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Kleine AnfrageWahlperiode 21Noch nicht beantwortet

Vorschriften zur Einsparung von Energie nach dem Energieeffizienzgesetz

(insgesamt 21 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Datum

01.07.2026

Aktualisiert

17.07.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/680101.07.2026

Vorschriften zur Einsparung von Energie nach dem Energieeffizienzgesetz

der Abgeordneten Marc Bernhard, Dr. Malte Kaufmann und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Deutschland hat die Frist zur Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie am 11. Oktober 2025 verpasst. Die EU-Kommission hat daraufhin ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet (https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/inf_25_2654).

Das deutsche Energieeffizienzgesetz (EnEfG) soll die EU-Richtlinie Energy Efficiency Directive (EED III) 2023/1791 umsetzen. Es hat das zentrale Ziel, den Energieverbrauch bis 2030 deutlich zu reduzieren. 2009 betrug der Gesamtenergiebedarf Deutschlands 2 544 TWh, 2024 waren es noch 2 246 TWh. 2030 sollen es gemäß Energieeffizienzgesetz nur noch 1 867 TWh und 2045 lediglich 1 400 TWh sein. Das würde bis 2045 fast eine Halbierung des deutschen Energieverbrauchs gegenüber 2009 bedeuten.

Zwischen der Wirtschaftsleistung und dem Energieverbrauch besteht jedoch ein starker positiver Zusammenhang. Dies verdeutlicht unter anderem die McKinsey-Studie „Zukunftspfad Stromversorgung“. Aus der Studie ist auch ersichtlich, dass Deutschland im Vergleich zu Ländern mit ähnlichem oder höherem BIP pro Kopf bereits ein deutlich niedrigeren Energieverbrauch pro Kopf aufweist. Unter den betrachteten Staaten mit ähnlicher oder höherer Wirtschaftsleistung pro Kopf hat lediglich die Schweiz einen geringeren Energiebedarf pro Kopf als Deutschland. Währenddessen haben Kanada, Südkorea, Tschechien, Norwegen und die USA einen deutlich höheren Energiebedarf pro Kopf (www.mckinsey.com/de/~/media/mckinsey/locations/europe%20and%20middle%20east/deutschland/news/presse/2026/2026-02-24 Prozent20strommarktreport/mckinsey%20strommarktreport%202026.pdf – insbesondere Abbildung 1).

Zum in Deutschland im Verhältnis zur Wirtschaftsleistung niedrigen Energieverbrauch pro Kopf dürften die zahlreichen Maßnahmen der Vergangenheit beigetragen haben, etwa seit langem künstlich verteuerte Energie durch hohe Steuern und Abgaben (z. B. Energiesteuer, Stromsteuer, CO2-Abgabe) und zahlreiche steuerfinanzierte Förderprogramme (z. B. KfW-Programme, BEG, BEW, Nationale Klimaschutzinitiative, BAFA-Zuschuss für Energieberatung). Den Fragestellern erscheint daher das in vielen anderen Staaten durchaus noch vorhandene Einsparpotenzial beim Energieverbrauch in Deutschland bereits weitgehend ausgeschöpft.

Die DIHK hatte bereits 2023 vor dem Energieeffizienzgesetz gewarnt und mit Bekanntgabe der bevorstehenden Novellierung erneut deutliche Kritik geäußert. Der technische Fortschritt der Energieeinsparung im Verhältnis zur Wirtschaftsleistung hält nach Einschätzung der DIHK mit den gesetzlichen Vorgaben des Energieeffizienzgesetzes nicht Schritt. Wollte die Bundesregierung ihre ambitionierten Energieeinsparungsziele bis 2030 umsetzen, müsste nach Berechnung der DIHK das BIP hierfür um 9 Prozent schrumpfen (www.dihk.de/de/newsroom/wie-die-absoluten-einsparziele-aus-dem-energieeffizienzgesetz-auf-das-wirtschaftswachstum-wirken-178844).

