BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Maßnahmen der Bundesregierung zur Fachkräftesicherung aus dem Ausland durch die Internetseite "Make it in Germany" (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/4930)

(insgesamt 7 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

27.05.2026

Aktualisiert

29.05.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/590312.05.2026

Maßnahmen der Bundesregierung zur Fachkräftesicherung aus dem Ausland durch die Internetseite „Make it in Germany“ (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/4930)

der Abgeordneten Robert Teske, René Springer, Jan Feser, Kerstin Przygodda, Lukas Rehm, Thomas Stephan, Ulrike Schielke-Ziesing, Marc Bernhard und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Bundesregierung stellt seit 2012 über die Internetseite „Make it in Germany“ Informationen für Ausländer bereit, die eine Beschäftigung in Deutschland aufnehmen möchten. Die Internetseite ist derzeit auf den Sprachen Deutsch (www.make-it-in-germany.com/de/), Englisch (www.make-it-in-germany.com/en/), Französisch (www.make-it-in-germany.com/fr/) und Spanisch (www.make-it-in-germany.com/es/) verfügbar.

Auf die diesbezügliche Kleine Anfrage der Fraktion der AfD „Maßnahmen der Bundesregierung zur Fachkräftesicherung aus dem Ausland durch die Internetseite „Make it in Germany““ – siehe Bundestagsdrucksache 21/4165 – hat die Bundesregierung am 23. März 2026 auf Bundestagsdrucksache 21/4930 geantwortet. In der Antwort zu Frage 6, in der nach den konkreten Berufsangeboten gefragt wurde, die in direktem Zusammenhang mit der Plattform „Make it in Germany“ ausländischen Interessenten unterbreitet wurden, konstatiert die Bundesregierung, dass „Make it in Germany“ eine Informationsplattform sei und keine Berufsangebote vermittle. Dies begründet die Bundesregierung in ihrer Antwort auf Frage 5 damit, dass Kontaktanfragen über „Make it in Germany“ an die Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“ weitergeleitet werden, die seit Dezember 2014 vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und der Bundesagentur für Arbeit betrieben wird. Für die Fragesteller ergeben sich daraus weitere Fragen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Wie ermittelt die Bundesregierung, ob aus den über „Make it in Germany“ gestellten Kontaktanfragen konkrete Vermittlungen zu Berufsangeboten erfolgten?

2

Wie ermittelt die Bundesregierung, ob die über „Make it in Germany“ gestellten Kontaktanfragen in der Erteilung einer Arbeitserlaubnis resultierten?

3

Wie viele Berufsangebote wurden als Folge eines Beratungsgesprächs, das über „Make it in Germany“ zustande kam, seit 2014 an Ausländer vermittelt, die zur Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland geführt haben (bitte in einer maschinenlesbaren Tabelle nach Jahren und gesamt sowie nach Berufszweig, Staatsangehörigkeit und Art der erteilten Arbeitserlaubnis aufgliedern)?

4

Wie haben sich die Ausländer, die seit 2014 in Folge eines Beratungsgesprächs, das über „Make it in Germany“ zustande kam, eine Arbeitserlaubnis in Deutschland erhalten haben, in den deutschen Arbeitsmarkt integriert (bitte mit Stand zum 31. Dezember 2025 – hilfsweise der aktuellste Datenstand – in einer maschinenlesbaren Tabelle nach Ausübung einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, Arbeitslosigkeit, SGB‑II-Bezug, SGB‑III-Bezug und derzeit keine Arbeitserlaubnis in Deutschland aufgliedern)?

5

Wie viele der Ausländer, die seit 2014 Beratungsgespräche über die Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“ geführt haben, erhielten eine Arbeitserlaubnis in Deutschland (bitte mit Stand zum 31. Dezember 2025 – hilfsweise der aktuelle Datenstand – in einer maschinenlesbaren Tabelle nach Jahr und gesamt, Beratungsleistungen und Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen auflisten)?

6

Wie haben sich die Ausländer, die seit 2014 in Folge eines Beratungsgesprächs über die Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“ eine Arbeitserlaubnis in Deutschland erhalten haben, in den deutschen Arbeitsmarkt integriert (bitte mit Stand zum 31. Dezember 2025 – hilfsweise der aktuellste Datenstand – in einer maschinenlesbaren Tabelle nach Ausübung einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, Arbeitslosigkeit, SGB‑II-Bezug, SGB‑III-Bezug und derzeit keine Arbeitserlaubnis in Deutschland aufgliedern)?

7

Welche Kosten sind dem Bund durch den Betrieb der Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“ seit 2014 entstanden (bitte mit Stand zum 31. Dezember 2025 – hilfsweise der aktuellste Datenstand – in einer maschinenlesbaren Tabelle nach Jahr, Kosten und Gesamtkosten auflisten)?

Berlin, den 7. Mai 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen