Deutscher Bundestag Drucksache 21/7622
21. Wahlperiode 13.08.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Moritz Heuberger, Jeanne
Dillschneider, Rebecca Lenhard, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/7312 –
Aktueller Umsetzungsstand der Modernisierungsagenda Bund
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung hat mit der Modernisierungsagenda – für Staat und
Verwaltung (Bund) im Oktober 2025 einen ersten Umsetzungsplan für einen
handlungsfähigeren Staat vorgelegt. Sie verbindet damit weitreichende Ziele:
Bürokratiekosten und Erfüllungsaufwand sollen sinken,
Verwaltungsleistungen nutzerfreundlicher und digitaler werden, Rechtsetzung soll
praxistauglicher ausgestaltet und die Bundesverwaltung effizienter organisiert werden.
Aus Sicht der Fragestellenden ist entscheidend, ob diese Ziele mit einer
kohärenten Strategie, klaren Zuständigkeiten und messbaren Wirkungsindikatoren
unterlegt sind. Auch der Normenkontrollrat warnt, dass die
Modernisierungsagenda ohne klare ressortübergreifende Steuerung und Transparenz über den
Umsetzungsstand ein Stückwerk bleiben könnte (vgl.
www.normenkontrollrat.
bund.de/Webs/NKR/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/2026-03-moder
nisierungsagenda-bund.html).
Beim Bürokratieabbau kommt es aus Sicht der Fragestellenden nicht allein auf
die Zahl gestrichener Regelungen oder auf einzelne Maßnahmen an.
Maßgeblich ist vielmehr, ob Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Verwaltung
tatsächlich spürbar entlastet werden. Dafür braucht es nachvollziehbare
Wirksamkeitskriterien, etwa zur Dauer von Verwaltungsverfahren, zur erhöhten
Inanspruchnahme von staatlichen Leistungen oder zur Praxistauglichkeit neuer
Gesetze. Ein Bürokratieabbau nach Stückzahl darf zudem nicht dazu führen,
dass notwendige Transparenz-, Beteiligungs-, Verbraucher- oder
Umweltschutzstandards geschwächt werden.
Vertrauen in den Staat entsteht nicht durch Ankündigungen, sondern durch
verlässliche, transparente und adressatenfreundliche Staatsmodernisierung.
Die Kleine Anfrage dient daher der Klärung, wie weit die Umsetzung der
Modernisierungsagenda Bund fortgeschritten ist, wie einzelne Maßnahmen
konkret ausgestaltet und umgesetzt werden und wie die Bundesregierung
sicherstellt, dass die angekündigten Maßnahmen zum gerechteren und einfacheren
Zugang zum Staat für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Verwaltung
führen.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und
Staatsmodernisierung vom 13. August 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Welche Maßnahmen der Modernisierungsagenda Bund mit einer
geplanten Zielerreichung von drei, sechs beziehungsweise neun Monaten ab
Maßnahmenbeginn wurden bereits umgesetzt, und wie ist der Status der
noch nicht umgesetzten Maßnahmen (bitte jeweils den Umsetzungsstand,
das zuständige Ressort und das Zieldatum angeben)?
Eine Übersicht ist Anlage 1 zu entnehmen.*
2. Welche Maßnahmen der Modernisierungsagenda Bund mit längerer
Umsetzungsdauer sind nach Kenntnis der Bundesregierung von
Verzögerungen betroffen oder verzögerungsgefährdet (bitte jeweils den
Umsetzungsstand, das zuständige Ressort und das ursprüngliche und aktuelle
Zieldatum sowie die Verzögerungsgründe angeben)?
Aktuell liegen keine Informationen zu Verzögerungen bei Maßnahmen der
Modernisierungsagenda Bund mit längerer Umsetzungsdauer vor.
3. Nach welchem Schlüssel wird der Anteil des jeweiligen Ressorts an der
beabsichtigten Absenkung des Erfüllungsaufwands um 10 Mrd. Euro
berechnet?
