[Deutscher Bundestag Drucksache 17/640
17. Wahlperiode 05. 02. 2010 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Rosemarie Hein, Agnes Alpers,
Nicole Gohlke, Dr. Petra Sitte und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/455 –
Einschätzungen und Vorhaben der Bundesregierung zur Bildungsfinanzierung
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Bildungssystem in Deutschland ist seit vielen Jahren strukturell
unterfinanziert. Im Herbst 2008 haben Bund und Länder vor diesem Hintergrund auf dem
so genannten Bildungsgipfel vereinbart, die Bildungsausgaben bis 2015 auf
10 Prozent des Bruttoinlandsprodukts anzuheben. CDU, CSU und FDP haben in
ihrem Koalitionsvertrag für die laufende Legislaturperiode festgelegt, dass der
Bund bis 2013 insgesamt 12 Mrd. Euro zusätzlich für Bildung und Forschung
ausgeben soll. Welcher Anteil hiervon in das Bildungssystem fließen wird und in
welchen Jahren die Mehrausgaben wirksam werden sollen, ist in der
Öffentlichkeit allerdings bislang offen geblieben. Hierüber hinaus haben Berechnungen
der Finanzministerkonferenz, die am 22. Oktober 2009 öffentlich wurden und
durch statistische Umbuchungen zu dem Ergebnis kamen, das Ausgabenziel des
Bildungsgipfels werde ohne weitere Mehrausgaben im Bildungssystem bereits
erreicht, in der Öffentlichkeit für erhebliche Verunsicherung gesorgt.
Bislang ungeklärt ist auch, welche Anteile Bund, Länder, Wirtschaft und
Privatpersonen jeweils übernehmen sollen, um das Ausgabenziel des Bildungsgipfels
zu erreichen. Der Koalitionsvertrag sieht in diesem Zusammenhang die
Einführung eines so genannten Zukunftskontos vor, mit dem Eltern – ähnlich dem
Modell der Riester-Rente – für die Bildung ihrer Kinder sparen sollen. Die
Bundesministerin für Bildung und Forschung Dr. Annette Schavan hat am
2. Dezember 2009 im Ausschuss für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestages über die Vereinbarungen im
Koalitionsvertrag hinaus vorgeschlagen, eine individuelle Übertragung des von der
Bundesregierung geplanten Betreuungsgeldes auf das Zukunftskonto möglich
zu machen.
Gleichzeitig kommt Roman Jaich in einer Studie für die Hans-Böckler-
Stiftung zu dem Ergebnis, dass für ein zukunftsfähiges Bildungssystem mindestens
37 Mrd. Euro jährliche Mehrausgaben notwendig wären (Roman Jaich, 2008:
Gesellschaftliche Kosten eines zukunftsfähigen Bildungssystems). In einer
Folgeuntersuchung im vergangenen Jahr zeigt er, dass die Vereinbarungen des
Bildungsgipfels für eine nachhaltige Reform des Bildungssystems nicht
ausreichen (Roman Jaich, 2009: Reicht das Zehn-Prozent-Ziel des Dresdner
Bildungsgipfels für eine nachhaltige Reform des Bildungssystems?). Auch Klaus
Klemm hat in einer Studie deutlich gemacht, dass die bisher in den Haushalten Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom
2. Februar 2010 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/640 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodevon Bund und Ländern vorgesehenen Mittel nicht genügen, um die im Rahmen
des Bildungsgipfels proklamierten Ziele zu erreichen (Klaus Klemm, 2009:
Bildungsausgaben im föderalen System. Zur Umsetzung der Beschlüsse des ,
Bildungsgipfels‘).
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Im Herbst 2008 haben sich Bund und Länder erstmals auf ein gemeinsames Ziel
bei der Bildungsfinanzierung verpflichtet, das im Dezember 2009 in Berlin von
der Bundeskanzlerin und den Regierungschefs der Länder nochmals bestätigt
wurde. Dieser Prozess zeigt, dass eine föderale Ordnung kein Hindernis für gute
Bildungspolitik ist. 10 Prozent des Bruttoinlandsprodukts sollen bis 2015 für
Bildung und Forschung investiert werden. 7 Prozentpunkte sind für den
Bildungsbereich vorgesehen. Mit dem Koalitionsvertrag wurden Maßnahmen
beschlossen, die Bildungsarmut wirksam bekämpfen sollen. Dazu gehören
insbesondere die Förderung lokaler Bildungsbündnisse und die Unterstützung des
Bildungssparens durch Zukunftskonten. Bei der Studienfinanzierung wird die
Bundesregierung ihren Ansatz der dreigliedrigen Förderung aus BAföG,
Stipendien und Studienkrediten weiterentwickeln.
1. In welchem Umfang hält die Bundesregierung Mehrausgaben in der
Bildung für notwendig, um flächendeckend von der frühkindlichen bis zur
Weiterbildung gute Lernbedingungen schaffen zu können (bitte nach einzelnen
Bildungsbereichen aufschlüsseln)?
Die Bundeskanzlerin sowie die Regierungschefin und Regierungschefs der
Länder haben bei ihrem Treffen am 16. Dezember 2009 das Ziel des
Bildungsgipfels vom 22. Oktober 2008 bekräftigt, bis zum Jahr 2015 in Deutschland die
Investitionen in Bildung und Forschung auf 10 Prozent des
Bruttoinlandsprodukts zu steigern. Um das 10-Prozent-Ziel zu erreichen, müssen Bund, Länder
und Kommunen sowie Wirtschaft und Private im Jahr 2015 mindestens 13 Mrd.
