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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Zukünftige Nutzung des Bombodroms in der Kyritz-Ruppiner Heide und zu erwartende Kosten

<span>Übergabe des Luft-Boden-Schießplatzes Wittstock an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) bis 2012, Mittelbereitstellung zur Dekontamination, Sanierung und Vorbereitung des Geländes für zivile Nutzung, Argumente für die Aufnahme in das &bdquo;Nationale Naturerbe&ldquo; bzw. die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt, unentgeltliche Überlassung an Naturschutz- bzw. Umweltschutzstiftungen, Bestrebungen zur Nutzung des Geländes zum Einsatz unbemannter Aufklärungs- und Kampfdrohnen</span>

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

28.12.2009

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/18409. 12. 2009

Zukünftige Nutzung des Bombodroms in der Kyritz-Ruppiner Heide und zu erwartende Kosten

der Abgeordneten Heidrun Bluhm, Dr. Dietmar Bartsch, Steffen Bockhahn, Dr. Martina Bunge, Dr. Dagmar Enkelmann, Diana Golze, Wolfgang Neskovic, Thomas Nord, Sabine Stüber, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Am 9. Juli 2009 hat der damalige Bundesminister der Verteidigung, Dr. Franz Josef Jung, bekanntgegeben, auf den Luft-Boden-Schießplatz in der Kyritz-Ruppiner Heide zu verzichten. Aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 28. August 2009 geht hervor, dass vorgesehen ist, das Grundeigentum am Gelände, das derzeit zu 100 Prozent dem Bund zusteht, im Jahr 2012 an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zur weiteren Verwertung zu übertragen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen25

1

Wird das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) auch nach dem Regierungswechsel im September 2009 an dem am 9. Juli 2009 erklärten Verzicht auf eine Nutzung des Luft-Boden-Schießplatzes Wittstock als Bombodrom festhalten?

1

Wenn ja, wann wird die Bundeswehr von dem Gelände abziehen? Wann wird die Bundesregierung eine Änderung des 1993 vom Deutschen Bundestag beschlossenen Truppenübungsplatzkonzeptes in diesem Sinne beantragen?

1

Wenn nein, warum nicht?

2

Welche Aktivitäten plant das Bundesministerium der Verteidigung in den Jahren 2009 bis 2012 auf dem Luft-Boden-Schießplatz Wittstock (bitte einzeln mit den dazugehörigen Personalstellen und Budgets aus dem Verteidigungshaushalt aufführen)?

3

Ist es vorgesehen, neben der Sicherung des Geländes des Luft-Boden-Schießplatzes Wittstock Sachverständigengutachten für die Munitionsberäumung und Dekontamination in Auftrag zu geben?

3

Wenn ja, wann und in welcher Höhe sind dafür Finanzmittel vorgesehen, und in welchem Haushaltsjahr?

3

Wenn nein, warum nicht?

4

Finden in der Zeit bis zur Übergabe des Luft-Boden-Schießplatzes Wittstock an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben militärische Aktivitäten auf dieser Fläche statt?

4

Wenn ja, von welchen Truppeneinheiten, welcher Nationalität, in welchen Zeiträumen und mit welchem Ziel?

5

Werden militärische Nutzungsoptionen für das Gelände konkret geprüft, und auf welchem rechtssicheren Weg würde die Bundesregierung eine solche militärische Nutzung des Geländes unter Berücksichtigung des Urteils des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 27. März 2009 erreichen wollen?

6

Welche Haushaltsansätze mit Bezug zum Luft-Boden-Schießplatz Wittstock hat das Bundesministerium der Verteidigung für das Haushaltsjahr 2010 angemeldet bzw. sind Teil des Regierungsentwurfs?

6

Welche Haushaltsansätze mit Bezug zum Luft-Boden-Schießplatz Wittstock sind für 2011 und 2012 geplant (bitte jeweils getrennt nach Haushaltsjahren und Titeln angeben)?

7

Welchen konkreten Inhalt hat die Dachvereinbarung zum Liegenschaftsübergang zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung und der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben?

8

Welche Haushaltsansätze mit Bezug zu Rüstungskonversion einschließlich Sanierung von Flächen zur Vorbereitung einer zivilen Nutzung sind für das Haushaltsjahr 2010 angemeldet bzw. sind Teil des Regierungsentwurfs?

8

Welche Haushaltsansätze mit Bezug zu Rüstungskonversion einschließlich Sanierung von Flächen zur Vorbereitung einer zivilen Nutzung sind für 2011 und 2012 geplant (bitte jeweils getrennt nach Haushaltsjahren und Titeln angeben; bei geplanten Ausgaben bitte auch angeben, nach welchen Kriterien die Mittel an wen ausgereicht werden sollen; bei Titeln außerhalb des Einzelplans 14 bitte angeben, wie jeweils die Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium der Verteidigung organisiert ist)?

8

Gab es diesbezüglich vorbereitende Beratungen mit den Landkreisen und Gemeinden bzw. ihre Einbeziehung in die Entscheidung?

9

Welche Mittel in welcher Höhe wurden und werden aus den 500 Mio. Euro, die das BMVg aus dem Konjunkturpaket II erhalten hat, auf dem Luft-Boden-Schießplatz Wittstock eingesetzt (bitte nach einzelnen Maßnahmen und den jeweiligen Kosten auflisten)?

9

Wie ist der Mittelabfluss bisher realisiert?

10

Welche Argumente könnten nach Auffassung der Bundesregierung dafür bzw. dagegen sprechen, die Kyritz-Ruppiner Heide als zusätzliche Fläche in das „Nationale Naturerbe“ aufzunehmen?

11

Prüft die Bundesregierung eine Einbindung des Geländes des Luft-Boden-Schießplatzes Wittstock in die Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt?

11

Wenn ja, welche Konsequenzen hätte das?

11

Wenn nein, warum nicht?

12

Welche Vor- und Nachteile würden aus Sicht der Bundesregierung in einer kostenlosen Übertragung des Geländes an die Bundesländer oder Naturschutz- bzw. Umweltschutzstiftungen liegen?

12

Mit welchen finanziellen Belastungen wäre das ggf. verbunden?

13

Prüft die Bundesregierung die prinzipielle Eignung des Luft-Boden-Schießplatzes Wittstock, als Zielzentrum im Rahmen der Vorbereitung des Einsatzes unbemannter Aufklärungs- und Kampfdrohnen genutzt zu werden?

Berlin, den 9. Dezember 2009

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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