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Kleine AnfrageWahlperiode 21Noch nicht beantwortet

Förderauflagen, Wirkungsnachweis und Rechtsrahmen des Bundesprogramms "Demokratie leben!" mit Bezug zu den Wahlkreisen 192 Erfurt-Weimar-Weimarer Land II und 189 Eisenach-Wartburgkreis-Unstrut-Hainich-Kreis in den Jahren 2024 bis 2026

Diese Kleine Anfrage von AfD gehört zur 21. Wahlperiode und hat den Stand „Noch nicht beantwortet“.

Fraktion

AfD

Datum

10.08.2026

Aktualisiert

20.08.2026

Offizielle Quellen und Volltext

Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.

Deutscher BundestagDrucksache 21/753610.08.2026

Förderauflagen, Wirkungsnachweis und Rechtsrahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ mit Bezug zu den Wahlkreisen 192 Erfurt–Weimar–Weimarer Land II und 189 Eisenach–Wartburgkreis–Unstrut-Hainich-Kreis in den Jahren 2024 bis 2026

der Abgeordneten Stefan Möller, Robert Teske, Stefan Schröder, Tobias Matthias Peterka, Dr. Christian Wirth, Dr. Christoph Birghan, Thomas Fetsch, Ulrich von Zons, Gereon Bollmann und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ knüpft die Förderung an inhaltliche Auflagen und an Anforderungen an Berichte und Nachweise. Die zur ersten und zweiten Förderperiode veröffentlichten Abschlussberichte des Evaluationsverbundes betreffen nach ihrem eigenen Wortlaut die Wirkung und die Zielerreichung der Projekte. Für die seit 2025 laufende Förderperiode liegt bislang kein veröffentlichter Abschlussbericht vor.

Die Fragesteller interessiert, welche inhaltlichen Auflagen mit der Förderung verbunden sind, wie die Wirkung der Projekte fachlich nachgewiesen oder plausibilisiert wird und auf welchem Rechtsrahmen die Förderung beruht. Die Fragen beziehen sich auf Vorhaben mit Bezug zu den Wahlkreisen 192 Erfurt–Weimar–Weimarer Land II und 189 Eisenach–Wartburgkreis–Unstrut-Hainich-Kreis. Haushalts- und zuwendungsrechtliche Verwendungsnachweise werden nur insoweit angesprochen, wie sie Grundlage für die Prüfung von Auflagen, Zielerreichung oder Wirkung sind

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Welche Auflagen zur parteipolitischen Neutralität und zum Verbot von Wahlwerbung sind Bestandteil der Zuwendungsbescheide im Bundesprogramm „Demokratie leben!“? Müssen die Empfänger dazu eine Erklärung abgeben und wie wird die Einhaltung dieser inhaltlichen Auflagen fachlich oder rechtlich überprüft (bitte Rechtsgrundlage, Nebenbestimmung, geforderte Erklärung, Prüf- oder Plausibilisierungsverfahren und Maßnahmen bei Verstößen angeben)?

2

Welche Vorgaben zu Gleichstellungs-, Diversitäts- oder Inklusionszielen bestehen im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ als Förderbedingung, Nebenbestimmung oder Bewertungskriterium und beziehen sich solche Vorgaben auch auf die Personalauswahl der geförderten Träger (bitte nach Säule bzw. Handlungsfeld, Vorgabeart, Verbindlichkeit und Rechtsgrundlage aufschlüsseln)?

3

Werden die Zuwendungsempfänger, die Fördersummen und die Projektziele im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ öffentlich zugänglich gemacht und falls nein, aus welchen Gründen unterbleibt eine solche Veröffentlichung (bitte Veröffentlichungsform, Umfang der Angaben und Rechtsgrundlage angeben)?

4

Bestehen personelle oder organisatorische Verbindungen zwischen den geförderten Trägern und den Stellen, die über die Förderung entscheiden oder sie fachlich begleiten, etwa den Koordinierungs- und Fachstellen oder der wissenschaftlichen Begleitung (bitte gegebenenfalls Art der Verbindung und betroffene Stellen angeben, soweit der Bundesregierung bekannt)?

5

Welche inhaltlichen Sachberichte, fachlichen Zwischenberichte, Wirkungsanalysen oder Prüfvermerke zur Zielerreichung von Projekten in den Wahlkreisen 192 und 189 lagen der Bundesregierung oder den von ihr beauftragten Stellen zum 31. Mai 2026 vor (bitte nach Projekt, Träger, Wahlkreis, Handlungsfeld, Berichtsart, Zeitraum, Eingangsdatum, bewertender Stelle und Feststellungen zur Zielerreichung oder Wirkung aufschlüsseln)?

6

Welche messbaren Ziele und Erfolgskriterien wurden den in den Jahren 2024, 2025 und 2026 in den Wahlkreisen 192 und 189 geförderten Projekten zugrunde gelegt? Liegen dazu nach Förderende erhobene Wirkungsnachweise vor oder beruhen die Nachweise auf Selbstauskünften der Träger oder auf Aussagen zu möglichen Wirkungen (bitte nach Projekt, Träger, Wahlkreis, Ziel, Indikator, Nachweisform, Zielerreichung und Abweichungen aufschlüsseln)?

7

In welchem Umfang werden die Projekte in den Wahlkreisen 192 und 189 unabhängig und extern evaluiert und in welchem Umfang beruhen die Wirkungs- und Sachberichte auf einer Selbstbewertung der Träger? Welche Stelle bewertet, plausibilisiert oder bestätigt die fachlichen Selbstauskünfte der Träger (bitte nach Projekt, Träger, Wahlkreis, Evaluationsform, bewertender oder bestätigender Stelle und Häufigkeit aufschlüsseln)?

8

Welche der in den Jahren 2020 bis 2024 in den Wahlkreisen 192 und 189 geförderten Träger werden in der seit 2025 laufenden Förderperiode weiter gefördert (bitte nach Träger, Wahlkreis, früherem und aktuellem Förderformat, Laufzeit und Fördersumme aufschlüsseln)?

9

Auf welcher Förderrichtlinie mit welcher Fassung und Laufzeit beruht die Förderung im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ in den Jahren 2024 bis 2026 und welchen Stand hat ein mögliches Demokratiefördergesetz? Wie haben sich der Wechsel der Förderperiode ab 2025 und die haushaltsrechtlichen Entwicklungen der Jahre 2025 und 2026 auf die inhaltlichen Auflagen, Zahl, Umfang und Laufzeit der Projekte in den Wahlkreisen 192 und 189 ausgewirkt (bitte Rechtsgrundlage, Geltungszeitraum, Handlungsfeld und Auswirkungen auf Förderbedingungen, Mittelhöhe, Projektzahl und Laufzeit angeben)?

Berlin, den 10. August 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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