[Deutscher Bundestag Drucksache 17/631
17. Wahlperiode 03. 02. 2010 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Dr. Martina Bunge,
Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/293 –
Nutzen-für-alle-Konzept umsetzen
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das in Deutschland noch immer zu wenig beachtete Konzept Design für Alle
(auch Universelles Design oder Nutzen-für-alle-Konzept genannt) hat eine
inklusive Gesellschaft im Blick. Wesentlicher Aspekt dabei ist Barrierefreiheit
auf allen Ebenen. Bauten, Gebrauchsgegenstände, Informations- und
Kommunikationssysteme sowie Dienstleistungs- und Verkehrsangebote sollen für
möglichst alle Menschen leicht erreichbar, zugänglich und nutzbar sein. Design für
Alle versteht sich als Beitrag zu einer nachhaltigen Zukunftsentwicklung,
welche die Verschiedenartigkeit und Lebensqualität aller Menschen
berücksichtigt. Barrieren, die Menschen an der gesellschaftlichen Teilhabe behindern,
werden als Diskriminierung identifiziert.
Design für Alle fordert darüber hinaus eine Analyse der individuellen Bedarfe,
die Einbindung der Endverbraucherinnen und Endverbraucher in
Entstehungsprozesse und insgesamt eine nachhaltige Gestaltung aller Lebensbereiche
inklusive einer teilhabeorientierten Stadtentwicklung. So sollen zum Beispiel
Gebäude nicht nur barrierefrei, sondern auch dergestalt entworfen sein, dass sie
soziale Interaktion fördern. Auf Initiative des Europäischen Rates für behinderte
Menschen erarbeitete das Netzwerk des Design für Alle, in dem Architekten,
Designer, Ingenieure, Stadtplaner, Behindertenverbände u. a.
zusammengeschlossen sind, ein Europäisches Konzept für Zugänglichkeit, das in einigen
Ländern der Überarbeitung nationaler Richtlinien dient.
Die systematische Schaffung von Barrierefreiheit soll nicht länger als „lästiges
Übel“ missverstanden, sondern als Herausforderung an die Kreativität von
Designern, Architekten, Ingenieuren usw. angenommen werden. Gleichzeitig
sind „Menschen mit Behinderungen als Experten in eigener Sache“ als
gleichberechtigte und gleichkreative Mitgestalterinnen und Mitgestalter hoch
willkommen. Im Ergebnis entstehen innovative Produkte, die für jeden Mann und
jede Frau leicht handhabbar sind. Der Nutzen liegt also bei allen.
Nach der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
(Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe f) ist die Bundesregierung verpflichtet,
Forschung und Entwicklung für Güter, Dienstleistungen, Geräte und Einrichtungen
in universellem Design zu fördern sowie sich bei der Entwicklung von Normen Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom
2. Februar 2010 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/631 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeund Richtlinien für universelles Design einzusetzen. Die Resolution
ResAP(2007)3 des Ministerkomitees des Europarates empfiehlt die
Bekanntmachung des Konzeptes und seine Implementierung in die nationale
Gesetzgebung der Mitgliedstaaten. Die Verpflichtung zur Barrierefreiheit findet sich
überdies in schon längst beschlossenen Vereinbarungen wie etwa den Bundes-
und Landesbehindertengleichstellungsgesetzen.
1. Inwieweit wird die Bundesregierung bei der Umsetzung des
Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und FDP und bei zukünftigen Planungen das
Prinzip des Design für Alle berücksichtigen?
Die Berücksichtigung der Prinzipien des Designs für Alle ermöglicht, das Leben
aller Menschen zu vereinfachen. Vielfach profitieren aber besonders ältere
Menschen und Menschen mit Behinderung von entsprechenden Produkten, Gütern,
Dienstleistungen und einer barrierefrei gestalteten Umgebung. Ziel der
Bundesregierung ist es, hierfür die Rahmenbedingungen positiv zu gestalten. Der
Koalitionsvertrag der Bundesregierung enthält daher Vorhaben, dies in den relevanten
Bereichen wie Bildung, Ausbildung und Beruf, Verkehr und Tourismus, Medien
und Kommunikationstechnik bis hin zum Städtebau zu berücksichtigen.
2. Unterstützt die Bundesregierung die Forderung der europäischen
Behindertenbewegung, eine allgemein anerkannte Definition für das Design für Alle
zu entwickeln?
Falls ja, wie wird sie sich dabei konkret einsetzen?
Falls nein, warum nicht?
