Aufsichtstätigkeit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und der Deutschen Bundesbank insbesondere im Vorfeld der Finanzmarktkrise
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist für die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel zuständig. Sie ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts und unterliegt der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen. Nach § 7 des Kreditwesengesetzes (KWG) arbeitet sie hierbei mit der Deutschen Bundesbank zusammen.
Der deutsche Finanzsektor war in den letzten zwei Jahrzenten immer wieder von Krisen und Skandalen gekennzeichnet: Die Finanzmarktkrise, der Cum/Ex-Skandal oder Versäumnisse im Bereich der Geldwäscheprävention etc.
Mit dieser Kleinen Anfrage soll möglicher Verbesserungsbedarf in der Finanzmarktaufsicht und -regulierung identifiziert und zur öffentlichen Aufarbeitung der Finanzkrise beigetragen werden. Auch werden weitere Fragen aus diesem Themenbereich geklärt.
Die Kleine Anfrage wiederholt u. a. Fragen (aktualisiert durch Zusatzfragestellungen), die Gegenstand des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 7. November 2017 (2 BvE 2/11) waren. Das Bundesverfassungsgericht hat insoweit festgestellt, dass die Bundesregierung die Rechte der Abgeordneten und des Deutschen Bundestages „aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 und Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes“ dadurch verletzt hat, dass sie nicht oder nur teilweise geantwortet hat. Die vorliegende Kleine Anfrage gibt der Bundesregierung Gelegenheit nunmehr ihren verfassungsrechtlichen Pflichten zu genügen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen61
An welchen Aufsichtsrats- bzw. Verwaltungsratssitzungen oder sonstigen Sitzungen von Gremien mit Kontrollaufgaben (beispielsweise Kreditausschuss) haben jeweils Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Deutschen Bundesbank bzw. der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in den Jahren 2003 bis 2008 teilgenommen, und in wie vielen davon haben sie das Wort ergriffen (mit der Bitte um institutionsspezifische Angaben jeweils für BaFin und Deutsche Bundesbank sowie um institutsspezifische Angaben für die Banken BayernLB, Sachsen LB, WestLB, HSH Nordbank, IKB Deutsche Industriebank, Düsseldorfer Hypothekenbank, Hypo Real Estate – HRE, Commerzbank bzw. Dresdner Bank)?
Wie viele Aufsichtsgespräche hat die BaFin bzw. die Deutsche Bundesbank jeweils mit den Instituten gemäß Frage 1 in den Jahren 2003 bis 2008 durchgeführt (mit der Bitte um Angaben auf Jahresbasis, Differenzierung nach anlassbezogenen bzw. routinemäßigen Gesprächen sowie nach den Institutionen BaFin und Deutsche Bundesbank)?
Wie viele Sonderprüfungen nach § 44 KWG hat die BaFin in den Jahren 2003 bis 2008 jeweils bei den in Frage 1 genannten Instituten veranlasst (mit der Bitte um jahres- und institutsspezifische Angaben)?
In welchen Feldern befanden sich die in Frage 1 genannten Institute in der Zwölf-Felder-Matrix der Risikoklassifizierungen jeweils in den Jahren 2005 bis 2009 (vgl. BaFin-Jahresberichte 2005 bis 2009)?
An welchen Aufsichtsrats- bzw. Verwaltungsratssitzungen oder sonstigen Sitzungen von Gremien mit Kontrollaufgaben (beispielsweise Kreditausschuss) haben jeweils Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Deutschen Bundesbank bzw. der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in den Jahren 2011 bis 2016 teilgenommen, und in wie vielen davon haben sie das Wort ergriffen (mit der Bitte um institutionsspezifische Angaben jeweils für BaFin und Deutsche Bundesbank sowie um institutsspezifische Angaben für die Banken Maple Bank und Bremer Landesbank)?
Wie viele Aufsichtsgespräche hat die BaFin bzw. die Deutsche Bundesbank jeweils mit den Instituten gemäß Frage 5 in den Jahren 2011 bis 2016 durchgeführt (mit der Bitte um Angaben auf Jahresbasis, Differenzierung nach anlassbezogenen bzw. routinemäßigen Gesprächen sowie nach den Institutionen BaFin und Deutsche Bundesbank)?
Wie viele Sonderprüfungen nach § 44 KWG hat die BaFin in den Jahren 2011 bis 2016 jeweils bei den in Frage 5 genannten Instituten veranlasst (mit der Bitte um jahres- und institutsspezifische Angaben)?
In welchen Feldern befanden sich die in Frage 5 genannten Institute in der Zwölf-Felder-Matrix bzw. 16-Felder-Matrix der Risikoklassifizierungen jeweils in den Jahren 2011 bis 2016 (vgl. BaFin-Jahresberichte 2011 bis 2016)?
Nach welchen Kriterien entscheiden BaFin und Deutsche Bundesbank jeweils ob sie an Aufsichtsrats- bzw. Verwaltungsratssitzungen oder sonstigen Sitzungen von Gremien mit Kontrollaufgaben (beispielsweise Kreditausschuss) teilnehmen?
a) Wurden diese Kriterien seit 2008 verändert?
b) Wenn ja, was war der Anlass der Änderung, und wie wurden die Kriterien verändert?
Nach welchen Kriterien entscheiden die BaFin und Deutsche Bundesbank jeweils wie häufig routinemäßige Aufsichtsgespräche mit einem Institut geführt werden?
a) Wurden diese Kriterien seit 2008 verändert?
b) Wenn ja, was war der Anlass der Änderung, und wie wurden die Kriterien verändert?
Nach welchen Kriterien entscheiden die BaFin und Deutsche Bundesbank jeweils, ob anlassbezogene Aufsichtsgespräche mit einem Institut geführt werden?
a) Wurden diese Kriterien seit 2008 verändert?
b) Wenn ja, was war der Anlass der Änderung, und wie wurden die Kriterien verändert?
Nach welchen Kriterien entscheiden die BaFin und Deutsche Bundesbank jeweils, ob Sonderprüfungen nach § 44 KWG bei einem Institut durchgeführt werden?
a) Wurden diese Kriterien seit 2008 verändert?
b) Wenn ja, was war der Anlass der Änderung, und wie wurden die Kriterien verändert?
Inwiefern gab es Gespräche zwischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Deutschen Bundesbank bzw. der BaFin und den in den Fragen 1 und 5 genannten Instituten über die aufsichtliche Behandlung von außerbilanziellen Conduits (wie z. B. Rhineland Funding und Rhinebridge bei der IKB oder die Ormond-Quay-Struktur bei der Sachsen LB)?
Falls es Gespräche gab, wann fanden diese Gespräche statt, und welche Personen waren daran beteiligt?
Inwiefern und mit welchen konkreten Maßnahmen haben die Deutsche Bundesbank und die BaFin auf die HSH Nordbank eingewirkt, die internen Kontrollen und die Risikosteuerung auf neue Entwicklungen im Geschäftsmodell der HSH Nordbank (z. B. Schnellankaufverfahren und Omegageschäfte) auszurichten (mit der Bitte um institutionsspezifische Angaben jeweils für BaFin und Deutsche Bundesbank)?
Welche Maßnahmen hat die BaFin auf die Missstandsmeldungen und Beschwerden der zwei ehemaligen Compliance Officers der Berenberg Bank vom 22. Oktober 2013, dem 21. Januar 2014, dem 30. Oktober 2014, dem 17. April 2015 und dem 30. Juni 2015 hin eingeleitet (BaFin-GZ: GW 2-K 5100-100352-2013/001; 2015/0192160)?
Wie viele Prüfungen hat die BaFin in den Jahren 2011 bis 2016 im Rahmen der ihr im Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten übertragenen Aufsichtsaufgaben auf welcher Ermächtigungsgrundlage durchgeführt (getrennt nach Verpflichtetengruppen), und wie viele der Prüfungsdurchführungen wurden auf sonstige Personen und Einrichtungen übertragen?
Welche Daten sind der Bundesregierung bekannt über Gehalts- und Bonuszahlungen von mehr als 500 000 Euro jährlich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterhalb der Vorstandsebene von aus dem Bankenrettungsfonds Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) unterstützten (z. B. durch Garantien, Rekapitalisierungen, Risikoübernahmen, Bad-Bank-Auslagerungen) Finanzinstituten (bitte nach Finanzinstitut, Art der SoFFin-Hilfe, Jahr, Mitarbeiterzahl und Betrag aufschlüsseln)?
Mit welchen Einsparungen rechnet die Bundesregierung durch die Bereitstellung der längerfristigen Refinanzierung der FMS Wertmanagement AöR durch die Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH ab 2019, und weshalb erfolgte die Refinanzierung nicht schon früher über die Finanzagentur GmbH?
Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung zu den konkreten Gründen vor, die die Vertreterinnen des Bundes im Aufsichtsrat der WestLB AG dazu bewogen haben, dieses Gremium „mit sofortiger Wirkung und auf eigenen Wunsch“ im Juni 2011 zu verlassen (vgl. Mitteilung des Aufsichtsrats der WestLB AG vom 10. Juni 2011)?
Welcher Kaufpreis wurde nach Kenntnis der Bundesregierung beim Verkauf der IKB Deutsche Industriebank im August 2008 erzielt?
Wie hoch fiel nach Kenntnis der Bundesregierung der Ende Februar 2012 getroffene Vergleich zwischen Deutscher Bank AG und IKB Deutsche Industriebank AG bzw. ihrer Zweckgesellschaft Loreley Financing aus (vgl. beispielsweise FOCUS Online „Schadenersatz in Millionenhöhe – Deutsche Bank schließt Vergleich mit Loreley“ vom 1. März 2012), und welcher Anteil dieser Vergleichssumme kommt dabei der KfW als ehemaliger Eigentümerin der IKB zugute?
In welchen Fällen hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Banken, die Hilfen von der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) oder anderen staatlichen Ebenen erhalten haben, den Rückerwerb eigener und am Markt mit Abschlägen notierter Verbindlichkeiten, insbesondere solcher nach § 10 Absatz 4, 5, 5a oder 7 KWG, nicht genehmigt, und aus welchen Gründen?
Haben die Vertreter des Bundes im Aufsichtsrat oder andere staatliche Akteure, wie Finanzaufsicht oder Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung, die Problematik der Cum/Ex-Geschäfte und die Problematik der Cum/Cum-Geschäfte gegenüber der Commerzbank AG angesprochen?
a) Wenn ja, wann, und mit welchem Ergebnis jeweils? Waren die Auskünfte jeweils nach heutigem Sachstand zutreffend?
b) Wenn nein, warum nicht?
Mit welchen Branchenvertretern haben Bundesminister und Staatssekretäre seit Abschluss der Gesetzgebung zu Cum/Cum-Geschäften jeweils über diese Geschäfte gesprochen?
Sind Besprechungsinhalte aus den Sitzungen des Verwaltungsrates der Deka Bank, an denen der Bundesminister der Finanzen oder dessen Vertreterinnen und Vertreter seit 2009 teilgenommen haben, formell (Leitungsvorlagen) oder informell an die Leitungsebene des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) berichtet worden?
Wenn ja, wann, und in Bezug auf welche Themen?
Haben sich die Vertreterinnen und Vertreter des BMF in den in Frage 24 genannten Sitzungen aktiv an den Sitzungen beteiligt?
Wenn ja, wann, und zu welchen Themen bzw. Tagesordnungspunkten?
Haben das BMF oder Behörden des BMF-Geschäftsbereiches gegenüber der DekaBank die Frage der Beschreitung des Rechtsweges gegen Änderungsbescheide der zuständigen Finanzbehörden aufgrund von steuerrelevanten Feststellungen mit Bezug zu Cum/Ex-Geschäften angesprochen?
Wenn ja, wann, und mit welchem Inhalt?
Was war Gegenstand der im April 2007 durch die BaFin angeordneten Sonderprüfung bei der WestLB mit der die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beauftragt wurde?
Wie lautete der Prüfauftrag der KPMG für diese Untersuchung und beinhaltete er insbesondere auch die Prüfung auf Verstöße gegen steuerliche Vorschriften oder strafrechtlich relevanten Steuergeschäften?
Bei wie vielen der in der Kleinen Anfrage vom 18. Juli 2017 (www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Meldung/2017/meldung_170719_Cum_Cum.html) angefragten Banken ergeben sich aus den erwarteten Belastungen durch Steuernach- oder Strafzahlungen im Zusammenhang mit Cum/Cum-Geschäften Solvenzprobleme, und erwägt die BaFin deshalb bankaufsichtliche Maßnahmen?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Rohüberschuss der Lebensversicherungsunternehmen vor Bildung der Zinszusatzreserve zwischen 1995 und 2016 entwickelt, und wie unterscheidet sich dieser vom Überschuss in Tabelle 141 der Versicherungsstatistik der BaFin (bitte Jahresangaben)?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Rohüberschuss der Lebensversicherungsunternehmen nach Bildung der Zinszusatzreserve zwischen 2011 und 2016 entwickelt (bitte Jahresangaben)?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Jahresüberschuss der Lebensversicherungsunternehmen zuzüglich Gewinnabführungen zwischen 1995 und 2016 entwickelt (bitte Jahresangaben)?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Jahresüberschuss der Lebensversicherungsunternehmen abzüglich Gewinnabführungen zwischen 1995 und 2016 entwickelt (bitte Jahresangaben)?