Vor diesem Hintergrund plant die Bundesregierung eine Novellierung des EnEfG. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat hierzu am 9. April 2026 einen Referentenentwurf vorgelegt. Laut Synopse auf Seite 11 ändert dieser aber nichts an § 4 und den darin festgelegten nationalen Reduktionszielen für den Primär- und Endenergiebedarf (www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Downloads/Gesetz/2026/20260504-synopse-zum-gesetz-zur-beschleunigung-der-umsetzung-der-energieeffizienzrichtlinie.pdf?__blob=publicationFile&v=2). Die nationalen Ziele der Energieeinsparung bis 2030 liegen damit auch nach der Novelle voraussichtlich bei 39,3 Prozent (Primärenergie) und 26,5 Prozent (Endenergie) gegenüber dem Basisjahr 2008. Der deutsche Endenergieverbrauch sank zwischen 2008 und 2020 um etwa 8,9 Prozent (www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Downloads/Gesetz/2026/20260504-gesetz-zur-beschleunigung-der-umsetzung-der-energieeffizienzrichtlinie.pdf?__blob=publicationFile&v=4). Demzufolge müsste er bis 2030 noch um weitere etwa 17 Prozent sinken.

Der Referentenentwurf verweist derweil insgesamt 118‑mal auf die zugrundeliegende EU-Richtlinie 2023/1791. Diese verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten gemeinschaftlich dazu, den Energiebedarf gegenüber der Prognose für das Jahr 2030 aus dem EU-Referenzmodell 2020 um 11,7 Prozent zu senken. Dieses Modell ging von einem in etwa konstanten Verbrauch aus (https://op.europa.eu/de/publication-detail/-/publication/96c2ca82-e85e-11eb-93a8-01aa75ed71a1).

EU-Vorgabe und die deutsche Gesetzgebung verwenden in gleich mehrfacher Hinsicht unterschiedliche Referenzrahmen: Räumlich stehen in einem Fall die EU und im anderen Fall Deutschland, was nachvollziehbar ist. Als Ausgangswert dient in einem Fall der Wert für das Jahr 2030 im EU-Referenzszenario 2020, im anderen der reale deutsche Wert 2008. Der prozentuale Wert der Senkung beträgt in einem Fall 11,7 Prozent, im anderen Fall 26,5 Prozent. Von außen betrachtet ist es faktisch unmöglich, zu erkennen, ob das deutsche Energieeffizienzgesetz lediglich eine direkte Umsetzung der EU-Richtlinie 2023/1791 ist, oder ob hier nationales Gold-Plating (Übererfüllung von Vorgaben) betrieben wird.

Erreicht werden soll die vorgeschriebene Energieeinsparung laut EU-Richtlinie 2023/1791 über eine jährlich ansteigende Sparquote. Verfehlt ein Mitgliedstaat diese Quote, wird der entsprechende Staat von der EU-Kommission zu zusätzlichen Sparmaßnahmen verpflichtet.

Dieses starre Sparziel steht in massivem Widerspruch zum real wachsenden Energiebedarf in Schlüsselbereichen der sog. Energiewende. So führen erhebliche Wirkungsgradverluste bei der geplanten heimischen Wasserstoffproduktion sowie systemische Energieverluste beim massiven Ausbau von Batteriespeichern zu einem steigenden Primärenergiebedarf – während dieser nach EU-Richtlinie 2023/1791 und Energieeffizienzgesetz deutlich sinken soll (www.golem.de/news/eu-batterien-strombedarf-fuer-zellherstellung-wird-ums-100-fache-steigen-2509-200669.html, www.dena.de/infocenter/elektrolysekapazitaeten-in-deutschland/).

Hinzu kommt der rasant wachsende Strombedarf von Rechenzentren, insbesondere durch den Boom von KI-Anwendungen (www.izm.fraunhofer.de/de/abteilungen/environmental_reliabilityengineering/projekte/green-ict/studie-zum-strombedarf-und-carbon-footprint-der-ikt-in-deutschland.html). Diese Entwicklung waren im Jahr 2020, als das EU-Referenzmodell erstellt wurde, in diesem Ausmaß noch nicht absehbar. Der Endenergiebedarf wird sich dadurch deutlich erhöhen. Dennoch soll nach EU-Richtlinie 2023/1791 und Energieeffizienzgesetz der Energieverbrauch in Deutschland sinken.

