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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Abschiebungen und Ausreisen im Jahr 2017

Abschiebungen, Zurückweisungen und Zurückschiebungen sowie Überstellungen im Rahmen der Dublin-Verordnung, betroffene Minderjährige, Sicherheitsbegleitung, abgebrochene Abschiebungen, Aufnahmeverweigerung durch Zielstaaten, Zwangsgelder gegen Beförderungsunternehmen, Ausreisepflichtige mit und ohne Duldung, Beteiligung an Abschiebemaßnahmen der EU-Grenzagentur FRONTEX; Ausreiseentscheidungen gegenüber Drittstaatsangehörigen, Unionsbürgern und abgelehnten Asylsuchenden sowie Ausreisen; freiwillige Ausreisen, finanzielle Förderung; Berechnung einer Rückkehrquote, Rückführungshindernisse, Bund-Länder-Dialog zu Maßnahmen im Bereich Abschiebung bzw. Ausreise (Errichtung des gemeinsamen Zentrums zur Unterstützung der Rückkehr (ZUR), Weiterentwicklung des Ausländerzentralregisters, Überprüfung der Reisefähigkeit Abzuschiebender u.a.)<br /> (insgesamt 31 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

20.02.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/48517.01.2018

Abschiebungen und Ausreisen im Jahr 2017

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Sevim Dağdelen, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Petra Pau, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Nachdem die Zahl der Abschiebungen von 9 617 im Jahr 2007 auf 7 651 im Jahr 2012 gesunken war, stieg sie seit 2013 wieder deutlich an, vor allem infolge größerer Asylgesuchszahlen. Im Jahr 2014 gab es 10 884 Abschiebungen, 2015 waren es 20 888 und 2016 25 375 Abschiebungen (vgl. die Antworten der Bundesregierung auf regelmäßige Anfragen der Fraktion DIE LINKE., zuletzt auf Bundestagsdrucksachen 18/11112, 18/13218 und 19/117). Hinzu kamen im Jahr 2016 noch 1 279 Zurückschiebungen (innerhalb von sechs Monaten, nach unerlaubter Einreise) und 20 851 Zurückweisungen direkt an der Grenze (nach Einführung von EU-Binnengrenzkontrollen, vor allem an der deutsch-österreichischen Landgrenze). Die Abschiebungszahlen für 2016 beinhalten auch 3 968 Überstellungen in andere EU- bzw. Schengen-Mitgliedstaaten im Rahmen der EU-Dublin-Verordnung. Vor allem Menschen aus den Westbalkanstaaten Albanien, Kosovo, Serbien, Mazedonien und Bosnien und Herzegowina waren 2016 von Abschiebungen betroffen (vgl. die Antworten der Bundesregierung auf regelmäßige Anfragen der Fraktion DIE LINKE., zuletzt auf Bundestagsdrucksachen 18/11112, 18/13218 und 19/117).

Die Zahl der so genannten freiwilligen Ausreisen ist deutlich größer als die Zahl der Abschiebungen. Zwar wird diese Angabe statistisch nicht verlässlich erfasst (vgl. Bundestagsdrucksache 18/5862, Antwort zu Frage 29), für das Jahr 2016 nennt die Bundesregierung jedoch die Zahl von 54 069 durch das Bund-Länder-Programm REAG/GARP (Reintegration and Emigration Programme for Asylum Seekers in Germany/Government Assisted Repatriation Programme) geförderte freiwillige Ausreisen. Hinzu kommen durch die Bundesländer geförderte Ausreisen, bei denen es aber zu Überschneidungen mit dem Bund-Länder-Programm kommen kann, sowie freiwillige Ausreisen ohne Unterstützung, die jedoch statistisch nicht erfasst werden (vgl. Bundestagsdrucksache 18/5862, Antwort zu Frage 29). Erweiterte Rückkehrhilfen, die für eine Rückkehr noch während des Asylverfahrens höhere Prämien vorsehen, wie das „StarthilfePlus“-Programm (www.bamf.de/DE/Rueckkehr/Rueckkehrprogramme/StarthilfePlus/ starthilfeplus.html), werden politisch und verfassungsrechtlich kritisch bewertet. Der Förderverein PRO ASYL e. V. warnte etwa vor einem Ausverkauf der Grundrechte, die Diakonie Deutschland – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e. V. sprach von „Hauab-Prämie“ (www.proasyl.de/news/ grundrecht-im-ausverkauf-bundesregierung-will-fuer-verzicht-auf-asyl-zahlen/; zur verfassungsrechtlichen Problematisierung: http://verfassungsblog.de/das-abgekaufte-grundrecht-verfassungswidrige-rueckkehrfoerderung/).