Wie viele Lebensversicherungsunternehmen hatten nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen den Jahren 1995 und 2016 jeweils einen Gewinnabführungsvertrag geschlossen (bitte Jahresangaben)?
In welcher Höhe haben Lebensversicherungsunternehmen nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen 1995 und 2016 Gewinne aufgrund von Gewinnabführvereinbarungen abgeführt (bitte Jahresangaben)?
In welcher Höhe haben Lebensversicherungsunternehmen nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen 1995 und 2016 Zahlungen an die Gläubiger von Nachrangdarlehen geleistet (bitte Jahresangaben)?
In welcher Höhe haben Lebensversicherungsunternehmen nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen 1995 und 2016 Zahlungen an die Gläubiger von Genussrechten geleistet (bitte Jahresangaben)?
Wie teilt sich der zwischen 1995 und 2016 erzielte Rohüberschuss nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Ergebnisquellen Zinsgewinn, Risikogewinn und Kostengewinn auf (bitte Jahresangaben)?
In welcher Höhe haben Lebensversicherungsunternehmen nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen 1995 und 2016 stille Reserven realisiert, und wie hat sich dies auf das Kapitalanlageergebnis ausgewirkt (bitte Jahresangaben)?
Wie unterscheidet sich der in der Statistik der BaFin-Erstversicherungsunternehmen (Lebensversicherung) angegebene Überschuss in Tabelle 141 vom Überschuss auf dessen Grundlage die Mindestzuführung nach der Mindestzuführungsverordnung berechnet wird?
Haben Versicherungsunternehmen nach Kenntnis der Bundesregierung von § 9 der Mindestzuführungsverordnung zwischen 1995 und 2016 Gebrauch gemacht, und wenn ja, aus welchen Gründen?
In welcher Höhe und in welcher Form wurden die Versicherungsunternehmen in den Jahren 1995 bis 2016 nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils an den Überschüssen beteiligt (bitte absolut und relativ zu den gesamten Ergebnissen – Kapitalanlageergebnis, Risikoergebnis und übriges Ergebnis – und zu den einzelnen Überschussarten – Kapitalanlageergebnis, Risikoergebnis, übriges Ergebnis – nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 der Mindestzuführungsverordnung)?
In welcher Höhe wurden die Versicherungsnehmer an den (nach § 3 Absatz 1 Mindestzuführungsverordnung) anzurechnenden Kapitalerträgen entsprechend den §§ 4 und 6 der Mindestzuführungsverordnung nach Kenntnis der Bundesregierung tatsächlich beteiligt (bitte in Prozent und absolut und Angaben jeweils für die Jahre 1995 bis 2016)?
Welcher Anteil entfiel dabei jeweils auf die Zuführung zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung, auf Direktgutschriften, auf die rechnungsmäßigen Zinsen und andere Beteiligungsformen?
In welcher Höhe wurden die Versicherungsnehmer am Risikoergebnis entsprechend den §§ 4 und 7 der Mindestzuführungsverordnung nach Kenntnis der Bundesregierung tatsächlich beteiligt (bitte in Prozent und absolut und Angaben jeweils für die Jahre 1995 bis 2016)?
Welcher Anteil entfiel dabei jeweils auf die Zuführung zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung, auf Direktgutschriften und andere Beteiligungsformen?
In welcher Höhe wurden die Versicherungsnehmer am übrigen Ergebnis entsprechend den §§ 4 und 8 der Mindestzuführungsverordnung nach Kenntnis der Bundesregierung tatsächlich beteiligt (bitte in Prozent und absolut und Angaben jeweils für die Jahre 1995 bis 2016)?
Welcher Anteil entfiel dabei jeweils auf die Zuführung zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung, auf Direktgutschriften und andere Beteiligungsformen?
Wie setzt sich nach Kenntnis der Bundesregierung das übrige Ergebnis nach § 4 Absatz 1 Nummer 3 der Mindestzuführungsverordnung in den Jahren 1995 bis 2016 zusammen?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Jahresüberschuss (inklusive aufgrund von Gewinnabführungsvereinbarungen abgeführter Gewinne) der Lebensversicherungsunternehmen im Verhältnis zu den Überschüssen jeweils in den Jahren 1995 bis 2016 entwickelt, und wie ist diese Entwicklung jeweils zu erklären?
