Nutzen-für-alle-Konzept umsetzen
der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Dr. Martina Bunge, Dr. Dietmar Bartsch, Karin Binder, Heidrun Bluhm, Roland Claus, Inge Höger, Caren Lay, Sabine Leidig, Michael Leutert, Kornelia Möller, Jens Petermann, Ingrid Remmers, Kathrin Senger-Schäfer, Kersten Steinke, Dr. Kirsten Tackmann, Kathrin Vogler, Harald Weinberg und der Fraktion die LINKE.
Vorbemerkung
Das in Deutschland noch immer zu wenig beachtete Konzept Design für Alle (auch Universelles Design oder Nutzen-für-alle-Konzept genannt) hat eine inklusive Gesellschaft im Blick. Wesentlicher Aspekt dabei ist Barrierefreiheit auf allen Ebenen. Bauten, Gebrauchsgegenstände, Informations- und Kommunikationssysteme sowie Dienstleistungs- und Verkehrsangebote sollen für möglichst alle Menschen leicht erreichbar, zugänglich und nutzbar sein. Design für Alle versteht sich als Beitrag zu einer nachhaltigen Zukunftsentwicklung, welche die Verschiedenartigkeit und Lebensqualität aller Menschen berücksichtigt. Barrieren, die Menschen an der gesellschaftlichen Teilhabe behindern, werden als Diskriminierung identifiziert.
Design für Alle fordert darüber hinaus eine Analyse der individuellen Bedarfe, die Einbindung der Endverbraucherinnen und Endverbraucher in Entstehungsprozesse und insgesamt eine nachhaltige Gestaltung aller Lebensbereiche inklusive einer teilhabeorientierten Stadtentwicklung. So sollen zum Beispiel Gebäude nicht nur barrierefrei, sondern auch dergestalt entworfen sein, dass sie soziale Interaktion fördern. Auf Initiative des Europäischen Rates für behinderte Menschen erarbeitete das Netzwerk des Design für Alle, in dem Architekten, Designer, Ingenieure, Stadtplaner, Behindertenverbände u. a. zusammengeschlossen sind, ein Europäisches Konzept für Zugänglichkeit, das in einigen Ländern der Überarbeitung nationaler Richtlinien dient.
Die systematische Schaffung von Barrierefreiheit soll nicht länger als „lästiges Übel“ missverstanden, sondern als Herausforderung an die Kreativität von Designern, Architekten, Ingenieuren usw. angenommen werden. Gleichzeitig sind „Menschen mit Behinderungen als Experten in eigener Sache“ als gleichberechtigte und gleichkreative Mitgestalterinnen und Mitgestalter hoch willkommen. Im Ergebnis entstehen innovative Produkte, die für jeden Mann und jede Frau leicht handhabbar sind. Der Nutzen liegt also bei allen.
Nach der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe f) ist die Bundesregierung verpflichtet, Forschung und Entwicklung für Güter, Dienstleistungen, Geräte und Einrichtungen in universellem Design zu fördern sowie sich bei der Entwicklung von Normen und Richtlinien für universelles Design einzusetzen. Die Resolution ResAP(2007)3 des Ministerkomitees des Europarates empfiehlt die Bekanntmachung des Konzeptes und seine Implementierung in die nationale Gesetzgebung der Mitgliedstaaten. Die Verpflichtung zur Barrierefreiheit findet sich überdies in schon längst beschlossenen Vereinbarungen wie etwa den Bundes- und Landesbehindertengleichstellungsgesetzen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Inwieweit wird die Bundesregierung bei der Umsetzung des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und FDP und bei zukünftigen Planungen das Prinzip des Design für Alle berücksichtigen?
2. Unterstützt die Bundesregierung die Forderung der europäischen Behindertenbewegung, eine allgemein anerkannte Definition für das Design für Alle zu entwickeln?
Falls ja, wie wird sie sich dabei konkret einsetzen?
Falls nein, warum nicht?
3. Wird die Bundesregierung das Konzept des Design für Alle in allen Bundesministerien als Querschnittsaufgabe zu Grunde legen?
4. Wie bewertet die Bundesregierung die Auffassung, dass sich die Umsetzung des Design für Alle langfristig sowohl kostensparend als auch lebensqualitätserhöhend auswirkt, wenn die Zugänglichkeit zu den verschiedenen Lebensbereichen nicht erst nachträglich durch teure Umbauten hergestellt werden muss, wenn die Zahl der Unfälle in barrierefreien Umgebungen reduziert wird und durch Zugänglichkeit auch weniger Bedarf an individueller Assistenz besteht?