Die gesetzlichen Vorgaben werden umso unverständlicher, als europaweit ohnehin eine gesetzlich erzwungene vollständige Umstellung auf CO2-neutrale Energiequellen bis 2050 geplant ist (www.destatis.de/Europa/DE/Thema/GreenDeal/_inhalt.html). Die Verdrängung von Energieverbrauchern aus Deutschland und der EU aufgrund dieser Energiesparziele in Staaten ohne diese würde die CO2-Emissionen also letztendlich global gesehen sogar steigern.

Es ist für die Fragesteller in der gesetzlich erzwungenen Senkung des Energieverbrauchs eine erhebliche Gefahr für die wirtschaftliche Entwicklung, einschließlich der Gefahr einer Abwanderung der energieintensiven Industrie und einer Behinderung der Ansiedlung von Rechenzentren zu erkennen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand des von der EU-Kommission eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahrens wegen der verspäteten Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie (Frist 11. Oktober 2025) und wann genau beabsichtigt die Bundesregierung, die EU-Energieeffizienzrichtlinie umzusetzen?

2

Wie ist der aktuelle Zeitplan der Bundesregierung für das Gesetzgebungsverfahren zur Novellierung des EnEfG, das auf dem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) vom 9. April 2026 basiert?

3

Warum soll laut Synopse zum Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie (www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Downloads/Gesetz/2026/20260504-synopse-zum-gesetz-zur-beschleunigung-der-umsetzung-der-energieeffizienzrichtlinie.pdf?__blob=publicationFile&v=2) im Energieeffizienzgesetz im Inhaltsverzeichnis sowohl § 4 als auch § 5 in „Grundsatz Energieeffizienz an erster Stelle“ umbenannt werden, und damit der Abschnitt „Energieeffizienzziele“ im Inhaltsverzeichnis gelöscht werden, obwohl der Abschnitt unverändert fortbesteht?

4

Auf welchem mathematisch nachvollziehbaren Weg ergeben sich aus den Zielvorgaben der EU Richtline 2023/1791 die in § 4 Energieeffizienzgesetz festgelegten Reduktionsziele des Primär- und Endenergieverbrauchs bis 2030 (siehe Vorbemerkungen)?

5

Aus welchen Regelungen von EU-Richtlinien, insbesondere EU 2023/1791, ergibt sich auf welchem nachvollziehbaren Weg die Zielgröße für die Senkung des Endenergieverbrauchs um 45 Prozent bis 2045, welche in § 4 Energieeffizienzgesetz festgelegt wurde (siehe Vorbemerkung)?

6

Welche Aspekte des aktuellen Energieeffizienzgesetzes in Deutschland übererfüllen die Vorgaben der EU Richtline 2023/1791 bzw. sonstiger EU-Richtlinien (sog. Gold-Plating)?

7

Welche Aspekte des aktuellen Energieeffizienzgesetzes würden nach Umsetzung des Referentenentwurfs der Bundesregierung die Vorgaben der EU Richtline 2023/1791 bzw. sonstiger EU-Richtlinien übererfüllen (sog. Gold-Plating)?

8

Sieht die Bundesregierung einen Widerspruch zwischen der in der EU-Richtlinie 2023/1791 vorgeschriebenen Senkung des Energieverbrauchs, wenn gleichzeitig durch die wirkungsgradbedingten Verluste in zumeist staatlich subventioniert neu errichteten Batteriespeichern und zumeist staatlich subventioniert neu errichteten Elektrolyseanlagen der Energiebedarf erheblich steigt (siehe Vorbemerkungen)?

9

Auf welcher Grundlage bzw. Annahme geht die Bundesregierung davon aus, dass Deutschland, das im internationalen Vergleich zu Staaten mit ähnlichem BIP bereits jetzt einen deutlich niedrigeren Energiebedarf hat (siehe Vorbemerkungen), seinen Energiebedarf durch staatliche Gesetzgebung unter vertretbaren volkswirtschaftlichen Kosten noch erheblich weiter reduzieren kann?

10

Welche Einsparpotenziale im Bereich Energie wurden nach Ansicht der Bundesregierung durch Bürger, Unternehmen, Staat und Kommunen in Deutschland trotz künstlich hoher Energiepreise und zahlreicher Förderprogramme aus welchen Gründen bisher nicht genutzt (siehe Vorbemerkungen)?

