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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Einschätzungen und Vorhaben der Bundesregierung zur Bildungsfinanzierung

Einsatz der angekündigten zusätzlichen 12 Mrd. Euro bis 2013; Gestaltung und Kosten der BAföG-Reform, des nationalen Stipendienprogramms, der Begabtenförderung, der Bildungsdarlehen, der Berufsausbildung und Weiterbildung; Modelle für das Bildungssparen, Einführung eines sog. Zukunftskontos und dessen Verknüpfung mit dem geplanten Betreuungsgeld

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

05.02.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/45519. 01. 2010

Einschätzungen und Vorhaben der Bundesregierung zur Bildungsfinanzierung

der Abgeordneten Dr. Rosemarie Hein, Agnes Alpers, Nicole Gohlke, Dr. Petra Sitte und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Das Bildungssystem in Deutschland ist seit vielen Jahren strukturell unterfinanziert. Im Herbst 2008 haben Bund und Länder vor diesem Hintergrund auf dem so genannten Bildungsgipfel vereinbart, die Bildungsausgaben bis 2015 auf 10 Prozent des Bruttoinlandsprodukts anzuheben. CDU, CSU und FDP haben in ihrem Koalitionsvertrag für die laufende Legislaturperiode festgelegt, dass der Bund bis 2013 insgesamt 12 Mrd. Euro zusätzlich für Bildung und Forschung ausgeben soll. Welcher Anteil hiervon in das Bildungssystem fließen wird und in welchen Jahren die Mehrausgaben wirksam werden sollen, ist in der Öffentlichkeit allerdings bislang offen geblieben. Hierüber hinaus haben Berechnungen der Finanzministerkonferenz, die am 22. Oktober 2009 öffentlich wurden und durch statistische Umbuchungen zu dem Ergebnis kamen, das Ausgabenziel des Bildungsgipfels werde ohne weitere Mehrausgaben im Bildungssystem bereits erreicht, in der Öffentlichkeit für erhebliche Verunsicherung gesorgt.

Bislang ungeklärt ist auch, welche Anteile Bund, Länder, Wirtschaft und Privatpersonen jeweils über nemen sollen, um das Ausgabenziel des Bildungsgipfels zu erreichen. Der Koalitionsvertrag sieht in diesem Zusammenhang die Einführung eines so genannten Zukunftskontos vor, mit dem Eltern – ähnlich dem Modell der Riester-Rente – für die Bildung ihrer Kinder sparen sollen. Die Bundesministerin für Bildung und Forschung Dr. Annette Schavan hat am 2. Dezember 2009 im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestages über die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag hinaus vorgeschlagen, eine individuelle Übertragung des von der Bundesregierung geplanten Betreuungsgeldes auf das Zukunftskonto möglich zu machen.

Gleichzeitig kommt Roman Jaich in einer Studie für die Hans-Böckler-Stiftung zu dem Ergebnis, dass für ein zukunftsfähiges Bildungssystem mindestens 37 Mrd. Euro jährliche Mehrausgaben notwendig wären (Roman Jaich, 2008: Gesellschaftliche Kosten eines zukunftsfähigen Bildungssystems). In einer Folgeuntersuchung im vergangenen Jahr zeigt er, dass die Vereinbarungen des Bildungsgipfels für eine nachhaltige Reform des Bildungssystems nicht ausreichen (Roman Jaich, 2009: Reicht das Zehn-Prozent-Ziel des Dresdner Bildungsgipfels für eine nachhaltige Reform des Bildungssystems?). Auch Klaus Klemm hat in einer Studie deutlich gemacht, dass die bisher in den Haushalten von Bund und Ländern vorgesehenen Mittel nicht genügen, um die im Rahmen des Bildungsgipfels proklamierten Ziele zu erreichen (Klaus Klemm, 2009: Bildungsausgaben im föderalen System. Zur Umsetzung der Beschlüsse des , Bildungsgipfels‘).

Drucksache 17/455 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen23

1

In welchem Umfang hält die Bundesregierung Mehrausgaben in der Bildung für notwendig, um flächendeckend von der frühkindlichen bis zur Weiterbildung gute Lernbedingungen schaffen zu können (bitte nach einzelnen Bildungsbereichen aufschlüsseln)?

2

Mit welcher Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts rechnet die Bundesregierung, und in welchem Umfang sind nach Einschätzung der Bundesregierung Mehrausgaben notwendig, um das Ausgabenziel des Bildungsgipfels zu erreichen (bitte aufschlüsseln nach einzelnen Jahren bis 2015)?