Grundsätzlich bemisst sich der Anteil eines Ressorts auf der Grundlage seiner
Verursachungsbeiträge aus den Datenbanken des Statistischen Bundesamtes
gemäß § 8 NKRG.
4. Wie operationalisiert die Bundesregierung eine als „deutlich“
wahrgenommene bürokratische Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern,
Unternehmen und Verwaltung?
Die Bundesregierung ermittelt für jedes Vorhaben die mit dem Vorhaben
voraussichtlich eintretende Veränderung des Erfüllungsaufwands für Bürgerinnen
und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung.
Eine deutlich wahrgenommene bürokratische Entlastung für die
Normadressaten kann vorliegen, wenn besonders belastende Vorgaben aufgehoben werden.
Hierbei kann es sich beispielsweise um besonders belastende Vorgaben für
einzelne Gruppen handeln. Neben dem Rückbau solch quantifizierbarer
Belastungen kann eine deutlich wahrgenommene bürokratische Entlastung auch dann
vorliegen, wenn Verwaltungsverfahren beschleunigt oder digitalisiert werden
und beispielsweise ein persönliches Erscheinen in einer Behörde nicht mehr
erforderlich ist.
5. Welche konkreten Schritte sind in Bezug auf die Zentralisierung der
Datenschutzaufsicht, die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und
SPD als Ziel formuliert ist, geplant, und welche wurden umgesetzt?
Die Regierungsparteien haben sich in ihrem Koalitionsvertrag vorgenommen,
die Datenschutzaufsicht im Interesse der Wirtschaft zu bündeln. In der
Föderalen Modernisierungsagenda vom 4. Dezember 2025 haben sich Bund und
Länder darauf verständigt, dieses Vorhaben bis spätestens 31. Dezember 2027
umzusetzen. Im Koalitionsausschuss vom 1. Juli 2026 haben die
Regierungsparteien ihren Willen zur Reform der Datenschutzaufsicht noch einmal bekräftigt und
angekündigt, die Aufsichtsstrukturen zu vereinfachen und zu bündeln, u. a.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/7622 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
durch Zuständigkeitskonzentration beim BfDI. Im BMI laufen derzeit die
internen Vorarbeiten hierzu. Es ist vorgesehen, zeitnah einen Umsetzungsvorschlag
vorzulegen.
6. Welche Fortschritte wurden bereits bei der Weiterentwicklung der
Methodik erreicht, um Nutzen und Belastungen von Rechtsetzung
realitätsnäher und zielgerichteter zu erfassen?
Auf Einladung des Staatssekretärsausschusses „Staatsmodernisierung und
Bürokratierückbau“ hat eine Anhörung mit Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftlern stattgefunden. Zudem wurde eine ressortübergreifende
Arbeitsgruppe eingerichtet. Aktuell wird im Rahmen der neuen Frühphase (Auftrag aus der
Modernisierungsagenda Bund) geprüft, inwieweit der Nutzen systematisch
berücksichtigt und sichtbar gemacht werden kann. Ziel ist eine ganzheitliche und
transparente Alternativenprüfung. Das BMDS steht hierzu in einem intensiven
Austausch mit den übrigen Ressorts.
7. Inwieweit wurden die Ausnahmen von der One-in-one-out-Regel
modifiziert, und welche Ausnahmen bestehen weiterhin?
Bei der „One in, one out“ – Regel hat der Staatssekretärsausschuss
„Staatsmodernisierung und Bürokratierückbau“ eine grundlegende Erweiterung des
personellen Anwendungsbereichs beschlossen, der nunmehr den
Erfüllungsaufwand der Bürgerinnen und Bürger sowie der Verwaltung erfasst (zuvor nur
Erfassung des Erfüllungsaufwands der Wirtschaft). Darüber hinaus wurde der
sachliche Anwendungsbereich auf einen Teil des einmaligen
Erfüllungsaufwands erweitert. Nunmehr erfasst die Regel neben dem laufenden nun auch
anteilig zu 10 Prozent den einmaligen Erfüllungsaufwand; bei insgesamt
entlastenden Vorhaben bleibt der einmalige Erfüllungsaufwand unberücksichtigt.
