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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Arbeitsbedingungen und die Situation von abhängig Beschäftigten in der Landwirtschaft im Globalen Süden

Zahlenangaben zu abhängig Beschäftigten im Agrarsektor, Hunger und Armut im ländlichen Raum, Arbeitsrechtsverletzungen und Arbeitsunfälle, politische Marginalisierung, Sicherung von Arbeitsrechten als Strategie zur Hungerbekämpfung, Maßnahmen gegen Menschen- und Arbeitsrechtsverletzungen im ländlichen Raum; diesbzgl. Projekte im Globalen Süden, Förderung von Beschäftigungsmöglichkeiten, Qualität der Beschäftigung, Interessenvertreter, Forschungsarbeiten, Thematisierung auf multilateraler Ebene; Schaffung von Arbeitsplätzen beim Unternehmen Chobe Agrivision (Nachfrage zu BT-Drs 18/13451) und im Rahmen des Grünen Innovationszentrums in Sambia<br /> (insgesamt 26 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

15.02.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/41910.01.2018

Arbeitsbedingungen und die Situation von abhängig Beschäftigten in der Landwirtschaft im Globalen Süden

der Abgeordneten Eva-Maria Elisabeth Schreiber, Helin Evrim Sommer, Andrej Hunko, Amira Mohamed Ali, Zaklin Nastic, Dr. Alexander S. Neu, Tobias Pflüger, Dr. Kirsten Tackmann, Kathrin Vogler, Andreas Wagner, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Noch immer hungern auf der Welt 815 Millionen Menschen. Sogar über 2 Milliarden Menschen sind mangelernährt. Drei von vier dieser Hungernden leben auf dem Land (http://de.wfp.org/hunger/hunger-statistik). Auch deshalb hat das Thema Hungerbekämpfung und Ernährungssicherung in der letzten Legislaturperiode große Aufmerksamkeit durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) erhalten. Am prominentesten steht hierfür die vom Bundesentwicklungsminister Dr. Gerd Müller einberufene Sonderinitiative „EINEWELT ohne Hunger“ (SEWOH). Der Fokus der SEWOH liegt auf Kleinbauern und Kleinbäuerinnen. Sie sind jedoch bei weitem nicht die Einzigen, die von Hunger und Mangelernährung betroffen sind. Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) ging 2007 in ihrer sehr allgemeinen Schätzung von ca. 1,1 Milliarden in der Landwirtschaft arbeitenden Menschen aus, von denen 300 bis 500 Millionen lohnabhängig Beschäftigte seien (vgl. www.rosalux. de/publikation/id/37698/die-verdammten-dieser-erde/). Hierunter fallen beispielsweise sogenannte Landlose oder auch Plantagenarbeiter/-innen. Aber auch Kleinbauern/-bäuerinnen können zeitweise (z. B. saisonal oder kurzfristig) auf bezahlte Jobs angewiesen sein. Sie können dabei sowohl im informellen bäuerlichen Sektor eine Beschäftigung ausüben (z. B. auf der Farm des Nachbarn) als auch auf Plantagen und Großfarmen arbeiten. Besonders dramatisch ist die Situation für rund 3,5 Millionen Landarbeiter/-innen, die laut der ILO sogar unter sklavenähnlichen Arbeitsbedingungen leiden (www.ilo.org/wcmsp5/groups/public/---ed_ norm/---declaration/documents/publication/wcms_243391.pdf). Zur Erreichung der UN-Nachhaltigkeitsziele (im Besonderen die SDG 1, 2, 3, 6, 8 und 10) muss deshalb nach Ansicht der Fragesteller die Verbesserung der Situation der Landarbeiter/-innen und Plantagenarbeiter/-innen eine zentrale Rolle spielen. Ziel dieser Kleinen Anfrage ist es daher, die Strategien der Bundesregierung im Umgang mit den Gruppen abhängig Beschäftigter in der Landwirtschaft zu erfragen.