11

Mit welchen zusätzlichen konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung im Fall einer Zielverfehlung, die Energiesparziele aus Richtlinie 2023/1791 bzw. dem Energieeffizienzgesetz durchzusetzen und mit welchen Kosten für Bürger, Wirtschaft und Bundeshaushalt rechnet sie dabei, um bis zum Jahr 2030 eine zusätzliche Energieverbrauchsreduktion um 1 Prozent zu bewirken?

12

In welchen spezifischen Industriebranchen sieht die Bundesregierung die größten wirtschaftlich darstellbaren Energieeffizienz- und Einsparpotenziale, und auf welchen konkreten Daten basieren diese Einschätzungen?

13

Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die industrielle Wertschöpfung in Deutschland, insbesondere der energieintensiven Industrie, trotz der Energiesparvorgaben des Energieeffizienzgesetz und der EU-Richtlinie 2023/1791 erhalten bleibt?

14

Welche konkreten Auswirkungen (z. B. auf Produktionsmengen, Investitionssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit) erwartet die Bundesregierung durch die Vorgaben des Energieeffizienzgesetzes bzw. der EU-Richtlinie 2023/1791 für die deutsche Wirtschaft bis zum Jahr 2030?

15

Wie plant die Bundesregierung, die Ziele der Senkung des Energieverbrauchs aus der EU-Richtlinie 2023/1791 und dem Energieeffizienzgesetz zu erreichen, wenn durch neue Rechenzentren insbesondere für KI-Anwendungen zusätzliche Energieverbraucher hinzukommen?

16

Welche Auswirkungen hat das Energieeffizienzgesetz nach Einschätzung der Bundesregierung auf den Verbleib und die Neuansiedlung von Rechenzentren in Deutschland, und wie bewertet sie das Risiko einer Abwanderung dieser Infrastruktur ins Ausland?

17

Welche konkreten Auswirkungen erwartet die Bundesregierung durch das Energieeffizienzgesetz auf den Verkehrssektor bis zu den Jahren 2030 und 2045, kann sie ordnungsrechtliche Einschränkungen für den Individualverkehr zur Erreichung der Ziele der EU-Richtlinie 2023/1791 bzw. des Energieeffizienzgesetzes ausschließen und wenn ja, wie?

18

Welche Pläne hat die Bundesregierung für den Fall, dass sich durch die geplanten Maßnahmen die erhofften Effizienzgewinne nicht erzielen lassen und die im Energieeffizienzgesetz und in der EU-Richtlinie (EU) 2023/1791 vorgegeben Ziele der Senkung des Energieverbrauchs nur durch Schrumpfung der Wirtschaft bzw. Stilllegung bzw. Abwanderung der energieintensiven Industrie bzw. Infrastruktur wie Rechenzentren zu erzielen sind?

19

Welche positiven Effekte sieht die Bundesregierung in der durch das Energieeffizienzgesetz und die EU-Richtlinie 2023/1791 (EED III) vorgegeben Senkung des Energieverbrauchs, wenn gleichzeitig auf CO2-neutrale Energieerzeugung umgestellt werden soll (siehe Vorbemerkungen)?

20

Welcher langfristige Effekt ergibt sich nach Kenntnis der Bundesregierung für die weltweiten Emissionen an CO2, wenn sich aufgrund von gesetzlichen Energiesparvorschriften der EU bzw. Deutschlands Energieverbraucher nicht in Deutschland ansiedeln bzw. abwandern und stattdessen in Staaten produzieren, die keine Vorschriften zur Verringerung des Einsatzes konventioneller Energieträger und keine Energiesparvorschriften erlassen haben?

21

Hat die Bundesregierung das Ziel, die von der EU in der Richtlinie 2023/1791 (EED III) vorgegebenen Ziele der Senkung des Energieverbrauchs auf EU‑Ebene zu ändern bzw. aufzuheben und wenn ja, in welcher Maßgabe und welche Schritte hat sie diesbezüglich unternommen oder plant sie zu unternehmen?

Berlin, den 26. Juni 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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