Bilanz der Anerkennungsleistung für sowjetische Kriegsgefangene
der Abgeordneten Jan Korte, Dr. André Hahn, Zaklin Nastic, Petra Pau, Kersten Steinke und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Nachdem der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages am 20. Mai 2015 beschlossen hatte, dass ehemalige sowjetische Kriegsgefangene eine symbolische finanzielle Anerkennungsleistung erhalten, konnten diese ab dem 30. September 2015 in einem Zeitraum von zwei Jahren einen Antrag auf eine einmalige Leistung in Höhe von 2 500 Euro stellen.
Laut Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Umsetzungsstand des Antragsverfahrens für eine Anerkennungsleistung an sowjetische Kriegsgefangene“ (Bundestagsdrucksache 18/10805) lagen dem Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) zum 2. Januar 2017 1 634 Anträge vor, darunter befanden sich 1 276 Formanträge. Von diesen wurden bis zu diesem Zeitpunkt 935 positiv beschieden, 158 abgelehnt und 156 noch nicht abschließend behandelt. „An 912 Antragsteller wurde die Anerkennungsleistung angewiesen bzw. bereits ausgezahlt.“ (ebd.) Diese Zahlen lassen auf eine deutlich geringere Anzahl an Antragstellern, als ursprünglich angenommen, bis zum Ende der Antragsfrist am 30. September 2017 schließen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Wie hat sich das Antragsverfahren bis zum 30. September 2017 konkret entwickelt?
Wie viele Antragsformulare wurden insgesamt vom BADV verschickt (bitte wenn möglich nach Staaten der Empfänger gesondert aufführen)?
Wie viele formlose Anträge hat das BADV bis zum Ende der Antragsfrist erhalten, und wie wurde seitens des BADV damit umgegangen?
Wie viele ausgefüllte Antragsformulare sind bis zum Ende der Antragsfrist eingegangen (bitte wenn möglich nach Staaten gesondert aufführen), und wie viele dieser Anträge wurden bislang
a) positiv beschieden,
b) abgelehnt,
c) noch nicht abschließend bearbeitet?
Wie viele Antragsteller haben bislang die Anerkennungsleistung erhalten (bitte wenn möglich nach Staaten der Antragsteller gesondert aufführen)?
Mit welchem Zeitpunkt rechnet die Bundesregierung für den endgültigen Abschluss des Antragsverfahrens?
Welche Gründe führten zur Antragsablehnung (bitte nach Häufigkeit aufführen)?
Wie lange war im Antragszeitraum die durchschnittliche Bearbeitungszeit?
Welche Probleme tauchten im Verfahren auf, und wie wurde darauf jeweils mit welchem Erfolg reagiert?
Hat es bis zum Antragsende am 30. September 2017 oder darüber hinaus Rückmeldungen der angeschriebenen Veteranenverbände in den Nachfolgestaaten der Sowjetunion gegeben, wenn ja, mit welchem Tenor (bitte ausführen, falls die Veteranenverbände auf Probleme hingewiesen oder Verbesserungsvorschläge unterbreitet haben), und welche Schlussfolgerungen zog die Bundesregierung jeweils hieraus?
Welche Bilanz zieht die Bundesregierung aus dem Antragsverfahren, und welche politische Bedeutung misst sie ihm insbesondere für die deutsch-russischen Beziehungen zu?
Plant die Bundesregierung, die, aufgrund einer möglicherweise geringer als erwarteten Anzahl von Anträgen, nicht verbrauchten Finanzmittel für die positiv beschiedenen Antragsteller einzusetzen oder anderweitig themengebunden zu verwenden, und wie begründet sie ihre Haltung?
Wie kann und soll nach Auffassung der Bundesregierung nach Abschluss des Antragsverfahrens dauerhaft ein ehrendes Andenken an die sowjetischen Kriegsgefangenen in der Erinnerungskultur der Bundesrepublik Deutschland bewahrt werden?