Stand der Umsetzung des Zivilschutzänderungsgesetzes und des Ausstattungskonzeptes
der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Wolfgang Neskovic, Ulla Jelpke, Jan Korte, Petra Pau und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Am 9. April 2009 ist das Zivilschutzgesetzänderungsgesetz vom 2. April 2009 in Kraft getreten (BGBl. I S. 693). Mit dem Gesetz zur Änderung des Zivilschutzgesetzes werden strukturelle Konsequenzen aus der von Bund und Ländern gemeinsam verabredeten „Neuen Strategie zum Schutz der Bevölkerung in Deutschland“ (Beschluss der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder vom 5. und 6. Juni 2002) gezogen und eine einfachgesetzliche Grundlage für die Katastrophenhilfe des Bundes geschaffen.
Der Bund konzentriert sich künftig auf die Vorhaltung von Spezialfähigkeiten und nicht – wie bisher – auf den flächendeckenden Grundschutz. Er wird den Ländern im Rahmen der ergänzenden Ausstattung künftig ausschließlich solche Ausstattungsgegenstände zur Verfügung stellen, die dieser Aufgabe entsprechen.
Mit Innenministerkonferenz-Umlaufbeschluss vom 27. Juli 2007 hatten sich Bund und Länder auf die Eckpunkte des neuen Ausstattungskonzeptes geeinigt und den Bund beauftragt, mit der Umsetzung zu beginnen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen3
Wie ist der Stand der Umsetzung des neuen Ausstattungskonzeptes des Bundes?
Bis wann soll das neue Konzept des Bundes vollständig umgesetzt sein?
Wie wird die Bundesregierung mit den nicht mehr konzeptkonformen Ausrüstungsgegenständen umgehen?