Die bisher vorgesehenen Ausnahmen für Vorhaben, die EU-Vorgaben sowie die
Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs jeweils 1:1 umsetzen, wurden
aufgehoben.
Vorhaben zur Abwehr erheblicher Gefahren sowie Vorhaben mit zeitlich
begrenzter Wirkung von höchstens einem Jahr bleiben weiterhin ausgenommen.
Ausgenommen sind weiterhin auch Vorhaben, die internationale Verträge sowie
die Rechtsprechung des BVerfG 1:1 umsetzen.
8. Inwieweit existiert bereits eine ressortübergreifende Definition von
Praxis, Digital- und Bürgerchecks, und wenn nicht, wie werden diese durch
einzelne Ressorts definiert?
Die Instrumente und Methoden der besseren Rechtsetzung werden vom
Zentrum für Legistik (BMDS) als zentrale ressortübergreifende Stelle der
Bundesregierung auf
www.zfl.bund.de gebündelt verfügbar gestellt; dazu zählen auch
Digital-, Bürger- und Praxischeck. Zu den Checks im Einzelnen:
• Der Digitalcheck unterstützt die Bundesministerien dabei, bereits in der
frühen Phase eines Regelungsvorhabens den Digitalbezug zu identifizieren und
anschließend die Digitaltauglichkeit sicherzustellen. Er folgt dabei einer
festen ressortübergreifenden Methodik und ist verpflichtend. Näheres zum
Digitalcheck unter digitalcheck.bund.de.
• Der Bürgercheck hat die Perspektive und Lebensrealität der Bürgerinnen
und Bürger im Fokus und wird als einheitliche ressortübergreifende
Methodik vom BMDS weiterentwickelt und bereitgestellt. Die Informationen zum
Bürgercheck werden auf zfl.bund.de zeitnah online gestellt.
• Der Praxischeck bezieht die Perspektive der Praxis ein, um Lösungsansätze
auf deren Praxistauglichkeit zu überprüfen. Dabei können verschiedene
Formen der Einbeziehung zu verschiedenen Stadien des Vorhabens sinnvoll
sein. Das Zentrum für Legistik im BMDS prüft derzeit ressortübergreifende
Rahmenbedingungen und Methodenvorschläge. Näheres hierzu unter: zfl.bu
nd.de/werkzeuge/praxistauglichkeit
9. Bei welchen Gesetzesvorhaben und nach welchen Kriterien hat die
Bundesregierung in dieser Legislaturperiode Praxischecks durchgeführt (bitte
die Gesamtzahl angeben und die durchgeführten Praxischecks nach
Ressort, Regelungsvorhaben, Zeitpunkt und Ergebnis auflisten)?
Praxischecks sind nicht nur auf den Normadressaten Wirtschaft, sondern auch
auf die weiteren Normadressaten Bürgerinnen und Bürger sowie Verwaltung
ausgerichtet. Die Auswahl des Untersuchungsgegenstandes für Praxischecks
liegt in der Verantwortung der einzelnen Ressorts. Die Initiative für die
Durchführung eines Praxischecks erfolgt auf unterschiedliche Art und Weise und
durch verschiedene Akteure, beispielsweise auch auf Initiative von einzelnen
Bundesländern. Ausgangspunkt sind in der Regel wahrgenommene
bürokratische Hemmnisse. Eine übergeordnete Priorisierung für bestimmte Themen
erfolgt nicht. Die Auswahl erfolgt anhand des Sinns und Zwecks von
Praxischecks.