Euro zusätzlich in Bildung investieren. Auf diese Lücke haben sich die
Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Ländern am 16. Dezember
2009 verständigt.
2. Mit welcher Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts rechnet die
Bundesregierung, und in welchem Umfang sind nach Einschätzung der
Bundesregierung Mehrausgaben notwendig, um das Ausgabenziel des
Bildungsgipfels zu erreichen (bitte aufschlüsseln nach einzelnen Jahren bis 2015)?
Nach der Jahresprojektion der Bundesregierung vom Januar 2010 wird das
Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2010 nominal um 2 Prozent wachsen. In der
mittleren Frist wird für die Jahre 2011 bis 2013 von einem nominalen Wachstum von
jeweils rund 3 Prozent ausgegangen. Der Umfang der zur Erreichung des 10-
Prozent-Ziels erforderlichen zusätzlichen Investitionen in Bildung und Forschung
bemisst sich nach der Höhe der Finanzierungslücke im Jahr 2015, auf die sich die
Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Ländern am
16. Dezember 2009 verständigt haben. In der Ermittlung dieser Lücke ist die
Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts berücksichtigt.
3. a) Welchen Anteil zahlen Bund, Länder, Wirtschaft und Privatpersonen
derzeit jeweils an den Gesamtausgaben für Bildung?
Gemäß Bildungsfinanzbericht 2009 betrug der Anteil des Bundes an den
Bildungsausgaben unter Berücksichtigung des Zahlungsverkehrs zwischen den
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/640öffentlichen Haushalten im Jahr 2006 10,6 Prozent, der Länder 53,2 Prozent, der
Gemeinden 15,6 Prozent sowie des privaten Bereichs und des Auslands
zusammen 20,6 Prozent.
b) Zu welchen Anteilen sollten aus Sicht der Bundesregierung Bund,
Länder, Wirtschaft und Privatpersonen die mit dem Ausgabenziel des
Bildungsgipfels angestrebten Mehrausgaben für Bildung übernehmen?
Die Bundesregierung ist bereit, sich an den erforderlichen Finanzanstrengungen
zur Schließung der in der Antwort zu Frage 1 genannten Lücke von mindestens
13 Mrd. Euro im Jahr 2015 mit einer Quote von 40 Prozent zu beteiligen. Sie
erwartet, dass die anderen öffentlichen und privaten Financiers ihre
Bildungsinvestitionen ebenfalls deutlich steigern.
4. Hält die Bundesregierung Änderungen in der statistischen Definition des
nationalen Bildungsbudgets für sinnvoll?
Wenn ja, an welchen Punkten sieht die Bundesregierung Änderungsbedarf, und
welche Beträge würden durch die geplanten Veränderungen jeweils zusätzlich
dem nationalen Bildungsbudget zugerechnet bzw. hiervon abgezogen?
Das Bildungsbudget wird jährlich vom Statistischen Bundesamt ermittelt und im
Bildungsfinanzbericht veröffentlicht. Bei der Erstellung des
Bildungsfinanzberichts wird das Statistische Bundesamt von einer Arbeitsgruppe aus
Vertreterinnen und Vertretern der Bundes- und Landesministerien für Bildung und
Wissenschaft, des Bundesministeriums der Finanzen, der Zentralen Datenstelle der
Landesfinanzminister, der Wissenschaft und der Statistischen Ämter beraten und
unterstützt. Die Methodik der Ermittlung des Bildungsbudgets ist in den
Kernbereichen des formalen Bildungswesens an die Anforderungen der
internationalen Bildungsberichterstattung gebunden, die nicht ohne Weiteres national
verändert werden können.
5. a) Welcher Anteil der für Bildung und Forschung durch die
Bundesregierung angekündigten Mehrausgaben von 12 Mrd. Euro bis 2013 soll
innerhalb des Bundeshaushaltes dem Einzelplan 30 (Bundesministerium
für Bildung und Forschung) zugeordnet werden?
Von den zusätzlichen Mitteln für Bildung und Forschung im Regierungsentwurf
2010 in Höhe von 750 Mio. Euro aus dem 12-Mrd.-Euro-Programm stehen im
Einzelplan 30 593 Mio. Euro zur Verfügung. Über die Verteilung der
verbleibenden Mittel aus dem 12-Mrd.-Euro-Programm über den Zeitraum 2011 bis 2013
wird im Rahmen künftiger Haushaltsaufstellungen entschieden.
b) Welche Maßnahmen, die aus den benannten 12 Mrd. Euro
Mehrausgaben finanziert werden sollen, sollen anderen Einzelplänen des
Bundeshaushaltes zugeordnet werden (bitte jeweils den Betrag sowie den
abweichenden Einzelplan benennen)?
Im Koalitionsvertrag wurde festgelegt, die Mittel für Bildung und Forschung in
den Jahren 2010 bis 2013 um insgesamt 12 Mrd. Euro zu erhöhen. Eine erste
Tranche in Höhe von 750 Mio. Euro wurde mit dem zweiten Regierungsentwurf
zum Bundeshaushalt 2010 umgesetzt. Davon entfallen 350 Mio. Euro auf
zusätzliche Maßnahmen im Bereich Bildung und 400 Mio. Euro auf zusätzliche
Maßnahmen für den Bereich Forschung.
Hiervon erhalten für Bildung das Bundesministerium für Bildung und Forschung
293,8 Mio. Euro, das Auswärtige Amt 12,2 Mio. Euro und das Bundesministe-
Drucksache 17/640 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperioderium des Innern 44 Mio. Euro, mit denen zusätzliche Maßnahmen zur
Verbesserung der Qualität von Bildung und Erziehung, die Eröffnung von
Ausbildungschancen für alle sowie die Verbesserung der Qualität von Studium und
Lehre ermöglicht werden.