3

a) Welchen Anteil zahlen Bund, Länder, Wirtschaft und Privatpersonen derzeit jeweils an den Gesamtausgaben für Bildung?

b) Zu welchen Anteilen sollten aus Sicht der Bundesregierung Bund, Länder, Wirtschaft und Privatpersonen die mit dem Ausgabenziel des Bildungsgipfels angestrebten Mehrausgaben für Bildung übernehmen?

4

Hält die Bundesregierung Änderungen in der statistischen Definition des nationalen Bildungsbudgets für sinnvoll?

Wenn ja, an welchen Punkten sieht die Bundesregierung Änderungsbedarf, und welche Beträge würden durch die geplanten Veränderungen jeweils zusätzlich dem nationalen Bildungsbudget zugerechnet bzw. hiervon abgezogen?

5

a) Welcher Anteil der für Bildung und Forschung durch die Bundesregierung angekündigten Mehrausgaben von 12 Mrd. Euro bis 2013 soll innerhalb des Bundeshaushaltes dem Einzelplan 30 (Bundesministerium für Bildung und Forschung) zugeordnet werden?

b) Welche Maßnahmen, die aus den benannten 12 Mrd. Euro Mehrausgaben finanziert werden sollen, sollen anderen Einzelplänen des Bundeshaushaltes zugeordnet werden (bitte jeweils den Betrag sowie den abweichenden Einzelplan benennen)?

6

Welcher Anteil der für Bildung und Forschung durch die Bundesregierung angekündigten Mehrausgaben von 12 Mrd. Euro bis 2013 soll in Bildung, welcher Anteil in Forschung fließen?

7

Welche Mehrausgaben für Bildung plant die Bundesregierung jeweils für die Jahre bis 2013 (bitte nach einzelnen Jahren aufschlüsseln)?

8

Welche Maßnahmen will die Bundesregierung im Rahmen der geplanten Mehrausgaben von 12 Mrd. Euro bis 2013 finanzieren (bitte den jeweils hierfür eingeplanten Betrag benennen)?

9

a) Mit welchen allgemeinen Ausgaben rechnet die Bundesregierung für die im Koalitionsvertrag vereinbarten Bildungsbündnisse vor Ort?

b) Mit welchen Ausgaben rechnet die Bundesregierung für die im Koalitionsvertrag verankerten Bildungsschecks, die durch die Bildungsbündnisse vor Ort vergeben werden sollen?

10

a) Mit welchen Mehrausgaben rechnet die Bundesregierung durch die von der Bundesministerin für Bildung und Forschung Dr. Annette Schavan unter dem Eindruck des bundesweiten Bildungsstreiks angekündigte BAföG-Reform?

b) Müssen diese Mehrausgaben vollständig durch Umschichtungen innerhalb des Haushaltes des Bundesministeriums für Bildung und Forschung gegenfinanziert werden?

Wenn nein, welche zusätzlichen Mittel kommen dem Haushalt des Bundesministeriums für Bildung und Forschung im Rahmen der BAföG-Reform zugute?

c) Sind die Mehrausgaben für die BAföG-Reform im Rahmen der Aufstockung der Ausgaben für Bildung und Forschung um 12 Mrd. Euro bereits eingeplant, oder werden hierfür zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt?

11

a) Plant die Bundesregierung im Rahmen der angekündigten BAföG-Reform oder zu einem späteren Zeitpunkt einen spezifischen Ausbau der Ausbildungsförderung für Schülerinnen und Schüler?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, welche Änderungen sind für welchen Zeitpunkt geplant?

b) Plant die Bundesregierung im Rahmen der angekündigten BAföG-Reform oder zu einem späteren Zeitpunkt einen Ausbau der Ausbildungsförderung für Menschen, die das 30. Lebensjahr bereits vollendet haben?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, welche Änderungen sind für welchen Zeitpunkt geplant?

12

a) Welche Mehrkosten plant die Bundesregierung für den Aufbau des im Koalitionsvertrag vereinbarten nationalen Stipendienprogramms ein, und wie viele Stipendien können aus diesen Mitteln finanziert werden (bitte aufschlüsseln nach einzelnen Jahren bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode)?

b) Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass das BAföG durch die Bedarfsorientierung der Auszahlung gezielt diejenigen fördert, die auf eine Förderung am dringendsten angewiesen sind und damit eine wichtige Rolle zur Öffnung des Hochschulsystems für Studierende aus finanzschwachen Elternhäusern spielt?

