[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom
19. Februar 2018 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/814
19. Wahlperiode 20.02.2018
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bettina Stark-Watzinger, Nicola Beer,
Britta Katharina Dassler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/638 –
Einlagensicherung – Roadmap
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Beim Treffen der EU-Finanzminister am 22. und 23. Januar 2018 in Brüssel
ging es auch um die Bankenunion. Der geschäftsführende Bundesminister der
Finanzen Peter Altmaier hat sich in seinem Pressestatement zu den bisherigen
Plänen der Bundesregierung bekannt, nach denen die Bundesregierung
konstruktiv an der Roadmap der Bankenunion mitarbeite, aber politische Arbeiten
über die Vollendung der Haftungsgemeinschaft erst geführt würden, wenn es
einen Konsens über die Risikoreduzierung gäbe.
Laut Medienberichten könne diese Roadmap bis Juni 2018 stehen, in der Schritt
für Schritt der Weg zur Vollendung der Vergemeinschaftung der
Einlagensicherung vollzogen wird (vgl. u. a.
www.faz.net/aktuell/wirtschaft/peter-altmaier-
oeffnet-tuer-zur-einlagensicherung-15413748.html).
Die Bundesregierung hat bislang die Linie vertreten, dass die Risiken in den
Bankenlizenzen ausreichend gesenkt werden müssen.
1. Was heißt dies für die Bundesregierung konkret?
Die Position der geschäftsführenden Bundesregierung zur Fortentwicklung der
Bankenunion und insbesondere im Hinblick auf eine gemeinsame europäische
Einlagensicherung ist unverändert. Ohne eine erhebliche Reduktion der
bestehenden Risiken und Fehlanreize gibt es keine belastbare Grundlage für politische
Verhandlungen über eine europäische Einlagensicherung. Den Vorschlag der
Europäischen Kommission für eine Europäische Einlagensicherung (EDIS) vom
November 2015 lehnt die geschäftsführende Bundesregierung weiterhin ab.
2. Welche Risiken müssen für die Bundesregierung auf welches Zielniveau bis
wann gesenkt werden?
Die Maßnahmen zur Risikoreduktion, auf die sich der Ministerrat in seinem
Fahrplan vom Juni 2016 verständigt hat und die die geschäftsführende
Bundesregierung unterstützt, umfassen insbesondere Maßnahmen
zur Gewährleistung ausreichender Verlustabsorptionspuffer, die zu einem
effizienten und geordneten Abwicklungsprozess beitragen,
zu einem gemeinsamen Ansatz für die Hierarchie der Gläubiger einer Bank,
um die Rechtssicherheit im Falle einer Abwicklung zu erhöhen,
zur Weiterentwicklung des Bankaufsichtsrechts inklusive einer Umsetzung
der verbleibenden Baseler Reformen,
zur Mindestharmonisierung des Insolvenzrechts, die auch dazu beitragen
könnte, das künftige Ausmaß notleidender Kredite zu reduzieren,
zur Harmonisierung der Regeln von Instrumenten für den Zahlungsaufschub
zur Stabilisierung eines Instituts vor und möglicherweise auch nach einer
Intervention,
zur regulatorischen Behandlung von Staatsanleihen.
Darüber hinaus sind Maßnahmen zum Abbau bestehender notleidender Kredite
wichtiger Bestandteil der Risikoreduktion, wozu der Ministerrat am 11. Juli 2017
auch einen Aktionsplan für den Abbau notleidender Kredite in Europa
verabschiedet hat.
Die Kommission hat am 23. November 2016 ein Paket mit
Gesetzgebungsvorschlägen zur Reduktion von Risiken im Bankensektor vorgelegt, mit denen
mehrere dieser in dem Fahrplan des Ministerrats vereinbarten Maßnahmen umgesetzt
werden sollen. Die geschäftsführende Bundesregierung begrüßt grundsätzlich die
Vorlage des Paketes. Zur Hierarchie für die Gläubiger einer Bank gab es bereits
im letzten Jahr eine Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem
Ministerrat, die am 27. Dezember 2017 im Amtsblatt der Europäischen Union
veröffentlicht wurde. Die Verhandlungen zu den übrigen Vorschlägen der
Europäischen Kommission im Ministerrat dauern an. Die geschäftsführende
Bundesregierung vertritt die Position, dass zu den genannten Maßnahmen im Ministerrat
konkrete, messbare Zielvorgaben entwickelt werden müssen, die in allen
Mitgliedstaaten zu einem vergleichbaren, niedrigen Risikoniveau führen.
3. Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung bei der Umsetzung der
Roadmap?
