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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Aufklärung zur nicht erfolgten Entsendung von AWACS-Luftaufklärern der NATO nach Afghanistan

<span>Übereilte Befassung des Bundestages durch die Bundesregierung zur Erteilung eines Mandats zum Einsatz von AWACS-Luftaufklärern in Afghanistan trotz fehlender Überflugrechte für Georgien, Aserbaidschan und Turkmenistan, Kosten für die Bereitstellung von Personal und Ausrüstung für den geplanten AWACS-Einsatz, Beeinträchtigungen des militärischen Luftverkehrs in Afghanistan infolge unzureichenden Luftlagebilds wegen fehlender AWACS-Aufklärung</span>

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

21.12.2009

Aktualisiert

26.07.2022

BT17/16804.12.2009

Aufklärung zur nicht erfolgten Entsendung von AWACS-Luftaufklärern der NATO nach Afghanistan

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 17/168 17. Wahlperiode 04. 12. 2009 Kleine Anfrage der Abgeordneten Omid Nouripour, Katja Keul, Tom Koenigs, Agnes Malczak, Alexander Bonde, Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), Viola von Cramon- Taubadel, Ulrike Höfken, Thilo Hoppe, Uwe Kekeritz, Ute Koczy, Jerzy Montag, Kerstin Müller (Köln), Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Aufklärung zur nicht erfolgten Entsendung von AWACS-Luftaufklärern der NATO nach Afghanistan Nachdem die Bundesregierung in der Tanklasteraffäre dem Deutschen Bundestag und der Öffentlichkeit entscheidende Informationen vorenthalten hat, besteht der Verdacht, dass der Deutsche Bundestag im Juni 2009 in einer Eilaktion zu einem nicht beschlussreifen Mandat gedrängt wurde, um eine Sondersitzung in der Sommerpause oder im Vorfeld der Bundestagswahl zu verhindern. Bis heute sind wesentliche Voraussetzungen für einen Einsatz von AWACS- Luftaufklärungsmaschinen der NATO in Afghanistan nicht erfüllt. Abgesehen von Georgien haben Aserbaidschan und Turkmenistan die notwendigen Überflugrechte nicht erteilt, sodass die Bundesregierung den vom Deutschen Bundestag bis Dezember 2009 gebilligten AWACS-Einsatz bis auf Weiteres nicht verlängern will. Damit steht die Frage im Raum, seit wann es sich abzeichnete, dass bis zum geplanten Einsatz die Überfluggenehmigungen nicht vorliegen werden. Ohne vorherige Konsultation und ohne die konstitutive Zustimmung des Deutschen Bundestages einzuholen, stimmte die Bundesregierung am 12. Juni 2009 im NATO-Rat der Entsendung von bis zu vier AWACS-Flugzeugen der NATO nach Afghanistan zu. Die Bundesregierung behauptete, dass eine vorherige Konsultation des Deutschen Bundestages nicht möglich gewesen wäre, weil „bis unmittelbar vor der Sitzung“ des NATO-Rates nicht verlässlich abzusehen war, ob Frankreich seine monatelangen Bedenken hinsichtlich der Finanzierung aufgeben würde. Mit ihrer Zustimmung im NATO-Rat hatte die Bundesregierung Fakten geschaffen, die der Deutsche Bundestag nicht widerrufen konnte, ohne das Ansehen Deutschlands in der NATO zu beschädigen. Das Parlament wurde in der letzten Sitzungswoche der 16. Legislaturperiode und drei Monate vor der Bundestagswahl genötigt, über einen Einsatz zu beschließen, bei dem noch viele Fragen offen waren und gegen den es in der Bevölkerung und in den Bundestagsfraktionen erheblichen Widerspruch gab. Der NATO-Oberbefehlshaber (SACEUR) hatte am 17. Juli 2008 erstmals den Einsatz von AWACS-Aufklärungsflugzeugen beantragt. Am 18. Mai 2009 beantragte der SACEUR die Stationierung der AWACS in Konya/Türkei. Drucksache 17/168 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeNachdem Frankreich seine Vorbehalte hinsichtlich der Beteiligung an einer Finanzierung aufgegeben hatte, stimmte der NATO-Rat am 12. Juni 2009 der Verlegung zu. Nach dem vereinbarten Kostenschlüssel hatte Deutschland 16,6 Prozent, Frankreich 12,4 Prozent der Kosten zu tragen. Für den bis zum 13. Dezember 2009 mandatierten Einsatz von bis zu 300 Bundeswehrsoldaten sollten Zusatzangaben in Höhe von 4,21 