Für die Forschung erhält das Bundesministerium für Bildung und Forschung
300 Mio. Euro, mit denen zusätzliche Maßnahmen insbesondere in den
Bereichen Energie/Klima, Sicherheit, Gesundheit/Ernährung, Mobilität,
Kommunikation, Batterieforschung, Medizintechnik sowie zur Verstärkung der
Mittelstandsförderung durch „KMU-innovativ“ ermöglicht werden.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie erhält hier 100 Mio.
Euro, mit denen Maßnahmen in den Bereichen Luft- und Raumfahrt, Energie,
Informations- und Kommunikationstechnik sowie zur Förderung des
innovativen Mittelstands verstärkt werden sollen.
Der zweite Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2010 sieht vor, dass aus dem
Einzelplan 30 Ausgaben in Höhe von 35 Mio. Euro folgenden Ressorts zur
Bewirtschaftung zugewiesen werden: dem Bundesministerium des Innern 4 Mio.
Euro, dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz 3 Mio. Euro, dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung 13 Mio. Euro, dem Bundesministerium der Verteidigung 13 Mio. Euro und
dem Bundesministerium für Gesundheit 2 Mio. Euro. Es ist vorgesehen, diese
Mittel aus den Einzelplänen 30 und 09 im parlamentarischen Verfahren zum
Bundeshaushalt 2010 in die vorgenannten anderen Einzelpläne umzusetzen. Der
zweite Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2010 sieht vor, dass aus dem
Einzelplan 09 Ausgaben in Höhe von 16 Mio. Euro den folgenden Ressorts zur
Bewirtschaftung zugewiesen werden: dem Auswärtigen Amt 6 Mio. Euro, dem
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit 10 Mio.
Euro.
6. Welcher Anteil der für Bildung und Forschung durch die Bundesregierung
angekündigten Mehrausgaben von 12 Mrd. Euro bis 2013 soll in Bildung,
welcher Anteil in Forschung fließen?
7. Welche Mehrausgaben für Bildung plant die Bundesregierung jeweils für
die Jahre bis 2013 (bitte nach einzelnen Jahren aufschlüsseln)?
8. Welche Maßnahmen will die Bundesregierung im Rahmen der geplanten
Mehrausgaben von 12 Mrd. Euro bis 2013 finanzieren (bitte den jeweils
hierfür eingeplanten Betrag benennen)?
Die Fragen 6, 7 und 8 werden im Zusammenhang beantwortet.
Über konkrete Maßnahmen, die Aufteilung zwischen Bildung und Forschung,
die Höhe der einzelnen Jahresscheiben sowie die Anteile der Fachressorts wird
im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zum Bundeshaushalt 2011 und zum
Finanzplan bis 2014 entschieden werden.
9. a) Mit welchen allgemeinen Ausgaben rechnet die Bundesregierung für die
im Koalitionsvertrag vereinbarten Bildungsbündnisse vor Ort?
b) Mit welchen Ausgaben rechnet die Bundesregierung für die im
Koalitionsvertrag verankerten Bildungsschecks, die durch die
Bildungsbündnisse vor Ort vergeben werden sollen?
Die Fragen 9a und 9b werden im Zusammenhang beantwortet.
Mit dem Koalitionsvertrag wurde festgelegt, dass lokale Bildungsbündnisse vor
Ort in ihrer Arbeit unterstützt werden sollen, etwa durch Kontingente von Bil-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/640dungsschecks zur Förderung benachteiligter Kinder und Jugendlicher. Im Jahr
2010 wird gemeinsam mit Beteiligten und Experten ein detailliertes Konzept
erarbeitet und das Instrument beispielhaft erprobt. Hierfür sind im zweiten
Regierungsentwurf für den Haushalt 2010 32 Mio. Euro vorgesehen. Der bundesweite
Start ist für das Jahr 2011 vorgesehen.
10. a) Mit welchen Mehrausgaben rechnet die Bundesregierung durch die von
der Bundesministerin für Bildung und Forschung Dr. Annette Schavan
unter dem Eindruck des bundesweiten Bildungsstreiks angekündigte
BAföG-Reform?
b) Müssen diese Mehrausgaben vollständig durch Umschichtungen
innerhalb des Haushaltes des Bundesministeriums für Bildung und
Forschung gegenfinanziert werden?
Wenn nein, welche zusätzlichen Mittel kommen dem Haushalt des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung im Rahmen der
BAföG- Reform zugute?
c) Sind die Mehrausgaben für die BAföG-Reform im Rahmen der
Aufstockung der Ausgaben für Bildung und Forschung um 12 Mrd. Euro
bereits eingeplant, oder werden hierfür zusätzliche Mittel zur
Verfügung gestellt?
11. a) Plant die Bundesregierung im Rahmen der angekündigten BAföG-
Reform oder zu einem späteren Zeitpunkt einen spezifischen Ausbau
der Ausbildungsförderung für Schülerinnen und Schüler?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche Änderungen sind für welchen Zeitpunkt geplant?
b) Plant die Bundesregierung im Rahmen der angekündigten BAföG-
Reform oder zu einem späteren Zeitpunkt einen Ausbau der
Ausbildungsförderung für Menschen, die das 30. Lebensjahr bereits vollendet
haben?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche Änderungen sind für welchen Zeitpunkt geplant?
