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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Geplante Änderungen des Kinderzuschlags

<span>Ausweitung des Berechtigtenkreises durch Wegfall der Einkommensgrenzen, Abschaffung der Regelung des Nichtunterschreitens des Existenzminimums im Sinne des SGB II als Anspruchsvoraussetzung für den Bezug des Kinderzuschlags, Sinn der Schaffung einer Wahlmöglichkeit zwischen Sozialgeld und Kinderzuschlag auch bei Unterdeckung des Bedarfs, Ausgabenwirkung und Verteilung der Kostentragung, Staffelung des Kinderzuschlags analog der Kindergeldregelsätze im SGB II, weitere Maßnahmen der Regierung zur Existenzsicherung von Kindern armer Eltern</span>

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

28.12.2009

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/18709. 12. 2009

Geplante Änderungen des Kinderzuschlags

der Abgeordneten Diana Golze, Jörn Wunderlich, Klaus Ernst, Matthias W. Birkwald, Heidrun Dittrich, Katja Kipping, Ingrid Remmers, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel hat am 28. November 2007 vor dem Deutschen Bundestag wörtlich erklärt: „Wir wollen, dass niemand wegen der Kinder in die Bedürftigkeit fällt; deshalb muss der Kinderzuschlag weiterentwickelt werden. (…) Deshalb werden wir den Kinderzuschlag erhöhen und vereinfachen.“ (Plenarprotokoll 16/129, S. 13526 A). In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. führt die Bundesregierung aus: „Die Bundesregierung beabsichtigt jedoch nicht, den maximalen Kinderzuschlag für die einzelnen Berechtigten bzw. die jeweiligen Kinder zu erhöhen. Dieser soll auch künftig aus seiner Funktion abgeleitet werden, zusammen mit dem Kindergeld und dem anteiligen Wohngeld den Bedarf der Kinder zu decken“ (Bundestagsdrucksache 16/7952).

Mit der Reform des Kinderzuschlags 2008 wurde das sogenannte kleine Wahlrecht für Alleinerziehende eingeführt. Hiernach ist es diesen möglich, den Kinderzuschlag zu beziehen, obwohl sie die Hilfebedürftigkeit nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) nicht überwunden haben. Hierzu führte die Bundesregierung in der Antwort auf eine weitere Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. aus: „Ziel ist nicht, dass Alleinerziehende statt der existenzsichernden Grundsicherungsleistungen den Kinderzuschlag beziehen, sondern dass sie die Möglichkeit haben, den Kinderzuschlag beziehen zu können, wenn sie Grundsicherungsleistungen nicht in Anspruch nehmen wollen“ (Bundestagsdrucksache 16/12643).

Am 10. November 2009, rund zwei Jahre nach den oben genannten Ausführungen, erklärte die Bundeskanzlerin in ihrer Regierungserklärung: „Wir wollen den Kinderzuschlag weiterentwickeln, weil niemand wegen seiner Kinder in staatliche Abhängigkeit geraten sollte“ (Plenarprotokoll 17/3, S. 33 C). Nur fünf Tage später erklärt der Generalsekretär der CDU, Hermann Gröhe, in der Sendung „Anne Will“ am 15. November 2009: „Wir haben bereits im letzten Jahr die Maßnahmen für Kinder im Rahmen von Hartz IV, den Kinderzuschlag für Niedrigeinkommen deutlich erhöht.“ Dies wird ergänzt von der ehemaligen Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Ursula von der Leyen, die Ungerechtigkeiten beim Kinderzuschlag beheben will: „Wir könnten damit rund 500.000 Kinder insgesamt erreichen – 200.000 mehr als momentan –, die dann aus Hartz IV raus wären“ (http://www.topnews.de/von-der-leyen-will-voraussetzungen-fuer-kinderzuschlag-wesentlich-verbessern-379132).

Die Bundesministerin führte dort weiter aus, dass der Kinderzuschlag aktuell zwei Schwächen habe. Zum einen: „Die Wahlmöglichkeit zwischen Hartz IV und Kinderzuschlag ist derzeit nicht gegeben“. Zum anderen könne es sein, dass „… nur ein einziger Euro zusätzlichen Verdiensts dazu führt, dass 70 Euro Kinderzuschlag wegfallen.“

Bei der ersten „Schwäche“ plädierte die Bundesministerin im Kern dafür, das „kleine Wahlrecht“ auf alle Familien auszuweiten. Damit würde der Kinderzuschlag zu einer „Wahl“-Alternative zu Hartz IV. Um den Zwängen von Hartz IV zu entgehen, würde den Familien dann angeboten, unterhalb des im SGB II vorgesehenen Existenzminimums zu leben.

Die zweite „Schwäche“ der jetzigen Praxis hat ihre Ursache in den erst vor einem Jahr von der Bundesregierung verbesserten Einkommensgrenzen. Auf die Probleme der Einkommensgrenzen hatte die Fraktion DIE LINKE. unter anderem auch in einem Antrag hingewiesen: „Die bisherige Berechnung des Kinderzuschlags unter Berücksichtigung einer Mindest- und Höchsteinkommensgrenze ist in der Praxis hoch kompliziert und nicht praktikabel. Die komplizierte Berechnung und der schmale Korridor zwischen Mindest- und Höchsteinkommensgrenzen führen zu Ablehnungsquoten für den Kinderzuschlag von über 87 Prozent. Deshalb müssen die Einkommensgrenzen entfallen, damit der Berechtigtenkreis deutlich ausgeweitet wird“ (Bundestagsdrucksache 16/9746).

