Truppenübungsplatzrandgemeinden
der Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden), Dr. Aigner, Dr. Althammer, Bayha, Dr. Becker (Frankfurt), Frau Benedix-Engler, Biehle, Ey, Höffkes, Horstmeier, Frau Hoffmann (Hoya), Jäger (Wangen), Dr. Jobst, Kolb, Krey, Frau Krone-Appuhn, Löher, Milz, Pfeifer, Pieroth, Frau Dr. Riede (Oeffingen), Sauter (Epfendorf), Dr. Schäuble, Schröder (Wilhelminenhof), Dr. Schwörer, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Graf Stauffenberg, Susset, Voigt (Sonthofen), Dr. Voss, Weiskirch (Olpe) und Genossen
Vorbemerkung
Die Verteidigung unserer Freiheit durch die Bundeswehr und die alliierten Truppen liegt in unser aller Interesse. Nachteile, die damit verbunden sind, müssen deshalb in Kauf genommen werden.
Soweit bestimmte Teile der Bevölkerung jedoch besonders belastet sind, ist es Aufgabe der Bundesregierung, dafür zu sorgen, daß dieses Sonderopfer einiger Bürger und Gemeinden für die Sicherheit aller angemessen ausgeglichen und entschädigt wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen2
Ist sich die Bundesregierung bewußt, daß die an Truppenübungsplätze angrenzenden Randgemeinden besonders starken Belastungen und Benachteiligungen ausgesetzt sind, die sich u. a. ergeben aus:
Lärmbelästigung (auch nachts und an Wochenenden) durch Schießübungen und Flugzeuge,
Lärm- und Staubbelästigungen sowie Straßenschäden durch Kettenfahrzeuge und schwere Kfz-Kolonnen,
Schäden an Privathäusern und öffentlichen Gebäuden durch Erschütterungen und Druckwellen sowie durch außerhalb der Platzgrenzen einschlagende Granaten,
höhere Verkehrsdichte durch den militärischen Verkehr in der Umgebung der Übungsplätze, dadurch Häufigkeit von Unfällen und infolgedessen höhere Versicherungsbeiträge,
mindere Steuereinnahmen der Gemeinden bei der Grundsteuer (wegen des hohen Grundbesitzanteils des Bundes und infolge der den privaten Grundstückseigentümern gewährten Bewertungsabschläge) sowie bei der Gewerbesteuer (Hauptarbeitgeber ist die Verwaltung des Truppenübungsplatzes) ?
Was beabsichtigt die Bundesregierung zu tun, um diese besonderen Belastungen auszugleichen?
Ist sie bereit, u. a. folgende Maßnahmen in Betracht zu ziehen:
Pauschalabgeltung an die Gemeinden für Schäden, die von den übenden Verbänden verursacht werden,
Finanzierung von Lärmschutzmaßnahmen zugunsten der Bewohner, die in erheblichem Maß der Lärmbelästigung übender Verbände ausgesetzt sind,
Priorität in der Vergabe von generellen Förderungsmitteln, wie z. B. nach dem Energiesparprogramm oder dem Verkehrslärmschutzgesetz?
Ausgleich für Mindereinnahmen der Gemeinden, die sich aus den durch die Oberfinanzdirektionen anerkannten Bewertungsabschlägen auf die Einheitswerte für bebaute Wohngrundstücke in diesen besonders belasteten Gebieten ergeben?