Die Fragen 10 und 11 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Bundesregierung erarbeitet derzeit einen Gesetzentwurf, mit dem die im
Koalitionsvertrag angekündigte Sicherung und Ausweitung des BAföG erfolgen
soll. Der entsprechende Gesetzentwurf wird in den kommenden Wochen zur
Diskussion gestellt. In diesem Zusammenhang werden die in der Fragestellung
aufgeworfenen Fragen eingehend diskutiert und beantwortet werden.
Bei den für den Herbst geplanten und von Bundesministerin Dr. Annette Schavan
am 13. Januar 2010 angekündigten Änderungen handelt es sich um eine
Anhebung der Freibeträge um weitere 3 Prozent und der Bedarfssätze um 2 Prozent. Das
Eintrittsalter für den Beginn eines noch mit BAföG förderfähigen Masterstudiums
soll künftig auf den Zeitpunkt der Vollendung des 35. (statt derzeit des 30.)
Lebensjahres angehoben werden. Zudem soll künftig der Nachweis von
Leistungspunkten nach dem European Credit Transfer und Accumulation System (ECTS)
auch für das Ausbildungsförderrecht genügen. Dadurch wird das bisherige
Leistungsnachweisverfahren erheblich vereinfacht. Die Förderung wird zudem auch
nach einem ersten Fachrichtungswechsel verlässlich bleiben und führt nicht länger
zur Bankdarlehensförderung gegen Ende des Studiums. Um die individuelle
Entscheidung für die Familien- und Ausbildungsplanung zu erleichtern, wird
schließlich die Förderungsmöglichkeit auch denjenigen erhalten bleiben, die erst kurz vor
Erreichen der BAföG-Altersgrenze ihren Kinderwunsch erfüllen wollen, ohne
zuvor bereits eine förderungsfähige Ausbildung aufgenommen zu haben.
Drucksache 17/640 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDas geplante nationale Stipendienprogramm wird nicht zu Lasten des BAföG
gehen. Gebraucht wird beides.
12. a) Welche Mehrkosten plant die Bundesregierung für den Aufbau des im
Koalitionsvertrag vereinbarten nationalen Stipendienprogramms ein,
und wie viele Stipendien können aus diesen Mitteln finanziert werden
(bitte aufschlüsseln nach einzelnen Jahren bis zum Ende der laufenden
Legislaturperiode)?
e) Plant die Bundesregierung, den Hochschulen im Rahmen des
nationalen Stipendienprogramms zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen,
aus denen diese ihre zusätzlichen Verwaltungsausgaben finanzieren
können, und/oder wird der Bund sich gegenüber den Ländern für eine
entsprechende Finanzierung einsetzen?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche Kosten werden den Hochschulen durch die
Abwicklung des nationalen Stipendienprogramms nach Einschätzung der
Bundesregierung zusätzlich entstehen, und in welcher Höhe und in
welcher Form sollen die Hochschulen hierbei unterstützt werden?
Die Fragen 12a und 12e werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Kosten für das nationale Stipendienprogramm hängen von verschieden
Determinanten wie etwa der Entwicklung der Studierendenzahl und der
Anreizwirkung des Kofinanzierungsangebots auf die Stiftungsbereitschaft Privater
und von der genauen Ausgestaltung des Programms ab. Die konkrete
Ausgestaltung und der flächendeckende Ausbau des nationalen Stipendienprogramms
werden mit den Ländern zu beraten sein. Über die exakte Zahl der Stipendien in
den einzelnen Jahren sind noch keine Aussagen möglich.
b) Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass das BAföG durch die
Bedarfsorientierung der Auszahlung gezielt diejenigen fördert, die auf
eine Förderung am dringendsten angewiesen sind und damit eine
wichtige Rolle zur Öffnung des Hochschulsystems für Studierende aus
finanzschwachen Elternhäusern spielt?
Wenn ja, aus welchen Gründen strebt die Bundesregierung bei den
neuen Stipendien eine einkommensunabhängige Auszahlung an?
c) Aus welchen Gründen plant die Bundesregierung, die Einnahmen der
Studierenden aus dem nationalen Stipendienprogramm von der
Anrechnung auf die Förderung nach dem BAföG zu befreien und damit
u. a. gegenüber Erwerbseinnahmen von Studierenden zu privilegieren?
d) Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass Studierende, deren
Lebensunterhalt und Studienkosten sowohl nach dem BAföG als auch aus
dem nationalen Stipendienprogramm gefördert werden, zweifach
öffentliche Fördermittel für denselben Zweck erhalten (bitte begründen)?
Die Fragen 12b, 12c und 12d werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, konsequent die finanziellen
Hürden aus dem Weg zu räumen, an denen der individuelle Bildungsaufstieg
scheitern könnte. Die finanzielle Förderung der Studierenden liegt daher auf den
drei Säulen BAföG, Stipendien und Bildungsdarlehen mit kalkulierbarer und
tragbarer Rückzahlungslast. Die Bundesregierung wird die Konzeption des
geplanten nationalen Stipendienprogramms und die Sicherung und
Weiterentwicklung der Sozialleistung BAföG als gleichrangig zusammengehörende
Elemente eines flächendeckenden Angebots zur individuellen
Ausbildungsfinanzierung für Studierwillige aus allen gesellschaftlichen Schichten entsprechend ihren
jeweiligen Bedürfnissen und Fähigkeiten so aufeinander abstimmen, dass keines
auf Kosten des anderen geht. Beide Instrumente sind gleichermaßen wichtig für
Studierende aus finanzschwachen Elternhäusern. Dem dient als eine der geplan-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/640ten BAföG-Regelungen die künftige Anrechnungsfreistellung von Stipendien.