Als Hauptursache von Hunger identifiziert das BMZ Armut (www.bmz.de/ de/mediathek/publikationen/reihen/infobroschueren_flyer/infobroschueren/ Materialie274_ernaehrung.pdf). Darauf antwortet das BMZ mit dem Ziel der Förderung von Beschäftigungsmöglichkeiten in und außerhalb der Landwirtschaft (www.bmz.de/de/mediathek/publikationen/reihen/infobroschueren_flyer/ infobroschueren/Materialie274_ernaehrung.pdf; S. 21). Ganz konkret wird deshalb beispielsweise im Rahmen von SEWOH-Projekten, aber auch bei anderen vom BMZ geförderten Public-Privat-Partnerships, häufig die Schaffung von Jobs als Ziel zur Hungerbekämpfung angegeben (vgl. www.bmz.de/de/mediathek/ publikationen/reihen/infobroschueren_flyer/infobroschueren/Materialie274_ ernaehrung.pdf; S. 17). Jedoch zeigen Zahlen des Instituts Südwind e. V., dass nicht jede Arbeit gut und menschenwürdig ist. Denn global müssen mehr als 830 Millionen Männer und Frauen mit weniger als 2 US-Dollar am Tag auskommen, 1,5 Milliarden Menschen arbeiten in unsicheren Beschäftigungsverhältnissen und jeden Tag sterben 6 400 Menschen bei Arbeitsunfällen (https://suedwind-institut. de/files/Suedwind/Publikationen/2017/2017-37%20FS%20Mission%20gescheitert %20Die%20Internationale%20Arbeitsorganisati-on%20und%20ihr%20Einsatz %20fuer%20menschenwuerdige%20Arbeit.pdf).

Ein Problem kann darin bestehen, dass Mindestlöhne zwar auf nationalstaatlicher Ebene festgeschrieben sein können, das Mindestlohnniveau jedoch nachweislich zu niedrig für eine Existenzsicherung sein kann (www.fian.de/fileadmin/ user_upload/dokumente/shop/loehne/2014-4_FS_Loehne_final_screen.pdf). Hinzukommt, dass Mindestlöhne im Agrarsektor jedoch vielfach signifikant unter Mindestlohngrenzen in anderen Sektoren liegen (beispielsweise in Indien und Südafrika). Im Textilsektor hat die Bundesregierung sich bereits an Diskussionen zu „existenzsichernden Löhnen“ (living wages) beteiligt (www.bmz.de/de/ mediatek/publikationen/themen/umwelt/textilbuendnis_zumThema.pdf; S. 19).

Daher interessiert es die Fragesteller, ob die Bundesregierung geklärt hat, welche Formen der Beschäftigung sie im Bereich der Landwirtschaft fördern und wie sie gute und nachhaltige Jobs bei von ihr finanzierten Projekten garantieren möchte. Exemplarisch bezieht sich diese Kleine Anfrage auf zwei konkrete Fallbeispiele. Einerseits geht es um die Investition des AATIF-Fonds (Africa Agriculture and Trade Investment Fund) in das Unternehmen Chobe Agrivision, bei der bis zu 1 000 Arbeitsplätze entstehen sollen. Zur Bewertung des Investments ist der sogenannte Rapid Appraisal wichtig, dessen Veröffentlichung in der Antwort zu Frage 11 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/13451 von der Bundesregierung angekündigt wird. Dieser Bericht ist bisher noch nicht veröffentlicht. Das zweite Beispiel nimmt das vom BMZ ausgegebene Ziel, 140 Arbeitsplätze im Rahmen des Grünen Innovationszentrums in Sambia zu schaffen (GIZ-Länderpaket Sambia), unter die Lupe, um herauszufinden, inwiefern bei solchen Zielsetzungen nach Art und Qualität der Beschäftigung differenziert wird.

Als weitere Strategie zur Armuts- und Hungerbekämpfung erfährt derzeit der Ansatz der sozialen Sicherung zunehmende Aufmerksamkeit durch das BMZ (www.bmz.de/de/mediathek/publikationen/reihen/strategiepapiere/Strategiepapier 410_09_2017.pdf). So möchte das BMZ durch Grundsicherung Armut reduzieren und vorbeugen sowie Hunger überwinden. Zweitens soll soziale Absicherung im Krankheitsfall Verarmung vermeiden und Gesundheit fördern und drittens soll durch Versicherungen für neue Herausforderungen (wie z. B. Klimawandel) vorgesorgt werden. In dem entwicklungspolitischen Konzept des BMZ „Förderung einer nachhaltigen Landwirtschaft“ von 2013 werden Gewerkschaften zwar zu den „wichtigsten Kooperationspartner[n]“ zur Erreichung der aufgeführten Ziele genannt (www.bmz.de/de/mediathek/publikationen/archiv/reihen/strategiepapiere/ Strategiepapier327_03_2013.pdf; S. 14). Die Themen Arbeitsbedingungen bzw. Arbeitsverhältnisse sowie soziale Sicherung im Rahmen von Arbeitsverhältnissen werden nach Wahrnehmung der Fragesteller durch das BMZ jedoch nur am Rande und nicht in Bezug auf Landwirtschaft angesprochen. So erwähnt das BMZ zwar, dass Arbeiterinnen und Arbeiter „in vielen Entwicklungs- und Schwellenländern [...] unter prekären Arbeitsbedingungen und ohne Absicherung gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten beschäftigt“ (ebenda, S. 9) sind. Als Beispiel für eine BMZ-Initiative wird jedoch lediglich das Textilbündnis genannt. Beispiele aus dem Bereich Landwirtschaft werden nicht erwähnt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen26

