Sanktionen der Europäischen Union gegen die Russische Föderation
der Abgeordneten Thomas Lutze, Klaus Ernst, Fabio De Masi, Susanne Ferschl, Dr. André Hahn, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Jutta Krellmann, Pascal Meiser, Zaklin Nastic, Thomas Nord, Jessica Tatti, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Am 1. August 2014 haben die EU und USA Wirtschaftssanktionen gegen die Russische Föderation verhängt, die im September 2014 ausgeweitet wurden. Es handelte sich unter anderem um ein Embargo für neue Verträge über den Import bzw. Export von Waffen sowie von Erzeugnissen bzw. Technologien mit doppelter Zweckbestimmung aus der EU nach Russland.
Der Rat der EU-Länder hat in seiner Sitzung am 21. Dezember 2017 die entsprechenden sektoralen Maßnahmen gegen die Russische Föderation bis zum 31. Juli 2018 verlängert.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Welche ökonomischen Wirkungen in den jeweiligen Bundesländern gab es nach Kenntnis der Bundesregierung bisher durch die Sanktion, und welche Bundesländer sind aufgrund ihrer Wirtschaftsstruktur und Verflechtung von Branchen mit dem Außenhandel mit der Russischen Föderation besonders betroffen?
Welche unterschiedlichen Effekte zeigen sich nach Kenntnis der Bundesregierung im Vergleich der ostdeutschen Wirtschaft mit der westdeutschen Wirtschaft?
Ist die Entwicklung seit Beginn der Sanktionspolitik im Hinblick auf die jeweiligen Kosten und Effekte für Unternehmen, Branchen und die jeweiligen Bundesländer nach Kenntnis der Bundesregierung valide untersucht und quantifiziert worden?
Wenn nein, warum nicht?
Wie wirken sich die verhängten EU-Sanktionen nach Kenntnis der Bundesregierung auf den Außenhandel der anderen EU-Mitgliedstaaten mit Russland aus?
Liegen diesbezüglich genaue Zahlen in den vergangenen drei Jahren vor?
Welche Auswirkungen hat nach Kenntnis der Bundesregierung das im Juli 2017 vom US-Kongress beschlossene und am 2. August 2017 von Präsident Donald Trump unterzeichnete Sanktionspaket auf energiewirtschaftliche Kooperationen zwischen Deutschland und der Russischen Föderation, etwa Nord Stream 2 oder zukünftigen Projekten?
Welche Bedingungen müssen die von den EU-Sanktionen betroffenen russischen Unternehmen und Personen nach Auffassung der Bundesregierung erfüllen, dass die gegen sie verhängten Sanktionen aufgehoben werden?
Hat die Bundesregierung seit Inkrafttreten der EU-Sanktionen hinsichtlich der Absatzmöglichkeiten und der Erschließung alternativer Absatzmärkte deutscher Unternehmen belastbare Kenntnis davon, dass diese sich aufgrund der konkreten Sanktionen in andere Regionen als Russland verlagert haben und/oder verlagern werden?
Wie schätzt die Bundesregierung nach der Aufhebung der EU-Sanktionen gegen Russland die Chancen deutscher Unternehmen ein, den Platz im russischen Absatzmarkt wieder zu erlangen, den sie vor den Sanktionen eingenommen hatten?
Inwiefern hat sich die Höhe der Gewährung der staatlichen Exportkreditversicherungen seit Beginn der Sanktionen für die auf dem russischen Markt agierenden deutschen Unternehmen nach Kenntnis der Bundesregierung verändert?
Wie viele Haftungsfälle sind nach aktueller Kenntnis der Bundesregierung seit Beginn der Sanktionen in welcher Höhe und wann eingetreten?
Erwägt die Bundesregierung derzeit neue oder eine weitere Verlängerung der bestehenden Sanktionen gegen Russland?
Unter welchen Umständen bzw. hinsichtlich welcher Entwicklungen ist eine Verschärfung oder weitere Verlängerung der Sanktionen für die Bundesregierung denkbar?
Wovon macht es die Bundesregierung abhängig, ob sie sich für eine Verlängerung, Lockerung oder Aufhebung der Sanktionen einsetzt, und inwiefern formuliert sie öffentlich oder gegenüber Russland konkret Benchmarks für eine Lockerung oder Aufhebung der Sanktionen?
Wie würde im Fall einer vollständigen Realisierung des Minsker Abkommens II die Aufhebung der EU-Sanktionen gegen Russland konkret aussehen?
In welchen Schritten und welcher Reihenfolge würden ggf. die Sanktionen aufgehoben?
Hat die Bundesregierung bzw. die EU einen „Ausstiegsplan“ zu den Sanktionen gegen Russland, und wie sieht er gegebenenfalls aus?
Wird die Bundesregierung einen solchen Plan entwickeln bzw. sich in den entsprechenden EU-Gremien dafür einsetzen?
Wenn nein, warum nicht?
Welche wirtschaftlichen Auswirkungen haben die EU-Sanktionen gegenüber Russland nach aktuellen Kenntnissen der Bundesregierung auf die ukrainische Wirtschaft?
Welche Branchen und Bereiche der ukrainischen Wirtschaft sind dadurch am stärksten betroffen?
Inwiefern macht die Bundesregierung die Weiterentwicklung ihrer Sanktionspolitik vom Erfolg des Minsk-II-Prozesses abhängig, und inwiefern geht sie davon aus, dass nicht Russland, sondern auch die Ukraine und die Aufständischen in der Ostukraine maßgeblich über das Scheitern oder den Erfolg von Minsk II entscheiden?
Welche wirtschaftlichen Auswirkungen haben die EU-Sanktionen nach Kenntnis der Bundesregierung auf die russische Wirtschaft?
Welche Branchen und Bereiche der russischen Wirtschaft sind dadurch am stärksten betroffen?
Inwieweit hat die Bundesregierung aktuell Kenntnis darüber, welche positiven wirtschaftlichen und außenpolitischen Effekte die EU-Sanktionspolitik gegenüber Russland bislang erbracht hat?
Wenn die Bundesregierung keine Erkenntnis hat bzw. ihr keine validen Ergebnisse vorliegen, nach welchen rationalen Kriterien wird dann über „Sinn und Zweck“ sowie „Kosten und Nutzen“ von Wirtschaftssanktionen als Instrument der Außenpolitik überhaupt geurteilt?