Dem Stipendienwesen kommt als einkommensunabhängigem Instrument der
Begabtenförderung zugleich die Bedeutung auch einer Anerkennungs- und
Motivationsfunktion zu. Eine Berücksichtigung sozialer Kriterien bei der
leistungsorientierten Stipendienvergabe soll möglich sein.
13. a) Mit welchen Mehrausgaben rechnet die Bundesregierung durch die im
Koalitionsvertrag vereinbarte Erhöhung des Büchergeldes der
Begabtenförderungswerke?
b) Aus welchen Gründen räumt die Bundesregierung einer Erhöhung des
Büchergeldes Priorität ein, etwa gegenüber einer Erhöhung der Zahl
der Stipendien?
Das Büchergeld der Begabtenförderungswerke wurde letztmalig 1981 erhöht.
Eine Anpassung an die gestiegenen Lebenshaltungskosten ist daher dringend
geboten. Mit der Einführung des nationalen Stipendienprogramms wird
gleichzeitig die Schaffung einer Stipendienkultur angestrebt, die eine erhebliche
Erhöhung der Zahl der zur Verfügung stehenden Stipendien bewirkt.
14. a) Trifft es zu, dass für das Sonderprogramm zur Förderung bisher
unterrepräsentierter Gruppen im Rahmen der Begabtenförderung in den
Jahren 2010 20 Mio. Euro, 2011 40 Mio. Euro, 2012 60 Mio. Euro und
2013 80 Mio. Euro Mehrausgaben eingeplant waren und dass diese
Gelder nun vollständig und ersatzlos gestrichen sind?
Wenn nein, in welchem Umfang bleibt die benannte Finanzgrundlage
für das Sonderprogramm erhalten?
b) Trifft es zu, dass die Begründung für die Streichung dieses
Sonderprogramms die offenbar ursprünglich nicht eingeplante Erhöhung des
BAföG ist?
Wenn nein, aus welchen Gründen ist die Streichung des benannten
Sonderprogramms erfolgt?
Die Fragen 14a und 14b werden im Zusammenhang beantwortet.
Nein, ein Sonderprogramm war nicht geplant. Der Mittelaufwuchs dient, je nach
Antrag durch die Begabtenförderwerke, auch der Unterstützung von
Maßnahmen, mit denen sich die Begabtenförderungswerke bislang
unterrepräsentierten Gruppen stärker öffnen.
c) Aus welchen Gründen hat sich das Bundesministerium für Bildung und
Forschung (BMBF) entschieden, zur Finanzierung der BAföG-
Erhöhung ausgerechnet das Sonderprogramm für bislang
unterrepräsentierte Gruppen zu streichen und nicht stattdessen etwa auf die Erhöhung
des Büchergeldes zu verzichten?
Die geäußerte Vermutung trifft nicht zu.
15. a) Wann soll das im Koalitionsvertrag angekündigte so genannte
Zukunftskonto eingeführt werden?
b) Mit welchen Mehrausgaben rechnet die Bundesregierung durch die
Einführung des so genannten Zukunftskontos?
16. a) In welcher Größenordnung wird bzw. sollte ein durchschnittlicher
Haushalt nach Einschätzung der Bundesregierung Gelder für die
Bildung der Kinder auf so genannten Zukunftskonten ansparen?
Die Fragen 15a, 15b und 16a werden im Zusammenhang beantwortet.
Drucksache 17/640 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDas Zukunftskonto für jedes neu geborene Kind soll ein Angebot der
Bundesregierung zum Bildungssparen darstellen, bei dem ein Anreiz für private
Einzahlungen durch Eltern, Verwandte, Paten oder andere Dritte geschaffen wird.
Die Frage der Höhe der Ansparungen auf einem Zukunftskonto ist eine private,
eigenverantwortliche Entscheidung der Haushalte und von vielen Faktoren
abhängig. Hierbei ist neben der jeweiligen individuellen Situation unter anderem
die konkrete Ausgestaltung eines Bildungssparmodells von Bedeutung. Hierzu
werden derzeit verschiedene Varianten geprüft.
b) Sollten die so genannten Zukunftskonten aus Sicht der
Bundesregierung künftig eine erhebliche Rolle in der Studienfinanzierung spielen,
und in welchem Verhältnis sollte das Bildungssparen zu anderen
Instrumenten der Studienförderung stehen?
c) Sollten die so genannten Zukunftskonten aus Sicht der
Bundesregierung künftig eine erhebliche Rolle in der Weiterbildungsfinanzierung
spielen, und in welchem Verhältnis sollte das Bildungssparen zu
anderen Instrumenten der Weiterbildungsförderung stehen?
Die Fragen 16b und 16c werden im Zusammenhang beantwortet.
Gemäß Berechnungen auf der Basis des Bildungsfinanzberichts 2009 des
Statistischen Bundesamtes gaben private Haushalte 2006 etwa 14 Mrd. Euro für
Bildung aus. Eine frühzeitige Anlage von Sparvermögen kann die Finanzierung
dieser privaten Bildungskosten erleichtern.
Durch das Zukunftskonto für Neugeborene soll frühzeitig auf diesen
Finanzbedarf hingewiesen und durch die Förderung sollen auch
einkommensschwächere Haushalte beim Sparen unterstützt werden.
Die Zukunftskonten sind ein Mittel, das bestehende private
Finanzierungsbemühungen anerkennt, durch öffentliche Mittel ergänzt und so zusätzliche Anreize
schafft. Diese Anreize sind als eine Ergänzung des bestehenden Fördersystems
im Bereich der Bildungsfinanzierung und nicht als Ersatz für die öffentliche
Finanzierungsverantwortung zu sehen.