Mio. Euro anfallen, davon 3,14 Mio. Euro Personal, 0,73 Mio. Euro Betriebsausgaben und 0,34 Mio. Euro Anteil an der NATO-Gemeinschaftsfinanzierung. In einem Schreiben an die Vorsitzenden der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN teilten der Außen- und der Verteidigungsminister am 29. Juni 2009 mit: „NATO-AWACS-Maschinen werden (sic!) auf dem Transit von Konya in das Einsatzgebiet die sogenannte Nordroute (führt über Georgien, Armenien, Aserbaidschan, das Kaspische Meer und Turkmenistan) nutzen …“. Um die Dringlichkeit zu unterstreichen, wurden unmittelbar vor der Bundestagsabstimmung drei der vier AWACS-Maschinen nach Konya verlegt. „Zwei AWACS- Aufklärungsflugzeuge warten auf dem NATO-Stützpunkt im zentralanatolischen Konya auf die deutschen Besatzungsmitglieder zum Flug nach Afghanistan“ (ddp, 2. Juli 2009). Angesichts der Erwartung, dass ohne eine umgehende Zustimmung der Einsatz nicht möglich sei, stimmten am 2. Juli 2009 in namentlicher Abstimmung 461 Abgeordnete für den Antrag der Bundesregierung, 81 lehnten ihn ab, 15 Abgeordnete enthielten sich. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Inwieweit gab es in der Bundesregierung mit Blick auf die Bundestagswahl und die lange sitzungsfreie Zeit des Deutschen Bundestages im ersten Halbjahr 2009 konkrete Überlegungen, die Entscheidung über die seit Juli 2008 offene Frage einer AWACS-Entsendung nach Afghanistan zu beschleunigen? Wenn ja, was wurde beschlossen, um diese Überlegungen umzusetzen, und wer wurde mit der Umsetzung federführend betraut? 2. Inwiefern wurde der Zeitpunkt der AWACS-Entscheidung im NATO-Rat im Wesentlichen mit beeinflusst von der Tatsache, dass eine Zustimmung des Deutschen Bundestages vor der Sommerpause wünschenswert wäre, weil ansonsten der Deutsche Bundestag in den darauffolgenden Monaten und vor der Bundestagswahl zu einer Sondersitzung zusammenkommen müsste? 3. Inwieweit hat die Bundesregierung im Vorfeld der Entscheidung des NATO- Rates vom 12. Juni 2009 gezielt auf Frankreich eingewirkt, seine Bedenken zurückzustellen? Welche Zugeständnisse und Anreize wurden Frankreich im Gegenzug in Aussicht gestellt bzw. konkret gemacht? 4. Wieso hat Frankreich seinen lang anhaltenden Widerstand plötzlich und in letzter Sekunde aufgegeben? 5. Wie lautete der Beschluss des NATO-Rats vom 12. Juni 2009 hinsichtlich des AWACS-Einsatzes? 6. Welche Weisungen haben die NATO und die Bundeswehr zur Einsatzvorbereitung, Verlegung und zum Überflug zwischen 12. Juni und 3. Juli 2009 erteilt? 7. Wie und auf welche Weise wurde die Bundesregierung bezüglich der noch einzuholenden Überflugrechte für Georgien, Aserbaidschan und Turkmenistan durch die NATO informiert und ein Zeitplan präsentiert, bis wann mit der Genehmigung der Überflugrechte zu rechnen sei? Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/1688. Inwieweit war den NATO-Partnern und der Bundesregierung zum Zeitpunkt des Beschlusses in der NATO bzw. zum Zeitpunkt der Verlegung klar, dass noch keine Überfluggenehmigungen vorliegen und eine rasche Entsendung der AWACS-Maschinen nicht zu erwarten ist? 9. Wann rechnete die Bundesregierung damit, dass die erforderlichen Überfluggenehmigungen vorliegen würden, und worauf gründete diese Erwartung? 10. Ab wann wusste die Bundesregierung, dass die für den Einsatz der AWACS-Flugzeuge notwendigen Überfluggenehmigungen noch nicht ausgehandelt sind und bis zur Mandatserteilung aller Wahrscheinlichkeit nach nicht ausgehandelt sein werden? 11. Seit wann verhandelte die NATO mit Georgien, um Überflugrechte für einen Einsatz der AWACS-Maschinen in Afghanistan zu erhalten? Seit wann liegt die Überfluggenehmigung vor? 12. Seit wann verhandelt die NATO mit Aserbaidschan, um Überflugrechte für einen Einsatz der AWACS-Maschinen in Afghanistan zu erhalten? Wann und wie oft ist es zu offiziellen Gesprächen gekommen? Woran ist die Erteilung der AWACS-Überfluggenehmigung bislang gescheitert? Wann erwartet die Bundesregierung eine Einigung? 