Haftentschädigung zu Unrecht Verurteilter
der Abgeordneten Stephan Thomae, Linda Teuteberg, Katharina Kloke, Katrin Helling-Plahr und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnamen (StrEG) werden zu Unrecht Verurteilte für jeden angefangenen Tag der Freiheitsentziehung mit 25 Euro entschädigt (vgl. § 7 Absatz 3 StrEG). Im Falle des Freispruchs oder der Verfahrenseinstellung räumt das Gericht gemäß § 2 StrEG dem Betroffenen einer Untersuchungshaft oder einer anderen Strafverfolgungsmaßnahme im Regelfall Schadensersatzansprüche ein. Hierunter fällt auch die einstweilige Unterbringung (vgl. § 2 Absatz 2 Nummer 1 StrEG). Der erlittene Schaden wird aus der Staatskasse ersetzt.
Die Justizministerinnen und Justizminister der Länder erachten die derzeitige Entschädigung nach § 7 Absatz 3 StrEG von 25 Euro für jeden angefangenen Tag der Freiheitsentziehung für zu gering (vgl. Beschluss der 88. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister vom 9. November 2017 zu TOP II.18 Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen).
Eine Studie der Kriminologischen Zentralstelle e. V. (KrimZ), die deutschlandweit alle Verfahren mit Freisprüchen nach Wiederaufnahme und Verbüßung einer Freiheitsstrafe von Ende 1990 bis Anfang 2017 ausgewertet hat, kommt zu dem Schluss, dass das derzeitige Verfahren im Umgang mit zu Unrecht inhaftierten Personen objektiv verbesserungswürdig erscheint (vgl. Anika Hoffmann, Fredericke Leuschner, Rehabilitation und Entschädigung nach Vollstreckung einer Freiheitsstrafe und erfolgreicher Wiederaufnahme, Berichte und Materialien – BM-Online, Elektronische Schriftenreihe der Kriminologischen Zentralstelle e. V., Band 11, Wiesbaden 2017, S. 97).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Wie viele Anträge zur Wiederaufnahme zugunsten des Verurteilten nach § 359 ff. der Strafprozeßordnung wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2013 bis 2017 bei den Gerichten eingereicht (bitte nach dem jeweiligen Jahr und Bundesland aufschlüsseln)?
Wie viele dieser Anträge auf Wiederaufnahme wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
a) als unzulässig verworfen,
b) als unbegründet entschieden?
In wie vielen Fällen kam es nach Kenntnis der Bundesregierung zu einer erneuten Hauptverhandlung?
In wie vielen Fällen der Wiederaufnahme kam es nach Kenntnis der Bundesregierung zu
a) einem Freispruch,
b) einer sonstigen Strafmilderung?
In wie vielen Fällen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2013 bis 2017 Untersuchungshaft vollstreckt (bitte nach dem jeweiligen Jahr und Bundesland aufschlüsseln)?
Wie viele dieser Verfahren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wieder eingestellt, und in wie vielen dieser Verfahren wurde der Beschuldigte freigesprochen?
In wie vielen Fällen in den Jahren 2013 bis 2017 wurde nach Kenntnis der Bundesregierung eine einstweilige Unterbringung angeordnet (bitte nach Jahren und Bundesland aufschlüsseln)?
In wie vielen dieser Fälle wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der Unterbringungsbefehl wieder aufgehoben?
Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2013 bis 2017 jeweils die gezahlten Entschädigungen (bitte nach Jahren, Bundesland sowie Vermögensschaden und Nichtvermögensschaden aufschlüsseln)?
Wie verteilen sich die gezahlten Entschädigungen nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2013 bis 2017 jeweils auf ehemalige Untersuchungshäftlinge, Strafhäftlinge und auf Fälle der einstweiligen Unterbringung (bitte nach Jahren, Bundesland sowie Vermögensschaden und Nichtvermögensschaden aufschlüsseln)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Höhe der Entschädigung von pauschal 25 Euro für jeden angefangenen Tag der Freiheitsentziehung nach § 7 Absatz 3 StrEG?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Justizministerkonferenz, dass die Entschädigung für jeden angefangenen Tag in Haft in Höhe von pauschal 25 Euro zu gering ist?
a) Falls ja, ist seitens der Bundesregierung eine Erhöhung geplant, oder wird sich die Bundesregierung für eine Erhöhung einsetzen?
b) Falls nein, warum nicht?
Mit welcher zusätzlichen Haushaltsbelastung (bitte nach Bundesland aufschlüsseln) rechnet die Bundesregierung bei einer Erhöhung der Entschädigung von aktuell pauschal 25 Euro für jeden angefangenen Tag der Freiheitsentziehung auf
a) 35 Euro
b) 50 Euro
c) 75 Euro
d) 100 Euro?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Studie der KrimZ, dass den unschuldig ehemals Inhaftierten nicht die Hilfe entgegengebracht wird, die sie im Sinne der Wiedergutmachung erwarten und verdienen?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in den Jahren 2013 bis 2017 ergriffen, um die Situation für ehemals zu Unrecht Inhaftierte zu verbessern, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung künftig in diesem Bereich?