1

Inwiefern liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie viele Menschen derzeit weltweit als abhängig Beschäftigte in der Landwirtschaft tätig sind?

Wenn ja, wie viele sind es, und worauf basieren die Zahlen oder Schätzungen der Bundesregierung?

2

Inwiefern nimmt die Bundesregierung eine Analyse dazu vor, welche sozialen Gruppen im ländlichen Raum von Hunger und Mangelernährung sowie von Armut besonders betroffen sind?

a) Inwiefern teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass Menschen, die als abhängig Beschäftigte in der Landwirtschaft arbeiten, von Hunger, Mangelernährung und Armut besonders betroffen sind?

b) Inwiefern liegen der Bundesregierung hierzu Informationen zu Beschäftigten im informellen als auch im formellen Sektor vor?

3

Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den Erkenntnissen der Forschung der letzten Jahre, dass prekäre Formen der Lohnarbeit eine von mehreren zentralen Faktoren der sozialen Überlebensstrategien (Livelihoods) vieler Haushalte im ländlichen Raum weltweit sind (vgl. Ian Scoones 2015: Sustainable Livelihoods and Rural Development. Fernwood Publ.)?

Inwiefern teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass dementsprechend eine konsistente entwicklungspolitische Strategie der Hungerbekämpfung auch die Sicherung von Arbeitsrechten in den Blick nehmen muss?

4

Inwiefern liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob abhängig Beschäftige in der Landwirtschaft von Arbeitsrechtsverletzungen und Arbeitsunfällen überproportional betroffen sind?

a) Inwiefern teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass Gewerkschaften, die diese Gruppen vertreten, von Bedrohung und Kriminalisierung im Besonderen betroffen sind (vgl. u. a. www.iuf.org/w/sites/default/files/ 2014%20Harvesting%20Hunger.pdf)?

b) Inwiefern teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass abhängig Beschäftigte in der Landwirtschaft politisch marginalisiert sind (www. rosalux.de/publikation/id/37698/die-verdammten-dieser-erde/)? Welche Strategien verfolgt die Bundesregierung, um die politische Marginalisierung abhängig Beschäftigter in der Landwirtschaft zu bekämpfen?

5

Welche Strategien sind nach Überzeugung der Bundesregierung notwendig, um das Recht auf menschenwürdige Arbeit und eng damit verbundene grundlegende Rechte, wie etwa das Recht auf Wasser, auf angemessene Ernährung und das Recht auf Wohnen für abhängig Beschäftigte in der Landwirtschaft, speziell am Arbeitsplatz durchzusetzen, vor dem Hintergrund, dass die Unterkunft auf Großfarmen und Plantagen vielfach nicht vom Arbeitsplatz getrennt ist (vgl. z. B. www.misereor.de/fileadmin/publikationen/ studie-harvesting-hunger-2014.pdf)?

6

Welche Bedeutung hat nach Ansicht der Bundesregierung das Konzept existenzsichernder Löhne (living wages) zur Durchsetzung von Arbeitsrechten und zu der Bekämpfung von Hunger und Armut im ländlichen Raum, insbesondere vor dem Hintergrund der in der Vorbemerkung erwähnten Tatsache, dass staatlich festgeschriebene Mindestlöhne zu niedrig für die Existenzsicherung sein können oder im Agrarsektor signifikant unter Mindestlöhnen in anderen Sektoren liegen können?

Wie geht die Bundesregierung hiermit um?