5. Wie wird die Bundesregierung darauf hinwirken, dass das Design für Alle bei der Stadtpolitik berücksichtigt wird, um dem Ausschluss bestimmter Personen(-gruppen) aufgrund ihrer Einschränkungen oder ihres kulturellen Hintergrundes entgegenzuwirken?
6. Wie wird die Bundesregierung darauf hinwirken, dass das Design für Alle bei der Herstellung von Hilfsmitteln im Gesundheits- und Pflegebereich (Hilfen für aktives Alltagsleben, spezielle Möbel und Sportgeräte, Geräte für Krankenhäuser etc.) wesentlich stärker berücksichtigt wird?
7. Wie wird die Bundesregierung darauf hinwirken, den Beruf des sozialmedizinischen Planers in Deutschland zu implementieren, der Architektur- und Ingenieuraufgaben für Planungen von Altersheimen und Rehabilitationszentren sowie für Anpassungen von Privatwohnungen für behinderte und ältere Menschen zusammenführt?
8. Wie wird die Bundesregierung darauf hinwirken, dass das Design für Alle im Bereich Bauen umfassend berücksichtigt wird?
9. Wie wird die Bundesregierung darauf hinwirken, dass das Design für Alle in den Bereichen Produktentwicklung und Verbraucherschutz als durchgehendes gestalterisches Prinzip wirksam wird?
10. Wie wird die Bundesregierung darauf hinwirken, dass das Design für Alle im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologie zur Selbstverständlichkeit wird?
11. Wie wird die Bundesregierung darauf hinwirken, dass das Design für Alle im Bereich Bildungs- und Arbeitsmarktpolitik berücksichtigt wird, etwa bezüglich der Bereitstellung spezieller Lernmittel oder des bedarfsgerechten Zuschnittes von Arbeitsplätzen?
12. Wie wird die Bundesregierung darauf hinwirken, dass das Design für Alle im Bereich Verkehrspolitik berücksichtigt wird, so dass die Bedürfnisse der gesamten Bevölkerung in Bezug auf Strecken, Fahrplan, Zugänglichkeit der Fahrzeuge, Leitsysteme, Beschilderung und Service erfüllt sind?
13. Wie wird die Bundesregierung darauf hinwirken, dass das Design für Alle im Bereich Tourismus aus der bloßen Deklaration von entsprechenden Leitlinien in den praktischen Lebensalltag überführt wird?
14. Wie wird die Bundesregierung darauf hinwirken, dass das Design für Alle im Bereich öffentliche Verwaltung zum durchgehenden verwaltungstechnischen Prinzip wird, etwa bezüglich der Organisation von Vielfalt in der internen Personalpolitik (Diversity Mainstreaming), in Bezug auf nicht diskriminierendes Beschaffungswesen oder angebotene Dienstleistungen?
15. Wie viele und welche verbindlichen Normen wurden im Jahr 2009 vom Deutschen Institut für Normung (DIN) verabschiedet?
Entsprechen diese Normen nach Einschätzung der Bundesregierung im Einzelnen den Anforderungen des Design für Alle?
16. Wird die Bundesregierung auf die Berufsverbände und Hochschulen einwirken, das Konzept Design für Alle in allen relevanten und angrenzenden Berufsfeldern zu implementieren wie es die Resolution ResAP(2001)1 des Ministerkomitees des Europarates empfiehlt?
Falls ja, wann?
Falls nein, warum nicht?
17. Wird die Bundesregierung multidisziplinäre Forschungsansätze fördern, welche die Verbindung zwischen dem Design von gebauten/virtuellen Umgebungen, der Neurologie, Psychologie, Soziologie und dem menschlichen Verhalten im Fokus haben?
18. Hat die Bundesregierung die Absicht, eine europäische Behörde einzusetzen, welche die Debatten um Zugänglichkeit bündelt und koordiniert?
Falls ja, wie?
Falls nein, warum nicht?
Fragen18
Inwieweit wird die Bundesregierung bei der Umsetzung des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und FDP und bei zukünftigen Planungen das Prinzip des Design für Alle berücksichtigen?
Unterstützt die Bundesregierung die Forderung der europäischen Behindertenbewegung, eine allgemein anerkannte Definition für das Design für Alle zu entwickeln?
Falls ja, wie wird sie sich dabei konkret einsetzen?
