Einführung einer unsozialen Kopfprämie in der gesetzlichen Krankenversicherung
der Abgeordneten Elke Ferner, Bärbel Bas, Dr. Edgar Franke, Angelika Graf (Rosenheim), Ute Kumpf, Dr. Karl Lauterbach, Steffen-Claudio Lemme, Hilde Mattheis, Thomas Oppermann, Mechthild Rawert, Dr. Carola Reimann, Ewald Schurer, Dr. Marlies Volkmer, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Die Bundesregierung plant, die bisherige einkommensabhängige und damit gerechte Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) durch eine unsoziale Kopfprämie für alle Mitglieder zu ersetzen. Damit insbesondere Menschen mit niedrigen Einkommen auch in Zukunft ihre Krankenversicherung noch bezahlen können, ist ein Sozialausgleich geplant. Nach aktuellen Aussagen vom Bundesminister für Gesundheit, Dr. Philipp Rösler, soll der Ausgleich, der ursprünglich individuell auf Antrag erfolgen sollte, jetzt automatisch erfolgen.
Um eine Einschätzung über die finanzielle Be- und Entlastung der Versicherten, den bürokratischen Aufwand und die damit verbundenen Mehrkosten für den Sozialausgleich sowie die künftige Entwicklung der Kosten für die Versicherung in der GKV zu erhalten, fragen wir die Bundesregierung:
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Wie hoch müsste eine unsoziale Kopfprämie anstelle des einkommensabhängigen Krankenkassenbeitrages im Jahr 2010 ausfallen, damit sie zusammen mit den Arbeitgeberbeiträgen und den geplanten Steuerzuschüssen die vom Schätzerkreis der Bundesregierung prognostizierten Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung bei unterstellter Beibehaltung der beitragsfreien Mitversicherung von Kindern und Ehegatten abdecken?
Wie viele Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung müssten bei einer Einführung einer unsozialen Kopfprämie mehr für ihre Krankenversicherung zahlen als bei der bestehenden Erhebung gerechter einkommensabhängiger Beiträge?
Ab welchem monatlichen Einkommen muss bei einer unsozialen Kopfprämie mehr – ab welchem Einkommen weniger – monatlich bezahlt werden als bei dem bisherigen gerechten einkommensabhängigen Krankenversicherungsbeitrag?
Wie verteilt sich die Mehrbelastung durch die unsoziale Kopfprämie im Vergleich zum bisherigen gerechten einkommensabhängigen Krankenkassenbeitrag auf folgende Personengruppen, jeweils unterteilt nach Männern und Frauen: Rentner und Rentnerinnen, abhängig Beschäftigte, Selbstständige, Versicherte in den einzelnen Bundesländern?
Welche Summe muss insgesamt für den Sozialausgleich veranschlagt werden, und wie soll dieser Betrag gegenfinanziert werden?
Inwieweit werden die Bezieher von Spitzeneinkommen durch die Finanzierung des Sozialausgleichs zusätzlich belastet?
Wie hoch ist die unsoziale Kopfprämie für Versicherte nach Abzug des Steuervorteils durch die Absetzbarkeit der Krankenversicherungskosten bei einem Monatseinkommen von 1 500 Euro, 2 000 Euro, 2 500 Euro, 3 000 Euro, 3 500 Euro, 4 000 Euro, 4 500 Euro, 10 000 Euro?
Wie sieht die Verteilung des Sozialausgleichs in 10-Euro-Schritten auf die in Frage 4 genannten Personengruppen aus?
Wie wird sich die unsoziale Kopfprämie, wie in Frage 1 berechnet, in den nächsten zehn Jahren entwickeln, wenn die Steigerungsraten bei den Ausgaben der GKV im Durchschnitt der letzten zehn Jahre unterstellt werden, der Arbeitgeberbeitrag auf 7 Prozent eingefroren wird und der Steuerzuschuss 14 Mrd. Euro nicht übersteigt?
Soll der Versichertenbeitrag künftig im Rahmen des Quellenabzuges wie bisher direkt vom Gehalt, der Rente bzw. durch die Bundesagentur für Arbeit abgeführt werden, oder sollen die Krankenkassen die unsoziale Kopfprämie direkt von ihren Mitgliedern einziehen?
Welcher einmalige und welcher dauerhafte Aufwand (bürokratische, Zusatzkosten) würde bei den Arbeitgebern, der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Bundesagentur für Arbeit entstehen, um den Krankenkassenbeitrag vom gerechten einkommensabhängigen Beitrag auf eine unsoziale Kopfprämie umzustellen?
Welche zusätzlichen Kosten würden dadurch für die Krankenkassen (Verwaltungs- und Inkassokosten pro Mitglied) entstehen?
Welche Stelle ist in der Lage, den Sozialausgleich ohne Antragstellung automatisch durchzuführen?
Welche Daten sind für einen automatischen Sozialausgleich notwendig, und wie sollen diese erhoben werden?
Falls der automatische Sozialausgleich über die Finanzämter erfolgen soll, wie viele Neuveranlagungen wären dafür erforderlich, und wie hoch ist der Verwaltungsaufwand hierfür?
Wird zur Berechnung des Sozialausgleichs bei Eheleuten und eheähnlichen Lebensgemeinschaften das Einkommen des Partners bzw. der Partnerin mit einbezogen?
Muss bei schwankendem monatlichem Einkommen der Sozialausgleich jeden Monat neu berechnet werden, und welcher Aufwand ist hierfür erforderlich?
Wer muss an wen die hierfür notwendigen Daten übermitteln, und wie ist der Datenschutz zu gewährleisten?
Wie kann für Bezieherinnen und Bezieher niedriger Einkommen sichergestellt werden, dass sie nicht in Vorlage treten müssen, um die unsoziale Kopfprämie zahlen zu können, falls der automatische Sozialausgleich jährlich berechnet werden soll?