Aus dem Ausländerzentralregister (AZR) ergibt sich, dass im Jahr 2016 insgesamt 67 060 abgelehnte Asylsuchende „ausgereist“ sind und sich nicht mehr in Deutschland aufhalten (Bundestagsdrucksache 18/11112, Antwort zu Frage 18) – hierbei werden allerdings auch abgeschobene Personen mitgezählt (die Statistik zu Abschiebungen erfasst wiederum nicht, wie viele abgelehnte Asylsuchende davon betroffen sind). Die Bundespolizei hat im Jahr 2016 hingegen 64 614 ausreisepflichtige Personen mit einer Grenzübertrittsbescheinigung bei der freiwilligen Ausreise kontrolliert (ebd., Antwort zu Frage 20). Von Januar bis Ende September 2017 wurden nach Angaben des AZR 34 956 Ausreiseentscheidungen gegenüber abgelehnten Asylsuchenden getroffen, im gleichen Zeitraum gab es 37 983 Ausreisen abgelehnter Asylsuchender (Bundestagsdrucksache 19/117, Antwort zu Frage 18).

Die EU-Kommission errechnete auf der Grundlage rechtswirksamer Ausreiseentscheidungen und Ausreisen bzw. Abschiebungen Ausreisepflichtiger bezogen auf Deutschland für das Jahr 2016 eine „Rückkehrquote“ in Höhe von 106 Prozent (46 Prozent im EU-Durchschnitt); 2015 lagen die Werte bei 99 Prozent für Deutschland bzw. 37 Prozent im EU-Durchschnitt (Bundestagsdrucksache 19/117, Antwort zu Frage 21). Diese Werte sprechen nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller gerade nicht für oftmals beklagte Defizite bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht in Deutschland, im Gegenteil. Die Bundesregierung macht sich die Berechnungsmethode der EU-Kommission und die sich hieraus ergebenden Zahlen allerdings „nicht zu eigen“ (ebd., vgl. auch Bundestagsdrucksache 19/280, Antwort zu Frage 19).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen31

1

Wie viele Abschiebungen auf dem Luftweg wurden im Jahr 2017 von deutschen Flughäfen aus durchgeführt (bitte nach Flughäfen, Zielländern und Staatsangehörigkeit der Betroffenen aufschlüsseln; bitte noch einmal gesondert die Zahl der Abschiebungen in EU-Mitgliedstaaten bzw. Schengen-Staaten nennen)?

2

Wie viele Abschiebungen in welche Länder erfolgten im Jahr 2017 auf dem Land- bzw. Seeweg (bitte nach Zielländern und Staatsangehörigkeit der Betroffenen aufschlüsseln und gesondert die Zahl der Abschiebungen in EU-Mitgliedstaaten bzw. Schengen-Staaten nennen)?

3

Wie viele Überstellungen erfolgten im Jahr in andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union bzw. Schengen-Staaten im Rahmen der Dublin-Verordnung (bitte nach Zielstaaten und den zehn wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren und die jeweilige Zahl der Minderjährigen nennen)?