Zum Thema Design für Alle gibt es Definitionen, die in der Praxis alle das
gleiche Ziel beschreiben: die grundsätzliche Nutzbarkeit von Alltagsprodukten,
Dienstleistungen und der bebauten Umgebung für alle Menschen, also auch für
Menschen mit eingeschränkten Fähigkeiten bis hin zu Behinderungen. Die vom
Ministerkomitee des Europarates am 12. Dezember 2007 angenommene
Resolution ResAP(2007)3 „Vollständige Teilhabe durch Universelles Design
erreichen“ beschreibt „Universelles Design“ als die Auslegung von Produkten und
Umgebungen, so dass sie für alle Menschen nutzbar sind, soweit möglich ohne
erforderliche Anpassungen oder spezialisierte Auslegungen. Diese Definition ist
wiederum angelehnt an die Resolution ResAP(2001)1 des Europarates vom
November 2001 über die „Einführung von Grundsätzen eines Konzepts der
Gestaltung für alle in die Ausbildungspläne für sämtliche Berufe im Bauwesen“.
Hier wird Design für Alle als eine Strategie beschrieben, mit der die Bedürfnisse
von Menschen jeden Alters, jeder Größe und mit jeglichen Fähigkeiten befriedigt
werden können. Das trifft auch auf neue Lebenssituationen, beispielsweise
infolge einer Behinderung oder chronischen Krankheit zu. Nach Ansicht der
Bundesregierung bedarf es daher keiner weiteren Definition.
3. Wird die Bundesregierung das Konzept des Design für Alle in allen
Bundesministerien als Querschnittsaufgabe zu Grunde legen?
Es ist zu erwarten, dass die Bedeutung des Designs für Alle angesichts eines
steigenden Durchschnittsalters der Bevölkerung und einer künftig verlängerten
Lebensarbeitszeit in allen Bereichen des gesellschaftlichen und beruflichen
Lebens deutlich zunehmen wird. In Deutschland gibt es aufgrund der
Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern bereits viele gleichlautende
Bestimmungen zur Herstellung von Barrierefreiheit. Die Diskussionen über eine stärkere
Verankerung des Konzepts Design für Alle werden auf allen relevanten Politik-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/631feldern weitergeführt. Bei der Implementierung von Design für Alle in einem
Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Konvention über die
Rechte von Menschen mit Behinderung werden die Ministerien beteiligt.
4. Wie bewertet die Bundesregierung die Auffassung, dass sich die Umsetzung
des Design für Alle langfristig sowohl kostensparend als auch
lebensqualitätserhöhend auswirkt, wenn die Zugänglichkeit zu den verschiedenen
Lebensbereichen nicht erst nachträglich durch teure Umbauten hergestellt
werden muss, wenn die Zahl der Unfälle in barrierefreien Umgebungen
reduziert wird und durch Zugänglichkeit auch weniger Bedarf an
individueller Assistenz besteht?
Eine Berücksichtigung der Grundsätze über das Design für Alle bereits in der
frühzeitigen Planungsphase ermöglicht, dass Produkte, Güter, Dienstleistungen,
Kommunikationsmittel oder das bauliche Umfeld zu geringen bzw. ohne
zusätzliche Kosten für jeden zugänglich, nutzbar und verständlich gemacht werden
können. Diese Erkenntnis teilt die Bundesregierung mit vielen Beteiligten aus
Wirtschaft, Interessenverbänden und Verwaltungen, die die Prinzipien des
Designs für Alle für sich bereits erkannt haben. Das Bundesministerium für
Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat im vergangenen Jahr eine Studie mit
dem Thema „Impulse für Wirtschaftswachstum und Beschäftigung durch
Orientierung von Unternehmen und Wirtschaftspolitik am Konzept für Design für
Alle“ veröffentlicht (siehe
http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Service/
suche.html). Die Studie hat gezeigt, dass Unternehmen, die sich am Konzept des
Designs für Alle orientieren, wirtschaftliche Vorteile haben. Um die Ergebnisse
dieser Studie zu verbreiten und Entscheidungsträger in der Wirtschaft für diesen
Ansatz zu sensibilisieren, fördert das BMWi die Durchführung von insgesamt
10 Unternehmerkonferenzen durch das RKW Rationalisierungs- und
Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft. Diese Konferenzen haben
unterschiedliche thematische Schwerpunkte aus dem Bereich Design für Alle. Die erste
Konferenz fand am 3. November 2009 in Mannheim statt. An den Konferenzen
können Unternehmen aus allen Wirtschaftszweigen teilnehmen.