7

Welche Mittel und Instrumente erachtet die Bundesregierung als notwendig, um effektiv Menschenrechtsverletzungen und Arbeitsrechtsverletzungen in der Produktion von Agrarrohstoffen durch Unternehmen mit Sitz in Deutschland, deren Tochtergesellschaften oder deren Zulieferfirmen und Lieferketten zu verhindern?

8

Welche Strategien verfolgt die Bundesregierung, um gegen sklavenähnliche Arbeitsbedingungen der Landarbeiterinnen und Landarbeiter vorzugehen?

9

Welche von der Bundesregierung (z. B. BMZ oder BMAS) finanzierten Projekte haben abhängig Beschäftigte in der Landwirtschaft im Globalen Süden als Zielgruppe?

Welche Ziele sind mit diesen Projekten verbunden (bitte Projekte und Programme auflisten)?

10

Inwiefern differenziert die Bundesregierung bei SEWOH-Projekten oder bei von ihr finanzierten öffentlich-privaten Partnerschaften im Bereich Landwirtschaft, bei denen die Schaffung von Jobs als Ziel angegeben ist, welche Formen der Beschäftigung geschaffen werden sollen (z. B. saisonale Arbeitsplätze, Festanstellungen, Bezahlung über oder unter Mindestlohn etc.)?

a) Ist es der Bundesregierung hierbei wichtig, dass es sich um gute und nachhaltige Jobs handelt? Und wenn ja, was sind für die Bundesregierung gute und nachhaltige Jobs?

b) An welchen definierten Standards für gute und nachhaltige Beschäftigung bzw. nachhaltige Jobs in der Landwirtschaft orientiert sich die Bundesregierung hierbei? Wo sind diese Kriterien festgehalten?

c) Inwiefern sind die ILO-Kernarbeitsnormen hierbei für die Bundesregierung zentral?

11

Inwiefern sammelt die Bundesregierung bei der Umsetzung bzw. Evaluation der Projekte differenzierte Erkenntnisse darüber, welche Formen der Beschäftigung (z. B. saisonale Arbeitsplätze, Festanstellungen, Bezahlung über oder unter Mindestlohn etc.) geschaffen wurden?

a) Nach welchen Kriterien wird hierbei differenziert?

b) Inwiefern sind diese Informationen öffentlich einsehbar?

c) Für welche SEWOH-Projekte oder öffentlich-private Partnerschaften liegen solche aufgeschlüsselten Zahlen bereits vor (bitte auflisten)?

12

Inwiefern sammelt die Bundesregierung Informationen darüber, ob im Rahmen der von ihr finanzierten Projekte im Bereich Landwirtschaft im Globalen Süden ein Übergang von selbständigen Kleinbauern/Kleinbäuerinnen zu abhängig Beschäftigten stattfindet?

a) Inwiefern befürwortet das BMZ diesen Übergang?

b) Welche Chancen und Risiken sind damit nach Meinung des BMZ verbunden?

c) Wie versucht das BMZ, diese Risiken zu minimieren?

13

Wen sieht die Bundesregierung als Vertretung der Interessen von abhängig Beschäftigten in der Landwirtschaft an?

a) Inwiefern fördert die Bundesregierung gezielt Gruppen, die die Interessen abhängig Beschäftigter in der Landwirtschaft vertreten? Welche sind das, und wie sieht deren Förderung aus (bitte auflisten)?

b) Inwiefern zählen Gewerkschaften hier nach wie vor für die Bundesregierung zu den wichtigsten Kooperationspartnern (www.bmz.de/de/ mediatek/publikationen/archiv/reihen/strategiepapiere/Strategiepapier 327_03_2013.pdf; S. 14)?

c) Bei welchen SEWOH-Projekten oder öffentlich-privaten Partnerschaften (z. B. durch die KfW oder die GIZ) im Bereich Landwirtschaft hat das BMZ solche Interessensvertretungen abhängig Beschäftigter in der Landwirtschaft bei der Projektplanung konsultiert bzw. mit diesen kooperiert (bitte auflisten)?

14

Welche (beispielsweise zu den BMZ-Initiativen im Textilsektor vergleichbaren) Programme oder Projekte finanziert die Bundesregierung, die das Thema Arbeitsrechtsverletzungen oder Arbeitsunfälle von abhängig Beschäftigten in der Landwirtschaft zum Thema haben (bitte auflisten)?

