zu Frage 9
STAN-Dienstposten Sanitätsoffiziere Bereich Bw (einschließlich BMVg) Stand: 1. Oktober 1979
B6—B9 B3 A16 A15 A14 A13 Gesamt
Ärzte 15 = 0,80 % 32 = 1,72 % 141 = 7,57 % 531 = 28,5 % 418 = 22,44 % 726 = 38,97 % 1863
Zahnärzte 1 = 0,17 % 2 = 0,34 % 10 = 1,69 % 73 = 12,3 % 337 = 57,12 % 167 = 28,31 % 590
Apotheker 1 = 0,47 % 3= 1,42 % 10 = 4,74% 77 = 36,49 % 74 = 35,07 % 46 = 21,80 % 211
Veterinäre 1 = 1,56 % 2 = 3,12 % 23 = 35,94% 22 = 34,38 % 16 = 25,00 % 64
Summe 17 = 0,62 % 38 = 1,39 % 163 = 5,98 % 704 = 25,81 % 851 = 31,19 % 955 = 35,01 % 2728]