5. Wie wird die Bundesregierung darauf hinwirken, dass das Design für Alle
bei der Stadtpolitik berücksichtigt wird, um dem Ausschluss bestimmter
Personen(-gruppen) aufgrund ihrer Einschränkungen oder ihres kulturellen
Hintergrundes entgegenzuwirken?
Ziel der Stadtentwicklungspolitik ist es u. a., Teilhabe für alle Menschen in der
Stadt zu ermöglichen. Das Leitbild der Europäischen Stadt, das auf Dichte,
Mischung, Vielfalt und kurze Wege als Prinzipien baut, bietet den Rahmen für
eine teilhabeorientierte Stadtentwicklung. Die konkrete Umsetzung ist in erster
Linie eine kommunale Aufgabe. Zahlreiche Maßnahmen der Bundesregierung
zielen darauf ab, die Umsetzung dieses Leitbildes in der Praxis zu unterstützen,
insbesondere ist das Programm „Soziale Stadt“ hervorzuheben, das auf die
Aufwertung sozial und wirtschaftlich benachteiligter Stadtquartiere zielt. Darüber
hinaus gibt es Modellvorhaben, die gute Beispiele für familien- und
altengerechte Stadtquartiere aufzeigen, oder Förderprogramme (beispielsweise im
Rahmen des Konjunkturpaketes) für den altersgerechten Umbau von Wohnraum
(Maßnahmen zur Barrierereduzierung/-freiheit in Wohngebäuden).
Drucksache 17/631 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode6. Wie wird die Bundesregierung darauf hinwirken, dass das Design für Alle
bei der Herstellung von Hilfsmitteln im Gesundheits- und Pflegebereich
(Hilfen für aktives Alltagsleben, spezielle Möbel und Sportgeräte, Geräte
für Krankenhäuser etc.) wesentlich stärker berücksichtigt wird?
Bei Hilfsmitteln im krankenversicherungsrechtlichen Sinne handelt es sich um
Produkte, die für die speziellen Bedürfnisse kranker und behinderter Menschen
konzipiert sein müssen. Das „Nutzen-für-alle-Konzept“ ist hierauf nicht
unmittelbar anwendbar. Allgemeine Gebrauchsgegenstände fallen nicht in die
Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung. Entsprechendes gilt für
die Pflegehilfsmittel aus der sozialen Pflegeversicherung für pflegebedürftige
Menschen. Unabhängig hiervon sind bei der Entwicklung und Herstellung von
Medizinprodukten die technischen Kenntnisse, die Erfahrung, Aus- und
Weiterbildung sowie ggf. die medizinischen und physischen Voraussetzungen der
vorgesehenen Anwender zu berücksichtigen. Risiken aufgrund unzureichender
Gebrauchstauglichkeit der Produkte müssen soweit wie möglich verringert werden.
Dies sind grundlegende Anforderungen der einschlägigen europäischen
Richtlinien, deren Einhaltung durch das Medizinproduktegesetz zwingend
vorgeschrieben ist.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
hat Programme und Initiativen auf den Weg gebracht, die so gestaltet sind, dass
sie Menschen unterschiedlicher Altersgruppen und verschiedener körperlicher
Konstitution zugute kommen. Hierzu wird auch das Handwerk verstärkt als
Partner herangezogen. Zum Beispiel entsteht im Rahmen des Modellprogramms
„Neues Wohnen“ in Kooperation mit dem Landesfachverband
Schreinerhandwerk Baden-Württemberg, dem Zentralverband des Deutschen Handwerks und
der Hochschule für Technik in Stuttgart das Ausstellungsprojekt „Raumwandel:
Zu Hause wohnen – komfortabel und variabel“. Ziel dieser Initiative ist es, die
Wohnung, das Mobiliar und die sonstige Wohnungsausstattung gezielt auf die
Wünsche und Bedürfnisse der Menschen auszurichten. Auf die Ausführungen zu
Frage 4 wird verwiesen.
7. Wie wird die Bundesregierung darauf hinwirken, den Beruf des
sozialmedizinischen Planers in Deutschland zu implementieren, der Architektur-
und Ingenieuraufgaben für Planungen von Altersheimen und
Rehabilitationszentren sowie für Anpassungen von Privatwohnungen für behinderte
und ältere Menschen zusammenführt?
Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes erstreckt sich nach Artikel 74 Absatz 1
Nummer 19 GG auf die Zulassung zu ärztlichen und anderen Heilberufen. Diese
sind gekennzeichnet durch ihre Arbeit an und mit den Patientinnen und
Patienten. Eine Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes für den Beruf eines
„Sozialmedizinischen Planers“ besteht nicht. Auch bisher sind die Ausbildungen der
Architekten und Ingenieure auf Landesebene angesiedelt.