In dieser Legislaturperiode wurden bisher insgesamt 39 Praxischecks
durchgeführt. Eine entsprechende Übersicht ist Anlage 2 zu entnehmen.*
10. Bei welchen Gesetzesvorhaben und nach welchen Kriterien hat die
Bundesregierung in dieser Legislaturperiode Bürgerchecks durchgeführt
(bitte die Gesamtzahl angeben und die durchgeführten Bürgerchecks
nach Ressort, Regelungsvorhaben, Zeitpunkt und Ergebnis auflisten)?
Im Rahmen der Modernisierungsagenda Bund wird derzeit der Bürgercheck in
den standardisierten Frühphasen‑Gesetzgebungsprozess integriert. In der
21. Legislaturperiode hat die Bundesregierung noch keinen Bürgercheck
durchgeführt. Bürgerinnen und Bürger wurden jedoch in Praxischecks einbezogen
(siehe Antwort zu Frage 9).
In der aktuellen Legislaturperiode unterstützen Methoden des Bürgerchecks die
Gesetzgebungsprozesse der Kommission für Sozialstaatsreform. Ein Ergebnis
liegt bislang nicht vor.
11. Bei welchen Gesetzesvorhaben und nach welchen Kriterien hat die
Bundesregierung in dieser Legislaturperiode Digitalchecks durchgeführt
(bitte die Gesamtzahl angeben und die durchgeführten Digitalchecks
nach Ressort, Regelungsvorhaben, Zeitpunkt und Ergebnis auflisten)?
Die Durchführung des Digitalchecks ist verpflichtend und erfolgt
dementsprechend bei jedem Regelungsvorhaben der Bundesregierung. Die Ergebnisse des
Digitalchecks fließen seit April 2023 in die Stellungnahmen des NKR (§ 4
Absatz 3 NKRG) ein, der entsprechende Statistiken führt.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/7622 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
12. Wie sieht der Zeitplan zur Auswertung der Meldungen im Einfach
Machen-Portal beziehungsweise auf der Webseite der Initiative
„Deutschland, was geht?“ aus, und welche Stelle ist für die Prüfung der
Vorschläge auf Innovationspotenzial, Relevanz und Umsetzbarkeit zuständig?
Derzeit befinden sich Formate zur Kommunikation von Erkenntnissen aus den
im EinfachMachen-Portal eingereichten Meldungen in Abstimmung. Über
deren konkrete Ausgestaltung und mögliche Veröffentlichungen wird im
weiteren Projektverlauf entschieden und kommuniziert.
Die im EinfachMachen-Portal eingehenden Meldungen werden fortlaufend
ausgewertet und den Ressorts über ein Dashboard sowie auf Anfrage in
themenspezifischen Auswertungen zur Verfügung gestellt.
Für die Initiative „Deutschland, was geht?“ wurden die bis zum 14. Juni 2026
eingegangenen Meldungen zu Themenfeldern gebündelt. In Abstimmung mit
den Ressorts wurden daraus 13 zentrale Thesen abgeleitet und einem Bürger-
Voting unterzogen, das am 20. Juli 2026 abgeschlossen wurde. Die 13
priorisierten Thesen bilden gemeinsam mit einer zusätzlichen, offenen These zur
Verwaltungsdigitalisierung die Grundlage für den vom 27. Juli bis 20. August
2026 laufenden Solution Call. In diesem Zeitraum können Civic-Tech-Teams
Lösungsvorschläge zu den priorisierten Thesen einreichen. Aus den
eingereichten Vorschlägen werden bis zu 20 Ansätze ausgewählt und im Zeitraum von
September bis November in einer Prototyping-Phase weiterentwickelt. Im
Dezember 2026 sollen daraus bis zu fünf Prototypen für eine Umsetzung ab dem
Jahr 2027 ausgewählt werden. Die Entwicklung und Bewertung von
Lösungsansätzen erfolgen dabei in Abstimmung mit den Ressorts.
13. Beabsichtigt die Bundesregierung, regelmäßige ressortbezogene
Umsetzungsberichte zu Meldungen im EinfachMachen-Portal einzuführen, und
wenn nein, warum nicht?
Derzeit befinden sich Formate zur Kommunikation von Erkenntnissen aus den
im EinfachMachen-Portal eingereichten Meldungen in Abstimmung. Über
deren konkrete Ausgestaltung und mögliche Veröffentlichungen wird im
weiteren Projektverlauf entschieden und kommuniziert.
14. In welcher Form soll die öffentliche Abstimmung über
Umsetzungsprioritäten stattfinden, und was passiert mit Vorschlägen, die in der ersten
Phase als sinnvoll bewertet wurden, aber keinen ausreichenden Zuspruch
in der Abstimmung erhalten?
Das Bürger-Voting im Rahmen der „Deutschland, was geht?“-Challenge fand
vom 6. Juli bis 20. Juli 2026 als Onlineabstimmung über die Website "Deutschl
and, was geht?" statt. Die Auswahl der Vorschläge für die weiteren
Umsetzungsphasen erfolgt auf Basis der Abstimmungsergebnisse sowie der ab dem
27. Juli 2026 durch Civic-Tech-Teams eingereichten Lösungsvorschläge.
Vorschläge, die nicht für die weiteren Umsetzungsphasen ausgewählt werden,
sollen den fachlich zuständigen Ressorts zur Verfügung gestellt werden, damit die
gewonnenen Erkenntnisse für die weitere Bearbeitung und Umsetzung
relevanter Themen genutzt werden können.
15. Wer ist für die Entwicklung der Lösungen in der dritten Phase zuständig,
und nach welchen Kriterien sowie in welcher Höhe werden externe
Expertinnen und Experten für ihren Einsatz vergütet?
Im Rahmen der „Deutschland, was geht?“-Challenge können sich Civic-Tech-
Teams vom 27. Juli bis 20. August 2026 mit Lösungsvorschlägen zu den im
Bürger-Voting priorisierten Thesen bewerben. Antragsberechtigt sind
Hochschulen, außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen,
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (Startups, KMU, Großunternehmen),
Selbstständige, Verbände, Vereine und sonstige Non-Profit-Organisationen. Bis
zu 20 ausgewählte Teams entwickeln ihre Vorschläge zwischen September und
November in einer Prototyping-Phase weiter. Das BMDS und die SPRIND
GmbH stellen für die Entwicklung Fördermittel bereit: 25 000 Euro je Team für
die Prototyping-Phase sowie 100 000 Euro je Team für eine anschließende
Umsetzungsphase. Für die Umsetzungsphase wählt eine fachkundige Jury in
Abstimmung mit den Ressorts bis zu fünf Prototypen aus.
16. Mit welchen konkreten Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung,
sich bereits im Initiativ- und Verhandlungsprozess auf EU-Ebene für die
Vermeidung bürokratischer Mehrbelastungen einzusetzen, und wie
definiert die Bundesregierung in diesem Zusammenhang „unnötige“
Belastungen?
Die Bundesregierung setzt sich auf EU-Ebene für einen konsequenten Rückbau
unnötiger Bürokratie und eine aufwandsarme Implementierung unter Wahrung
politischer Ziele und relevanter Standards und für gute Rechtsetzung ein. Die
Bundesregierung nimmt dazu in allen relevanten EU-Gremien (z. B.
Ratsarbeitsgruppen, Antici Group Simplification, Komitologieausschüsse,
Expertengruppen) eine proaktive Rolle ein, um unnötigen bürokratischen Mehraufwand
frühzeitig zu vermeiden und sich unter Wahrung politischer Ziele und
relevanter Standards systematisch für den Rückbau von unnötiger Bürokratie in
allen EU-Dossiers einzusetzen.