Für die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen sieht der Fahrplan des Ministerrats
keinen Zeitplan bzw. keine Fristen vor. Auch in zeitlicher Hinsicht gilt insoweit,
dass erst nach effektiven Maßnahmen zur Risikoreduzierung politische
Verhandlungen über eine weitere Risikoteilung erfolgen können. Dabei kommt es aus
Sicht der geschäftsführenden Bundesregierung maßgeblich auf Substanz, Sorgfalt
und Nachhaltigkeit in der Risikoreduktion an.
4. Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Erfüllung der Kriterien in den
einzelnen Mitgliedsländern, insbesondere was den Bestand und die
Entwicklung sog. fauler Kredite, den Bestand und die Entwicklung von
Staatsanleihen in den Bankbilanzen sowie das Vorhalten von „Bail-in-fähigem“ Kapital
angeht (bitte ausführliche Darlegung nach Risikokriterium und
Mitgliedsland)?
Der nachhaltige Abbau notleidender Kredite ist nach Auffassung der
geschäftsführenden Bundesregierung von zentraler Bedeutung für den Risikoabbau in
Europa. Die geschäftsführende Bundesregierung unterstützt daher den Aktionsplan
für den Abbau notleidender Kredite in Europa, den der Ministerrat am 11. Juli
2017 verabschiedet hat.
Wichtig ist, beim weiteren Vorgehen die objektive Datenlage und Einschätzung
von Experten zu berücksichtigen: Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde
(EBA) hält aktuelle Daten über den Bestand und die Entwicklung notleidender
Kredite in den einzelnen Mitgliedstaaten vor (siehe dazu: EBA, Risk Dashboard,
zuletzt aktualisiert am 16. Januar 2018, abrufbar über die Internetseite der EBA).
Die EBA hat am 20. Dezember 2017 auch einen Bericht („Quantitative Update
of the EBA MREL Report“) mit Angaben zur Höhe der Mindestanforderungen
an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten (MREL)
veröffentlicht, der ebenfalls über die Internetseite der EBA abrufbar ist. Daten zu den
offenen Positionen einzelner signifikanter Institute gegenüber Staaten in den
einzelnen Mitgliedstaaten veröffentlicht die EBA im Rahmen ihres jährlichen
Transparency Exercises (zuletzt aktualisiert am 24. November 2017, abrufbar über die
Internetseite der EBA).
5. Ein nicht geringer Teil der Schulden der einzelnen Mitgliedsländer wird von
den jeweils heimischen Banken gehalten. Geraten die Staaten in
Schwierigkeiten, geraten insbesondere auch die Banken in Schwierigkeiten und
umgekehrt (vgl.
www.handelsblatt.com/my/meinung/gastbeitraege/
gastbeitragvon-joerg-rocholl-die-eu-einlagensicherung-waere-ein-grosses-risiko/20879
560.html?ticket=ST-1906831-cczcGJQajKJouO9mB5Jv-ap4).
a) Sieht die Bundesregierung in der engen Verknüpfung von Banken und
Staaten ein Risiko, ein Transfermechanismus innerhalb Europas
aufzubauen?
b) Wenn ja, wie hoch schätzt die Bundesregierung das Risiko ein, dass die
gemeinsame Einlagensicherung am Ende für die Überschuldung einzelner
Staaten geradestehen muss?
c) Plant die Bundesregierung in den Verhandlungen zur Bankenunion und
zur Einlagensicherung die enge Verknüpfung von Banken und Staaten
anzugehen?
Wenn ja, welche Maßnahmen zieht sie in Betracht?
d) Ganz konkret zur vorherigen Frage 5c nachgefragt: Wie stellt sich die
Bundesregierung vor, in den Verhandlungen auf die
Eigenkapitalunterlegung von Staatsanleihen zu bestehen?
Die Fragen 5a bis 5d werden zusammen beantwortet.
Die geschäftsführende Bundesregierung setzt sich auch und gerade in den derzeit
stattfindenden Verhandlungen zur Vollendung der Bankenunion dafür ein,
Risiken sowohl auf Seiten der Banken als auch auf Seiten der Staaten nachhaltig zu
reduzieren und den Nexus zwischen Banken und Staaten abzuschwächen. Dazu
setzt sie sich für die in dem Fahrplan des Ministerrats enthalten Maßnahmen zur
Risikoreduktion, inklusive einer adäquaten regulatorischen Behandlung von
Staatsanleihen in Europa, und den nachhaltigen Abbau notleidender Kredite ein.
Eine erhebliche Reduktion der bestehenden Risiken ist eine notwendige
Voraussetzung für den Start politischer Verhandlungen über eine weitere Risikoteilung.
