Geplante Änderungen am Jugendarbeitsschutzgesetz
der Abgeordneten Klaus Ernst, Werner Dreibus, Dr. Axel Troost, Diana Golze und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Kleine Anfrage nach Informationen der Fraktion DIE LINKE. gibt es derzeit erneut eine Reihe von Initiativen für umfangreiche Veränderungen am Jugendarbeitsschutzgesetz. In einem Arbeitspapier des Saarländischen Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit (SMWA) wurde dem saarländischen Landesausschuss für Jugendarbeitsschutz im Mai 2006 ein umfangreicher Katalog von Änderungsvorschlägen am Jugendarbeitsschutzgesetz vorgestellt, die in ihrer Mehrzahl einen Abbau des Jugendarbeitsschutzes beinhalten.
Das SMWA schlägt unter anderem vor,
- die Höchstarbeitszeiten für die Gewährung von Ruhezeiten anzuheben (§ 11 JArbSchG),
- die Beschäftigungsverbote für Jugendliche zu bestimmten Tageszeiten und damit ihr Recht auf Nachtruhe drastisch einzuschränken (§ 14 JArbSchG),
- die Beschäftigungsverbote für Jugendliche an Samstagen und Sonntagen einzuschränken bzw. aufzuheben (§§ 16, 17 JArbSchG),
- das Züchtigungsverbot für Arbeitgeber gegenüber Jugendlichen (§ 31 JArbSchG) nicht länger im Jugendarbeitsschutzgesetz zu regeln,
- die gesundheitliche Betreuung der arbeitenden Jugendlichen (§§ 32 bis 46 JArbSchG) weitgehend von den Ländern regeln zu lassen,
- die Verpflichtung zur Einrichtung von Landesausschüssen für Jugendarbeitsschutz bei den Landesregierungen (§§ 55 bis 57 JArbSchG) komplett zu streichen.
Die Vorschläge des SMWA wurden breit an die Landesausschüsse für Jugendarbeitsschutz der restlichen Bundesländer versandt. Darüber hinaus berichtet ein im Mai versandtes Mitgliederrundschreiben des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA), Geschäftsstelle Niedersachsen, dass Wirtschafts- und Finanzpolitiker aus der Fraktion der CDU/CSU in einem Gespräch einen erneuten Gesetzentwurf zum Jugendarbeitsschutzgesetz angekündigt haben. Der DEHOGA geht im selben Schreiben davon aus, dass mit diesem Gesetzentwurf seine Forderung nach einer Heraufsetzung der Nachtruhezeiten im Gaststättengewerbe und in Beherbergungsbetrieben erfüllt wird, und regt an, die Schaffung von zusätzlichen Ausbildungsplätzen in Hotellerie und Gastronomie an eine entsprechende Gesetzesänderung zu binden. Äußerungen der Bundesministerin für Bildung und Forschung legen die Schlussfolgerung nahe, dass die Bundesregierung einen Abbau der Rechte von Auszubildenden und eine Absenkung der Ausbildungsvergütungen für probate Mittel gegen den Mangel an betrieblichen Ausbildungsplätzen hält.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Sind der Bundesregierung die vom SMWA im Mai 2006 vorgelegten Vorschläge für Veränderungen am Jugendarbeitsschutzgesetz bekannt?
Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung zu den vom SMWA gemachten Vorschlägen im Einzelnen?
Welche Auffassungen vertritt die Bundesregierung zu den gegenwärtigen Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, und welchen Veränderungsbedarf sieht sie ggf. in den Bereichen
Arbeitszeiten für Jugendliche (§ 8 JArbSchG),
Freistellung für die Teilnahme am Berufsschulunterricht (§ 9 JArbSchG),
Dauer und Häufigkeit von Ruhepausen (§ 11 JArbSchG),
Dauer der Nachtruhe und Nachtbeschäftigungsverbot (§ 14 JArbSchG),
Samstags- und Sonntagsruhe (§§ 16, 17 JArbSchG),
Urlaub für Jugendliche (§ 19 JArbSchG),
Züchtigungsverbot für Arbeitgeber gegenüber Jugendlichen (§ 31 JArbSchG),
gesundheitliche Betreuung von arbeitenden Jugendlichen (§§ 32 bis 46 JArbSchG),
Verpflichtung zur Einrichtung von Landesausschüssen für Jugendarbeitsschutz?
Sind der Bundesregierung Initiativen für einen Gesetzesvorschlag zur Veränderung des Jugendarbeitsschutz im Bereich der Heraufsetzung der Nachtruhezeiten aus dem Parlament bekannt?
Verfolgt die Bundesregierung gegenwärtig selbst die Absicht, Vorschläge für Veränderungen am Jugendarbeitsschutzgesetz vorzulegen?
Welche Ziele und welchen Inhalt sollte nach Auffassung der Bundesregierung eine diesbezügliche Gesetzesinitiative haben?
Welche Vorarbeiten wurden für diesbezügliche Gesetzesinitiativen bereits geleistet?
Wie verhält sich die Bundesregierung zu der Auffassung, durch Verschlechterungen am Jugendarbeitsschutz Unternehmen zur Schaffung von neuen Ausbildungsplätzen zu motivieren?
Plant die Bundesregierung im Zusammenhang mit den von der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Annette Schavan, angekündigten Abbau von „Ausbildungshemmnissen“ (Berliner Zeitung, 12. Juni 2006) Initiativen für Veränderungen am Jugendarbeitsschutzgesetz, am Betriebsverfassungsgesetz oder am Berufsbildungsgesetz, und welchen Inhalt haben die diesbezüglichen Initiativen?