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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Brandschutz nach dem Hochhausbrand im Grenfell-Tower

Konsequenzen aus der Katastrophe und der Evakuierung des Hochhauses in Wuppertal, Beschlüsse der Bauministerkonferenz zur Überprüfung von Hochhäusern auf Brandschutzmängel, Prüfungsergebnisse betr. brennbarer oder schwer entflammbarer Fassadenmaterialien, Verbesserung der Sicherheit von Hochhausbewohnern, Brandschutzstandards, Notwendigkeit einer Überarbeitung von Verordnungen oder Gesetzen, Umsetzung der Musterhochhaus-Richtlinie, Verpflichtung der Eigentümer zur Instandhaltung und Einhaltung der Brandschutzauflagen, Mieterrechte bei Eigentümerverstößen<br /> (insgesamt 24 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Datum

27.02.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/73608.02.2018

Brandschutz nach dem Hochhausbrand im Grenfell-Tower

der Abgeordneten Caren Lay, Dr. Gesine Lötzsch, Lorenz Gösta Beutin, Heidrun Bluhm, Jörg Cezanne, Kerstin Kassner, Jan Korte, Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Michael Leutert, Amira Mohamed Ali, Victor Perli, Ingrid Remmers, Dr. Kirsten Tackmann, Andreas Wagner, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Am 14. Juni 2017 brannte der 24-stöckige Grenfell-Tower in London nahezu vollständig aus. 71 Menschen kamen bei dieser Katastrophe ums Leben, viele weitere wurden schwer verletzt. In den darauffolgenden Tagen wurde bekannt, dass die Bewohnerinnen und Bewohner seit Jahren Brandschutzmängel und unzureichende Instandsetzungsarbeiten bei den zuständigen Behörden angezeigt hatten. Außerdem wurden bei der Fassadensanierung, die erst ein Jahr zuvor stattgefunden hatte, brennbare Materialen verwendet (www.zeit.de/gesellschaft/ zeitgeschehen/2017-12/london-grenfell-tower-brand-brandschutz-bericht).

Zwei Wochen später wurde ein Hochhaus in Wuppertal evakuiert. Trotz der zunächst vielfach geäußerten Einschätzung, eine ähnliche Katastrophe sei aufgrund von anderen Bestimmungen für Brandschutz und Bauaufsicht in Deutschland unwahrscheinlich, waren bei einer Brandschau ähnliche Brandschutzmängel aufgefallen, wie sie im Grenfell-Tower auftraten (www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/ wuppertal-evakuierung-von-hochhaus-loest-debatte-um-brandschutz-aus-a- 1154886.html). Daraufhin forderte die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Dr. Barbara Hendricks den Aufbau einer bundesweiten Datenbank für Hochhäuser in Deutschland mit ähnlichem Gefährdungspotenzial. Die Bauministerkonferenz solle „kurzfristig erheben, wo es solche Bauten geben kann“ (Frankfurter Rundschau v. 29. Juni 2017, S. 39). Der damalige Vorsitzende der Bauministerkonferenz, Thomas Webel, hatte außerdem angeregt, die derzeit sechsjährige Überprüfungsfrist für Hochhaus- Brandschutzvorgaben zu verkürzen.

Im November 2017 stellte die Bauministerkonferenz fest, ein Hochhaus wie der Grenfell-Tower sei in Deutschland nicht genehmigungsfähig, und beendete damit ihre Beschäftigung mit möglichen Konsequenzen aus dem Grenfell-Brand. Für Hochhäuser, die in den 1960er und 1970er Jahren gebaut wurden, vielfach im sozialen Wohnungsbau, galten die heutigen Brandschutzstandards jedoch noch nicht. Deshalb bleibt eine genaue Überprüfung der Hochhäuser in allen Städten und Gemeinden ebenso zwingend notwendig wie ein Handlungskonzept für den Umgang mit Brandschutzmängeln.

Allerdings scheinen weder die im Sommer 2017 angekündigten Maßnahmen umgesetzt noch die Kommunen flächendeckend aktiv geworden zu sein, um die gesetzlichen Brandschutzauflagen bei allen Hochhäusern sicherzustellen. Recherchen des Magazins Frontal 21 (Sendung vom 23. Januar 2018) haben ergeben, dass die Bauaufsichten in nur 22 von 40 befragten Städten aktiv geworden sind, um Hochhäuser auf brennbare Materialien an den Fassaden, auf sichere Rettungswege und ausreichenden anlagetechnischen Brandschutz zu überprüfen. Nur sechs Städte haben genaue Kontrollen durchgeführt mit dem Ergebnis, dass in allen sechs Städten auch brennbare Baustoffe in Hochhausfassaden oder andere erhebliche Brandschutzmängel entdeckt wurden. Außer in Wuppertal haben auch in Dortmund die städtischen Behörden wegen solcher erheblichen Gefährdungen der Bewohnerinnen und Bewohner eine Evakuierung angeordnet. Die Folgen haben noch heute die Mieterinnen und Mieter dieser Häuser zu tragen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen24

1

Welche Konsequenzen aus der Brandkatastrophe im Grenfell-Tower am 14. Juni 2017 und aus der Evakuierung des Hochhauses in Wuppertal-Langerfeld am 27. Juni 2017 hat die Bundesregierung im Rahmen der Bauministerkonferenz eingefordert?

2

Wie hat die Bundesregierung auf Länder und Kommunen eingewirkt, um sie zur Überprüfung von Hochhäusern auf Brandschutzmängel anzuhalten?

3

Sind die Vorschläge und Beschlüsse, die von der Bauministerkonferenz in Reaktion auf den Grenfell-Brand formuliert wurden, nach Auffassung der Bundesregierung ausreichend (bitte begründen)?