17. a) Teilt die Bundesregierung die Einschätzung von Bert Rürup u. a., die in
ihrem Gutachten „Das Sparverhalten deutscher Haushalte: Erste
Erfahrungen mit der Riester-Rente“ im Auftrag des BMBF 2007 darauf
hinweisen, dass Sparmodelle wie etwa die Riester-Rente bestimmte
Personengruppen wie insbesondere einkommensschwache Gruppen,
Arbeitslose und Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger
ausschließen?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, aus welchen Gründen hält die Bundesregierung ein
Finanzierungsmodell, welches die genannten Gruppen systematisch
ausschließt, für die individuelle Bildungsförderung für geeignet?
Eine generelle Einschätzung des Ausschlusses „einkommensschwacher
Gruppen“ bei Sparmodellen wie der „Riester-Rente“ kann auf Basis der Gutachten
nicht nachvollzogen werden. In dem von Professor Axel Börsch-Supan unter
anderem 2007 erstellten Gutachten „Das Sparverhalten deutscher Haushalte: Erste
Erfahrungen mit der Riester-Rente“ wird als Ergebnis festgehalten, dass der
Anteil der „Riester-Rentner“ im Bezugsjahr 2004 in den unteren
Einkommensbereichen unterdurchschnittlich ist, jedoch „die Dynamik [der Verbreitung der ‚
Riester-Rente‘] mittlerweile auch die unteren Einkommensgruppen erreicht hat“
(ebd., S. 76). Von Professor Axel Börsch-Supan unter anderem stehen
mittlerweile aktualisierte Ergebnisse zu der zitierten Fragestellung zur Verfügung. In
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/640der aktuellen Studie „Dynamik der Riester-Rente: Ergebnisse aus SAVE 2003 bis
2008“ wird als Ergebnis festgehalten, dass beim untersten Fünftel der
Einkommensverteilung zwar der Abdeckungsgrad an „Riester-Verträgen“ geringer ist,
aber „auch zwischen den Befragungsjahren 2007 und 2008 […] noch ein
deutlicher Anstieg in der Verbreitung“ konstatiert werden muss (S. 17). Die von der
Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) jährlich für ein
abgeschlossenes Beitragsjahr veröffentlichten Daten (zuletzt im Herbst 2009 für das
Beitragsjahr 2006) belegen eine klare Dominanz der unteren Einkommensgruppen bei
den Zulagenempfängern.
Eine Förderung des Bildungssparens ist ein Baustein der Bildungsförderung in
einem Finanzierungssystem, der sich in dieser Form als Angebot an eine
spezifische Teilgruppe, nämlich insbesondere einkommensschwache, aber sparfähige
Bevölkerungsschichten wendet.
Wer auf Grund seiner finanziellen Situation über gar kein Sparpotenzial verfügt,
hat die Möglichkeit, andere Unterstützungsleistungen wie z. B. die Förderung
nach dem Sozialgesetzbuch, BAföG oder die Bildungsprämie wahrzunehmen.
b) Teilt die Bundesregierung die Einschätzung von Dieter Dohmen u. a.,
die in ihrem Gutachten „Analyse möglicher Modelle und Entwicklung
eines konkreten Konzepts zum Bildungssparen“ im Auftrag des BMBF
2007 darauf hinweisen, dass viele Haushalte – wenn überhaupt – nur für
einen Zweck vorsorgen können, d. h. entweder für die Altersvorsorge,
oder für Immobilien oder für die Weiterbildung?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche der angesprochenen Sparziele sollten nach Auffassung
der Bundesregierung welche Priorität haben, welche Prioritätensetzung
werden die meisten Menschen nach Einschätzung der Bundesregierung
vornehmen, und hält die Bundesregierung es für zumutbar, wenn
Menschen sich aus finanziellen Gründen etwa zwischen der Altervorsorge
und dem Bildungssparen entscheiden müssen (bitte begründen)?
Die Bundesregierung wird in ihrem Konzept der Sorge über eine zu vermeidende
Konkurrenz der Sparzwecke Alterssicherung, Wohneigentum und Bildung
Rechnung tragen. Bildungsökonomische Berechnungen zeigen, dass die
Investition in Bildung sich mittel- bis langfristig selbst finanzieren kann. Bildung gehört
zur Vorsorge und führt unter anderem auch zur Erhöhung des
Lebenseinkommens. Eine Entnahme für Bildungszwecke aus dem Sparvermögen kann im
Hinblick auf das Ziel Sicherung des Lebensstandards im Alter durch eine daraus
resultierende Einkommenserhöhung mehr als ausgeglichen werden. Damit stehen
die Ziele nicht zwingend in direkter Konkurrenz.
Die Entscheidung über den Einsatz des privaten Vermögens und damit die
kurzfristige Priorisierung der Sparzwecke ist Teil der Eigenverantwortung. Sie kann
nur vom Einzelnen auf Grund seiner aktuellen Situation, seiner Zukunftspläne
sowie seiner persönlichen Wertsetzungen und Möglichkeiten getroffen werden.
Die Einführung der Förderung des Bildungssparens soll auch dazu beitragen,
dass Bildung als Bestandteil der Vorsorge anerkannt und damit in den gleichen
Rang wie die beiden anderen Sparformen erhoben wird.