4

Wie viele Zurückweisungen und Zurückschiebungen fanden im Jahr 2017 an deutschen Flughäfen statt (bitte nach Flughäfen, Zielstaaten und Staatsangehörigkeit der Betroffenen aufschlüsseln)?

5

Wie viele Zurückweisungen und Zurückschiebungen fanden im Jahr 2017 an den Land- bzw. Seegrenzen statt (bitte nach Landesgrenzen bzw. Bundespolizeipräsidien und Herkunftsländern aufschlüsseln)?

6

Wie viele Minderjährige und wie viele unbegleitete Minderjährige waren im Jahr 2017 von Abschiebungen, Zurückschiebungen bzw. Zurückweisungen betroffen, wie viele unbegleitete Minderjährige wurden an den Außengrenzen festgestellt (bitte nach Feststellungen an Grenzen und Feststellungen nach Staatsangehörigkeit auflisten), und wie viele von ihnen wurden in die Obhut der Jugendämter gegeben?

7

Was waren die Gründe der Einreiseverweigerungen/Zurückweisungen im Jahr 2017 (bitte nach Zurückweisungsgrund und den zehn wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren und wie auf Bundestagsdrucksache 19/117 in der Antwort zu Frage 7 darstellen)?

8

In welcher Zuständigkeit erfolgten die Abschiebungen, Zurückweisungen und Zurückschiebungen im Jahr 2017 bzw. wer hat sie veranlasst (bitte jeweils nach Bund und den einzelnen Bundesländern differenzieren), wie viele ausreisepflichtige Personen mit und ohne Duldung (bitte differenzieren und nach Bundesländern auflisten) und wie viele ausreisepflichtige abgelehnte Asylbewerber (bitte nach Bundesländern auflisten und Personen mit und ohne Duldung gesondert angeben) hielten sich nach Kenntnis der Bundesregierung zum 31. Dezember 2017 in den einzelnen Bundesländern auf, und welches waren die fünf Hauptherkunftsländer der Ausreisepflichtigen in den jeweiligen Bundesländern (bitte in absoluten und relativen Zahlen für jedes Bundesland auflisten)?

9

In wie vielen Fällen wurden im Jahr 2017 Zwangsgelder gegen Beförderungsunternehmen nach § 63 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) verhängt, wie hoch war die Gesamtsumme, und wie hoch die durchschnittliche Summe pro Beförderungsunternehmen (bitte auch differenzieren nach Fluggesellschaft, Bus- und Bahnunternehmen, Taxis usw.)?

10

Wie viele Personen wurden im Jahr 2017 im Zuge von so genannten Sammelabschiebungen entweder direkt in ihr Herkunftsland bzw. über Flughäfen anderer Mitgliedstaaten in ihr Herkunftsland abgeschoben (bitte nach Sammelabschiebungen der EU bzw. in nationaler bzw. Länderzuständigkeit differenzieren und einzeln aufführen)?

11

An welchen gemeinsamen Abschiebemaßnahmen der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (FRONTEX) hat sich Deutschland im Jahr 2017 beteiligt, welches Zielland hatten diese Maßnahmen jeweils, und a) bei welchem Staat (für Deutschland: Behörde) lag jeweils die Federführung für die Abschiebemaßnahme, welche Bundesländer waren von deutscher Seite darüber hinaus beteiligt, b) welche Fluggesellschaften wurden mit der Durchführung der Flüge beauftragt, von welchen deutschen Flughäfen starteten sie bzw. machten sie eine Zwischenlandung, c) wie hoch waren die Kosten der Flüge jeweils, und wer hat die Kosten getragen, d) wie viele Personen aus welchen Herkunftsstaaten wurden bei den Abschiebemaßnahmen aus Deutschland jeweils abgeschoben, e) wie viele Bundesbeamte wurden als Begleitpersonal auf diesen Flügen jeweils eingesetzt?

