Finanzierung des UNHCR und Flüchtlingssituation in Kenia
des Abgeordneten Ulrich Lechte und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Der Hochkommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR) hat bei der Finanzierung von Sonderprogrammen keinen festen Etat, sondern ist angewiesen auf freiwillige Beiträge der Mitgliedstaaten (vgl. http://de.reuters.com/article/fl-chtlinge-syrien-versorgung-idDEKBN0TS25U20151209). Dieser Umstand erschwert eine längerfristige Planung und die Finanzierung eines akut notwendigen Einsatzes erheblich, zum einen aufgrund von Fällen, dass zugesagte Mittel spät oder in niedrigerer Summe überwiesen werden, zum anderen, weil die Geldgeber oft das Ausmaß der Krisen erst erkennen, wenn bereits ein akuter Mangel eingetreten ist und Hilfsmaßnahmen aufgrund fehlender Mittel nur eingeschränkt erbracht werden können. So hat auch die Bundesregierung ihren Etat für den UNHCR erst dann drastisch nach oben geschraubt, als Deutschland voll von der aktuellen Flüchtlingskrise erfasst wurde (vgl. www.euractiv.de/section/entwicklungspolitik/news/ flucht-aus-syrien-warum-den-fluchtlingscamps-immer-noch-das-geld-fehlt/). Die Fragesteller sehen daher Reformbedarf in der Finanzierungsart des UNHCR, um dessen Arbeit in angemessener Form zu ermöglichen.
Auch außerhalb der Sonderprogramme ist die Wirkung des UNHCR seit Jahren dadurch eingeschränkt, dass die Zuwendungen für seine Programme deutlich unter der als notwendig veranschlagten Höhe liegen. So betrugen die im Jahr 2016 verfügbaren Mittel 4,4 Mrd. US-Dollar und damit nur 59 Prozent der erforderlichen Summe. Für das Jahr 2017 werden nach aktuellen Prognosen des UNHCR nur 44 Prozent der notwendigen Mittel zur Verfügung stehen (vgl. http://reporting. unhcr.org/financial#tabs-financial-budget). Diese Situation hat zur Folge, dass ein erheblicher Teil der notwendigen Maßnahmen für Flüchtlinge nicht erbracht werden können. Eine Folge davon ist nach Auffassung der Fragesteller auch, dass Menschen aufgrund schlechter Zustände in den Flüchtlingslagern zu weiteren Fluchtbewegungen in andere Länder wie auch Deutschland motiviert werden.
Besonderer Handlungsbedarf wird von den Fragestellern in Kenia gesehen. Kenia ist laut Human Development Index 2016 auf Platz 146 gelistet, also im unteren Drittel und damit unter den ärmeren Ländern der Erde. Gleichzeitig ist Kenia wichtiges Aufnahmeland für Flüchtlinge aus den umliegenden Ländern, insbesondere aus der Demokratischen Republik Kongo, Äthiopien, Burundi, Somalia, dem Sudan und Südsudan. Laut dem UNHCR lebten 2017 insgesamt 489 239 Flüchtlinge im Land (www.unhcr.org/ke/wp-content/uploads/sites/2/2017/11/Kenya- Statistics-Infographics-31-October-2017.pdf). Im Osten Kenias befindet sich Dadaab, das mit mehr als 238 000 Menschen größte Flüchtlingslager der Welt (vgl. www. spiegel.de/politik/ausland/dadaab-in-kenia-angst-im-groessten-fluechtlingslager- der-welt-a-1122809.html). Die kenianische Regierung versuchte bereits mehrere Male, zuletzt 2017, Dadaab zu schließen, da unterstellt wurde, dass dieses Lager kein humanitärer Ort mehr sei, sondern ein Umschlagplatz des Waffenhandels und ein Hotspot für Islamisten, die dort Menschen rekrutieren und ausbilden sollen. Ein Großteil der Bewohner kommt aus Somalia und lebt bereits seit einem Vierteljahrhundert dort oder wurde dort geboren. Eine Schließung würde einen humanitären Notstand bedeuten und zur Konsequenz haben, dass die Bewohner in andere Länder oder in ihre somalische Heimat, ein Land im Kriegszustand, auswandern oder zurückkehren müssten. Daneben existieren weitere vergleichbare Einrichtungen in der Größe von Großstädten, wie Kamp Kakuma im Nordwesten Kenias mit mehr als 185 000 Menschen. Die Grundversorgung in den meisten Einrichtungen ist nicht in ausreichendem Maße gewährleistet (vgl. www. spiegel.de/politik/ausland/dadaab-in-kenia-angst-im-groessten-fluechtlingslager- der-welt-a-1122809.html). Kenia ist damit auf internationale Hilfe angewiesen und leidet stark unter der Unterfinanzierung der humanitären Bedarfe von Seiten der internationalen Gemeinschaft. Gleichzeitig war die Finanzierung für die Bedarfe des UNHCR in Kenia im Jahr 2016 nur zu 47,6 Prozent gedeckt (vgl. http://reporting.unhcr.org/node/2537).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Wie schätzt die Bundesregierung die Finanzsituation des UNHCR in Anbetracht der nachgewiesenen Unterfinanzierung der vergangenen Jahre ein?
Ist der Bundesregierung bekannt, wie sich die Finanzierung inzwischen entwickelt hat, und wurden die Finanzierungslücken aktuell geschlossen?
Wie steht die Bundesregierung zur Forderung der Fragesteller, dass der UNHCR für finanzierte Flüchtlingshilfen einen angemessenen Haushaltstitel aus dem regulären UN-Budget – deutlich über den derzeit knapp 2 Prozent für Verwaltungskosten – erhält, damit er nicht immer wieder neue Spendentitel einsammeln muss, die oft nicht oder nicht rechtzeitig eintreffen?
Hat die Bundesregierung ihre finanziellen Zusagen gegenüber dem UNHCR aktuell und in den vergangenen vier Jahren erfüllt? Zu welchem Zeitpunkt wurden die finanziellen jährlichen Zusagen in den vergangenen vier Jahren jeweils zu 100 Prozent überwiesen?
Welche Auswirkungen hat die Arbeit des UNHCR im Hinblick auf die Zahl der Flüchtlinge in Deutschland, und welche anderen Akteure neben dem UNHCR sieht die Bundesregierung in diesem Sinne als wichtig an?
Wie schätzt die Bundesregierung die aktuelle Flüchtlingssituation in Kenia ein?
Kann die Bundesregierung bestätigen, dass die Finanzierung der Bedarfe des UNHCR für Kenia im Jahr 2016 nur zu 47,6 Prozent gedeckt war? Wie ist die Situation im Jahr 2017, und welche Entwicklung erwartet die Bundesregierung für das Jahr 2018?
Plant oder unternimmt die Bundesregierung eigene Maßnahmen, um Kenia in seiner aktuellen Situation zu unterstützen?
Welche Einrichtungen unterstützt die Bundesregierung noch neben dem UNHCR im Bereich der Flüchtlingshilfe?
Welche Beiträge leistet die EU nach Kenntnis der Bundesregierung für die Flüchtlingshilfe?