18. a) Hält die Bundesregierung es für sinnvoll, die geplante Einführung eines
Betreuungsgeldes mit dem geplanten Zukunftskonto zu verknüpfen,
etwa indem nicht genutzte Unterstützungsleistungen für die
Kinderbetreuung dem Zukunftskonto gutgeschrieben werden (bitte begründen)?
b) Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass eine
Verrechnungsmöglichkeit des Betreuungsgeldes mit dem Zukunftskonto für
finanzschwache Familien als Anreiz wirken würde, die Angebote von Kinder-
Drucksache 17/640 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodetageseinrichtungen nicht zu nutzen, sondern lieber für spätere
Bildungsphasen zu sparen (bitte begründen)?
c) Hält die Bundesregierung es für zumutbar, wenn durch eine
Verrechnungsmöglichkeit des Betreuungsgeldes mit dem Zukunftskonto
finanzschwache Familien entscheiden müssen, ob eine professionelle
Kinderbetreuung oder Bildungsmöglichkeiten im späteren Lebensverlauf eine
größere Priorität für ihre Kinder haben sollen (bitte begründen)?
Die Fragen 18a, 18b und 18c werden im Zusammenhang beantwortet.
Sowohl das Betreuungsgeld als auch das Zukunftskonto zum Bildungssparen
befinden sich in der ersten Phase der Konzeptionsentwicklung.
Erst wenn die im Rahmen der Konzeptbildung auftretenden Fragen und
Prüfaufträge zu den Grundsätzen der beiden Instrumente bearbeitet sind, können
weiterführende Fragen beantwortet werden.
19. Plant die Bundesregierung in dieser Legislatur einen Ausbau der
Bildungsdarlehen?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche Angebote sollen ausgebaut oder neu geschaffen werden,
und mit welchen Mehrkosten in diesem Bereich rechnet die
Bundesregierung?
Die Bundesregierung betrachtet in voller Übereinstimmung mit den Aussagen
im Koalitionsvertrag die Bildungsfinanzierung als bildungspolitisches
Schlüsselthema. Sie bekennt sich zu einem breitenwirksamen Angebot individueller
Finanzierungshilfen für Bildungszwecke, in dem als zentrale Instrumente neben
dem BAföG und Stipendien auch Bildungsdarlehen eine wichtige Rolle spielen.
Vorschläge zur Weiterentwicklung dieser Instrumente werden im Lauf der
Legislaturperiode vorgelegt.
20. a) Mit welcher Entwicklung der direkten Ausgaben der
Bundesministerien für die Berufsausbildung (Finanzierung von außerbetrieblichen
Ausbildungsplätzen, Lehrgänge der überbetrieblichen Unterweisung,
Sonderprogramme zur Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze in
den neuen Ländern) rechnet die Bundesregierung für die kommenden
Jahre (bitte aufschlüsseln nach Programmen und Jahren bis zum Ende
der Legislaturperiode)?
Im Jahr 2009 hat die Bundesagentur für Arbeit rund 370 Mio. Euro Bundesmittel
für die Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen in der
Grundsicherung für Arbeitsuchende aufgewendet. In diesem Jahr und in den Folgejahren ist
mit Aufwendungen in einer ähnlichen Größenordnung zu rechnen.
Bei der Förderung von Lehrgängen der überbetrieblichen beruflichen Bildung im
Handwerk (überbetriebliche Lehrlingsunterweisung rechnet die
Bundesregierung mit folgender Entwicklung:
(Beträge in 1 000 Euro)
2009 sind über 48 000 Lehrgänge mit rund 440 000 Teilnehmern gefördert
worden.
Ist Ist 2. RegE Finanzplanung
2008 2009 2010 2011 2012 2013
47 338 45 903 45 000 45 000 45 000 45 000
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/640Das Bundesministerium für Bildung und Forschung rechnet mit folgender
Entwicklung der direkten Ausgaben für das „Sonderprogramm zur Schaffung
zusätzlicher Ausbildungsplätze in den neuen Ländern“: 2010 35 Mio. Euro; 2011
20 Mio. Euro; 2012 9 Mio. Euro und 2013 9 Mio. Euro.
b) Mit welcher Entwicklung der Ausgaben der Bundesagentur für Arbeit
für die Berufsausbildung (Berufsausbildungsbeihilfen,
berufsvorbereitende Maßnahmen, Berufsausbildung Benachteiligter,
Sofortprogramm zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit,
Einstiegsqualifizierungen u. a.) rechnet die Bundesregierung für die kommenden Jahre (bitte
aufschlüsseln nach Programmen und Jahren bis zum Ende der
Legislaturperiode)?
Im Jahr 2008 hat die Bundesagentur für Arbeit rund 2,3 Mrd. Euro für
ausbildungsfördernde Leistungen für junge Menschen in der Arbeitsförderung
(Haushalt der Bundesagentur für Arbeit) aufgewendet. Angaben für das Jahr 2009
liegen noch nicht vor. Im Jahr 2010 und in den Folgejahren ist mit Aufwendungen
in einer ähnlichen Größenordnung zu rechnen.
c) Plant die Bundesregierung neue Programme im Bereich der
Berufsausbildung oder die Modifikation bereits bestehender Programme (bitte
begründen und einzelne Programme sowie absehbare Mehr- bzw.
Minderkosten benennen)?
Die Bundesregierung führt zum einen die bestehenden Programme wie z. B.
JOBSTARTER, JOBSTARTER-CONNECT und „Perspektive Berufsabschluss“
fort. Insbesondere im Bereich der Berufsorientierung ist eine programmatische
Ausweitung vorgesehen. Die Bundesregierung plant die Anhebung des Ansatzes
in Titel 30 02/685 21 (Maßnahmen zur Verbesserung der Berufsorientierung) auf
50 Mio. Euro. Dabei handelt es sich um eine Verstärkung und Ergänzung des
bereits seit April 2008 laufenden Berufsorientierungs-Programms in Höhe von
32,5 Mio. Euro.