4

Welche Vorschläge der Bauministerkonferenz wurden nach Kenntnis der Bundesregierung umgesetzt, und aus welchen Gründen wurden Vorschläge gegebenenfalls nicht umgesetzt (bitte umgesetzte Maßnahmen nach Bundesländern aufschlüsseln)?

5

Wie viele Hochhäuser existieren nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland (bitte aufschlüsseln nach Bundesländern, Kommunen und Anzahl der Hochhäuser)?

6

Wie viele Hochhäuser wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Grenfell-Brand auf brennbare oder schwer entflammbare Fassadenmaterialien in welcher Form überprüft (bitte aufschlüsseln nach Bundesländern, Kommunen, Anzahl der Hochhäuser und Form der Überprüfung)?

7

Wie viele Hochhäuser mit brennbaren oder schwer entflammbaren Fassadenmaterialien sind nach Kenntnis der Bundesregierung den Bauaufsichtsbehörden bekannt (bitte aufschlüsseln nach Bundesländern, Kommunen und Anzahl der Hochhäuser)?

8

Auf welcher gesetzlichen Grundlage wurden die jeweiligen Hochhäuser mit brennbaren oder schwer entflammbaren Fassadenmaterialen nach Kenntnis der Bundesregierung errichtet oder saniert?

9

Hat die Bundesregierung nach dem Grenfell-Brand eine Abfrage an die Bundesländer oder Kommunen nach möglicherweise brandschutzgefährdeten Hochhäusern gestellt?

Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Wenn nein, warum nicht?

10

Welche weiteren Schritte sind nach Einschätzung der Bundesregierung notwendig, um die Sicherheit der Bewohnerinnen und Bewohner von Hochhäusern zu garantieren?

11

Was plant die Bundesregierung, um die Sicherheit der Bewohnerinnen und Bewohner von Hochhäusern zu verbessern?

12

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Beitrages von Frontal 21, dass nur gut die Hälfte der Städte gesonderte Kontrollen durchgeführt haben, um die Einhaltung der gesetzlichen Brandschutzauflagen in Hochhäusern zu überprüfen (bitte begründen)?

Wie beurteilt die Bundesregierung diese Ergebnisse?

13

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Entnahme von Materialproben aus Hochhausfassaden ein Eingriff in die Eigentumsrechte darstellt und deshalb ohne die Zustimmung der Eigentümerin bzw. des Eigentümers für kommunale Bauaufsichten unzulässig ist (bitte begründen)?

14

Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Bundesländer dazu unterschiedliche Rechtsauffassungen haben?

Wenn ja, welche?

15

Wie beurteilt die Bundesregierung die bestehenden Brandschutzstandards in Deutschland?

16

Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit einer Überarbeitung bzw. Nachbesserung bestehender Verordnungen oder Gesetze, um in allen Bundesländern und Kommunen gleichermaßen einen angemessenen Brandschutz zu garantieren?

Wenn ja, was müsste verbessert werden?

Wenn nein, warum nicht?

17

Verfolgt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der nicht in allen Bundesländern umgesetzten Musterhochhaus-Richtlinie das Ziel einer bundesweiten Harmonisierung?

Wenn ja, wie?

Wenn nein, warum nicht?

18

Über welche Mittel verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung die Bauaufsichtsbehörden von Ländern und Kommunen, um die Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer zur angemessenen Instandhaltung, zur Einhaltung der Brandschutzauflagen sowie zur Mitwirkung an deren Überprüfung zu verpflichten (bitte gegebenenfalls nach Bundesländern aufschlüsseln)?

19

Sind die nach Frage 18 genannten zur Verfügung stehenden Mittel nach Einschätzung der Bundesregierung ausreichend (bitte begründen)?

20

Werden die nach Frage 18 genannten Mittel nach Kenntnis der Bundesregierung von den Bauaufsichtsbehörden von Ländern und Kommunen in ausreichendem Maße angewandt?

Wenn nein, warum nicht?

21

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass im Fall des „Hannibal II“ genannten Hochhauses in Dortmund die bauliche Vernachlässigung durch die seit der Privatisierung im Jahr 2004 wechselnden Eigentümerinnen bzw. Eigentümer sowie die mangelnde Mitwirkung bei der Behebung bestehender Brandschutzmängel zur Gefährdung der Bewohnerinnen und Bewohner beigetragen haben, die letztlich zur Evakuierung des Gebäudes am 21. September 2017 führte (bitte begründen)?

22

Welche Rechte haben Mieterinnen und Mieter gegenüber Eigentümerinnen bzw. Eigentümern,

a) die gegen geltende Brandschutzauflagen verstoßen,

b) die einem von den Bauaufsichtsbehörden festgestellten Sanierungsbedarf nicht nachkommen,

c) deren Gebäude aus Brandschutzgründen von den zuständigen Behörden evakuiert wurde?

23

Hält die Bundesregierung die nach Frage 22 genannten Rechte der Mieterinnen und Mieter für angemessen und ausreichend?

Wenn nein, welche Nachbesserungen sind geplant?

24

Welche Maßnahmen müssen nach Einschätzung der Bundesregierung ergriffen werden, um Eigentümerinnen und Eigentümer zur rechtzeitigen und angemessenen Instandsetzung und gegebenenfalls Sanierung zu verpflichten und sie im Falle notwendiger Evakuierungen aus Brandschutzgründen an der Unterbringung der Mieterinnen und Mieter in Ersatzwohnungen angemessen zu beteiligen?

Berlin, den 8. Februar 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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