12

Wie viele der Abschiebungen im Jahr 2017 erfolgten a) unbegleitet, b) in Begleitung von Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei, c) in Begleitung von Beamtinnen und Beamten der Länderpolizeien oder anderer Länderbehörden, d) in Begleitung von Vollzugsbeamtinnen und Vollzugsbeamten anderer Mitgliedstaaten, e) in Begleitung von Sicherheitskräften der Zielstaaten (bitte nach Zielstaaten aufschlüsseln), f) in Begleitung von Sicherheitskräften der Luftverkehrsgesellschaften (bitte nach Fluggesellschaften aufschlüsseln), g) in Begleitung von medizinischem Personal?

13

Wie viele Abschiebungsversuche mussten im Jahr 2017 aufgrund von Widerstandshandlungen der/des Betroffenen abgebrochen werden (bitte nach Flughafen und Staatsangehörigkeiten der Betroffenen aufschlüsseln), und was ist über den weiteren Fortgang der Fälle bzw. über den aktuellen Aufenthaltsort bzw. Status dieser Personen bekannt?

14

Wie viele Abschiebungen auf dem Luftweg mussten im Jahr 2017 wegen medizinischer Bedenken abgebrochen werden (bitte nach Flughafen und Staatsangehörigkeiten der Betroffenen und den medizinischen Gründen aufschlüsseln), und was ist über den weiteren Fortgang der Fälle bzw. über den aktuellen Aufenthaltsort bzw. Status dieser Personen bekannt?

15

Wie viele Abschiebungsversuche mussten im Jahr 2017 abgebrochen werden, weil sich die Fluggesellschaft oder der Flugzeugführer weigerten, die Personen, die zur Abschiebung anstanden, zu transportieren (bitte nach Flughafen und der jeweiligen Fluggesellschaft aufschlüsseln), und was ist über den weiteren Fortgang der Fälle bzw. über den aktuellen Aufenthaltsort bzw. Status dieser Personen bekannt?

16

Wie viele Abschiebungen scheiterten im Jahr 2017 an der Weigerung der Zielstaaten, die Abgeschobenen aufzunehmen (bitte nach Zielstaaten differenzieren), und was ist über den weiteren Fortgang der Fälle bzw. über den aktuellen Aufenthaltsort bzw. Status dieser Personen bekannt?

17

Welche Kosten sind dem Bund im Jahr 2017 durch die Sicherheitsbegleitung bei Abschiebungen entstanden (bitte so genau wie möglich differenzieren)?

18

Wie viele Ausreiseentscheidungen gegenüber Drittstaatsangehörigen bzw. EU-Angehörigen bzw. gegenüber abgelehnten Asylsuchenden (bitte differenzieren, auch nach den jeweils 15 wichtigsten Herkunftsländern und den Bundesländern) wurden im Jahr 2017 erlassen, und wie viele Ausreisen von Drittstaatsangehörigen bzw. EU-Angehörigen bzw. abgelehnten Asylsuchenden gab es im Jahr 2017 (bitte differenzieren, auch nach den jeweils 15 wichtigsten Herkunftsländern und den Bundesländern, bei abgelehnten Asylsuchenden auch nach dem Jahr der Asylablehnung)?

19

Wie viele ausreisepflichtige Drittstaatsangehörige haben Deutschland im Jahr 2017 freiwillig verlassen (bitte zumindest ungefähre Angaben machen), wie viele von ihnen waren abgelehnte Asylsuchende, wie viele Ausreisen wurden finanziell gefördert, und welche zumindest ungefähren Angaben kann die Bundesregierung zur Zahl der von den Bundesländern geförderten freiwilligen Ausreisen machen (bitte jeweils nach den 15 wichtigsten Herkunftsstaaten und den Bundesländern differenziert angeben)?

20

Welche Angaben kann die Bundespolizei machen zu den freiwilligen Ausreisen von Personen mit einer Grenzübertrittsbescheinigung im Jahr 2017 (bitte auch nach den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten und dem Weg der Ausreise differenzieren)?

