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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Pläne der Bundesregierung zum kostenlosen ÖPNV

Umsetzung und konkrete Finanzierung: bundesweite bzw. Kosten für ausgewählte Städte, Haushaltstitel im Bundeshaushalt, Instrumente und Gesetzesinitiativen, federführendes und beteiligte Ressorts, Finanzierungsvereinbarungen mit den ausgewählten Städten und jeweiligen Ländern, Investitionsbedarf<br /> (insgesamt 8 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

13.03.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/90521.02.2018

Pläne der Bundesregierung zum kostenlosen ÖPNV

der Abgeordneten Stefan Schmidt, Sven-Christian Kindler, Dr. Danyal Bayaz, Kerstin Andreae, Katharina Dröge, Dieter Janecek, Claudia Müller, Beate Müller-Gemmeke, Corinna Rüffer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Bereits im Juni 2015 hat die Kommission der Europäischen Union ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet, weil in vielen Teilen Deutschlands die von der Europäischen Union vorgegebenen Stickoxid-Grenzwerte zum Teil deutlich überschritten werden. Um die europäischen Grenzwerte für die Luftverschmutzung einzuhalten und um die Europäische Kommission von einer bevorstehenden Klage vor dem Europäischen Gerichtshof abzuhalten, plant die Bundesregierung laut Presseberichten die probeweise und gegebenenfalls bundesweite Einführung eines kostenlosen ÖPNV (öffentlicher Personennahverkehr)-Angebots (vgl. „Freifahrt für alle“, Süddeutsche Zeitung vom 14. Februar 2018, Seite 6). Eine bundesweite Einführung eines kostenlosen ÖPNV-Angebots ohne entsprechendes Finanzierungsmodell hätte weitreichende finanzielle Konsequenzen für Länder und Kommunen. Daher ergibt sich aus Sicht der Fragesteller eine Reihe von Fragen zur Umsetzung und konkreten Finanzierung dieser Pläne.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung bei ihren Überlegungen, den ÖPNV bundesweit kostenlos anzubieten?

2

Durch welche konkreten Finanzierungsmaßnahmen will die Bundesregierung sicherstellen, dass eine bundesweite Einführung nicht zu einer Mehrbelastung für Länder und Kommunen führt (bitte auf Länder und Kommunen gesondert eingehen), und unter welchem Haushaltstitel sollen diese Maßnahmen in den Bundeshaushalt aufgenommen werden? Welche konkreten Instrumente und Gesetzesinitiativen sind hier geplant oder im Gespräch?

3

Welches Ressort ist bei der Planung einer probeweisen und gegebenenfalls bundesweiten Einführung eines kostenlosen ÖPNV federführend?

4

Sind weitere Ressorts bei der Planung einer probeweisen und gegebenenfalls bundesweiten Einführung eines kostenlosen ÖPNV eingebunden?

5

Mit welchen Kosten für die von der Bundesregierung geplante Einführung eines kostenlosen ÖPNV-Angebots in den fünf ausgewählten Städten rechnet die Bundesregierung, und aus welchen Haushaltstiteln des Bundeshaushaltes sollen diese finanziert werden (bitte tabellarisch nach Städten und Haushaltstitel angeben)?

6

Durch welche konkreten Finanzierungsmaßnahmen will die Bundesregierung sicherstellen, dass die Erprobung in den fünf ausgewählten Städten nicht zu einer Mehrbelastung für die jeweiligen Länder und Kommunen führt?

7

Welche Vereinbarungen über die Finanzierung der Erprobung wurden mit den fünf ausgewählten Städten und den jeweiligen Ländern getroffen?

8

Wie hoch ist nach Einschätzung der Bundesregierung der Investitionsbedarf in den ÖPNV in den fünf ausgewählten Städten, um sicherzustellen, dass ein zu erwartender Anstieg der Fahrgastzahlen nicht zu einer Überlastung des ÖPNV führt (bitte für die Städte einzeln angeben)?

Berlin, den 20. Februar 2018

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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