Modellprojekt zur Weiterentwicklung des Hilfesystems zum Schutz von Frauen vor Gewalt
der Abgeordneten Cornelia Möhring, Doris Achelwilm, Simone Barrientos, Brigitte Freihold, Sylvia Gabelmann, Nicole Gohlke, Ulla Jelpke, Katja Kipping, Zaklin Nastic, Ingrid Remmers, Dr. Petra Sitte, Helin Evrim Sommer, Kathrin Vogler, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Mit dem Beitritt zur Istanbul-Konvention (Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt), die am 2. Februar 2018 in Kraft tritt, hat sich Deutschland dazu verpflichtet, Frauen vor Gewalt besser zu schützen. Dies beinhaltet, „Maßnahmen, um die Einrichtung von geeigneten, leicht zugänglichen Schutzunterkünften in ausreichender Zahl zu ermöglichen“ (Istanbul-Konvention, Artikel 23, Bundestagsdrucksache 18/12037).
Als angemessen erachtet der Europarat dabei einen Frauenhausplatz (Bett) pro 7 500 Einwohner/-innen (Gesamtbevölkerung) (COE Task Force to Combat Violence against Women, including domestic violence 21. Juni 2006) oder einen Familienzimmer pro 10 000 Einwohner/-innen. Laut Bundesregierung halten die rund 350 Frauenhäuser und mindestens 40 Zufluchtswohnungen insgesamt mehr als 6 800 Plätze (Betten) zur Verfügung (www.bmfsfj.de/blob/84048/a569e13f4b5782dc9ab63f5ad88239bb/bericht-der-bundesregierung-frauenhaeuser-data.pdf S. XIII). Mit der sich daraus ergebenden Platzquote von rund 1:12 000 verfehlt Deutschland die Empfehlung des Europarates deutlich.
Der Platzmangel ist allerdings nur ein Grund dafür, dass nach Angaben der Zentralen Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser jährlich 18 000 Frauen mit ihren Kindern aufgenommen werden können, jedoch ebenso viele abgewiesen werden müssen (www.bmfsfj.de/blob/119016/e9e2d57380c1fe600ac68511656a092a/zif-data.pdf S. 4). Andere Zugangsbeschränkungen sind die überwiegend fehlende Barrierefreiheit, mangelnde räumliche und personelle Ausstattung und die Einzelfallfinanzierung, von der etwa Frauen mit prekärem Aufenthaltsstatus, Studierende oder Auszubildende in der Regel ausgeschlossen bleiben.
Im November 2017 kündigte das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ein gemeinsam mit den Ländern entwickeltes Bundes-Modellprojekt „Bedarfsanalyse und -planung zur Weiterentwicklung des Hilfesystems zum Schutz von Frauen vor Gewalt und häuslicher Gewalt“ an (www.famrz.de/pressemitteilungen/weiterentwicklung-des-hilfesystems-zum-schutz-von-frauen-vor-gewalt.html). Teilnehmen werden die Länder Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Sachsen. Die genaue Ausgestaltung und Zielsetzungen des Modellprojekts interessiert insbesondere vor dem Hintergrund der bereits bestehenden Analysen der Versorgungsstruktur.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Welche Akteurinnen und Akteure waren an der Entwicklung des Modellprojekts und seiner einzelnen Komponenten beteiligt?
Nach welchen Kriterien und Verfahren wurden die fünf Länder der Modellprojekte ausgewählt?
Inwiefern wurden die 16 Bundesländer am Prozess beteiligt?
Nach welchen Kriterien wurden die zentralen Leitfragen festgelegt, und um welche handelt es sich dabei?
Welches neue Erkenntnisinteresse hat die Bundesregierung an der Durchführung des Modellprojekts?
Inwiefern ist es für Regelungen auf Bundesebene von Relevanz?
Auf welche Dauer ist das Modellprojekt angelegt, und nach welchen Kriterien wurde sie bestimmt?
Mit welcher Summe, auf welche Dauer, und von wem wird das Modellprojekt gefördert?
Welche einzelnen Komponenten sind in den teilnehmenden Ländern und auf Bundesebene jeweils geplant, und mit welcher Zielsetzung sind sie jeweils verbunden?
Wie schlüsselt sich die Fördersumme auf die unterschiedlichen Komponenten auf?
Inwiefern wird die Frage der Finanzierung von Frauenhäusern in dem Modellprojekt überprüft?
Welche Finanzierungsarten der Leistungen in Frauenhäusern und Fachberatungsstellen werden evaluiert?
Ist die sogenannte Tagessatzfinanzierung über Leistungsansprüche von Frauen aus dem Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch Teil des Modellprojekts?
Inwiefern ist eine vorläufige Kostenübernahme über den Unterhaltsvorschuss Teil des Modellprojekts?
Falls nicht, inwiefern war sie Teil der Debatte, die auf das Modellprojekt hingeführt hat?
Inwieweit werden im Zuge des Modellprojekts die Möglichkeiten eines Finanzierungsausgleichs bei einer länderübergreifenden Unterbringung und Betreuung von gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern in den Frauenhäusern und Zufluchtswohnungen erforscht?
Wie werden bei dem Modellprojekt Entwicklung und Versorgungsstrukturen für gewaltbetroffene Frauen in vulnerablen Lebenslagen, insbesondere von Frauen ohne Aufenthaltsstatus, Frauen aus anderen EU-Staaten, geflüchteten Frauen, wohnungslosen Frauen, Transgendern, Frauen mit Mehrfachbehinderungen oder chronischen Erkrankungen berücksichtigt (wenn möglich für jede Gruppe ausweisen)?
Inwiefern werden bei der Durchführung des Modellprojekts ein barrierefreies Beratungs- und Informationssystem berücksichtigt?
Wird es eine wissenschaftliche Begleitung geben, wer wird sie ggf. durchführen und wie erfolgte der Auswahlprozess, wie viel kostet sie?
Wird im Zuge des Modellprojekts evaluiert, wie viele Frauen und Kinder abgewiesen werden müssen und aus welchen Gründen?
Was unternimmt die Bundesregierung, um bereits während der Dauer des Modellprojekts bestehende Zugangsbeschränkungen und die Zahl abgewiesener Frauen und Kinder zu verringern?