Wenn ja, aus welchen Gründen strebt die Bundesregierung bei den neuen Stipendien eine einkommensunabhängige Auszahlung an?

c) Aus welchen Gründen plant die Bundesregierung, die Einnahmen der Studierenden aus dem nationalen Stipendienprogramm von der Anrechnung auf die Förderung nach dem BAföG zu befreien und damit u. a. gegenüber Erwerbseinnahmen von Studierenden zu privilegieren?

d) Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass Studierende, deren Lebensunterhalt und Studienkosten sowohl nach dem BAföG als auch aus dem nationalen Stipendienprogramm gefördert werden, zweifach öffentliche Fördermittel für denselben Zweck erhalten (bitte begründen)?

e) Plant die Bundesregierung, den Hochschulen im Rahmen des nationalen Stipendienprogramms zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen, aus denen diese ihre zusätzlichen Verwaltungsausgaben finanzieren können, und/oder wird der Bund sich gegenüber den Ländern für eine entsprechende Finanzierung einsetzen?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, welche Kosten werden den Hochschulen durch die Abwicklung des nationalen Stipendienprogramms nach Einschätzung der Bundesregierung zusätzlich entstehen, und in welcher Höhe und in welcher Form sollen die Hochschulen hierbei unterstützt werden?

13

a) Mit welchen Mehrausgaben rechnet die Bundesregierung durch die im Koalitionsvertrag vereinbarte Erhöhung des Büchergeldes der Begabtenförderungswerke?

b) Aus welchen Gründen räumt die Bundesregierung einer Erhöhung des Büchergeldes Priorität ein, etwa gegenüber einer Erhöhung der Zahl der Stipendien?

14

a) Trifft es zu, dass für das Sonderprogramm zur Förderung bisher unterrepräsentierter Gruppen im Rahmen der Begabtenförderung in den Jahren 2010 20 Mio. Euro, 2011 40 Mio. Euro, 2012 60 Mio. Euro und 2013 80 Mio. Euro Mehrausgaben eingeplant waren und dass diese Gelder nun vollständig und ersatzlos gestrichen sind?

Wenn nein, in welchem Umfang bleibt die benannte Finanzgrundlage für das Sonderprogramm erhalten?

b) Trifft es zu, dass die Begründung für die Streichung dieses Sonderprogramms die offenbar ursprünglich nicht eingeplante Erhöhung des BAföG ist?

Wenn nein, aus welchen Gründen ist die Streichung des benannten Sonderprogramms erfolgt?

c) Aus welchen Gründen hat sich das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) entschieden, zur Finanzierung der BAföG-Erhöhung ausgerechnet das Sonderprogramm für bislang unterrepräsentierte Gruppen zu streichen und nicht stattdessen etwa auf die Erhöhung des Büchergeldes zu verzichten?

15

a) Wann soll das im Koalitionsvertrag angekündigte so genannte Zukunftskonto eingeführt werden?

b) Mit welchen Mehrausgaben rechnet die Bundesregierung durch die Einführung des so genannten Zukunftskontos?

16

a) In welcher Größenordnung wird bzw. sollte ein durchschnittlicher Haushalt nach Einschätzung der Bundesregierung Gelder für die Bildung der Kinder auf so genannten Zukunftskonten ansparen?

b) Sollten die so genannten Zukunftskonten aus Sicht der Bundesregierung künftig eine erhebliche Rolle in der Studienfinanzierung spielen, und in welchem Verhältnis sollte das Bildungssparen zu anderen Instrumenten der Studienförderung stehen?

c) Sollten die so genannten Zukunftskonten aus Sicht der Bundesregierung künftig eine erhebliche Rolle in der Weiterbildungsfinanzierung spielen, und in welchem Verhältnis sollte das Bildungssparen zu anderen Instrumenten der Weiterbildungsförderung stehen?

