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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Stand und Perspektiven zur Entbürokratisierung und Digitalisierung der Heilmittelverordnung

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

21.05.2026

Antwortdauer

30 Tage

Aktualisiert

29.05.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/547021.04.2026

Stand und Perspektiven zur Entbürokratisierung und Digitalisierung der Heilmittelverordnung

der Abgeordneten Simone Fischer, Dr. Janosch Dahmen, Linda Heitmann, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Johannes Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Heilmittelerbringer sind nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts verpflichtet, ärztliche und zahnärztliche Heilmittelverordnungen vor der Leistungserbringung auf Vollständigkeit und Plausibilität zu prüfen. Werden Verordnungen von den gesetzlichen Krankenkassen als fehlerhaft oder unvollständig bewertet, kann dies zu Kürzungen der Vergütung (Retaxationen) führen. In solchen Fällen werden bereits erbrachte Leistungen ganz oder teilweise nicht erstattet.

Nach Angaben des Heilmittelinformationssystems der gesetzlichen Krankenversicherung werden aktuell rund 39 Millionen Heilmittelverordnungen jährlich ausgestellt (vgl. GKV-Heilmittel-Schnellinformation für Deutschland, Januar bis Dezember 2024, abrufbar unter: www.gkv-heilmittel.de/media/dokumente/his_statistiken/2024_04/Bundesbericht-HIS-Bericht_202404.pdf). Um die Abrechenbarkeit dieser Verordnungen sicherzustellen und formale Fehler korrigieren zu können, haben die maßgeblichen Heilmittelverbände und der GKV-Spitzenverband im Rahmen ihrer Bundesrahmenverträge umfangreiche Regelungen vereinbart. Diese enthalten detaillierte Vorgaben zur Abrechenbarkeit von Heilmittelverordnungen, zu Korrekturmöglichkeiten sowie zu Form und Zeitpunkt entsprechender Änderungen.

Rückmeldungen aus der Versorgungspraxis zeigen jedoch, dass fehlerhafte oder unvollständige Verordnungen weiterhin in erheblichem Umfang vorkommen und deren Korrektur für Heilmittelerbringer mit einem beträchtlichen administrativen Aufwand verbunden ist. Dieser Aufwand betrifft nicht nur die Prüfung und Korrektur der Verordnungen, sondern reduziert in vielen Heilmittelpraxen auch die für die Patient*innen verfügbare Therapiezeit und kann zu wirtschaftlichen Nachteilen führen. Vor dem Hintergrund wachsender Versorgungsbedarfe und eines zunehmenden Fachkräftemangels im Gesundheitswesen kommt der wirksamen Reduzierung vermeidbarer bürokratischer Belastungen daher besondere Bedeutung zu.

Dem Gesetzgeber ist diese Problematik seit längerem bekannt. Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz wurde daher bereits im Jahr 2015 der § 73 Absatz 10 SGB V eingeführt. Danach dürfen Vertragsärztinnen und Vertragsärzte für die Verordnung von Heilmitteln nur solche elektronischen Programme nutzen, die insbesondere die Vorgaben der Heilmittel-Richtlinie sowie weitere verordnungsrelevante Informationen enthalten und von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zugelassen sind. Nach der Gesetzesbegründung sollte hierdurch insbesondere vermieden werden, dass formale Fehler bereits bei der Ausstellung von Heilmittelverordnungen entstehen. Berichte aus der Versorgungspraxis zeigen jedoch, dass fehlerhafte oder unvollständige Verordnungen weiterhin in nennenswertem Umfang auftreten.

Parallel dazu erarbeitet die gematik Spezifikationen für eine elektronische Heilmittelverordnung im Rahmen der Telematikinfrastruktur. Mit der geplanten Einführung elektronischer Verordnungen verbinden viele Heilmittelerbringer die Erwartung, dass bürokratische Aufwände im Zusammenhang mit Ausstellung, Prüfung und Abrechnung von Heilmittelverordnungen reduziert werden können. Inwieweit die elektronische Verordnung künftig tatsächlich zu einer spürbaren Entlastung in der Versorgungspraxis beitragen wird, bleibt derzeit abzuwarten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Wie bewertet die Bundesregierung die Wirksamkeit der in § 73 Absatz 10 SGB V vorgesehenen Regelungen im Hinblick auf die Vermeidung formaler Fehler bei Heilmittelverordnungen?

2

Welche Informationen liegen der Bundesregierung darüber vor, in welchem Umfang Warn- oder Fehlermeldungen der eingesetzten Praxissoftware im Zusammenhang mit Heilmittelverordnungen technisch übergangen werden können oder in der Praxis übergangen werden?