8. Wie wird die Bundesregierung darauf hinwirken, dass das Design für Alle
im Bereich Bauen umfassend berücksichtigt wird?
In seiner Bauherrenfunktion baut der Bund auf der Grundlage des
Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) barrierefrei. Die Zuständigkeiten für die
Bauordnungen liegen bei den Bundesländern. Der Bund kann hier nur empfehlend tätig
werden. Damit ältere und behinderte Menschen so lange wie möglich in ihrer
vertrauten Umgebung wohnen können, sind Investitionen in die Anpassung des
Wohnungsbestandes erforderlich. Im Rahmen des Konjunkturpaketes I werden
Maßnahmen zur Barrierereduzierung/-freiheit in Wohngebäuden (beispiels-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/631weise Aufzüge, Rampen, Sanitäranlagen) seit April 2009 gefördert. Dafür
standen in 2009 Bundesmittel in Höhe von 80 Mio. Euro für Zinsverbilligungen von
Darlehen bereit. Die Förderung erfolgt im KfW-Programm „Wohnraum
Modernisieren“ durch das Förderfenster „Altersgerecht Umbauen“. Sie steht
selbstnutzenden Wohnungseigentümern, privaten Vermietern und Mietern ebenso zur
Verfügung wie Wohnungsunternehmen bzw. -genossenschaften. Das
Darlehensprogramm soll für 2010/2011 verstetigt werden. Im Haushaltsentwurf 2010 ist
darüber hinaus eine neue Zuschusskomponente insbesondere für selbstnutzende
Eigentümer vorgesehen. Mit dem Zuschuss wird sich die Attraktivität des
Programms weiter erhöhen.
Die vom BMFSFJ geförderten Projekte des Programms „Baumodelle der
Altenhilfe und der Behindertenhilfe“ zielen darauf ab, eine selbstständige und
selbstbestimmte Lebensführung zu unterstützen und Teilhabe zu stärken.
Bedarfsgerechte innenarchitektonische Lösungen greifen den Wunsch der Menschen auf,
einerseits unabhängig, andererseits aber auch in Gemeinschaft zu leben. Im
Rahmen der Modellreihe „Das intelligente Heim“ konnten zahlreiche technische
Lösungen erkundet und erprobt werden, die das Alltagsleben der Menschen in
Pflegeheimen, aber auch in herkömmlichen Wohnstätten erleichtern. So hat
beispielsweise die Genossenschaft Lebensräume im sächsischen Hoyerswerda mit
Förderung des Bundes das Projekt „Mehr als gewohnt“ verwirklicht. Dieses
Wohnprojekt bietet den Bewohnerinnen und Bewohnern nicht nur besonders
kreative und barrierefreie Badezimmer- und Küchentechnik, sondern hält
darüber hinaus auch einen Modell- und Ausstellungsraum bereit, der auch von
externen Interessierten, unter anderem von Schulklassen, besucht wird. Weitere mit
Unterstützung des BMFSFJ geschaffene Ausstellungs- und Informationszentren
– unter anderem der Niederlausitzer Kreishandwerkerschaft in Finsterwalde und
der Handwerkskammer Mannheim – haben die Aufgabe, Erkenntnisse und
Möglichkeiten zur generationengerechten Gestaltung von Wohnraum und
Wohnungsausstattung in die Öffentlichkeit zu tragen.
9. Wie wird die Bundesregierung darauf hinwirken, dass das Design für Alle in
den Bereichen Produktentwicklung und Verbraucherschutz als
durchgehendes gestalterisches Prinzip wirksam wird?
Das BMFSFJ führt seit 2008 gemeinsam mit dem BMWi die Initiative
„Wirtschaftsfaktor Alter“ durch. Mit gezielten Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit
will die Initiative u. a. Impulse für die Entwicklung von innovativen Produkten
und Dienstleistungen für alle Generationen setzen, wobei den Grundsätzen des
Designs für Alle eine wichtige Bedeutung zukommt. In diesem Zusammenhang
fördert die Bundesregierung Wettbewerbe für Studierende im Bereich „Design“,
eine Wanderausstellung „Universal Design: Unsere Zukunft gestalten“ ebenso
wie den Aufbau eines „Kompetenznetzwerks Universal Design“ am
Internationalen Design Zentrum Berlin (IDZ). Die Initiative „Wirtschaftsfaktor Alter“
nutzt Veranstaltungen, Veröffentlichungen und das Informationsportal
www.wirtschaftsfaktor-alter.de, um regelmäßig über das Thema „Universal
Design“ zu informieren. Das IDZ sensibilisiert Entscheidungsträger in
Unternehmen und hat, in Kooperation mit den Partnern Rat für Formgebung und TÜV
Nord sowie mit finanzieller Unterstützung des BMWi, Kriterien zur Vergabe
eines Qualitätszeichens für generationengerechte Produkte erarbeitet.