Wie ist sichergestellt, dass bei in den Run-Off gegebenen Versicherungsverträgen der Überschussanteil der Versicherten an den Ergebnissen nicht unter die bisherigen Anteile bzw. unter die Anteile sich nicht im Run-Off befindlicher vergleichbarer Verträge oder sogar auf die jeweiligen Mindestquoten nach der Mindestzuführungsverordnung absinkt?
Sieht die Bundesregierung diesbezüglich Handlungsbedarf?
Von wie vielen und welchen Versicherungsunternehmen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung Leistungskürzungen (wie z. B. bei der Generali, www.sueddeutsche.de/wirtschaft/lebensversicherung-generali-kuerztprivatrenten-1.3570078) von 2007 bis 2017 durchgeführt, und auf welcher Rechtgrundlage jeweils?
a) In welchen Fällen handelte es sich um eine Kürzung der garantierten Leistungen, und in welchen um Kürzungen der Überschussanteile?
b) In welchen Fällen war hierzu einen Genehmigung der BaFin nötig (bitte jeweils Jahresangaben)?
c) Waren bei den entsprechenden Unternehmen Nachrangdarlehen und Genussrechte zum Prüfungsstichtag gegeben, wenn ja, in welcher Höhe jeweils?
Kann die BaFin bei Kürzungen der Verpflichtungen eines Lebensversicherungsunternehmens aus seinen Versicherungen nach § 314 des Versicherungsaufsichtsgesetzes auch Ansprüche aus Nachrangdarlehen und Genussrechten kürzen?
Wenn ja, in welcher Form, und auf welcher Rechtsgrundlage?
Kam es demnach ggf. jemals zu einer parallelen Kürzung?
Von wie vielen und welchen Pensionskassen wurde die Anpassung von Verrentungsfaktoren für künftige Beiträge wie beispielweise bei der BVV Pensionsfonds des Bankgewerbes AG und der neue leben Pensionskasse AG (Bundestagsdrucksache 18/9942) von 2007 bis 2017 bei der BaFin beantragt, und wie viele und welche dieser Anträge wurden jeweils genehmigt (bitte jeweils Jahresangaben)?
a) Welchen geschätzten Umfang hatten diese Kürzungsanträge jeweils?
b) In wie vielen und welchen Fällen ist BaFin-Exekutivdirektor Frank Grund persönlich einbezogen gewesen?
c) Waren bei den entsprechenden Pensionskassen Nachrangdarlehen gegeben, wenn ja, in welcher Höhe jeweils?
d) Welche Rolle spielten diese Darlehen im Zuge der Leistungskürzungen jeweils (bitte ggf. anhand von Zahlenmaterial darlegen)?
e) Wie hat die BaFin diese Rolle bewertet?
f) Hat die BaFin im Rahmen dieser Prozesse zur Bedingung gemacht, dass auch die Kapitalgeber zur Sanierung der Pensionskassen herangezogen werden?
g) Wurde juristisch geprüft, ob von den umfangreichen aufsichtsrechtlichen Möglichkeiten gemäß § 298 des Versicherungsaufsichtsgesetzes Gebrauch gemacht werden könnte, um sicherzustellen, dass die Kapitalgeber nicht mehr geschützt werden als die Versicherten?
h) Wenn nicht, was versteht die BaFin unter Wahrung der Belange der Versicherten gemäß § 298 des Versicherungsaufsichtsgesetzes?
i) Wurde ggf. das Bundesministerium der Finanzen darüber informiert, dass Kapitalgeber im Zweifelsfall besser geschützt werden als die Versicherten und ggf. eine Veränderung der Rechtslage angeraten?
Wie hoch ist der durchschnittliche Zinssatz von an Lebensversicherungsunternehmen und Pensionskassen gewährten Nachrangdarlehen und von diesen begebenen Genussrechten?
Wie hoch ist er bei identifizierten gegebenen Ring-, Ketten- oder sich gegenseitig gewährten Nachrangdarlehen/-genussrechten?
Wie wird verhindert, dass die durch die Leistungskürzungen zunehmenden Überschüsse zur Bedienung von Nachrangdarlehen herangezogen werden?
