Lieferung von Eurofighter Kampfflugzeugen an Saudi-Arabien
der Abgeordneten Paul Schäfer (Köln), Monika Knoche, Wolfgang Gehrcke, Katrin Kunert, Dr. Norman Paech, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Am 17. August 2006 wurde bekannt, dass die Regierungen Großbritanniens und Saudi-Arabiens sich auf die Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Eurofighter Kampfflugzeugen an die saudischen Streitkräfte geeinigt haben. Insgesamt soll es um den Export von 72 Kampfflugzeugen gehen. Der Eurofighter wird zu den modernsten Kampfflugzeugen der Welt gerechnet und wird sowohl Luft- wie auch Bodenziele bekämpfen können.
Der Eurofighter ist ein gemeinschaftliches Rüstungsvorhaben Deutschlands, Großbritanniens, Italiens und Spaniens. In jedem der Partnerstaaten werden Komponenten für den Eurofighter hergestellt und Teilsysteme montiert.
Ausführendes Konsortium ist die Eurofighter GmbH, an der die Rüstungskonzerne Alenia Aeronautica (21 Prozent), BAE Systems (33 Prozent) und EADS (46 Prozent) beteiligt sind. Gemäß den Projektverträgen wird in Deutschland vor allem die Mittelsektion produziert. Die Endmontage findet in dem jeweiligen Land durch die beteiligten Rüstungskonzerne statt. Etwa 30 Prozent des Produktionsvolumens entfällt auf die deutsche Rüstungsindustrie (http://www.eurofighter.com/Organisation/GmbH/). Folgende Rüstungsfirmen mit Sitz in Deutschland sind nach Angaben der Eurofighter GmbH als Zulieferer beteiligt: Autoflug GmbH ACMA, AOA, Autoflug, Ballonfabrik, Behr Industrie, Bodenseewerke Continental, Diehl Avionik Systeme, Draegerwerke, EADS Deutschland, EADS Dornier, Eaton Fluid Power, ElektroMetall, ESW Extel Systems Wedel, Goodrich Hella Aerospace, Hawker GmbH, Heckler & Koch, Honeywell Aerospace, Leach (LRE) International, Liebherr Aerospace Lindenberg, LITEF, Mauser-Werke Oberndorf, Nord Micro, Rohde & Schwarz, RWG Frankenjura ind. Flugwerklager, SITEC Aerospace GmbH, Teldix GmbH (http://www.eurofighter.com/News/Article/default.asp?NewsItemId=140).
Laut den derzeit gültigen Politischen Grundsätzen der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern sollten Rüstungsexporte an Drittstaaten wie Saudi-Arabien nur in Ausnahmefällen genehmigt werden. Wichtige Entscheidungsgrundlagen sollen dabei die Situation der Menschenrechte im Empfängerland sein sowie potenzielle Auswirkungen auf die regionale Stabilität.
Wie die Entwicklungen im Libanon, in den palästinensischen Autonomiegebieten, dem Irak und der Streit um das iranische Atomprogramm belegen, liegt Saudi-Arabien in einem äußerst brisanten Spannungsgebiet. Auch die innenpolitische Situation in Saudi-Arabien ist instabil. Die saudische Regierung verweigert nach wie vor weiten Teilen der Bevölkerung elementare Menschen- und Bürgerrechte. Im 7. Menschenrechtsbericht der Bundesregierung wird die Lage als „problematisch“ bewertet. Unter anderem wird allen Frauen das Wahlrecht verweigert und die öffentliche Ausübung nichtislamischer Religionen verboten (Bundestagsdrucksache 15/5800, S. 170). Darüber hinaus gilt laut Jahresbericht von amnesty international 2006 nach wie vor die Todesstrafe – im Berichtszeitraum wurden in Saudi-Arabien 86 Menschen hingerichtet –, werden die Arbeitsrechte für Frauen massiv eingeschränkt und Menschen nach wie vor wegen „Verbreitung abweichender Meinungen“ verurteilt (ai-Jahresbericht 2006, Länderprofil Saudi-Arabien).