Das Programm soll um eine vorgeschaltete Potenzialanalyse in Klasse 7
insbesondere in Hauptschulen (Ansatz 17,5 Mio. Euro) ergänzt werden. Mit der
Potenzialanalyse können den Schülerinnen und Schülern ihre Stärken aufgezeigt und
daraus Empfehlungen für ihre mögliche berufliche Orientierung abgeleitet
werden. Damit kann die Berufsorientierung z. B. in ÜBS (Überbetriebliche
Berufsbildungsstätten) noch zielgerichteter erfolgen und auch frühzeitig Förderbedarf
festgestellt werden.
Das Berufsorientierungsprogramm in überbetrieblichen und vergleichbaren
Berufsbildungsstätten startete im April 2008 und erfreut sich seitdem einer ständig
steigenden Nachfrage. Im Jahr 2009 konnten daher über den ursprünglichen
Ansatz von 7,5 Mio. Euro hinaus weitere 2,4 Mio. Euro verausgabt werden. Das
Programm wird auf breiter Basis angenommen. Von den Ausbildern und den
Lehrern wird eine Ausweitung auf alle Schülerinnen und Schüler der 8. Klasse
empfohlen.
Die Bundesregierung fördert und erprobt in diesem Bereich auch einen
alternativen, neuen Berufsorientierungsansatz mit dem Projekt
„Berufsorientierungsgruppe – Arena“ (2009 bis 2012): Der Ansatz macht sich die große soziale
Bedeutung, die Sport für die Integration Jugendlicher in die Gesellschaft hat, und
das positive Image von Sportstadien zunutze, um Aufmerksamkeit und das
Interesse bei Schülerinnen und Schülern zu wecken und ihnen einen emotionalen
Bezug zur Berufswelt zu eröffnen. Geplant ist eine Berufsorientierung
beispielsweise in den handwerklichen Bereichen Sanitär, Heizung, Klima, Elektro, Bau,
Holz und Kunststoff, Gebäudereinigung, die mit einem Sportstadion in
Verbindung gebracht werden können. Das Projekt richtet sich insbesondere an
Hauptschülerinnen und Hauptschüler mit besonders ungünstigen Startvoraussetzungen
Drucksache 17/640 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodefür eine Berufsausbildung. Es soll beispielhaft in der Region Ostwestfalen-Lippe
erprobt werden. Ziel ist es, die Vermittlungsquote insbesondere bei dieser
Zielgruppe zu erhöhen und das Konzept transferfähig für andere Regionen
aufzubereiten.
21. a) In welchem Umfang sollen die so genannten Aufstiegsstipendien für
beruflich Qualifizierte ausgebaut werden (bitte aufschlüsseln nach Zahl
und Höhe der Stipendien sowie nach Kalenderjahr)?
b) Mit welchen Mehrausgaben rechnet die Bundesregierung für den
Ausbau der so genannten Aufstiegsstipendien für beruflich Qualifizierte?
Die Fragen 21a und 21b werden im Zusammenhang beantwortet.
Ziel ist es, jährlich bis zu 1 500 Neuaufnahmen in das Programm
„Aufstiegsstipendium“ zu ermöglichen.
Die Höhe des Stipendiums hängt im Einzelfall davon ab, ob die Leistungen für ein
Vollzeitstudium oder ein berufsbegleitendes Studium gewährt werden. Im Falle
eines Vollzeitstudiums beträgt das Stipendium monatlich 650 Euro plus 80 Euro
Büchergeld. Zusätzlich wird eine Betreuungspauschale für Kinder, die das zehnte
Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gewährt (113 Euro für das erste Kind,
jeweils 85 Euro für jedes weitere). Studierende in einem berufsbegleitenden
Studiengang können jährlich 1 700 Euro für Maßnahmenkosten erhalten.
Für 2010 sieht der Regierungsentwurf 13 Mio. Euro für die Aufstiegsstipendien
vor, dies sind 8 Mio. Euro zusätzlich gegenüber dem Haushaltsjahr 2009 bzw.
3 Mio. Euro zusätzlich gegenüber der bisherigen Finanzplanung.
22. Welche finanzielle Grundlage stellt die Bundesregierung für die im
Koalitionsvertrag verankerte Weiterbildungsallianz aus Sozialpartnern,
Ländern, Bundesagentur für Arbeit und Weiterbildungsverbänden zur
Verfügung?
Für die geplante berufliche Weiterbildungsallianz gemäß Koalitionsvertrag der
Bundesregierung sind im Einzelplan 30 für das Haushaltsjahr 2010 2,5 Mio.
Euro vorgesehen.
23. Mit welchen Mehrausgaben rechnet die Bundesregierung für den im
Koalitionsvertrag verankerten Ausbau der Bildungs- und
Qualifizierungsberatung?
Wie vom „Innovationskreis Weiterbildung“ empfohlen und in der Konzeption
„Lernen im Lebenslauf“ von der Bundesregierung 2008 aufgegriffen, wird
derzeit die Einführung einer bundesweiten Hotline sowie eines Internetportals für
Bildungsberatung als sinnvolle Ergänzung der bestehenden
Bildungsberatungsinfrastruktur vorbereitet.
Zurzeit wird von einem Projektkonsortium ein Feinkonzept erarbeitet, das auch
zur Frage der Folgekosten Aufschluss bringen wird. Dafür werden im Jahr 2010
rund 1 Mio. Euro verwendet. Darüber hinaus werden im Rahmen des Programms
„Lernen vor Ort“ in 40 Kommunen Ansätze zur Bildungsberatung erarbeitet.
Hierdurch entstehen voraussichtlich keine Mehrausgaben über Summen hinaus,
die bereits für die Förderung des Programms festgelegt sind.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]