21

Worauf stützte sich die Bundesregierung bei ihrer Auskunft auf Bundestagsdrucksache 18/5862 zu Frage 29, im Jahr 2014 hätten etwa 13 000 ausreisepflichtige Drittstaatsangehörige Deutschland freiwillig verlassen, vor dem Hintergrund, dass sie auf Bundestagsdrucksache 19/117 zur unter anderem darauf abzielenden Frage 19 erklärte, Angaben zu freiwillig ausgereisten Ausreisepflichtigen ließen sich aus dem AZR nicht automatisiert ermitteln (bitte genau darlegen), und wie lauten gegebenenfalls die entsprechenden Daten für die Jahre 2015, 2016 und 2017 (bitte jeweils auch nach Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

22

Hält die Bundesregierung an ihrer Einschätzung fest, wonach sie „die Bildung von Quoten auf der Ebene der Europäischen Union grundsätzlich für sinnvoll [erachtet], um beispielsweise eine Überprüfung der europäischen Maßnahmen im Bereich der europäischen Rückkehrpolitik zu ermöglichen, auch wenn die Aussagekraft in Bezug auf die einzelnen Mitgliedstaaten aus den vorstehend genannten Gründen beschränkt ist“ (Bundestagsdrucksache 18/13218, Antwort zu Frage 21), obwohl sie sich die Berechnungsmethode und die sich hieraus ergebenden Zahlen in Bezug auf die Rückkehrquote der EU nach einer jüngeren Antwort „nicht zu Eigen“ machen will (Bundestagsdrucksache 19/117, Antwort zu Frage 21, bitte begründen)?

23

Welche „aussagekräftigere[n] Statistiken“ (vgl. Bundestagsdrucksache 19/280, Antwort zu Frage 19) zur Einschätzung der Durchsetzung der Ausreisepflicht als die von der EU-Kommission errechnete Rückkehrquote stehen der Bundesregierung zur Verfügung oder sind denkbar (bitte die entsprechenden Zahlen und Schlussfolgerungen hierzu nennen), und welche Berechnungen oder Betrachtungen stellt die Bundesregierung an, um bewerten zu können, wie es um die Durchsetzung der Ausreisepflicht bestellt ist (bitte die entsprechenden Kennziffern und Zahlen darlegen)?

24

Wie sollen inhaltliche Bewertungen zur Frage der Durchsetzung der Ausreisepflicht überhaupt vorgenommen werden können, wenn nicht genau bekannt ist, wie viele der formell Ausreisepflichtigen (sofern sie überhaupt tatsächlich ausreisepflichtig sind, vgl. Bundestagsdrucksache 18/12725) gar nicht abgeschoben werden dürfen, weil rechtliche Abschiebungshindernisse oder zwingende Duldungsgründe vorliegen, oder gar nicht abgeschoben werden sollen, weil humanitäre Duldungsgründe vorliegen (vgl. Bundestagsdrucksache 18/12725, Antwort zu Frage 6c), denn bei fast der Hälfte der Geduldeten ist der Duldungsgrund nicht bekannt (Bundestagsdrucksache 19/136, Antwort zu Frage 18, Duldung aus „sonstigen Gründen“ oder „ohne nähere Angabe“), und bei den vielen Duldungen wegen fehlender Reisedokumente ist unbekannt, wer hierfür verantwortlich zu machen ist (bitte ausführen)?

25

Sieht die Bundesregierung aus den von ihr auf Bundestagsdrucksache 19/280 in der Antwort zu Frage 19 genannten Gründen (die Zahl der Ausgereisten sei keine personenindentische Teilmenge der Gesamtheit von Personen mit Ausreiseentscheidung), auch die so genannte Überstellungsquote in Dublin-Verfahren als wenig aussagekräftig an (bitte darstellen), und welche andere einordnende Betrachtung ist vorstellbar, wenn es keine personenbezogene Statistik zu den jeweils interessierenden Fragen gibt?