17

a) Teilt die Bundesregierung die Einschätzung von Bert Rürup u. a., die in ihrem Gutachten „Das Sparverhalten deutscher Haushalte: Erste Erfahrungen mit der Riester-Rente“ im Auftrag des BMBF 2007 darauf hinweisen, dass Sparmodelle wie etwa die Riester-Rente bestimmte Personengruppen wie insbesondere einkommensschwache Gruppen, Arbeitslose und Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger ausschließen?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, aus welchen Gründen hält die Bundesregierung ein Finanzierungsmodell, welches die genannten Gruppen systematisch ausschließt, für die individuelle Bildungsförderung für geeignet?

b) Teilt die Bundesregierung die Einschätzung von Dieter Dohmen u. a., die in ihrem Gutachten „Analyse möglicher Modelle und Entwicklung eines konkreten Konzepts zum Bildungssparen“ im Auftrag des BMBF 2007 darauf hinweisen, dass viele Haushalte – wenn überhaupt – nur für einen Zweck vorsorgen können, d. h. entweder für die Altersvorsorge, oder für Immobilien oder für die Weiterbildung?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, welche der angesprochenen Sparziele sollten nach Auffassung der Bundesregierung welche Priorität haben, welche Prioritätensetzung werden die meisten Menschen nach Einschätzung der Bundesregierung vornehmen, und hält die Bundesregierung es für zumutbar, wenn Menschen sich aus finanziellen Gründen etwa zwischen der Altervorsorge und dem Bildungssparen entscheiden müssen (bitte begründen)?

18

a) Hält die Bundesregierung es für sinnvoll, die geplante Einführung eines Betreuungsgeldes mit dem geplanten Zukunftskonto zu verknüpfen, etwa indem nicht genutzte Unterstützungsleistungen für die Kinderbetreuung dem Zukunftskonto gutgeschrieben werden (bitte begründen)?

b) Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass eine Verrechnungsmöglichkeit des Betreuungsgeldes mit dem Zukunftskonto für finanzschwache Familien als Anreiz wirken würde, die Angebote von Kindertageseinrichtungen nicht zu nutzen, sondern lieber für spätere Bildungsphasen zu sparen (bitte begründen)?

c) Hält die Bundesregierung es für zumutbar, wenn durch eine Verrechnungsmöglichkeit des Betreuungsgeldes mit dem Zukunftskonto finanzschwache Familien entscheiden müssen, ob eine professionelle Kinderbetreuung oder Bildungsmöglichkeiten im späteren Lebensverlauf eine größere Priorität für ihre Kinder haben sollen (bitte begründen)?

19

Plant die Bundesregierung in dieser Legislatur einen Ausbau der Bildungsdarlehen?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, welche Angebote sollen ausgebaut oder neu geschaffen werden, und mit welchen Mehrkosten in diesem Bereich rechnet die Bundesregierung?

20

a) Mit welcher Entwicklung der direkten Ausgaben der Bundesministerien für die Berufsausbildung (Finanzierung von außerbetrieblichen Ausbildungsplätzen, Lehrgänge der überbetrieblichen Unterweisung, Sonderprogramme zur Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze in den neuen Ländern) rechnet die Bundesregierung für die kommenden Jahre (bitte aufschlüsseln nach Programmen und Jahren bis zum Ende der Legislaturperiode)?

b) Mit welcher Entwicklung der Ausgaben der Bundesagentur für Arbeit für die Berufsausbildung (Berufsausbildungsbeihilfen, berufsvorbereitende Maßnahmen, Berufsausbildung Benachteiligter, Sofortprogramm zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit, Einstiegsqualifizierungen u. a.) rechnet die Bundesregierung für die kommenden Jahre (bitte aufschlüsseln nach Programmen und Jahren bis zum Ende der Legislaturperiode)?

c) Plant die Bundesregierung neue Programme im Bereich der Berufsausbildung oder die Modifikation bereits bestehender Programme (bitte begründen und einzelne Programme sowie absehbare Mehr- bzw. Minderkosten benennen)?

21

a) In welchem Umfang sollen die so genannten Aufstiegsstipendien für beruflich Qualifizierte ausgebaut werden (bitte aufschlüsseln nach Zahl und Höhe der Stipendien sowie nach Kalenderjahr)?

b) Mit welchen Mehrausgaben rechnet die Bundesregierung für den Ausbau der so genannten Aufstiegsstipendien für beruflich Qualifizierte?

22

Welche finanzielle Grundlage stellt die Bundesregierung für die im Koalitionsvertrag verankerte Weiterbildungsallianz aus Sozialpartnern, Ländern, Bundesagentur für Arbeit und Weiterbildungsverbänden zur Verfügung?

23

Mit welchen Mehrausgaben rechnet die Bundesregierung für den im Koalitionsvertrag verankerten Ausbau der Bildungs- und Qualifizierungsberatung?

Berlin, den 19. Januar 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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