Falls nein, warum nicht?
Wird die Bundesregierung das Konzept des Design für Alle in allen Bundesministerien als Querschnittsaufgabe zu Grunde legen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Auffassung, dass sich die Umsetzung des Design für Alle langfristig sowohl kostensparend als auch lebensqualitätserhöhend auswirkt, wenn die Zugänglichkeit zu den verschiedenen Lebensbereichen nicht erst nachträglich durch teure Umbauten hergestellt werden muss, wenn die Zahl der Unfälle in barrierefreien Umgebungen reduziert wird und durch Zugänglichkeit auch weniger Bedarf an individueller Assistenz besteht?
Wie wird die Bundesregierung darauf hinwirken, dass das Design für Alle bei der Stadtpolitik berücksichtigt wird, um dem Ausschluss bestimmter Personen(-gruppen) aufgrund ihrer Einschränkungen oder ihres kulturellen Hintergrundes entgegenzuwirken?
Wie wird die Bundesregierung darauf hinwirken, dass das Design für Alle bei der Herstellung von Hilfsmitteln im Gesundheits- und Pflegebereich (Hilfen für aktives Alltagsleben, spezielle Möbel und Sportgeräte, Geräte für Krankenhäuser etc.) wesentlich stärker berücksichtigt wird?
Wie wird die Bundesregierung darauf hinwirken, den Beruf des sozialmedizinischen Planers in Deutschland zu implementieren, der Architektur- und Ingenieuraufgaben für Planungen von Altersheimen und Rehabilitationszentren sowie für Anpassungen von Privatwohnungen für behinderte und ältere Menschen zusammenführt?
Wie wird die Bundesregierung darauf hinwirken, dass das Design für Alle im Bereich Bauen umfassend berücksichtigt wird?
Wie wird die Bundesregierung darauf hinwirken, dass das Design für Alle in den Bereichen Produktentwicklung und Verbraucherschutz als durchgehendes gestalterisches Prinzip wirksam wird?
Wie wird die Bundesregierung darauf hinwirken, dass das Design für Alle im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologie zur Selbstverständlichkeit wird?
Wie wird die Bundesregierung darauf hinwirken, dass das Design für Alle im Bereich Bildungs- und Arbeitsmarktpolitik berücksichtigt wird, etwa bezüglich der Bereitstellung spezieller Lernmittel oder des bedarfsgerechten Zuschnittes von Arbeitsplätzen?
Wie wird die Bundesregierung darauf hinwirken, dass das Design für Alle im Bereich Verkehrspolitik berücksichtigt wird, so dass die Bedürfnisse der gesamten Bevölkerung in Bezug auf Strecken, Fahrplan, Zugänglichkeit der Fahrzeuge, Leitsysteme, Beschilderung und Service erfüllt sind?
Wie wird die Bundesregierung darauf hinwirken, dass das Design für Alle im Bereich Tourismus aus der bloßen Deklaration von entsprechenden Leitlinien in den praktischen Lebensalltag überführt wird?
Wie wird die Bundesregierung darauf hinwirken, dass das Design für Alle im Bereich öffentliche Verwaltung zum durchgehenden verwaltungstechnischen Prinzip wird, etwa bezüglich der Organisation von Vielfalt in der internen Personalpolitik (Diversity Mainstreaming), in Bezug auf nicht diskriminierendes Beschaffungswesen oder angebotene Dienstleistungen?
Wie viele und welche verbindlichen Normen wurden im Jahr 2009 vom Deutschen Institut für Normung (DIN) verabschiedet?
Entsprechen diese Normen nach Einschätzung der Bundesregierung im Einzelnen den Anforderungen des Design für Alle?
Wird die Bundesregierung auf die Berufsverbände und Hochschulen einwirken, das Konzept Design für Alle in allen relevanten und angrenzenden Berufsfeldern zu implementieren wie es die Resolution ResAP(2001)1 des Ministerkomitees des Europarates empfiehlt?
Falls ja, wann?
Falls nein, warum nicht?
Wird die Bundesregierung multidisziplinäre Forschungsansätze fördern, welche die Verbindung zwischen dem Design von gebauten/virtuellen Umgebungen, der Neurologie, Psychologie, Soziologie und dem menschlichen Verhalten im Fokus haben?
Hat die Bundesregierung die Absicht, eine europäische Behörde einzusetzen, welche die Debatten um Zugänglichkeit bündelt und koordiniert?
Falls ja, wie?
Falls nein, warum nicht?