Die Situation von Honorarlehrkräften in Deutschland
der Abgeordneten Markus Kurth, Anja Hajduk, Beate Müller-Gemmeke, Maria Klein-Schmeink, Sven Lehmann, Corinna Rüffer, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Kerstin Andreae, Sven-Christian Kindler, Ekin Deligöz und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Honorarlehrkräfte arbeiten an Hochschulen, an Volkshochschulen, privaten Sprachschulen, Goethe-Instituten sowie an anderen Einrichtungen. Sehr häufig arbeiten sie im öffentlichen Auftrag. Trotz ihrer gesellschaftlich wichtigen und wertvollen Arbeit befinden sich Honorarlehrkräfte nicht selten in einer prekären Situation. Die fragestellende Fraktion hat hierzu bereits in der vergangenen Legislatur eine Kleine Anfrage gestellt (Bundestagsdrucksache 18/13039). Mit der hier vorliegenden Anfrage sollen die Entwicklungen im Jahr 2017 dokumentiert werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell die Beitragsrückstände von Selbstständigen bei der gesetzlichen Rentenversicherung?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die Beitragsrückstände von freiwillig gesetzlich sowie von privat Versicherten bei der gesetzlichen bzw. bei der privaten Kranken- und Pflegeversicherung?
Zu welchem Ergebnis kam die Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung bei den Goethe-Instituten (www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/deutsch-kurse-am-goethe-institut-drv-prueft-honorarvertraege-14906185.html), und welche rechtlichen Implikationen sind damit verbunden?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen Bruttolöhne der Honorarlehrkräfte in den einzelnen Bundesländern (bitte differenziert nach Einrichtungsart beantworten)?
In welchen Bundesländern wurde nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2017 die Bezahlung der Honorarlehrkräfte verbessert (bitte differenziert nach Einrichtungsart beantworten)?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob Honorarlehrkräfte an Hochschulen teilweise auch über die Übungsleiterpauschale vergütet werden, und wie würde die Bundesregierung eine solche Praxis bewerten?
a) Wie ist ein Selbstständiger mit nur einem Auftraggeber definiert, und was bedeutet zeitlich konkret, „auf Dauer und im Wesentlichen für nur einen Auftraggeber“ tätig zu sein?
b) Wie bewertet die Bundesregierung die Empfehlung des vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Auftrag gegebenen Forschungsvorhabens (Für ein modernes Rentenrecht: Die Einbeziehung von Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung (GRV), Juli 2017), wonach bei Soloselbstständigen mit einem Auftraggeber die Beiträge zur Sozialversicherung „nicht nur von ihnen alleine, sondern von ihren und ihrem Auftraggeber je zur Hälfte zu tragen“ sind (s. 49 ff.), und welche Konsequenzen hätte eine solche Regelung für Honorarlehrkräfte mit nur einem Auftraggeber?