6. Die Insolvenzordnungen der Mitgliedstaaten gelten teilweise als zu schwach
(vgl.
www.handelsblatt.com/my/meinung/gastbeitraege/gastbeitrag-
vonjoerg-rocholl-die-eu-einlagensicherung-waere-ein-grosses-risiko/20879560.
html?ticket=ST-1906831-cczcGJQajKJouO9mB5Jv-ap4). Welche
konkreten Änderungen hinsichtlich einer Harmonisierung sind hier seitens der
Bundesregierung geplant?
Die geschäftsführende Bundesregierung strebt an, dass Insolvenzverfahren in den
Mitgliedstaaten, in denen dies erforderlich ist, effizienter werden. Änderungen
werden derzeit im Rahmen der Verhandlungen zu einem Richtlinienvorschlag der
Kommission über präventive Restrukturierungsrahmen, die zweite Chance und
Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und
Entschuldungsverfahren (COM(2016) 723) verhandelt. Zu diesen gehören
Vorgaben für einen präventiven Restrukturierungsrahmen sowie zur Qualifikation
und Spezialisierung von Insolvenzgerichten und -verwaltern. Nach Ansicht der
geschäftsführenden Bundesregierung ist der Vorschlag nach derzeitigem Stand
jedoch nicht geeignet, einen wesentlichen Beitrag zur Risikoreduktion im
Bankensektor zu leisten.
7. Eine Alternative zur Vollendung der Haftungsgemeinschaft bei der
Einlagensicherung wäre nach Auffassung der Fragesteller die
Eigenverantwortung der jeweiligen Mitgliedstaaten. Wird diese Alternative von der
Bundesregierung noch in die Verhandlungen eingebracht?
Wenn ja, weshalb besteht die Bundesregierung nicht auf diese Alternative?
Die Sicherheit der Spareinlagen ist ein wesentliches Element stabiler
Finanzmärkte. Die Harmonisierung des Einlagenschutzes in Europa ist daher ein
weiterer wichtiger Baustein der Bankenunion. Die 2014 in Kraft getretene Neufassung
der Einlagensicherungsrichtlinie stärkt die nationalen
Einlagensicherungssysteme und führt dadurch zu einem verbesserten einheitlichen Schutzniveau für
Spareinlagen in Europa. Eine darüberhinausgehende Vergemeinschaftung der
Einlagensicherung setzt eine vorherige signifikante Risikoreduktion voraus.
8. Wurden am Rande der Gespräche der Finanzminister andere Maßnahmen
besprochen, die die Eigenverantwortung der Mitgliedstaaten zugunsten einer
Solidargemeinschaft schwächen?
Wenn ja, wie hat sich die Bundesregierung positioniert?
In den vergangenen Monaten wurden bei der Eurogruppe, der Eurogruppe im
erweiterten Format, beim ECOFIN-Rat und in bilateralen Gesprächen über
Elemente der Bankenunion diskutiert. Als weitere Maßnahmen der Risikoteilung
sind auch das Vorziehen der gemeinsamen Letztsicherung für den Einheitlichen
Abwicklungsfonds (Common Backstop) und die Schaffung von
staatsanleihebesicherten Wertpapieren (Sovereign Bond-Backed Securities) im Gespräch. Auch
ein Vorziehen des Common Backstop setzt aus Sicht der geschäftsführenden
Bundesregierung eine vorherige signifikante Risikoreduktion voraus. Aus Sicht
der geschäftsführenden Bundesregierung ist das von der EU Kommission ins
Gespräch gebrachte Konzept der Sovereign Bond-Backed Securities als Ersatz für
eine angemessene regulatorische Behandlung von Staatsanleihen in
Bankbilanzen nicht zielführend.
9. In dem Sondierungsergebnis zwischen CDU, CSU und SPD wird die
„Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten“ stark betont.
a) Wie interpretiert und was versteht die Bundesregierung unter „Solidarität
zwischen den Mitgliedstaaten“ (bitte ausführliche Antwort bei den
Punkten, bei denen die Bundesregierung Änderungen zur bisherigen Politik
erwartet)?
b) Hat die Bundesregierung aufgrund der Sondierungs- und
Koalitionsgespräche zwischen CDU, CSU und SPD ihre Verhandlungsstrategie
geändert und Zugeständnisse gemacht, die sie bislang nicht gemacht hat?
Wenn ja, welche?
Die Fragen 9a und 9b werden zusammen beantwortet.
Die geschäftsführende Bundesregierung war nicht beteiligt an den Sondierungs-
und Koalitionsgesprächen zwischen den genannten Parteien und interpretiert
deren Ergebnisse nicht. Die Gespräche haben zu keiner Änderung der Position der
geschäftsführenden Bundesregierung geführt.
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