Drucksache 17/631 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode10. Wie wird die Bundesregierung darauf hinwirken, dass das Design für Alle
im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologie zur
Selbstverständlichkeit wird?
Ziel der Bundesregierung ist es, allen Bevölkerungsgruppen Zugang zur
Wissensgesellschaft zu ermöglichen. Dabei geht es nicht nur allein um die
barrierefreie Gestaltung von Internetangeboten, sondern auch um die Nutzbarkeit und
Anwendbarkeit sämtlicher Sparten moderner Informations-, Kommunikations-
und Unterhaltungstechnologien. Mit Blick auf die Nutzerfreundlichkeit wird
sich dieser Impuls aber insbesondere bei zugänglichen und barrierefreien
Internetseiten verstetigen, weil Güter, Dienstleistungen und Informationen verstärkt
über das Internet angeboten werden und Klarheit, Verständlichkeit und
Übersichtlichkeit hierbei eine wichtige Rolle spielen.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat in 2009
wesentliche Projekte in diesem Bereich aufgegriffen: So wird zurzeit die Barrierefreie
Informationstechnik-Verordnung (BITV) überarbeitet. Die Verordnung
gewährleistet, dass behinderte Menschen die Informationen aller öffentlichen
Internetauftritte und -angebote der Bundesbehörden grundsätzlich uneingeschränkt
nutzen können. Sie wird in ihrer Neufassung der technischen Weiterentwicklung
sowie den Ergebnissen der Evaluation der bislang geltenden BITV Rechnung
tragen. Zurzeit befindet sich der Entwurf einer BITV 2.0, der auf den
internationalen Zugänglichkeitsrichtlinien für Webinhalte 2.0 (Web Content Accessibility
Guidelines 2.0 – WCAG 2.0) fußt, in der Ressortabstimmung.
Da die BITV nur die öffentliche Verwaltung bindet, wurde mit dem
Behindertengleichstellungsgesetz auch das Instrument der Zielvereinbarung geschaffen.
Zielvereinbarungen sind privatrechtliche Vereinbarungen zwischen Unternehmen
und nach dem BGG anerkannten Verbänden behinderter Menschen. Hierüber
kann beispielsweise geregelt werden, wie, wann und in welchem Umfang private
Internetauftritte für Menschen mit Behinderung zugänglich gestaltet werden. Da
das Instrument der Zielvereinbarung von den Verbänden in der Vergangenheit
mangels Ressourcen noch nicht umfassend genutzt wurde, es aber nach
Auffassung der Bundesregierung grundsätzlich geeignet ist, die Herstellung von
Barrierefreiheit im privaten Sektor voranzutreiben, fördert das BMAS seit Mitte 2009
ein gemeinsames Projekt der Sozial- und Behindertenverbände. Das
Bundeskompetenzzentrum Barrierefreiheit e. V. unterstützt Verbände,
Behindertenbeauftragte und Beiräte sowie Unternehmen darin, konkrete Lösungen für barrierefreie
Gestaltungen zu entwickeln und diese in Zielvereinbarungen festzuhalten.
Außerdem wurde vom BMAS im Rahmen des eGovernment-Programms der
Bundesregierung ein Projekt zum Thema „eGovernment-Strategie für
Teilhabeleistungen und Belange behinderter Menschen“ entwickelt. Zentraler Bestandteil
der Strategie ist ein neues Internetportal, das im Sinne eines „one-stop-shop“ für
die Belange von Menschen mit Behinderung wirken soll. Vorhandene und
relevante Internetangebote werden unter der Webadresse
www.einfach-teilhaben.de
gebündelt oder vernetzt. Diese zentrale Plattform soll der Ausgangspunkt für
weitere eGovernment-Vorhaben sein, mit dem Ziel, Dienstleistungen durch
eGovernment für die Bürgerinnen und Bürger einfacher und schneller
zugänglich zu machen sowie verwaltungstechnische Abläufe effizienter zu gestalten.