17. Bei welchen laufenden oder absehbaren EU-Rechtsetzungsvorhaben
sieht die Bundesregierung ein besonderes Risiko zusätzlicher
Bürokratiebelastungen für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen oder Verwaltung,
und welche konkreten Entlastungsvorschläge bringt sie dazu auf EU-
Ebene ein?
Im Bereich Finanzdienstleistungen fordert die Bundesregierung konkret eine
umfassende Überprüfung des bestehenden Regulierungsrahmens zur Vorlage
eines umfassenden Vereinfachungspakets. Zudem fordert sie, dass die
Europäische Kommission eine Vereinfachungsinitiative zur weiteren Beschleunigung
und Straffung der Planungs- und Genehmigungsverfahren vorlegt. Auch fordert
sie u. a. konkrete Vereinfachungsmaßnahmen, wie u. a. Omnibusse in
Bereichen Verkehr, Ernährungssicherheit/Lebensmittelkette und Energieeffizienz,
aber auch andere Vereinfachungsmaßahmen z. B. in den Bereichen sozialer und
bezahlbarer Wohnungsbau, Vergaberecht und Unternehmensrecht.
18. Inwieweit stellt die Bundesregierung Finanzmittel, insbesondere für
Länder und Kommunen, zur Umsetzung der Modernisierungsagenda Bund
sowie der Föderalen Modernisierungsagenda bereit, und strebt sie – wie
im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigt – eine
Anpassung des Verfassungsrechts zu Gemeinschaftsaufgaben an?
Im Rahmen der Modernisierungsagenden stellt die Bundesregierung
gegenwärtig keine Finanzmittel für die vollständige Umsetzung der dort verankerten
Maßnahmen bereit; vielmehr erfolgen einzelne Projektförderungen, die im
Einzelfall durch Bundesmittel unterstützt werden.
Eine im Koalitionsvertrag angekündigte Anpassung des Verfassungsrechts zur
Etablierung von Gemeinschaftsaufgaben ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht
absehbar.
Stattdessen wird die Bündelung von Verwaltungsleistungen gemäß
Maßnahme 167 als vorrangiges Reformziel verfolgt.
Es wird auf die Beschlussfassung des Bundeskanzlers mit den
Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder (BK MPK) verwiesen:
www.rlp.de/file
admin/02/MPK_Vorsitz/Beschluesse_MPK_25Juni_Berlin/Neue_Dokumente_
03072026/Beschluss_TOP_3.2_BK-MPK_final.pdf
19. Nach welchen Indikatoren plant die Bundesregierung, die Zufriedenheit
von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen mit der
Adressatenfreundlichkeit und Praxistauglichkeit von Gesetzen zu messen?
Im Rahmen der neuen Frühphase sollen die Einzelperspektiven der betroffenen
Stakeholder bereits frühzeitig im Erarbeitungsprozess einer möglichen
Regelung mehr in den Fokus des Problemverständnisses rücken. Hierzu bietet das
Zentrum für Legistik entsprechende Methoden und Werkzeuge an und
entwickelt diese weiter. Ziel ist eine wirkungsorientierte Gesetzgebung, die von
den Adressatinnen und Adressanten auch als solche wahrgenommen wird.
Die konkrete Wirkungsmessung ist Gegenstand der Begleitforschung zur
Umsetzung der Modernisierungsagenda Bund sowie der föderalen
Modernisierungsagenda. Näheres dazu unter
https://bmds.bund.de/service/bekanntmachun
gen/foerderrichtlinie-staatsmodernisierung.
20. Liegen der Bundesregierung Daten zur Zufriedenheit von Legistinnen
und Legisten mit dem aktuellen Arbeitsprozess vor, und wenn nein, plant
die Bundesregierung eine solche Erhebung, um Verbesserungspotenziale
zu bestimmen?
Das Zentrum für Legistik erhebt über die Kontaktadresse und im Rahmen der
angebotenen Regelungsbegleitungen Informationen über die Zufriedenheit der
Legistinnen und Legisten mit ihrem Arbeitsprozess und sammelt die
zugetragenen Verbesserungsvorschläge.