26

Hat die Aussage, dass die von der EU-Kommission errechnete Rückkehrquote bezogen auf Deutschland über zwei Jahre hinweg bei etwa 100 Prozent lag (2015: 99 Prozent, 2016: 106 Prozent, Bundestagsdrucksache 19/117, Antwort zu Frage 21), ungeachtet des möglichen zeitlichen Auseinanderfallens und der fehlenden Personenbezogenheit nicht zumindest eine Indizwirkung dafür, dass es bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht in quantitativer Hinsicht bezogen auf Deutschland keine größeren Defizite zu geben scheint (bitte ausführen)?

27

Wie lautet die Rückkehrquote für Deutschland für das Jahr 2017, entsprechend den Berechnungsmethoden der EU, und welche Daten genau übermittelt Deutschland den EU-Behörden zur Berechnung der Rückkehrquote (bitte diese Daten für 2016 und 2017 angeben), wie hoch war in den Jahren 2016 und 2017 insbesondere die Zahl der zur Ausreise aufgeforderten Drittstaatsangehörigen bzw. die nach Aufforderung zur Ausreise in einen anderen Staat zurückgekehrten Personen, wie sie für die Berechnung der Rückkehrquote relevant sind (vgl. Bundestagsdrucksache 18/13218, Antwort zu Frage 21), und warum weicht der von der EU-Kommission angegebene Wert von 106 Prozent für das Jahr 2016 von dem Wert ab, der sich ergibt, wenn Ausreisen Drittstaatsangehöriger zu Ausreiseaufforderungen gegenüber Drittstaatangehörigen (wie sie auf Bundestagsdrucksache 18/11112 in der Antwort zu Frage 18 angegeben wurden: 311 054/69 206 x 100 = 450 Prozent) in Beziehung gesetzt werden (bitte erläutern)?

28

Wieso ist „aufgrund verschiedener Zuständigkeit von Bundes- und Landesbehörden“ „keine exakte Quote der tatsächlichen Rückführungen in Drittstaaten“ in Bezug auf Deutschland ermittelbar (Bundestagsdrucksache 18/13218, Antwort zu Frage 21; bitte nachvollziehbar darstellen)?

29

Wieso erklärt die Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/280 zu Frage 19, bei der Bildung der Rückkehrquote „dürfte nicht berücksichtigt worden sein, ob die zugrunde gelegten Rückkehrentscheidungen vollziehbar sind“, vor dem Hintergrund der von der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/13218 in der Antwort zu Frage 21 benannten Berechnungsformel der EU-Kommission zur „Rückkehrquote“, wobei die Fragestellerinnen und Fragesteller davon ausgegangen waren, dass es bei der Größe A („Zahl der zur Ausreise aufgeforderten Drittstaatsangehörigen“) um Ausreiseentscheidungen geht, die erst ab Vollziehbarkeit der Ausreiseentscheidung gezählt werden, unter welchen Voraussetzungen und Bedingungen genau wird eine Ausreiseentscheidung im AZR also als solche gespeichert (bitte nachvollziehbar darlegen)?

30

Ist die Antwort zu Frage 18 auf Bundestagsdrucksache 18/13218 so zu verstehen, dass eine Ausreiseentscheidung erst mit einer Bestands- bzw. Rechtskraft-Mitteilung über eine ablehnende Asylentscheidung im AZR vermerkt wird, und was genau wird als ablehnende Asylentscheidung in diesem Zusammenhang gewertet (bitte nachvollziehbar darstellen)? Ist bei Asylsuchenden der Vermerk eines abgelehnten Asylgesuchs (Vollziehbarkeit) identisch mit der Ausreiseentscheidung, und welche zeitlichen Verzögerungen gibt es bei der Registrierung von Ausreiseentscheidungen oder der Beendigung eines Asylverfahrens im AZR aus welchen Gründen?