11. Wie wird die Bundesregierung darauf hinwirken, dass das Design für Alle
im Bereich Bildungs- und Arbeitsmarktpolitik berücksichtigt wird, etwa
bezüglich der Bereitstellung spezieller Lernmittel oder des
bedarfsgerechten Zuschnittes von Arbeitsplätzen?
Arbeitsplätze werden in der Bundesrepublik Deutschland von Unternehmern
nach den Erfordernissen bei der Ausgestaltung des Arbeitsplatzes zur Verfügung
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/631gestellt. Dem entspricht es, eventuelle Belastungen des Marktes im Einzelfall
auszugleichen. Zur Anpassung eines Arbeitsplatzes können umfangreiche
Hilfen durch den zuständigen Rehabilitationsträger und das Integrationsamt
erbracht werden. So können Arbeitgeber beispielsweise Zuschüsse für eine
behinderungsgerechte Gestaltung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen erhalten.
Zuschüsse sind möglich, soweit dies erforderlich ist, um die dauerhafte Teilhabe am
Arbeitsleben zu erreichen oder zu sichern. Die Leistungen zur Teilhabe am
Arbeitsleben werden nach Art und Schwere der Behinderung entsprechend
angepasst erbracht.
12. Wie wird die Bundesregierung darauf hinwirken, dass das Design für Alle
im Bereich Verkehrspolitik berücksichtigt wird, so dass die Bedürfnisse
der gesamten Bevölkerung in Bezug auf Strecken, Fahrplan,
Zugänglichkeit der Fahrzeuge, Leitsysteme, Beschilderung und Service erfüllt sind?
Die Herstellung von Barrierefreiheit beim Personenverkehr ist ein wichtiger
Faktor für eine selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe am
gesellschaftlichen Leben. Die ausreichende Gewährleistung von Barrierefreiheit im Sinne
des Designs für Alle ist daher ein wichtiges Ziel der Bundesregierung. Mit dem
BGG wurde die Grundlage für eine allgemeine und umfassende barrierefreie
Umweltgestaltung geschaffen. In der Folge sind im Bereich Verkehr wichtige
Bundesgesetze zur Herstellung einer möglichst weit reichenden Barrierefreiheit
geändert worden, namentlich das Personenbeförderungsgesetz, die Eisenbahn-
Bau- und Betriebsordnung und das Luftverkehrsgesetz. Die Umsetzung im
Detail obliegt nun den jeweils Verantwortlichen, insbesondere den
Verkehrsunternehmen; hierzu gehört auch der Abschluss von Zielvereinbarungen mit den
anerkannten Verbänden behinderter Menschen.
Das BGG wird von den Gleichstellungsgesetzen der Länder flankiert, die
grundsätzlich für Planung, Organisation und Finanzierung des öffentlichen
Personennahverkehrs zuständig sind.
Die Herstellung der Barrierefreiheit ist ein dynamischer Prozess, der nur
schrittweise und unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes
vollzogen werden kann. Da aufgrund der langen Lebensdauer vorhandener, noch
nicht barrierefrei konzipierter Infrastruktureinrichtungen und Fahrzeuge der
Nachholbedarf nur nach und nach erfüllt werden kann, werden sukzessive
bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, Systeme der
Informationsverarbeitung und Kommunikationseinrichtungen so gestaltet, dass sie für ältere,
behinderte und in ihrer Mobilität eingeschränkte Menschen ohne besondere
Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe nutzbar sind.
13. Wie wird die Bundesregierung darauf hinwirken, dass das Design für Alle
im Bereich Tourismus aus der bloßen Deklaration von entsprechenden
Leitlinien in den praktischen Lebensalltag überführt wird?
Die Bundesregierung hat sich in den letzten Jahren durch zahlreiche Projekte und
Studien eindeutig für die Entwicklung eines barrierefreien Tourismus für alle in
Deutschland positioniert und wird sich weiter dafür einsetzen, dass der
barrierefreie Tourismus für alle noch stärker in das Bewusstsein von touristischen
Entscheidungsträgern in Ländern, Kommunen und der Tourismuswirtschaft
vordringt. Die Überführung des barrierefreien Tourismus und des darüber
hinausgehenden Designs für Alle in den praktischen Lebensalltag ist dabei in erster Linie
Aufgabe der Tourismuswirtschaft sowie der verschiedenen Akteure in Ländern,
Kommunen und Gemeinden, einschließlich der Tourismusorganisationen der
Länder. Die Entwicklung zeigt, dass durch deren Initiativen der barrierefreie
Tourismus für alle in Deutschland in vielen Tourismusregionen bereits gut
Drucksache 17/631 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeumgesetzt wird. So haben sich zum Beispiel im Ergebnis der von der
Bundesregierung in Auftrag gegebenen Studie „Barrierefreier Tourismus für Alle in
Deutschland – Erfolgsfaktoren und Maßnahmen zur Qualitätssteigerung“ die an
der Erarbeitung der Studie beteiligten Destinationen Eifel, die Stadt Erfurt, das
Fränkische Seenland, die Insel Langeoog, das Ruppiner Land und die Sächsische
Schweiz im Jahr 2008 zu einer Arbeitsgemeinschaft „Barrierefreie Reiseziele in
Deutschland“ zusammengeschlossen, die auch anderen Regionen offensteht.
