BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Privatisierung von Waldflächen durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

<span>Verpflichtung von Käufern zur nachhaltigen Bewirtschaftung des Waldes, Kontroll- und Eingriffsmöglichkeiten, Zukunft der Privatisierung vor dem Hintergrund negativer Erfahrungen</span>

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

30.09.2009

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1405915. 09. 2009

Privatisierung von Waldflächen durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

der Abgeordneten Cornelia Behm, Alexander Bonde, Hans-Josef Fell, Winfried Hermann, Peter Hettlich, Bärbel Höhn, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) verwaltet, bewirtschaftet und verkauft die bundeseigenen Waldflächen und bietet ihre Forstdienstleistungen auch anderen Waldbesitzern an. Sie sieht ihre Kompetenz dabei darin, „durch kundenorientierten und wirtschaftlichen Einsatz biologischer und technischer Ressourcen, ressortübergreifend die Nutzung, den Schutz und die Wiederherstellung von Natur und Landschaften zu sichern“.

Im brandenburgischen Prenden (bei Wandlitz, Landkreis Barnim, Land Brandenburg) wurde ein Flurstück von etwa 50 Hektar Größe von der BImA an einen privaten Investor verkauft. Der neue Eigentümer schlug dort anschließend innerhalb weniger Tage so viel Holz ein, dass eine weitere nachhaltige Entwicklung des Waldes auf lange Sicht nicht mehr möglich ist. An denselben Käufer wurde ein Wald von zirka 170 Hektar Größe in Weisen (bei Perleberg, Landkreis Prignitz) verkauft und anschließend in derselben Art und Weise behandelt. Das Vorgehen dieses Käufers stand damit im Gegensatz zum oben genannten Leitbild der BImA.

Weitere ähnlich gelagerte Fälle beunruhigen die Bevölkerung in den ländlichen Regionen Ostdeutschlands. Die Sorgen, dass die Gemeinwohlinteressen durch den Staat nur unzureichend geschützt werden, nehmen zu.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Nach welchen Kriterien entscheidet die BImA, an welche Kaufinteressenten sie bundeseigene Waldflächen verkauft?

2

Sind die Kaufinteressenten für Wälder aus Bundesbesitz verpflichtet, ein verbindliches Bewirtschaftungskonzept für die Flächen vorzulegen, das die nachhaltige Bewirtschaftung des Waldes sichert, und wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, welche Rolle spielt dieses bei der Entscheidung zwischen verschiedenen Kaufinteressenten?

3

Gehört es zu den Zielen der BImA, dass die von ihr privatisierten bundeseigenen Wälder auch nach der Privatisierung nach den Regeln einer nachhaltigen Forstwirtschaft bewirtschaftet werden, und wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, mit welchen Instrumenten versucht die BImA, dies sicherzustellen?

4

Verpflichtet die BImA die Käufer bundeseigener Wälder zu bestimmten Bewirtschaftungsweisen und -maßnahmen, und wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, welche vertraglichen Verpflichtungen sind das?

5

Sofern es vertragliche Verpflichtungen gibt,

a) welche Möglichkeiten hat die BImA zu kontrollieren, ob diese auch eingehalten werden?

b) welche Möglichkeiten hat die BImA, bei Verstößen gegen vertragliche Verpflichtungen einzugreifen?

6

Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit, die Rückabwicklung des Verkaufs bei Verstößen gegen die gesetzlich vorgeschriebene nachhaltige und ordnungsgemäße Bewirtschaftung vertraglich festzulegen, so wie das bei Verkäufen von Flächen der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) nach dem Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz (EALG) üblich gewesen ist?

7

Hält die Bundesregierung trotz negativer Beispiele wie in Prenden an ihrer Vorgabe fest, sämtliche bundeseigene Wälder, die nicht mehr für andere Aufgaben des Bundes benötigt werden, ausnahmslos zu privatisieren, und wenn ja, warum?

8

Sieht die Bundesregierung angesichts der Tatsache, dass Staatswald laut Bundeswaldagentur II deutlich naturnäher bewirtschaftet wird als Privatwälder (über 10 Prozent mehr naturnahe und sehr naturnahe Wälder), eine Veranlassung, auf eine Privatisierung von bundeseigenen Wäldern im Interesse der naturnahen Waldwirtschaft generell zu verzichten, und wenn nein, warum nicht?

9

Ist es der BImA möglich, beim Verkauf einer Waldfläche den Anliegern dieser Fläche ein Vorkaufsrecht einzuräumen, und wenn ja, wird in der Geschäftspraxis der BImA davon Gebrauch gemacht?

10

Werden in den Verträgen über einen Verkauf von Wald üblicherweise auch Vereinbarungen darüber getroffen, zu welchen Konditionen der Käufer die Flächen weiterverkaufen kann, und wenn ja, wie sehen diese aus?

Berlin, den 15. September 2009

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen