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[Deutscher Bundestag Drucksache 17/438
17. Wahlperiode 13. 01. 2010 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Agnes Alpers,
Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/329 –
Innovationspolitische Vorhaben der Bundesregierung
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Hightech-Strategie der letzten Bundesregierung der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD hat trotz umfangreichen Mittelaufwuchses in der
Innovationsförderung bisher nicht die ihr zugeschriebenen Effekte, etwa im
Bereich des Aufbaus von Arbeitsplätzen erzielt. Die Bundesministerin für Bildung
und Forschung, Dr. Annette Schavan, hatte zu Beginn der Umsetzung dieser
Innovationsstrategie die Entstehung von 1,5 Millionen neuen Arbeitsplätzen in
Zukunftsbranchen angekündigt. Nunmehr stellt sich die Frage nach der
Neuausrichtung der Hightech-Strategie.
In diesem Zusammenhang wurden diverse innovationspolitische Vorhaben
durch die letzte Bundesregierung zwar diskutiert, die Umsetzung jedoch auf die
jetzige Legislaturperiode verschoben. Dazu zählen etwa eine steuerliche
Subventionierung von Forschungs- und Entwicklungsausgaben in Unternehmen
bzw. ein gezieltes Förderprogramm für die Validierung von
Forschungsergebnissen.
Zudem wurden unter der vergangenen Bundesregierung Beratungsgremien zur
Innovationspolitik eingerichtet, deren Tätigkeitsbilanz und
Zukunftsperspektive noch offen sind.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Mit der Hightech-Strategie (HTS) hat die Bundesregierung in der vergangenen
Legislaturperiode zum ersten Mal eine übergreifende nationale
Innovationsstrategie vorgelegt. Erstmals wurden alle zentralen Handlungsfelder zur
Förderung von Forschung und Innovation im Zusammenhang formuliert, Prioritäten
gesetzt und bedarfsgerecht neue Instrumente eingeführt. Der Schwerpunkt der
Hightech-Strategie liegt darin, Leitmärkte zu schaffen, die Zusammenarbeit
zwischen Wissenschaft und Wirtschaft zu vertiefen und die Rahmenbedingungen für
Innovationen zu verbessern. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom
11. Januar 2010 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/438 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeMit der Weiterentwicklung der Hightech-Strategie wird die Bundesregierung
einerseits an die bisherigen Erfolge anknüpfen. Innovationspolitik braucht einen
langen Atem, weil auch ihre Ziele langfristig angelegt sind. Sie wird – wie im
Koalitionsvertrag vereinbart – aber auch neue Akzente setzen. Sie wird die
Hightech-Strategie insbesondere auf Beiträge aus Wissenschaft, Forschung und
Innovation zur Bewältigung der großen Herausforderungen unserer Zeit auf den
Feldern Klimaschutz/Energie, Gesundheit, Mobilität, Kommunikation und
Sicherheit konzentrieren.
1. Wie viele Arbeitsplätze sind seit dem 30. August 2006 aufgrund der
Neuausrichtung der Innovationspolitik im Rahmen der Hightech-Strategie
entstanden?
2. In welchen Zukunftsbranchen sind diese Arbeitsplätze entstanden (bitte
nach Anzahl und Sektoren aufgliedern)?
5. Welche Effekte für die Wertschöpfung der deutschen Unternehmen hat die
Innovationsförderung im Rahmen der Hightech-Strategie bisher erzielt?
Welche Bereiche haben nach Ansicht der Bundesregierung besonders
profitiert (bitte nach Anteilen und Wachstumspotenzialen aufgliedern)?
6. Wie konnte sich die deutsche Volkswirtschaft insbesondere auf den Märkten
für Spitzentechnologie mit besonders wissensintensiv hergestellten
Produkten und Dienstleistungen (FuE-Intensität von 8,5 Prozent und mehr) seit
Beginn der Hightech-Strategie positionieren?
Die Fragen 1, 2, 5 und 6 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die vollständigen Wirkungen von Investitionen in Forschung und Innovation auf
Arbeitsplätze, Wertschöpfung und Wettbewerbspositionen entfalten sich aus
ersichtlichen Gründen erst mittel- und langfristig. Insofern ist eine vollständige
Erfassung der volkswirtschaftlichen Effekte der Hightech-Strategie nur mit einer
Zeitverzögerung möglich. Die Beschreibung der Entwicklung von
Beschäftigung und Wertschöpfung in forschungs- und entwicklungsintensiven
Wirtschaftszweigen sowie bei wissensintensiven Dienstleistungen ist eine Aufgabe
der unabhängigen Expertenkommission Forschung und Innovation mit ihren
Gutachten zu Forschung, Innovation und technologischer Leistungsfähigkeit.
Die hier ausgewiesenen Zeitreihen reichen aktuell bis 2006, dem Jahr des Starts
der HTS.
Die vorliegenden Indikatoren und Wertungen dokumentieren gleichwohl eine
außerordentlich hohe Mobilisierungswirkung der Hightech-Strategie.
● Die Hightech-Strategie der Bundesregierung hat eine hohe Wirkung auf die
FuE-Investitionen der Wirtschaft entfaltet. Die Unternehmen in Deutschland
steigerten ihre jährlichen FuE-Investitionen von 2005 bis 2008 um 7,4 Mrd.
Euro, d. h. um ca. 19 Prozent.
● Im Jahr 2008 stieg die Zahl der in der Wirtschaft beschäftigten Forscher,
Laboranten und Techniker auf 333 000. Gegenüber 2004 hat die deutsche
Wirtschaft ihr FuE-Personal damit um fast zwölf Prozent aufgestockt.
● Die FuE-Intensität (Anteil von Forschung und Entwicklung am BIP) erreichte
2008 nach vorläufigen Berechnungen des Bundesministeriums für Bildung
und Forschung (BMBF) mit 2,64 Prozent den höchsten Wert seit der
deutschen Wiedervereinigung.
● Der Innovationsreport des Deutschen Industrie- und Handelskammertages
(DIHK) belegt ein positiv verändertes Innovationsklima bis Ende 2008: Circa
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/43830 Prozent der Unternehmen führen ihre Innovationen auf eine verbesserte
Forschungs- und Innovationspolitik des Bundes zurück.
Vor diesem Hintergrund wird der konzeptionelle Ansatz der Hightech-Strategie
der Bundesregierung in Wissenschaft und Wirtschaft breit unterstützt.
Der Sachverständigenrat (SVR) zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen
Entwicklung rückt in seinem aktuellen Gutachten 2009/2010 Bildung und
Forschung als eines von drei Handlungsfeldern (neben der Finanz- und
Finanzmarktpolitik) in das Zentrum der Wachstumspolitik. Im Besonderen hebt er die
Bedeutung und das Konzept der „Hightech-Strategie für Deutschland“ der
Bundesregierung hervor.
Auch die unabhängige Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI)
unterstützt in verschiedenen Gutachten die Mobilisierungswirkung der HTS.
Eine Fülle ergänzender Indikatoren und Darstellungen zur Wirkung der HTS auf
Einzelfeldern ist in der Dokumentation „Forschung und Innovation für
Deutschland – Bilanz und Perspektive“ (BMBF, Mai 2009) zusammengefasst.
3. Wie bewertet die Bundesregierung, dass mehr als die Hälfte der privaten
Forschungs- und Entwicklungsausgaben (FuE-Ausgaben) durch die
Automobilindustrie getätigt wurden, und welche Konsequenzen für eine
Neuausrichtung der Innovationsstrategie zieht sie aus diesem Umstand?
Das in der Frage unterstellte Gewicht der FuE der deutschen
Automobilwirtschaft ist falsch. Es kann insofern auch nicht bewertet werden.
Im Jahr 2008 betrugen nach Angaben des Stifterverbandes für die Deutsche
Wissenschaft die internen FuE-Aufwendungen der Wirtschaft in Deutschland
46,073 Mrd. Euro. Hiervon entfielen auf die Automobilindustrie („Herstellung
von Kraftwagen und Kraftwagenteilen“ gemäß der Klassifikation der
Wirtschaftszweige) 15,12 Mrd. Euro, was einem Anteil an den internen FuE-
Aufwendungen der Wirtschaft von knapp 33 Prozent entspricht.
4. Welcher Anteil an Fördermitteln kam seit Beginn der Hightech-Strategie
direkt oder indirekt der Automobilindustrie zugute?
Die marktwirtschaftlich ausgerichtete Forschungs- und Innovationspolitik der
Bundesregierung hat nicht das Ziel, einzelne Branchen oder Unternehmen zu
fördern. Sie strebt an, die wissenschaftlichen und technologischen Kompetenzen
in Deutschland auszubauen, welche über so genannte Spill-over allen
Unternehmen zugutekommen (zum konzeptionellen Verständnis, vgl. erneut SVR 2009/
2010 sowie EFI 2008 und 2009). Hierzu setzt sie unter anderem auf die
Förderung von Schlüssel- und Querschnittstechnologien, wie den Informations- und
Kommunikationstechnologien, der Nanotechnologie, den optischen
Technologien, den Produktions- oder Biotechnologien, welche indirekt in der Breite der
Volkswirtschaft wirken.
Im Rahmen der Hightech-Strategie der Bundesregierung wurden
Forschungsvorhaben in der Automobilindustrie (Wirtschaftszweig „Herstellung von
Kraftfahrzeugen und Kraftwagenteilen“) im Jahr 2006 mit 22,2 Mio. Euro, im Jahr
2007 mit 26,4 Mio. Euro und im Jahr 2008 mit 32 Mio. Euro direkt gefördert.
Über den Anteil der indirekten Förderung sowie über Betrag und Anteil an der
direkten Förderung im Jahr 2009 liegen der Bundesregierung noch keine
statistischen Daten vor.
Drucksache 17/438 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode7. Welcher Anteil an der Forschungsförderung im Rahmen der Hightech-
Strategie entfiel bislang auf Großunternehmen?
8. Welcher Anteil an der Forschungsförderung im Rahmen der Hightech-
Strategie entfiel bislang auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU)?
9. Welchen Anteil an der Gesamtheit der privaten FuE-Ausgaben haben
KMU in Deutschland?
Die Fragen 7 bis 9 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Auswertung der Anteile verschiedener Größenklassen von Unternehmen an
der FuE-Förderung der Bundesregierung im Rahmen der Hightech-Strategie für
das Jahr 2009 liegt noch nicht vor. Sie werden im Bundesbericht Forschung und
Innovation (Mai 2010) ausgewiesen.
Zur Größenordnung der FuE-Förderung der Bundesregierung zugunsten kleiner
und mittlerer Unternehmen sowie der Wirtschaft insgesamt wird auf die
Dokumentation „Forschung und Innovation für Deutschland“ (BMBF, Mai 2009)
sowie auf die Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Fraktionen
der CDU/CSU und SPD „Effizienz der Fördermaßnahmen und
Querschnittsaktivitäten für den innovativen Mittelstand“ (Bundestagsdrucksache 16/10209 vom
10. September 2008) verwiesen.
Die KMU-Förderung wurde in der letzten Legislaturperiode nach vorläufiger
Schätzung gegenüber 2005 um gut 50 Prozent und damit deutlich
überproportional zur gesamten FuE-Förderung des Bundes gesteigert. Dies beruht zum einen
auf einer höheren Beteiligung der KMU an den Fachprogrammen des Bundes,
nicht zuletzt auch durch die erfolgreiche Förderinitiative KMU-innovativ des
BMBF. Zum anderen wurden die themenoffenen Programme des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) zugunsten des innovativen
Mittelstandes erheblich aufgestockt und intensiv in Anspruch genommen. Durch die
Sonder-FuE-Mittel für den Mittelstand aus dem Konjunkturpaket II wurde die
Förderung befristet ab 2009 im Umfang von 900 Mio. Euro nochmals erheblich
ausgebaut.
An die Großunternehmen des Dax30 gehen deutlich weniger als fünf Prozent der
gesamten FuE-Projektfördermittel des Bundes.
Nach der aktuellen Erhebung des Stifterverbands für die Deutsche Wissenschaft
hatten KMU (Unternehmen mit weniger als 500 Beschäftigten) im Jahr 2008
einen Anteil an den internen FuE-Ausgaben der Wirtschaft von 15 Prozent.
10. Wo sieht die Bundesregierung Schwächen der bisherigen Hightech-
Strategie, die ihre „Weiterentwicklung“ (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU
und FDP) erforderlich machen?
Mit der Hightech-Strategie entwickelt die Bundesregierung ein erfolgreiches
Konzept weiter.
11. Welche Förderinstrumente der Hightech-Strategie sieht die
Bundesregierung als erfolgreich, und welche als nicht erfolgreich an (bitte mit
Begründung)?
Mit der HTS sind in der letzten Legislaturperiode zahlreiche neue
Querschnittsinstrumente eingeführt worden, die sich schon heute als besonders wirksam
erweisen. Beispielhaft sind zu nennen:
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/438● Der Spitzencluster-Wettbewerb gibt wirksame Impulse zur Vernetzung von
Wissenschaft und Wirtschaft und trägt ganz wesentlich zur Profilbildung
innovativer Regionen in Deutschland bei.
● Das neue Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand wird von der Wirtschaft
sehr gut angenommen. Im Jahr 2009 wurden über 8 000 Förderanträge
gestellt. Da das Programm eine Reihe von anderen Programmen ablöste, wurde
die Förderszene für KMU hierdurch wesentlich einfacher und transparenter.
● Durch das vereinfachte Antrags- und Förderverfahren ist die Dachmarke
KMU-innovativ vom deutschen Mittelstand sehr gut aufgenommen worden
und hat damit neue Potenziale der KMU-Spitzenforschung erschlossen.
● Mit bislang neun Innovationsallianzen werden strategische Kooperationen
von Wissenschaft und Wirtschaft gefördert. Innovationsallianzen besitzen
eine erhebliche Hebelwirkung auf private Investitionen. Im Vordergrund steht
jeweils die Ausrichtung auf einen bestimmten Anwendungsbereich oder
Zukunftsmarkt.
● Im Rahmen von 17 thematisch orientierten Innovationsstrategien wurden
politikfeldübergreifende Initiativen gestartet, FuE-Kapazitäten gebündelt sowie
begleitende Rahmenbedingungen für Forschung und Innovation optimiert.
Damit wurden Bedingungen für das Wachstum von Leitmärkten in
Deutschland verbessert.
Eine vollständige Darstellung und Bewertung der einzelnen Elemente der HTS
ist der Dokumentation „Forschung und Innovation für Deutschland – Bilanz und
Perspektive“ (BMBF, Mai 2009) zu entnehmen.
12. In welcher Höhe wurden die Mittel für die Forschungsprämie I und II nicht
abgerufen, und welche Gründe sieht die Bundesregierung hierfür?
Die Forschungsprämien I und II sind Teil eines Bündels neuer Initiativen zur
Intensivierung der Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft, welche im
Rahmen der Hightech-Strategie gestartet wurden. Aufgrund ihres innovativen
Charakters als völlig neuartig konzipierte Maßnahme war sie zu Beginn der
vergangenen Legislaturperiode von allen Beteiligten – Politik, Wirtschaft/Verbände
und Wissenschaft – nur schwer einschätzbar. Das Volumen der Förderung beträgt
im Zeitraum 2007 bis 2011 rund 24,5 Mio. Euro.
13. Hat das Instrument der Forschungsprämie I und II aus Sicht der
Bundesregierung die gesetzten Erwartungen erfüllt?
Wenn nein, in welcher Form soll dieses Instrument reformiert werden?
Ziel der Forschungsprämien war es, bei Forschungseinrichtungen und
Hochschulen Anreize für eine stärkere Zusammenarbeit mit der Wirtschaft –
insbesondere dem Mittelstand – zu mobilisieren. Sie war als Pilotmaßnahme auf drei
Jahre befristet (vgl. 51. Sitzung des Deutschen Bundestages am 21. September
2006). Die Antragsfrist endete am 30. September 2009.
Die Forschungsprämien I und II sowie deren Wirkungen werden zurzeit bis Mitte
2010 begleitend evaluiert. Auf dieser Grundlage erfolgt eine umfassende
Bewertung von Wegen zur weiteren Umsetzung des Grundgedankens.
Drucksache 17/438 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode14. Sieht auch die neue Bundesregierung ein Förderdefizit bei der Validierung
von Forschungsergebnissen in Deutschland (bitte mit Begründung)?
Ein Förderbedarf bei der Validierung von Forschungsergebnissen wurde in den
vergangenen Jahren durch eine Reihe von Gutachten und Expertisen konstatiert
(vgl. u. a. EFI 2009, Wissenschaftsrat 2007, Stifterverband für die Deutsche
Wissenschaft 2007).
Gründe liegen insbesondere darin, dass einerseits das wissenschaftliche
Erkenntnisinteresse weitere Forschungsarbeiten auf vielen Feldern bereits zu einem
frühen Zeitpunkt nicht mehr rechtfertigt. Andererseits erscheint für die
Unternehmen eine Verwertung dieser Ergebnisse noch zu riskant oder unsicher.
15. Sollen neue Förderinstrumente für die Validierung von
Forschungsergebnissen etabliert werden?
Wenn ja, wann, in welcher Form, und in welchem finanziellen Umfang?
Im Koalitionsvertrag wurde die Einführung einer Maßnahme zur
Validierungsförderung vereinbart. Die Maßnahme ist in Vorbereitung. Über die Form und den
finanziellen Umfang sind noch keine Entscheidungen getroffen worden.
16. Welche neuen Initiativen zur Förderung des Wissens- und
Technologietransfers sind geplant?
Neue Initiativen zum Wissens- und Technologietransfer sind im
Koalitionsvertrag genannt. Hierzu zählen insbesondere eine Maßnahme zur
Validierungsförderung, eine Maßnahme zur Förderung von Public-Private-Partnerships
(Forschungscampus) sowie weitere Initiativen zur Förderung von Gründungen
technologieorientierter Unternehmen. Außerdem sollen Innovationsgutscheine
zur Erhöhung der Innovationskompetenz von KMU eingeführt werden. Alle
neuen finanzwirksamen Maßnahmen stehen unter dem allgemeinen Vorbehalt
der Haushaltsverhandlungen.
17. Wie viele Unternehmensgründungen wurden durch den Hightech-
Gründerfonds unterstützt, und welche waren davon erfolgreich?
Seit 2005 hat der Hightech-Gründerfonds (HTGF) 203 Zusagen für
Beteiligungen an jungen Technologieunternehmen erteilt. Davon wurden bislang 161 in
konkrete Beteiligungsverträge umgesetzt, weitere Fälle sind noch im
Verhandlungsstadium. Insgesamt wurden in den Portfoliounternehmen des Hightech-
Gründerfonds 1 200 Arbeitsplätze geschaffen (alle Angaben Stand 30.
September 2009).
Über den dauerhaften Erfolg von neu gegründeten Unternehmen ist nach so
kurzer Zeit nur eine eingeschränkte Aussage möglich. Bislang sind fast alle
Unternehmen weiterhin aktiv tätig. Lediglich in neun Fällen konnte eine Insolvenz
nicht verhindert werden; maßgeblicher Grund waren geschäftspolitische
Fehlentscheidungen der Gründer. Die Erfolgsquote der vom Hightech- Gründerfonds
finanzierten Unternehmen hängt auch davon ab, ob es gelingt, weitere Mittel für
Anschlussfinanzierungen von Dritten einzuwerben, denn die erfolgreiche
Entwicklung der Unternehmen erfordert in der Regel wesentlich mehr Mittel als der
Hightech-Gründerfonds bereitstellen kann. Eine erfolgreiche
Anschlussfinanzierung zeigt zudem auch, dass Dritte das Vorhaben als aussichtsreich einstufen.
Der Hightech-Gründerfonds hat mit großem Einsatz beträchtliche Erfolge bei
der Einwerbung von Anschlussfinanzierungen zu verbuchen. Es konnten bislang
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/438bereits erheblich mehr Mittel für Anschlussfinanzierungen durch Dritte
eingeworben werden als der Fonds selbst insgesamt investiert hat.
18. In welcher Höhe wurden Mittel, die Bund und Private im Hightech-
Gründerfonds investiert haben, nicht abgerufen?
Welche Gründe sieht die Bundesregierung dafür?
Der HTGF verfügt über Finanzierungsmittel in Höhe von insgesamt 272 Mio.
Euro. Hiervon wurden bislang im Rahmen der bestehenden Beteiligungsverträge
93,4 Mio. Euro, also gut ein Drittel (Stand 30. September 2009) abgerufen.
Allerdings sind die Zusagen für die bestehenden Verträge noch nicht vollständig
ausgezahlt (der Auszahlungszeitraum erstreckt sich in der Regel über einen
Zeitraum von rund anderthalb Jahren). Auch wird die Investitionsphase des Fonds
nach derzeitigen Planungen noch bis zum Spätsommer 2011 andauern. Bis dahin
kommen noch Neuzusagen und Anschlussfinanzierungen für den Aufbau der
Unternehmen hinzu, die weitere Kapitalabrufe des Fonds notwendig machen.
Die Bundesregierung geht davon aus, dass das Fondsvolumen während der
Gesamtlaufzeit von insgesamt voraussichtlich 13 Jahren voll in Anspruch
genommen wird.
19. Welche Veränderungen sollen bei der angekündigten Auflage eines
Hightech-Gründerfonds II, etwa bei der Investorenstruktur, Trägerschaft,
Investitionsmodalitäten oder Investitionsvolumen vorgenommen werden?
Die Bundesregierung hat zusammen mit den anderen Investoren eine Evaluation
des ersten Fonds in Auftrag gegeben, die in Kürze vorliegen wird. Auf der
Grundlage der Evaluationsergebnisse und des wirtschaftlichen Erfolgs des ersten
Fonds wird die Bundesregierung mit den Vorbereitungen für den zweiten Fonds
beginnen. Die Bundesregierung strebt wiederum eine Zusammenarbeit mit
Investoren aus der Industrie an, die sich als äußerst positiv erwiesen hat. Der zweite
Fonds wird nicht vor dem Sommer 2011 aufgelegt. Daher sind bislang noch
keine Entscheidungen über die konkrete Ausgestaltung des zweiten Fonds
getroffen worden.
20. Welche konkreten Probleme sieht die Bundesregierung für die Tätigkeit
von Business Angels in der Bundesrepublik Deutschland?
Business Angels spielen eine zentrale Rolle bei der Finanzierung junger
innovativer Unternehmen. Sie stellen Gründern nicht nur dringend benötigtes Kapital
bereit. Sie geben unternehmerisches Know-how weiter und bringen ihre
Netzwerkkontakte in die betreuten Unternehmen ein. In Deutschland ist das Business-
Angel-Wesen schwach ausgeprägt: Lediglich 5 000 aktive Business Angels
investieren jährlich nur rund 200 Mio. Euro. In den USA mobilisieren dagegen
234 000 Angels fast 26 Mrd. Euro. Die brachliegenden Potenziale müssen in
Deutschland stärker mobilisiert werden. Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart,
das Umfeld für die Tätigkeit von Business Angels in Deutschland zu verbessern.
Dazu gehört aber auch, mehr Unternehmerinnen und Unternehmer für den
Business-Angel-Gedanken zu gewinnen.
Drucksache 17/438 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode21. In welcher Weise will die Bundesregierung das Umfeld für Tätigkeiten von
Business Angels verbessern?
Bereits das im August 2008 verabschiedete Gesetz zur Modernisierung der
Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen (MoRaKG) enthält eine Klausel
für eine moderate steuerliche Förderung von Business Angels (begrenzte
steuerliche Freistellung des Veräußerungsgewinns). Nach der abschließenden
beihilferechtlichen Entscheidung der EU-Kommission kommt das MoRaKG nicht zur
Anwendung. Die Bundesregierung prüft daher, welche alternativen
Möglichkeiten es gegenüber der bisherigen Regelung gibt.
Das Business Angel Netzwerk Deutschland (BAND) als Interessenvertretung für
den Business-Angel-Gedanken hat in diesem Jahr das „Business Angels Jahr
2010“ ausgerufen. Die Bundesregierung hat BAND ihre Kooperation zugesagt
und wird die diesbezüglichen Aktivitäten von BAND nach Kräften unterstützen.
22. Welche Unternehmen sollen in welcher Höhe durch eine steuerliche
Förderung der Forschungs- und Entwicklungsausgaben entlastet werden?
Wie wird das Förderinstrument ausgestaltet, und ab wann soll es starten?
23. Wie soll die erklärte Bevorzugung der Förderung von KMU bei der
steuerlichen Subventionierung von FuE-Kosten gesichert werden?
24. Mit welchen quantitativen Effekten dieses Instruments in Bezug auf die
Entwicklung von FuE-Ausgaben und -Personal rechnet die
Bundesregierung in den ersten drei Jahren nach Einführung?
Die Fragen 22 bis 24 werden im Zusammenhang beantwortet.
Im Koalitionsvertrag wird eine steuerliche Förderung von Forschung und
Entwicklung angestrebt. Alle neuen finanzwirksamen Maßnahmen stehen unter dem
allgemeinen Finanzierungsvorbehalt des Koalitionsvertrages. Die jeweilige
Entlastung der Unternehmen sowie die Effekte dieses Instruments sind abhängig
vom konkreten Ausgestaltungsmodell.
25. In welchem Zeitraum hat der „Rat für Innovation und Wachstum“ – kurz:
Innovationsrat – als Beratungsgremium der Bundesregierung gearbeitet,
und welche konkreten Arbeitsergebnisse hat dieses Gremium
veröffentlicht?
In den rund zwei Jahren seines Bestehens zwischen dem Frühjahr 2006 und 2008
hat der „Rat für Innovation und Wachstum“ insgesamt fünf Mal getagt (24. Mai
2006, 14. September 2006, 30. November 2006, 17. September 2007 und
28. April 2008) und dabei zu verschiedenen innovations- und
forschungspolitischen Themen Stellung genommen. Zu den konkreten Arbeitsergebnissen siehe
Antwort zu Frage 30.
26. Von wem und nach welchen Kriterien wurden die 13 Mitglieder
ausgewählt, von denen zehn aus der Vorstandsebene deutscher Unternehmen
stammten?
Der „Rat für Innovation und Wachstum“ hatte insgesamt 17 Mitglieder aus
Wirtschaft, Wissenschaft und Politik (Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel,
Bundesminister Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister a. D. Michael Glos,
Bundesministerin Prof. Dr. Annette Schavan, Prof. Dr. Heinrich von Pierer,
Prof. Dr. Henning Kagermann, Dr. Dieter Zetsche, Prof. Dr. Ekkehard Schulz,
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/438Dr. Nicola Leibinger-Kammüller, Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer, Dr. Otto-
Michael Militzer, Werner Wenning, Dr. Patrick Adenauer, Prof. Dr. Joachim
Milberg, Prof. Dr. Peter Gruss, Prof. Dr. Paul Nolte, Prof. Dr. Hans-Jörg
Bullinger). Die Mitglieder wurden von der Bundeskanzlerin in enger
Abstimmung mit den beteiligten Bundesministern ausgewählt. Ausschlaggebend war
dafür die herausragende Erfahrung der Mitglieder mit innovationsrelevanten
Fragestellungen.
27. Aus welchen Quellen wurde die Arbeit des Innovationsrates finanziert?
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie das
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie haben den „Rat für Innovation und
Wachstum“ mit Zuarbeiten unterstützt.
28. Warum tagte der Innovationsrat unter Ausschluss der Öffentlichkeit?
Der Innovationsrat war ein Beratungsgremium der Bundeskanzlerin. Die
Ergebnisse wurden der Öffentlichkeit stets kommuniziert.
29. Zu welchem Datum und aus welchem Grund hat der Innovationsrat seine
Arbeit eingestellt?
Die letzte Sitzung fand am 28. April 2008 statt.
Mit dem Beschluss zur Gründung der Nationalen Akademie der Wissenschaften
Leopoldina und der Gründung der Deutschen Akademie der
Technikwissenschaften (acatech) stehen seitdem neue leistungsfähige Strukturen der
Wissenschaftsberatung bereit.
Angesichts dieser Entwicklungen wurden BMBF und BMWi gebeten,
gemeinsam mit acatech einen Konzeptvorschlag für eine neue Beratungsstruktur für die
Bundesregierung und insbesondere für die Bundeskanzlerin unter Einbeziehung
von Wirtschaft und Wissenschaft zu erarbeiten.
30. Wie bewertet die Bundesregierung die Tätigkeit des Rates für Innovation
und Wachstum?
In den rund zwei Jahren seines Bestehens hat der „Rat für Innovation und
Wachstum“ wichtige innovations- und forschungspolitische Impulse gegeben. Neben
der internen Beratung der Bundeskanzlerin und der zuständigen Bundesminister
beispielsweise zu Fragen der Innovationsförderung, zum Fachkräftenachwuchs
oder zur Vernetzung von Wissenschaftseinrichtungen und Unternehmen hat der
Rat Weiterentwicklungen im europäischen Patentwesen begleitet, eine
systematische Aufarbeitung landesspezifischer Innovationssysteme angestoßen und mit
den Mustervereinbarungen für Forschungs- und Entwicklungskooperationen die
Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft
verbessert.
31. Auf wessen Betreiben wurde das neue Beratungsgremium
Forschungsunion Wissenschaft-Wirtschaft berufen, und welchen Nutzen verspricht
sich die Bundesregierung von deren Arbeit?
Die Einrichtung der Forschungsunion wurde mit Beschluss des Bundeskabinetts
am 23. August 2006 als Bestandteil der Hightech-Strategie festgelegt.
Drucksache 17/438 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode32. Von wem und nach welchen Kriterien wurden die Mitglieder der
Forschungsunion Wissenschaft-Wirtschaft ausgewählt?
Als Mitglieder der Forschungsunion wurden durch die Bundesministerin für
Bildung und Forschung Führungskräfte der deutschen Wissenschaft und
Wirtschaft berufen, welche die unterschiedlichen Innovationsbereiche
repräsentieren.
33. Wer finanziert die Infrastruktur, Publikationstätigkeit und die
Geschäftsführung der Forschungsunion Wissenschaft-Wirtschaft?
Die Finanzierung erfolgt anteilig durch das Bundesministerium für Bildung und
Forschung. Die Fraunhofer Gesellschaft und der Stifterverband erbringen einen
Eigenanteil.
34. Was soll die Forschungsunion Wissenschaft-Wirtschaft nach Ansicht der
Bundesregierung leisten?
Die Forschungsunion Wissenschaft-Wirtschaft hat den Auftrag, die Umsetzung
der Hightech-Strategie der Bundesregierung zu begleiten und neue Initiativen im
Rahmen der Hightech-Strategie anzuregen.
35. Welche konkreten Arbeitsergebnisse hat die Forschungsunion
Wissenschaft-Wirtschaft bisher veröffentlicht, und wer hält die Rechte an den
Expertisen der Forschungsunion?
Die Ergebnisse der Bewertungen der Forschungsunion sind in dem
Perspektivenpapier „Woher das neue Wachstum kommt – Innovationspolitische Impulse
für ein starkes Deutschland in der Welt“ (Oetker/Bullinger, 05/2009)
zusammengefasst und veröffentlicht. Weitere Publikationen in der Zeitschrift
Wissenschaftsmanagement sind im Folgenden aufgelistet: Oetker/Bullinger (02/2007),
Gemeinsam stark werden „High-Tech-Strategie für Deutschland“; Wahlster/
Berchtold (04/2007), Informations- und Kommunikationstechnologien;
Claassen (06/2007), Innovationsfeld Energie; Kurz (08/2007), Licht als Chance;
Oetker (10/2007), „Schnellboote“ und „Tanker“ im Rennen; Wittenstein
(12/2007), Intelligenter Produzieren; Bullinger (02/2008), Oberstes Ziel ist der
Schutz der Bürger; Gottschalk (04/2008), Zukunft der Mobilität; Marcinowski
(06/2008), Forschung und Anwendung gehören zusammen; Berchtold
(08/2008), Dienstleistungen fördern; Oetker (10/2008), Zwischen „Tank“ und
„Teller“; Aly (12/2008), Deutschland ist Meer; Lust (01/2009),
Werkstofftechnologien; Marcinowski (03/2009), Nanotechnologien.
Die Empfehlungen der Forschungsunion wurden zudem im September 2007
sowie im Mai 2009 auf zwei Konferenzen mit Wissenschaft und Wirtschaft breit
diskutiert.
36. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung den Empfehlungen der
Forschungsunion vor dem Hintergrund bei, dass deutlich mehr als die Hälfte
ihrer Mitglieder Interessen der Privatwirtschaft vertreten?
Die Forschungsunion ist ein unabhängiges Expertengremium zur Beratung der
Bundesregierung. Die Empfehlungen der Forschungsunion sind für die
Bundesregierung als eine Informationsgrundlage hoch relevant, jedoch nicht bindend.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/438Im Übrigen werden Ergebnisse von Forschung und Entwicklung in der
Marktwirtschaft durch Unternehmen in Wachstum und Beschäftigung umgesetzt. Die
Einbeziehung der Sicht der Unternehmen in die Vorbereitung von
Entscheidungen ist für den Erfolg der Innovationspolitik deshalb ebenso unabdingbar wie die
Abwägung der Position anderer Akteure aus Wissenschaft und Gesellschaft.
37. Tagt die Forschungsunion öffentlich?
Wenn nein, warum nicht?
Die Forschungsunion ist ein Arbeitsgremium. Ergebnisse werden breit
kommuniziert.
38. Wird die Forschungsunion Wissenschaft-Wirtschaft die Bundesregierung
auch in der aktuellen Legislaturperiode beraten, und inwiefern sind
personelle Umbesetzungen in der Forschungsunion geplant?
Die Bundesministerin für Bildung und Forschung Dr. Annette Schavan hat die
Fortsetzung der Forschungsunion im Mai 2009 angekündigt. Über die personelle
Besetzung ist noch nicht entschieden.
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