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Kleine AnfrageWahlperiode 8Beantwortet

Zahnmedizinische Versorgung der Bundeswehr (G-SIG: 00002906)

Anzahl der erforderlichen Stellen für Zahnärzte im Sanitätsdienst der Bundeswehr, Art der Beschäftigung des zahnärztlichen Hilfspersonals bei den nicht besetzten Zahnstationen, Kosten der Überweisung an zivile Praxen, Gründe für die Nichteinberufung von wehrpflichtigen Zahnärzten, Laufbahnchancen für länger dienende zahnärztliche Sanitätsoffiziere, zahnärztliche Versorgung im Spannungs- und Verteidigungsfall

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

06.06.1980

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 8/402516.05 80

Zahnmedizinische Versorgung der Bundeswehr

der Abgeordneten Frau Dr. Neumeister, Biehle, Damm, Löher, Stahlberg, Würzbach, Dr. Hammans, Lampersbach, Frau Hoffmann (Hoya) und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

In zunehmendem Maße wird Klage darüber geführt, daß eine ausreichende zahnmedizinische Versorgung der Bundeswehr, insbesondere auch im Notfall, nicht gewährleistet ist.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen11

1

Trifft es zu, daß seit über einem Jahr mehr als 50 zahnärztliche Behandlungsstühle der Bundeswehr auf Grund des Mangels an Zahnärzten als Sanitätsoffiziere nicht benutzt werden, das erforderliche Hilfspersonal — Helferinnen und Zahnarzthelfer — jedoch vorhanden ist?

2

Wie hoch ist die Zahl der erforderlichen Stellen für Zahnärzte im Sanitätsdienst der Bundeswehr, und wieviel Stellen sind davon unbesetzt?

3

Wie hat sich die Zahl der für den Sanitätsdienst zur Verfügung stehenden Zahnärzte in den vergangenen Jahren entwickelt?

4

Wie wird das zahnärztliche Hilfspersonal bei den nicht besetzten Zahnstationen beschäftigt?

5

Durch wen wurden die zahnkranken Soldaten in diesen Einheiten behandelt?

6

Welche Kosten sind dem Steuerzahler im Jahre 1979 dadurch entstanden, daß anstelle einer Behandlung in einer Einrichtung der Bundeswehr behandlungsbedürftige Soldaten an zivile Praxen verwiesen werden mußten?

7

Welche Gründe haben die Bundesregierung veranlaßt, die notwendigen Einberufungen von wehrpflichten Zahnärzten bislang nicht vorzunehmen, und was gedenkt sie zu unternehmen, um diesen derzeit unbefriedigenden Zustand in der zahnärztlichen Versorgung der Bundeswehr zu beseitigen?

8

In welchem Umfang treffen Angaben zu - wie -im Bericht des Wehrbeauftragten (Drucksache 8/3800) zugrunde gelegt -, wonach 66 v. H. des Personalbedarfs an länger dienenden zahnärztlichen Sanitätsoffizieren nicht gedeckt ist?

9

Wie viele länger dienende zahnärztliche Sanitätsoffiziere haben in den vergangenen vier Jahren ihr Dienstverhältnis bei der Bundeswehr beendet, und in welchem Umfang ist dies darauf zurückzuführen, daß die zahnärztlichen Sanitätsoffiziere gegenüber ihren ärztlichen, veterinärärztlichen und pharmazeutischen Kollegen schlechtere Laufbahnchancen haben?

10

Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung zu ergreifen, um für die verschiedenen Laufbahngruppen innerhalb des Sanitätsdienstes gleichartige Berufschancen herbeizuführen und damit zu einer besseren zahnärztlichen Versorgung der Bundeswehr beizutragen?

11

Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung hinsichtlich der zahnärztlichen Versorgung im Spannungs- und Verteidigungsfall?

Bonn, den 16. Mai 1980

Frau Dr. Neumeister Biehle Damm Löher Stahlberg Würzbach Dr. Hammans Lampersbach Frau Hoffmann (Hoya) Dr. Kohl, Dr. Zimmermann und Fraktion

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