13. Seit wann verhandelt die NATO mit Turkmenistan, um Überflugrechte für einen Einsatz der AWACS-Maschinen in Afghanistan zu erhalten? Wann und wie oft ist es zu offiziellen Gesprächen gekommen? Woran ist die Erteilung der AWACS-Überfluggenehmigung bislang gescheitert? 14. Inwieweit verfügt die Bundesregierung über einen Zeitplan, bis wann die benötigten Überfluggenehmigungen vorliegen sollen? 15. Wie erklärt die Bundesregierung die eilige Befassung des Deutschen Bundestages mit der Erteilung des Mandats vor dem Hintergrund, dass der Einsatz der AWACS-Flugzeuge aufgrund fehlender Überfluggenehmigungen noch gar nicht beginnen konnte und bis heute noch nicht begonnen hat? 16. Inwiefern ist die Bundesregierung bereit, der Zusage des Bundesministers der Verteidigung im Verteidigungsausschuss zu folgen und dem Deutschen Bundestag künftig keine Mandate mehr vorzulegen, bei denen die Voraussetzungen für einen Einsatz nicht gegeben sind? Wenn nein, warum nicht? 17. Wie viele Soldatinnen und Soldaten sowie etwaiges ziviles Personal wurden nach dem Beschluss des Deutschen Bundestages für den AWACS- Einsatz bereitgestellt bzw. auf den Einsatz vorbereitet? 18. Auf welche Stützpunkte wurden zu welchen Zeitpunkten wie viele dieser Soldatinnen und Soldaten sowie ziviles Personal verlegt, um einen AWACS-Einsatz in Afghanistan vorzubereiten? 19. Wie viele AWACS-Flugzeuge wurden für den Einsatz vorbereitet, welche AWACS-Flugzeuge wurden für welche Dauer auf Abruf für einen bevorstehenden Afghanistan-Einsatz nach Konya oder auf andere Stützpunkte verlegt? 20. Welche Ausrüstung wurde konkret für den Einsatz vorbereitet und zur Verfügung gestellt? Drucksache 17/168 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode21. Welche Kosten sind durch den Beschluss des Deutschen Bundestages, AWACS-Flugzeuge zur Flugsicherung und Luftraumkoordinierung in Afghanistan zu entsenden, dem Bundeshaushalt tatsächlich entstanden (bitte aufschlüsseln: Personal, Ausrüstung, Transport, Übungen)? 22. Mit welchem Auftrag und welchen Aufgaben wurden die für den AWACS- Einsatz abgestellten Soldatinnen und Soldaten sowie etwaiges ziviles Personal seit dem Mandatsbeschluss betraut? 23. Wie viele zivile und wie viele militärische Flugzeuge haben Afghanistan seit dem 1. Juli 2009 überflogen, wie viele insgesamt in den Jahren 2008 sowie bis dato im Jahr 2009? 24. Wie viele Beinahezusammenstöße haben sich seit dem 1. Juli 2009 ereignet, und in wie vielen Fällen war militärischer Flugverkehr daran beteiligt? 25. Wie viele zivile und wie viele militärische Flüge mussten seit dem 1. Juli 2009 aufgrund eines unzureichenden Luftlagebildes oder fehlender Luftraumkoordinierung gestrichen werden? 26. Wie haben sich die Flugsicherung und Luftraumkoordinierung seit dem 1. Juli 2009 in Afghanistan hinsichtlich Infrastruktur, Personalausbildung und Einsatz sowie Koordination und Kommunikation entwickelt? 27. Inwieweit ist die Bundesregierung weiterhin der Ansicht, dass eine Unterstützung der Flugsicherung und Luftraumkoordinierung durch AWACS- Aufklärungsflugzeuge notwendig ist? 28. Inwiefern beabsichtigt die Bundesregierung, in naher Zukunft auf den Einsatz von AWACS-Flügen zur Unterstützung der Flugsicherung und Luftraumkoordinierung in Afghanistan hinzuwirken, und wenn ja, wie, und mit welchem Zeitplan? 29. Welche Maßnahmen haben die NATO, die afghanische Regierung oder Dritte seit dem 1. Juli 2009 unternommen, um den nicht stattgefundenen Einsatz der AWACS-Aufklärungsflüge zu kompensieren und die Sicherheit des zivilen und militärischen Flugverkehrs über Afghanistan zu gewährleisten? 30. Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um Afghanistan bei der Flugsicherung und Luftraumkoordinierung zu unterstützen? Berlin, den 4. Dezember 2009 Renate Künast, Jürgen Trittin und FraktionGesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Telefax (02 21) 97 66 83 44 ISSN 0722-8333]

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