Bodenbelastung am Flughafen Berlin-Tegel „Otto Lilienthal“
der Abgeordneten Christoph Meyer, Daniela Kluckert, Hartmut Ebbing, Oliver Luksic, Bernd Reuther, Dr. Christian Jung, Frank Sitta, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Thomas L. Kemmerich, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Michael Georg Link, Frank Müller-Rosentritt, Dr. Martin Neumann, Dr. Stefan Ruppert, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Linda Teuteberg, Stephan Thomae, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Das Areal des heutigen Flughafens Berlin-Tegel „Otto Lilienthal“ wird seit 1906 für Belange des Luftverkehrs genutzt. Insbesondere im Zweiten Weltkrieg wurde das Gebiet häufig bombardiert. Dabei kamen mutmaßlich nicht alle Sprengkörper zur Detonation, weshalb von einer anhaltenden Kampfmittelbelastung des Geländes auszugehen ist (www.berliner-zeitung.de/berlin/weltkriegs-munition-3000-bomben-liegen-in-berlin-noch-im-boden-3367482). Ferner steht zu befürchten, dass weite Teile des Bodens im Flughafenbereich durch seine Nutzung zu Beginn des 20. Jahrhunderts mit Giftstoffen belastet sind (https://kleineanfragen.de/berlin/18/11866-kontaminierter-boden-auf-dem-gelaende-des-flughafen-tegel.txt).
Am 24. September 2017 hat sich eine Mehrheit der Berlinerinnen und Berliner in einem Volksentscheid für die Offenhaltung des Flughafens Berlin-Tegel „Otto Lilienthal“ ausgesprochen. Gleichwohl verfolgen sowohl das Land Berlin als auch die Flughafen Berlin-Brandenburg GmbH, an die der Bund beteiligt ist, weiterhin das Ziel, den Flughafen zu schließen und das bisherige Flughafengelände städtebaulich anderweitig zu nutzen. So sollen nach derzeitigen Planungen dort etwa 9 000 Wohneinheiten errichtet werden (www.stadtentwicklung.berlin.de/staedtebau/projekte/tegel/zukunft_txl/informationen.shtml).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Welche konkreten Flächen des Flughafens Berlin-Tegel „Otto Lilienthal“ stehen mittelbar oder unmittelbar im Eigentum des Bundes (bitte mit möglichst genauer Bezeichnung auflisten)?
Welche konkreten Flächen des Flughafens Berlin-Tegel „Otto Lilienthal“ stehen nach Kenntnis der Bundesregierung mittelbar oder unmittelbar im Eigentum des Landes Berlin (bitte mit möglichst genauer Bezeichnung auflisten)?
In wessen Eigentum stehen etwaige verbleibende Flächen nach Kenntnis der Bundesregierung?
Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand der Grundstücksübertragung mit Wertausgleich gemäß § 9 des Vertrags über die aus der Hauptstadtfunktion Berlins abgeleitete Kulturfinanzierung und die Abgeltung von Sonderbelastungen der Bundeshauptstadt dar?
Welchen Kaufpreis für die in mittelbarem oder unmittelbarem Eigentum des Bundes stehenden Flächen hält die Bundesregierung für angemessen? Welches Ausmaß der Bodenbelastung und die hieraus resultierende Wertminderung der Flächen bzw. welchen Sanierungsaufwand hat die Bundesregierung hierbei veranschlagt?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Vorhaben des Landes Berlin, auf dem Gelände des Flughafens Berlin-Tegel „Otto Lilienthal“ Wohnraum zu schaffen, vor dem Hintergrund einer möglichen Bodenkontaminierung?
Welche rechtlichen Schritte müssen nach Kenntnis der Bundesregierung erfolgen, um das Gelände des Flughafens Berlin-Tegel „Otto Lilienthal“ in Bauland umzuwidmen?
Auf welchen konkreten Flächen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung bislang eine Kampfmittelbeseitigung durchgeführt, und sind diese Flächen nunmehr für Wohnbebauung geeignet?
Hat die Bundesregierung mit dem Land Berlin einen Zeitplan zur vollständigen Kampfmittelbeseitigung auf allen Flächen des Flughafens Berlin-Tegel „Otto Lilienthal“ abgestimmt, und wenn ja, wie sieht dieser Zeitplan aus? Wenn nein, warum nicht?
Liegen der Bundesregierung Untersuchungen zu einer möglichen Bodenbelastung mit Kerosin und sonstigen Hinterlassenschaften des Flugbetriebs, wie etwa Schwermetallen, auf den Flächen des Flughafens vor, und wenn ja, welche Ergebnisse wurden festgestellt?
Bis in welche Tiefen wurden bei solchen Untersuchungen Bodenproben genommen, und hält die Bundesregierung die Ergebnisse der Untersuchungen für valide?
Hält die Bundesregierung die Erstellung oder Aktualisierung solcher Untersuchungen für geboten, und wenn ja, wer sollte hierfür nach Ansicht der Bundesregierung die Kosten tragen, bzw. wenn nein, warum nicht?
Wer wäre, nach Ansicht der Bundesregierung, auf welcher rechtlichen Grundlage Kostenträger einer umfassenden Bodensanierung im Gebiet des Flughafens Berlin-Tegel „Otto Lilienthal“? Gibt es zu der Frage der Altlastensanierung Absprachen zwischen dem Bund, dem Land Berlin oder der Flughafengesellschaft?
Wird das durch die Flughafenbetreibergesellschaft in Auftrag gegebene jährliche Monitoring zur lokalen Schadstoffbelastung (http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/17/KlAnfr/ka17-10444.pdf) durch den Bund wissenschaftlich begleitet, und wenn ja, von welcher Einrichtung konkret, bzw. wenn nein, warum nicht?