14. Wie wird die Bundesregierung darauf hinwirken, dass das Design für Alle
im Bereich öffentliche Verwaltung zum durchgehenden
verwaltungstechnischen Prinzip wird, etwa bezüglich der Organisation von Vielfalt in der
internen Personalpolitik (Diversity Mainstreaming), in Bezug auf nicht
diskriminierendes Beschaffungswesen oder angebotene Dienstleistungen?
Ein Ziel der Bundesregierung im Rahmen der Modernisierung der
Bundesverwaltung ist es, Prozesse und Ergebnisse möglichst barrierefrei und für jeden
gebrauchstauglich anzubieten. Insofern ist das Design für Alle eine Grundlage für
die sich ständig weiterentwickelnde Organisation der gesamten
Bundesverwaltung. Dies gilt explizit für die Bereiche der internen Personalpolitik, des
Beschaffungswesens und der Dienstleistungen, die von der Bundesverwaltung
angeboten werden.
Im Beschaffungswesen wird die generelle Forderung nach Barrierefreiheit
bereits den Bedarfsträgern durch gesetzliche Bestimmungen aufgegeben,
beispielsweise für bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische
Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und
visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen nach dem
BGG. Sie müssen für die jeweilige Beschaffung konkretisiert werden, was
teilweise durch spezielle Regelungen geschieht, so beispielsweise im Bauwesen.
Die Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen sowie die
Beauftragten des Arbeitgebers bei den jeweiligen Bedarfsträgern sind dann in der Lage, vor
Ort entsprechende Hinweise zu geben, so dass notwendige Anforderungen an
das Beschaffungsobjekt in die Leistungsbeschreibung einfließen können. Die
bedarfsseitigen Forderungen zur Barrierefreiheit und Diskriminierungsfreiheit von
Produkten und Leistungen lassen sich in der Regel als Anforderung in die
(technische) Leistungsbeschreibung und in die sonstigen Auftragsinhalte einer
geplanten Beschaffung integrieren und sind damit ein Aspekt der
Auswahlentscheidung.
Das Projekt „D115“ greift den Ansatz des Designs für Alle ebenfalls auf. Mit der
telefonischen Rufnummer 115 werden den Bürgerinnen und Bürgern
Informationen zu Leistungen der öffentlichen Verwaltung unabhängig von der zuständigen
Verwaltungseinheit (Kommune, Landes- oder Bundesverwaltung) zur
Verfügung gestellt. Bürgerinnen und Bürger erhalten hierüber alle Informationen, die
beispielsweise zur Beantragung, Gewährung oder zum Erhalt von Leistungen
notwendig sind. Eine wichtige Entwicklung zur Einbeziehung aller Bürgerinnen
und Bürger ist die für das 2. Quartal 2010 angestrebte Erweiterung des D115-
Services um das 115-Gebärdentelefon für Gehörlose.
15. Wie viele und welche verbindlichen Normen wurden im Jahr 2009 vom
Deutschen Institut für Normung (DIN) verabschiedet?
Entsprechen diese Normen nach Einschätzung der Bundesregierung im
Einzelnen den Anforderungen des Design für Alle?
Das DIN veröffentlicht keine Normen, die per se im rechtlichen Sinn verbindlich
sind. Normen dienen dazu, den Stand der Technik festzuschreiben, die
Anforderungen an Produkte und Verfahren festzulegen und Spezifikationen zur Produkt-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/631prüfung vorzugeben. DIN-Normen sind in erster Linie Empfehlungen, die
freiwillig angewendet werden. Verbindlich werden DIN-Normen nur dann, wenn sie
Gegenstand von Verträgen zwischen Parteien sind oder wenn der Gesetzgeber
ihre Einhaltung zwingend vorschreibt. Im Jahr 2009 sind 2 337 DIN-Normen
erschienen, die mehrheitlich Überarbeitungen und Aktualisierungen bereits
bestehender Normen sind. Die Zahl der neuen Normungsthemen – d. h. neue
Normen ohne Vorgängernormen – betrug 678.