Welche Vorkehrungen und welche Bedingungen hat die BaFin in diesem Zusammenhang zum Schutz der Versicherten gestellt?
Wie viele Kredite und Anleihen haben Lebensversicherer nach Kenntnis der Bundesregierung anderen Lebensversicherern gegeben (Stichtag: 31. Dezember 2016)?
a) Wie hoch war diese Zahl jeweils zum Jahresende 2012, 2013, 2014, 2015?
b) Wie groß ist dabei zu den Stichtagen 2012 bis 2016 jeweils der Anteil von Anleihen oder Darlehen ausländischer Lebensversicherer (mit Bitte um Nennung der drei größten Herkunftsländer)?
c) Wie hoch ist der Nominalwert dieser Anleihen insgesamt (Stichtag: 31. Dezember 2016)?
d) Wie hoch war diese Zahl jeweils zum Jahresende 2012, 2013, 2014, 2015?
e) Welche Summen ergeben sich bezüglich der unter dieser Fragennummer abgefragten Zahlen im Bereich von Pensionskassen?
Zu welchem Anteil sind die Gläubiger von Nachrangdarlehen/Genussrechten nach Kenntnis der Bundesregierung verbundene Unternehmen (Tochter, Mutter etc.) des Darlehensnehmers/Genussrechtsgebers?
Warum sind aus Sicht der BaFin die Nachrangdarlehen und Genussrechte zwischen Ende 2013 und 2015 bei Lebensversicherern so deutlich angestiegen (Statistik der BaFin – Erstversicherungsunternehmen der entsprechenden Jahre), und welche Rolle spielten hierbei Ring-, Ketten- oder sich gegenseitig gewährte Nachrangdarlehen/-genussrechte (Antwort bitte anhand von Zahlen darlegen)?
a) Welchen Effekt auf die Eigenkapitalquote haben Nachrangdarlehen/Genussrechte Ende 2016 (wie groß ist der Effekt im Höchstfall bei einem Lebensversicherungsunternehmen)?
b) Welchen Effekt auf die Eigenkapitalquote von Versicherern haben Ring-, Ketten- oder sich gegenseitig gewährte Nachrangdarlehen/-genussrechte Ende 2016 (wie groß ist der Effekt im Höchstfall bei einem Lebensversicherungsunternehmen; bitte anhand von Zahlen darlegen)?
Wie groß ist nach Kenntnis der BaFin das Volumen von bekannten Ring-, Kettendarlehen und Genussrechten?
a) Ist die BaFin der Auffassung, dass durch zwischengeschalteten Unternehmen, die nicht unter Aufsicht der BaFin stehen, das eigentlich Volumen dieser Ketten- und Ringdarlehen/-genussrechten größer ist, und wenn ja, in welchem Ausmaß (zu vernachlässigender, kleiner, großer, sehr großer Effekt)?
b) Wie groß ist demnach nach Schätzung der BaFin das tatsächliche Volumen dieser Konstruktionen?
Welche Unterlagen, Hoch-, Prognoserechnungen oder sonstigen Dokumente sind vom BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a. G. (BVV) und der neue leben Pensionskasse AG (NLP) im Rahmen der von ihnen beantragten Leistungskürzungen der BaFin vorgelegt worden, und mit welchem Ergebnis?
a) Über welchen Zeitraum erstreckten sich diese eingereichten Hochrechnungen und/oder Prognoserechnungen?
b) Welche statistischen und finanzmathematischen Verfahren wurden zu ihrer Überprüfung angewandt, und mit welchem Ergebnis?
c) Welche tatsächlichen Maßnahmen wurden zur Überprüfung der den Rechnungen zugrunde liegenden Sachverhaltsangaben getroffen, und mit welchem Ergebnis?
d) Enthielten die Unterlagen, Hoch-, Prognoserechnungen oder sonstigen Dokumente Darstellungen der bilanziellen und wirtschaftlichen Auswirkungen der getroffenen Maßnahmen, und falls ja, mit welchem Ergebnis?
Wie hoch ist die Eigenkapitalquote bezogen auf die risikogewichteten Aktiva der in Deutschland ansässigen Bausparkassen jeweils für die Jahre 2007 bis 2017?
Wie ist die Streuung der Eigenkapitalquote bezogen auf die risikogewichteten Aktiva (RWA; die höchste, die mittige – Median – und die niedrigste) der in Deutschland ansässigen Bausparkassen jeweils für die Jahre 2007 bis 2017?