Vor diesem Hintergrund und dem Bekenntnis der Bundesregierung zu einer restriktiven Rüstungsexportpolitik ist es notwendig zu klären, welche Zusagen seitens der Bundesregierung bereits im Vorfeld gegenüber den Partnerstaaten hinsichtlich der Möglichkeit von Eurofighter-Exporten gemacht wurden, und über welchen Handlungsspielraum die Bundesregierung verfügt, um dem Grundsatz einer restriktiven Rüstungsexportpolitik bei diesem Geschäft zur Geltung zu verhelfen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Muss die britische Regierung bzw. die ausführenden Rüstungskonzerne BAe Systems oder EADS bei der Bundesregierung eine Genehmigung für den Export von in Deutschland hergestellten oder weiterverarbeiteten Bestandteilen beantragen, wenn diese entweder in Großbritannien in die für Saudi-Arabien bestimmten Eurofighter eingebaut oder direkt nach Saudi-Arabien exportiert werden?
Für welche in Deutschland hergestellten oder weiterverarbeiteten Bestandteile des Eurofighters ist eine Weiterexportgenehmigung nach Saudi-Arabien erforderlich (bitte unter Nennung der Bestandteile und des entsprechenden Postens auf den Ausfuhrlisten Teil 1 A und C)?
Für welche in Deutschland hergestellten oder weiterverarbeiteten Bestandteile des Eurofighters ist eine solche Genehmigung nicht erforderlich?
Umfasst das Rüstungsgeschäft zwischen Großbritannien und Saudi-Arabien auch die spätere Lieferung von in Deutschland hergestellten Ersatzteilen, und wenn ja, welchen?
Hat die britische Regierung bzw. der in Großbritannien für das Eurofighter- Geschäft hauptverantwortliche Rüstungskonzern BAE Systems bereits eine Genehmigung bei der Bundesregierung für den Weiterexport deutscher Eurofighterkomponenten nach Saudi-Arabien beantragt?
Wurde die Bundesregierung im Vorfeld der Vertragsunterzeichnung zwischen der britischen und saudischen Regierung zu diesem Geschäft von einer der beiden Seiten konsultiert, und wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?
Hat die Bundesregierung gegenüber der britischen, der italienischen oder der spanischen Regierung oder den Rüstungskonzernen EADS, BAE Systems und Alenia Aeronautica in den Beschaffungsverträgen für den Eurofighter schriftlich zugesichert, dass sie Eurofighter ohne Genehmigung durch die Bundesregierung an Drittstaaten exportieren zu dürfen?
Welche rechtlichen Vereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Großbritannien sowie zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Saudi-Arabien existieren, die der britischen und saudischen Regierung garantieren, dass in Großbritannien endmontierte Eurofighter mit deutschen Komponenten und Teilsystemen an Saudi-Arabien ausgeliefert werden dürfen (bitte mit Angabe der entsprechenden Passagen der Vereinbarung)?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass diese und ähnliche Vereinbarungen, die mit anderen Staaten getroffen wurden, im Widerspruch stehen zu einer restriktiven Rüstungsexportpolitik, die den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern nur im Ausnahmefall genehmigen sollte?
Begrüßt die Bundesregierung das Zustandekommen dieses Geschäfts?
Liegen der Bundesregierung Informationen vor, dass im Rahmen dieses Rüstungsgeschäfts auch Fertigungsanlagen für den Eurofighter in Saudi-Arabien aufgebaut werden sollen?
Unter welchen Bedingungen kann die Bundesregierung die Lieferung von Ersatzteilen entweder über Großbritannien oder direkt nach Saudi-Arabien nicht genehmigen?
Sieht die Bundesregierung im Erwerb von Eurofighter-Kampfflugzeugen durch Saudi-Arabien einen Beitrag zur regionalen Stabilität im Nahen Osten, und wenn ja, aus welchen Gründen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass der Erwerb von Eurofighter- Kampfflugzeugen durch Saudi-Arabien die internationalen Bemühungen um Entspannung und regionale Abrüstung im Nahen Osten erschwert, und wenn nicht, mit welcher Begründung?
Sieht die Bundesregierung angesichts der Vertragsunterzeichnung zwischen der britischen Regierung und Saudi-Arabien Handlungsbedarf bei der saudischen Regierung zur Verbesserung der Gewährleistung von Bürger- und Menschenrechten für ihre Staatsbürgerinnen und Staatsbürger?
Kann die Bundesregierung für die Zukunft ausschließen, dass die saudische Regierung die Eurofighter in bewaffneten Konflikten oder bei einem Angriffskrieg einsetzen wird?
Beurteilt die Bundesregierung dieses Rüstungsgeschäft als im Einklang mit den Politischen Grundsätzen der Bundesregierung für den Rüstungsexport und dem Verhaltenskodex der EU für Waffenausfuhren, und wenn ja, aus welchen Gründen?