15

Inwiefern erachtet die Bundesregierung das Thema Arbeitsverhältnisse und Arbeitsbedingungen abhängig Beschäftigter in der Landwirtschaft bei ihrem Ansatz zu sozialer Sicherung im ländlichen Raum für wichtig?

Welche konkreten Projekte oder Programme wurden im Bereich Landwirtschaft hierzu bereits gestartet bzw. durchgeführt oder sind in der Planung (bitte auflisten)?

16

Inwiefern spielt das Thema Arbeitsrechte und Arbeitsbeziehungen in der SEWOH-Begleitforschung eine Rolle?

Welche Forschungsarbeiten zur Situation abhängig Beschäftigter in der Landwirtschaft wurden durch die Bundesregierung in Auftrag gegeben (bitte auflisten)?

17

Welche Strategien verfolgt die Bundesregierung über multilaterale Akteure (z. B. den Verwaltungsrat der ILO, den Sitz im UN-Komitee für Ernährungssicherheit CFS, in der FAO, bei der Weltbank), zur Durchsetzung der Rechte von abhängig Beschäftigten in der Landwirtschaft?

18

Inwiefern spielen Arbeitsrechte und Arbeitsbedingungen von abhängig Beschäftigten in der Landwirtschaft im Globalen Süden eine Rolle beim von der G20-Entwicklungsarbeitsgruppe einberufenen „Social Protection Inter-Agency Cooperation Board“?

19

Welche Rolle spielt der Agrarsektor in der Universal Social Protection Initiative der Weltbank und der ILO, an der die Bundesregierung sich beteiligt (www.ilo.org/global/topics/social-security/WCMS_378991/lang--en/ index.htm)?

20

Inwiefern spielen Arbeitsrechte und Arbeitsbedingungen von abhängig Beschäftigten in der Landwirtschaft im Globalen Süden eine Rolle bei der Social Protection Systems Initiative der EU?

21

Wann wurde bzw. wird das Rapid Appraisal zu Chobe fertiggestellt, und wann wird dieses auf der Homepage von AATIF erscheinen (vgl. Ankündigung in der Antwort zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 18/13451)?

22

Inwiefern differenzierte AATIF nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Zielvorgabe der zu schaffenden Jobs bei Chobe Agrivision (Bundestagsdrucksache 18/13451, Antwort zu den Fragen 10, 11 und 14), welche Formen der Beschäftigung geschaffen werden sollten (z. B. saisonale Arbeitsplätze, Festanstellungen, Bezahlung über oder unter Mindestlohn etc.)?

Inwiefern ist eine solche Differenzierung bei der Zielsetzung für die Bundesregierung wichtig?

23

Inwiefern sammelt die Bundesregierung bei der Umsetzung bzw. Evaluation der Finanzierung von Chobe differenzierte Erkenntnisse darüber, welche Formen der Beschäftigung (z. B. saisonale Arbeitsplätze, Festanstellungen, Bezahlung über oder unter Mindestlohn etc.) geschaffen wurden (wenn ja, für Chobe bitte differenziert auflisten)?

24

Entsprechen die bei Chobe geschaffenen Jobs (vgl. die Antwort zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 18/13451) den Ansprüchen der Bundesregierung?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

25

Inwiefern wurden bei der Erstellung des Indikators 2 im GIZ Länderpaket Sambia für die Schaffung von 140 zusätzlichen Arbeitsplätzen weitere konkrete Zielvorgaben für diese Arbeitsplätze gemacht, neben der Tatsache, dass 20 Prozent der Arbeitsplätze auf Jugendliche und 35 Prozent auf Frauen entfallen sollen (GIZ Länderpaket Sambia; S. 8)?

a) Welche weiteren konkreteren Kriterien sind das?

b) Welche Kriterien werden oder wurden bei der Evaluation der geschaffenen Arbeitsplätze im Rahmen des Grünen Zentrums Sambia erfasst?

c) Bei welchen der Landwirtschaft vor- und nachgelagerten Unternehmen konkret wird die Schaffung von Arbeitsplätzen erwartet, mit denen die Zielerreichung angestrebt wird?

26

Inwiefern wurden bei der Konzeption des Grünen Zentrums in Sambia die Interessensvertretungen abhängig Beschäftigter einbezogen bzw. konsultiert?

Falls diese nicht konsultiert oder einbezogen wurden, warum nicht?

Berlin, den 10. Januar 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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