Aufgrund der hohen Anzahl der 2009 erschienenen, verschiedene Fachgebiete
betreffenden DIN-Normen ist es nicht möglich, diese detailliert aufzulisten und
im Einzelnen Stellung zu nehmen. Beispielhaft können aber die bereits in den
70er Jahren veröffentlichten Normen zu barrierefreiem Bauen (DIN 18024/
18025) erwähnt werden, die überarbeitet worden sind und als DIN 18040
erscheinen sollen. Diese Norm stellt dar, unter welchen technischen
Voraussetzungen Gebäude und bauliche Anlagen barrierefrei sind. Dies gilt für die
barrierefreie Planung, Ausführung und Ausstattung von öffentlich zugänglichen
Gebäuden und deren Außenanlagen. Die Barrierefreiheit bezieht sich auf die Teile des
Gebäudes und der zugehörigen Außenanlagen, die für die Nutzung durch die
Öffentlichkeit vorgesehen sind. Die Norm gilt für Neubauten. Sie sollte
sinngemäß für die Planung von Umbauten oder Modernisierungen angewendet werden.
Die Bundesregierung unterstützt die Berücksichtigung von Anforderungen des
Design-für-Alle-Konzeptes in der Normung. Außerdem tragen verschiedene
europaweite Regelungen und Aktivitäten der europäischen
Normungsorganisationen zur Integration von Design-für-Alle-Anforderungen in der Normung bei.
16. Wird die Bundesregierung auf die Berufsverbände und Hochschulen
einwirken, das Konzept Design für Alle in allen relevanten und angrenzenden
Berufsfeldern zu implementieren wie es die Resolution ResAP(2001)1 des
Ministerkomitees des Europarates empfiehlt?
Falls ja, wann?
Falls nein, warum nicht?
Die Bundesregierung wird diese Frage mit den Ländern und den
Berufsverbänden der Architekten und Ingenieure im Jahr 2010 erörtern.
17. Wird die Bundesregierung multidisziplinäre Forschungsansätze fördern,
welche die Verbindung zwischen dem Design von gebauten/virtuellen
Umgebungen, der Neurologie, Psychologie, Soziologie und dem
menschlichen Verhalten im Fokus haben?
In dem Förderschwerpunkt „Geisteswissenschaften im gesellschaftlichen
Dialog“ werden vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) in
mehreren Verbundvorhaben des Rahmenthemas „Anthropologie – Der Wandel
der Menschenbilder unter dem Einfluss von Informationstechnologie und
moderner Naturwissenschaft“ derartige multidisziplinäre Ansätze verfolgt. Solche
Ansätze werden auch in der künftigen Förderung eine wichtige Rolle spielen.
18. Hat die Bundesregierung die Absicht, eine europäische Behörde
einzusetzen, welche die Debatten um Zugänglichkeit bündelt und koordiniert?
Falls ja, wie?
Falls nein, warum nicht?
Die Bundesregierung sieht keine Notwendigkeit, eine neue europäische Behörde
zu gründen. Die Europäische Kommission bündelt auf europäischer Ebene die
Drucksache 17/631 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDebatten zum Thema „Zugänglichkeit“ und koordiniert Aktivitäten in den
Mitgliedstaaten. Außerdem gibt es das europäische Netzwerk „EDeAN – European
Design for All eAccessibility Network“. An dem Netzwerk sind 160
Organisationen aus EU-Mitgliedstaaten beteiligt. EDeAN hält über seine Webseiten
(
www.edean.org) Informationen bereit, u. a.
● Veröffentlichungen des europäischen Forums für Design for All, das die
europäischen eInclusion-Ziele unterstützt,
● Informationen zur Bewusstseinsstärkung im öffentlichen und privaten Sektor
sowie
● Onlinequellen zu Design for All.
Die deutschen Netzwerkpartner sind das Fraunhofer Institut für angewandte
Informationstechnologie (
http://www.fit.fraunhofer.de) in Zusammenarbeit mit
dem Forschungsinstitut Technologie Behindertenhilfe der evangelischen
Stiftung Volmarstein (
http://www.ftb-net.org). Die deutsche EDeAN-Webseite lässt
sich unter
http://www.edean.universelles-design.de abrufen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
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