3

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Häufigkeit formaler oder inhaltlicher Fehler bei Heilmittelverordnungen vor und wie viele Heilmittelverordnungen müssen nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich aufgrund solcher Fehler korrigiert werden?

4

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den zeitlichen Aufwand, der in Heilmittelpraxen durchschnittlich für die Prüfung sowie gegebenenfalls notwendige Korrektur von Heilmittelverordnungen entsteht, und welche Auswirkungen hat dieser Prüf- und Korrekturaufwand auf die verfügbaren Behandlungskapazitäten in Heilmittelpraxen?

5

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der wirtschaftliche Schaden, der Heilmittelerbringern durch Retaxationen infolge fehlerhafter oder unvollständiger Heilmittelverordnungen entsteht?

6

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Anzahl, Gründe und Höhe von Retaxationen bei Heilmittelerbringern aufgrund fehlerhafter oder unvollständiger Heilmittelverordnungen vor?

7

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den Umfang und den organisatorischen Aufwand der Prüfung von Heilmittelverordnungen auf Seiten der gesetzlichen Krankenkassen vor, und wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die jährlichen Kosten, die den gesetzlichen Krankenkassen im Zusammenhang mit der Prüfung und Bearbeitung von Heilmittelverordnungen entstehen?

8

Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung bis zur Einführung der elektronischen Heilmittelverordnung für geeignet, um die formalen Anforderungen an Heilmittelverordnungen zu vereinfachen und den damit verbundenen Prüf- und Verwaltungsaufwand zu reduzieren?

9

Welche zeitliche Planung verfolgt die Bundesregierung derzeit hinsichtlich der verpflichtenden Einführung der elektronischen Heilmittelverordnung?

10

Welche Schritte und Meilensteine sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit im Rahmen der Einführung einer elektronischen Heilmittelverordnung vorgesehen?

11

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Entwicklungsstand der gematik hinsichtlich der Spezifikationen für eine elektronische Heilmittelverordnung?

12

Welche Informationen liegen der Bundesregierung darüber vor, wann, wie häufig und mit welchen Teilnehmern (z. B. Heilmittelerbringer, Verbände, Krankenkassen, Softwareanbieter oder Abrechnungszentren) Workshops oder Abstimmungen der gematik durchgeführt wurden und welche Ergebnisse oder Zwischenergebnisse hierbei erzielt wurden?

13

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, in welchem Umfang bestehende Praxissoftware der Heilmittelerbringer die elektronische Heilmittelverordnung technisch unterstützen wird und welche Maßnahmen vorgesehen sind, um Interoperabilität und Praxistauglichkeit sicherzustellen?

14

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, wie hoch der Anteil der Heilmittelerbringer ist, die derzeit über einen elektronischen Heilberufeausweis (eHBA) verfügen, und wie verteilt sich dieser Anteil nach Heilmittelbereichen (u. a. Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Podologie)?

15

Prüft die Bundesregierung eine verpflichtende Ausstattung von Heilmittelerbringern mit einem elektronischen Heilberufeausweis (eHBA) im Zusammenhang mit Anwendungen der Telematikinfrastruktur, insbesondere der elektronischen Heilmittelverordnung, und wenn ja, mit welchem Zeitplan?

16

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um Heilmittelerbringer und Praxispersonal auf die Nutzung der elektronischen Heilmittelverordnung vorzubereiten und den bürokratischen Aufwand bei der Einführung zu minimieren?

17

Welche Auswirkungen hat nach Einschätzung der Bundesregierung die Verschiebung der verpflichtenden Anbindung von Heilmittelerbringern an die Telematikinfrastruktur vom 1. Januar 2026 auf den 1. Oktober 2027 auf den Zeitplan zur Einführung der elektronischen Heilmittelverordnung?

18

Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung von der Einführung der elektronischen Heilmittelverordnung im Hinblick auf die Vermeidung formaler Fehler bei Heilmittelverordnungen?

19

Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung von der elektronischen Heilmittelverordnung im Hinblick auf eine Reduzierung bürokratischer Belastungen für Heilmittelerbringer?

20

Welche weiteren gesetzlichen oder regulatorischen Maßnahmen hält die Bundesregierung gegebenenfalls für erforderlich, um Bürokratie im Zusammenhang mit der Ausstellung und Abrechnung von Heilmittelverordnungen abzubauen?

Berlin, den 14. April 2026

Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion

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