Geplantes Europol-Abkommen zum Datentausch mit Ägypten zur Bekämpfung „terroristischer Bedrohungen und migrationsbezogener Herausforderungen“
der Abgeordneten Andrej Hunko, Gökay Akbulut, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Tobias Pflüger, Martina Renner, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Am 20. Dezember 2017 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für ein Abkommen der Polizeiagentur Europol zum Datentausch mit der Regierung Ägyptens vorgelegt (Quelle hier und wenn nicht anders angegeben: COM(2017) 809 final). Mit der am 1. Mai 2017 in Kraft getretenen Europol-Verordnung 2016/794 ist nicht mehr die Agentur, sondern die Kommission für die Verhandlung derartiger Verträge mit Drittstaaten zuständig. Europol kann mit den Ländern Arbeitsabkommen oder administrative Abkommen schließen, die aber nicht für den Informationsaustausch grundlegend sind. Zu den Gründen für ein solches Abkommen nennt die Kommission die Europol-Strategien 2016 – 2020 und 2017 – 2020, die wegen „terroristischer Bedrohungen und migrationsbezogener Herausforderungen“ in der Mittelmeerregion und speziell in Nordafrika eine Priorität für ausgeweitete Partnerschaften beschreiben. Europol hat mit keinem der nordafrikanischen Länder ein entsprechendes Abkommen geschlossen, Ägypten gehört der Kommission zufolge wegen der Instabilität in Libyen zu den Prioritäten in der Region. Außer der „Begünstigung irregulärer Migration“ („facilitation of irregular migration“) soll Europol mit Behörden aus Ägypten auch gegen Menschenhandel („trafficking in human beings“) vorgehen.
Die Europäische Union und Ägypten wollen auch zur Terrorismusbekämpfung insbesondere in den Bereichen Radikalisierungsprävention, Strafverfolgung und juristische Kooperation, Grenzkontrollen, Luftfahrt und Flughafensicherheit enger zusammenarbeiten. Beide Partner sind Mitglied im Global Counterterrorism Forum (GCTF) und in der Global Coalition against Daesh. Die Anti-Menschenschmuggel-Gesetzgebung habe die ägyptische Regierung der Kommission zufolge mit ihrer Unterstützung umgesetzt, im März 2017 sei ein detaillierter Arbeitsplan gefolgt. Die Zahl in Ägypten ankommender Migrantinnen und Migranten habe sich seitdem drastisch reduziert.
Ägyptische Behörden suchen auch Möglichkeiten zur Kooperation mit der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache Frontex. Im Oktober 2016 fand ein erstes Treffen der Grenzagentur und ägyptischen Behörden zum „Informationsaustausch“ statt (Bundestagsdrucksache 18/11098, Antwort der Bundesregierung zu Frage 8). Weitere Treffen sind der Bundesregierung bis zum Oktober 2017 nicht bekannt geworden (Bundestagsdrucksache 18/13688, Antwort der Bundesregierung zu Frage 17). Die Europäische Union plant zudem die Entsendung eines Verbindungsbeamten für den Bereich Migration („European Migration Liaison Officers“) nach Kairo, der dort als „Schnittstelle zwischen nationalen und regionalen Behörden, internationalen Organisationen und EU-Agenturen im Bereich Migration“ fungieren soll (Bundestagsdrucksache 18/11098, Antwort der Bundesregierung zu Frage 10).
Der Kommission zufolge haben auch die lange verzögerten Verhandlungen der Europäischen Union mit Ägypten über eine Migrationspartnerschaft im Dezember 2017 begonnen. Gespräche hierzu erfolgen unter anderem im Unterausschuss „Migration, Soziale Angelegenheiten und Gesundheit“ im Rahmen des Assoziierungsprozesses der Europäischen Union und Ägyptens (Bundestagsdrucksache 18/13688, Antwort der Bundesregierung zu Frage 16).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, wann und wo der Vorschlag der Europäischen Kommission für ein Abkommen der Polizeiagentur Europol zum Datentausch mit der Regierung Ägyptens von den Parteien beraten wird (Quelle hier und wenn nicht anders angegeben: COM(2017) 809 final)?
Welche Arbeitsabkommen, administrativen Abkommen oder ähnlichen Übereinkommen hat Europol nach Kenntnis der Bundesregierung bereits mit Ägypten geschlossen?
Teilt die Bundesregierung die Begründung der Europäischen Kommission für das Abkommen, wonach Ägypten wegen der Instabilität in Libyen zu den Prioritäten in der Region gehöre?
In welchen Bereichen sollten die Europäische Union und Ägypten aus Sicht der Bundesregierung, insbesondere in den Bereichen Radikalisierungsprävention, Strafverfolgung und juristische Kooperation, Grenzkontrollen, Luftfahrt und Flughafensicherheit, enger zusammenarbeiten?
Was ist der Bundesregierung über den Beitrag der EU-Kommission bei der Umsetzung der ägyptischen Anti-Menschenschmuggel-Gesetzgebung bekannt?
Was ist der Bundesregierung nach Beantwortung der Frage 18 auf Bundestagsdrucksache 19/272 über den konkreten Stand der Verhandlungen über Arbeitsabkommen zwischen der EU-Grenzagentur und Tunesien, Marokko, Libyen und Ägypten bekannt, und wann soll nach derzeitigem Stand der Abschluss erfolgen?
Welche weiteren Planungen existieren nach Kenntnis der Bundesregierung zum Ausbau der Kooperation ägyptischer Behörden mit der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache Frontex (Bundestagsdrucksache 18/11098, Antwort der Bundesregierung zu Frage 8)?
Was ist der Bundesregierung über den Fahrplan der Verhandlungen der Europäischen Union mit Ägypten über eine Migrationspartnerschaft, die im Dezember 2017 begonnen haben, bekannt (bitte auch die einzelnen Kapitel darlegen)?
a) Wer nimmt nach Kenntnis der Bundesregierung auf beiden Seiten an den Verhandlungen teil?
b) Wann wird sich der Unterausschuss „Migration, Soziale Angelegenheiten und Gesundheit“ im Rahmen des Assoziierungsprozesses der Europäischen Union und Ägyptens nach Kenntnis der Bundesregierung mit den Verhandlungen über eine Migrationspartnerschaft befassen?
Auf welche Weise wollen die Europäische Union und Ägypten nach Kenntnis der Bundesregierung ihre Sicherheitszusammenarbeit zur Bekämpfung von „Terrorismus und gewalttätigem Extremismus“ sowie „Islamophobie und Fremdenfeindlichkeit“ verbessern (http://gleft.de/233), und welche Maßnahmen werden hierzu erörtert?
Durch wen wurden alle Maßnahmen der polizeilichen Aufbauhilfe in Ägypten vor der Durchführung „sehr sorgfältig geprüft“ und zwischen dem Bundesministerium des Innern und dem Auswärtigen Amt abgestimmt, woraufhin es heißt, dass die Prüfungen jeweils ergaben, dass keine Einwände bestehen (Bundestagsdrucksache 19/272, Antwort der Bundesregierung zu Frage 11)?
Inwiefern hat sich der Ausbau des Informationsaustausches mit Ägypten nach Abschluss des Abkommens vom Juli 2016 „über die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich“ (Bundestagsdrucksache 18/11508) aus Sicht der Bundesregierung (auch im Hinblick auf die Wahrung rechtsstaatlicher Werte und Grundsätze) bewährt?
Welche Maßnahmen des Bundeskriminalamtes, der Bundespolizei und der Bundespolizeiakademie sind für 2018 in Ägypten bzw. mit ägyptischen Behörden geplant (bitte jeweils das Datum bzw. Quartal und die Begünstigten nennen)?
Inwiefern haben die Gespräche der Bundesregierung mit der ägyptischen Regierung zur Konkretisierung von Maßnahmen der am 27. August 2017 unterzeichneten politischen Vereinbarung zur deutsch-ägyptischen Zusammenarbeit im Migrationsbereich mittlerweile stattgefunden (Bundestagsdrucksache 18/13688, Antwort der Bundesregierung zu Frage 8, bitte etwaige Einzelmaßnahmen so detailliert wie möglich darstellen)?
Sofern die weiteren Gespräche noch nicht erfolgten, welchen Grund kann die Bundesregierung hierzu mitteilen?
Welche Aufklärungskampagnen „im Migrationsbereich“ in Zusammenarbeit mit dem UNHCR und dem ägyptischen NCCPIM sind von der Bundesregierung geplant, „um vor den Gefahren irregulärer Migration zu warnen“, und wer führt diese durch (Bundestagsdrucksache 18/13688, Antwort der Bundesregierung zu Frage 8)?
Wann und wo in Brüssel soll die „aus terminlichen Gründen“ verschobene Sahel-Konferenz im ersten Quartal 2018 stattfinden (Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 auf die Bundestagsdrucksache 19/245?
Welche über die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 19/272 hinausgehenden Details zum Ausbau eines „nationalen elektronischen Grenzüberwachungssystems“ entlang der Grenze zu Libyen in einem zweiten Teilstück, das das Bundesministerium der Verteidigung „gemeinsam mit unserem amerikanischen Partner“ unterstützt, kann die Bundesregierung mitteilen?
a) Wie hoch ist der zweistellige Millionenbetrag, den die Bundesregierung hierzu beisteuert?
b) Welche Ergebnisse zeitigte die „weitere Ausplanung“ in Abstimmung zwischen Behörden aus Deutschland, Tunesien und den USA, und wer nahm daran teil?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern sich die Öffnung des palästinensisch-ägyptischen Grenzübergangs in Rafah und die Wiederaufnahme der EU-Mission EUBAM Rafah durch die Ankündigung der US-Regierung zur Verlegung ihrer Botschaft nach Jerusalem verzögern (Bundestagsdrucksache 19/347, „Trump erkennt Jerusalem als Hauptstadt Israels an“, zeit.de vom 6. Dezember 2017)?
Welche Vorschläge der Europäischen Kommission wurden nach Kenntnis der Bundesregierung mit dem Vorhaben des Nothilfe-Treuhandfonds der Europäischen Union für Afrika „Enhancing the Response to Migration Challenges in Egypt“ bei der eingereichten Liste abgedeckt (Bundestagsdrucksache 18/13688, Antwort der Bundesregierung zu Frage 15)?
Mit welchen ägyptischen Sicherheitsbehörden besteht von Seiten des Bundesnachrichtendienstes „ein Informationsaustausch“ (Bundestagsdrucksache 18/13688, Antwort der Bundesregierung zu Frage 6)?