Diese Forderung wurde zum damaligen Zeitpunkt weder von der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel noch der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Ursula von der Leyen, aufgegriffen oder gar befürwortet. Nun präsentieren sie im Kern diese Änderungswünsche als ihre Initiative.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Plant die Bundesregierung die Einkommensgrenzen für den Anspruch auf Kinderzuschlag zu verändern? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Streichung der Einkommensgrenzen, wie es die Fraktion DIE LINKE. schon in der 16. Wahlperiode gefordert hat, am ehesten geeignet wäre, Einkommensbrüche, wie sie die ehemalige Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Ursula von der Leyen, angesprochen hat, zu vermeiden (bitte begründen)?

2

Wie viele Familien und wie viele Kinder würden durch den Wegfall der Einkommensgrenzen zusätzlich anspruchsberechtigt? Welche Auswirkungen hätte dies in den einzelnen Bereichen (SGB II, Wohngeld, Kinderzuschlag), und wer würde wie viele dieser Ausgaben tragen (Bund, Länder oder Kommunen)?

3

Plant die Bundesregierung, die Regelung abzuschaffen, nach der der Kinderzuschlag gezahlt wird, wenn die Familie hierdurch nicht unter das Existenzminimum im Sinne des SGB II fällt? Wenn nein, wie will sie ermöglichen, dass Familien zwischen Leistungen nach dem SGB II und dem Kinderzuschlag wählen können, obwohl die Bedarfsdeckung im Sinne des SGB II Anspruchsvoraussetzung des Kinderzuschlags ist?

4

Wie viele Familien und wie viele Kinder würden durch die Wahlmöglichkeit trotz Unterdeckung des Bedarfs zusätzlich anspruchsberechtigt? Wie viele dieser Familien und dieser Kinder würden aus dem Bezug von Sozialgeld in den Bezug des Kinderzuschlags wechseln?

5

Welche Auswirkungen hätte dies in den einzelnen Bereichen (SGB II, Wohngeld, Kinderzuschlag), und wer würde wie viele dieser Ausgaben tragen (Bund, Länder oder Kommunen)?

6

Wie bewertet die Bundesregierung die oben genannte Aussage des Generalsekretärs der CDU, nach der dieser behauptet, die Bundesregierung habe den Kinderzuschlag erhöht? Würde die Bundesregierung zustimmen, dass der Kinderzuschlag nicht erhöht wurde (bitte begründen)?

7

Plant die Bundesregierung den Kinderzuschlag pro Kind zu erhöhen, und wenn ja, um wie viel (bitte begründen)?

8

Plant die Bundesregierung den Kinderzuschlag analog zu den Kinderregelsätzen im SGB II zu staffeln, damit Eltern, die ihren Bedarf decken können, nicht nur deswegen hilfebedürftig werden, weil ihr Kind ein Jahr älter wurde (beispielsweise Vollendung des fünften Lebensjahres) und somit der Bedarf im Sinne des SGB II angestiegen ist? Findet die Bundesregierung es eine sinnvolle sozialpolitische Maßnahme, statt den Kinderzuschlag zu staffeln, den Familien in einem solchen Fall anzubieten, freiwillig auf ihr Existenzminimum zu verzichten und trotz Bedarfsunterdeckung der Familie zu ermöglichen, den Kinderzuschlag weiter zu beziehen?

9

Was versteht die Bundesregierung unter der Aussage der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel in ihrer Regierungserklärung, dass „niemand wegen seiner Kinder in staatliche Abhängigkeit“ geraten solle, wenn die Alternativen Leistungen nach dem SGB II oder des Kinderzuschlags sind? Erzeugt der Kinderzuschlag nicht eine Abhängigkeit von staatlichen Leistungen (bitte begründen)?

10

Beinhaltet die Aussage, die „Rahmenbedingungen für Alleinerziehende durch ein Maßnahmenpaket (zu) verbessern“ im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP die Erwägung, Alleinerziehenden ergänzend zum Kinderzuschlag einen Aufstockungsbetrag analog der Mehrbedarfe nach dem SGB II zu zahlen (bitte begründen)? Geht die Bundesregierung davon aus, dass sie Alleinerziehenden durch die bestehende Regelung zum „kleinen Wahlrecht“ beim Kinderzuschlag die Aufnahme von Arbeit finanziell attraktiv gestaltet (bitte begründen)?

11

Wie gedenkt die Bundesregierung die Existenzsicherung von Kindern armer Eltern zu gewährleisten und damit dem Verfassungsgebot einer ausreichenden Existenzsicherung nachzukommen angesichts der Einführung eines Wahlrechts beim Kinderzuschlag, das Eltern explizit animiert, ihre Kinder in Bedürftigkeit aufwachsen zu lassen?

12

Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage, dass die Einführung eines Wahlrechts beim Kinderzuschlag eine staatlich angebotene und präjudizierte systematische Unterversorgung von Kindern armer Eltern ist?

Berlin, den 9. Dezember 2009

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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