31

Wie ist der genaue Stand der auf der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 9. Februar 2017 vereinbarten Maßnahmen im Bereich der Abschiebung bzw. Ausreise (bitte so detailliert und konkret wie möglich darstellen und wichtige Zahlenangaben machen), insbesondere zur a) Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei der Bearbeitung von Dublin-Verfahren (Bund-Länder-AG), was enthält insbesondere der Abschlussbericht der Bund-Länder-AG, welche Handlungsempfehlungen werden gemacht, und welche Empfehlungen will die Bundesregierung in ihrer Zuständigkeit umsetzen (bitte darlegen), b) Errichtung des gemeinsamen Zentrums zur Unterstützung der Rückkehr (ZUR), wie viele Personen (bitte nähere Angaben zur fachlichen Herkunft bzw. zu entsendenden Bundesländern/Ministerien machen und zum aktuellen Status der Beschäftigten) arbeiten inzwischen dort zu welchen konkreten Aufgaben (bitte darlegen), c) Weiterentwicklung des AZR zur „Nach- und Weiterverfolgung von der negativen Asylentscheidung bis zur Rückkehr ins Herkunftsland“ (https://m.bundesregierung.de/Content/DE/_Anlagen/2017/02/2017-02-09-abschlussdokument-treffen-bund-laender.pdf?__blob=publicationFile& v=1), welche Qualitätsverbesserungen und Korrekturen im AZR hat es zuletzt gegeben, etwa infolge entsprechender Datenbereinigungen (bitte im Detail darlegen und entsprechende Korrekturen zahlenmäßig benennen), was genau ist eine „Dublettenbereinigung“ (vgl. Bundestagsdrucksache 19/117, Antwort zu Frage 24c), und welche Erfolge gab es infolge des Einsatzes eines „Lichtbildassistenten“ bei der „Dublettenbereinigung“ bzw. der Datenbereinigung für die Asylverfahren im AZR (bitte so konkret wie möglich darlegen und entsprechende Bereinigungen in Zahlen benennen), d) Verbesserung der Kommunikationswege zwischen Ausländer- und Sozialleistungsbehörden, lassen sich aus den diesbezüglichen Aktivitäten inzwischen quantitative Angaben oder Einschätzungen dazu machen, in welchem Umfang in den einzelnen Bundesländern gegenüber welchen Staatsangehörigen von den unterschiedlichen Sanktionsbeständen des § 1a des Asylbewerberleistungsgesetzes Gebrauch gemacht wird, und wenn es hierzu immer noch keine genaueren Kenntnisse auf der Bundesebene gibt, wieso werden solche Informationen nicht im ZUR erarbeitet oder ausgetauscht (bitte darlegen), e) beschleunigten ärztlichen Begutachtung und Überprüfung der Reisefähigkeit bei Abzuschiebenden, welche gemeinsamen Lösungsvorschläge und Umsetzungsmöglichkeiten wurden zu dieser Thematik erarbeitet, und inwieweit hat es inzwischen Beratungen mit dem Bundesministerium für Gesundheit oder der Bundesärztekammer gegeben (bitte darlegen), f) Entwicklung eines Verfahrens „zur möglichst vollständigen Erfassung sämtlicher Rückführungen und freiwilligen (auch nicht-geförderten) Ausreisen“ (https://m.bundesregierung.de/Content/DE/_Anlagen/2017/02/2017-02-09-abschlussdokument-treffen-bund-laender.pdf?__blob=publication File&v=1), gibt es im Abstimmungsverfahren zwischen Bund und Ländern zur Entwicklung einer einheitlichen Erfassungsmethode freiwilliger Ausreisen mit und ohne Förderung Fortschritte, und wenn ja, welche (bitte darlegen)?

Berlin, den 16. Januar 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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