21. Wie viele Beschäftigte (in Vollzeitäquivalenten) sind dem Zentrum für
Legistik zugeordnet (bitte nach Bundesministerium für Digitales und
Staatsmodernisierung, DigitalService GmbH des Bundes (Digital
Service) und externer Beratung aufschlüsseln), und inwiefern ist angesichts
des gestiegenen Aufgabenpensums ein Stellenzuwachs geplant?
Für das ZfL werden derzeit 1,5 Vollzeitäquivalente (VZÄ) eingesetzt. Die
DigitalService des Bundes GmbH unterstützt das ZfL 2026 voraussichtlich mit
1 878 Personentagen. Einen Stellenzuwachs ist nicht geplant.
22. Auf welcher gesetzlichen und vertraglichen Grundlage erfolgt die
Zusammenarbeit zwischen dem DigitalService, dem Nationalen
Normenkontrollrat und dem Zentrum für Legistik?
Die Zusammenarbeit mit dem Nationalen Normenkontrollrat erfolgt auf
Grundlage seiner Unterstützungsfunktion für die Bundesregierung (§ 1 Absatz 2
NKRG). Für die Zusammenarbeit zwischen Zentrum für Legistik und dem
DigitalService wurde ein Kooperationsrahmenvertrag geschlossen.
23. Inwieweit plant die Bundesregierung neben Schulungsangeboten für
bessere Rechtsetzung auch Schulungsangebote für bessere
Rechtsanwendung in Ländern und Kommunen?
Die Angebote des Zentrums für Legistik sollen perspektivisch für Länder und
Kommunen nachnutzbar sein.
24. Inwiefern beabsichtigt die Bundesregierung, die Angebote des Zentrums
für Legistik auch den Fraktionen des Deutschen Bundestages,
einschließlich der Opposition, zur Verfügung zu stellen?
Im Sinne eines ganzheitlichen Policy Cycles sollen die Angebote des Zentrums
für Legistik perspektivisch auch für den parlamentarischen Raum nachnutzbar
sein.
25. Steht für Legistinnen und Legisten der Bundesregierung bereits ein
Open-Source-Editor für die Nutzung von Rulemapping zur Verfügung,
und wenn nein, warum nicht?
Seit April 2025 steht unter
https://rulemapping.org/de der Rulemap Builder zur
freien Nutzung zur Verfügung, insbesondere zur Erprobung der Methode.
26. Wurden bereits Kriterien für eine gute Servicequalität unter Beteiligung
relevanter Stakeholder entwickelt?
a) Wenn ja, welche Kriterien wurden identifiziert, und inwiefern sind
sie bereits in die laufende Operationalisierung des Servicestandards
und des Reifegradmodells eingeflossen?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 26 bis 26b werden gemeinsam beantwortet.
Die Kriterien für gute Servicequalität befinden sich aktuell in der Entwicklung.
Eine intensive Stakeholderbeteiligungsphase mit Bürgerinnen und Bürgern
sowie 42 Fachexpertinnen und Experten aus Bund, Ländern und Kommunen
wurde im ersten Quartal 2026 abgeschlossen. Aktuell findet eine fachliche
Abstimmung der Kriterien statt.
27. Welche konkreten Kriterien und Bewertungsmaßstäbe für Service-Audits
legt die Bundesregierung zugrunde, und inwiefern orientieren sich diese
an bestehenden Best-Practice-Ansätzen?
Die methodische Referenz für Service Audits ist die NSW Government Sludge
Audit Method aus New South Wales, Australien. Sie erfasst jeden relevanten
Handlungsschritt eines Services und bewertet Zeitaufwand, Nutzungserfahrung
und Inklusion. Für typische Interaktionen – etwa Formulare, Webseiten oder
Schreiben – verwendet sie evidenzbasierte fünfstufige Skalen von „leicht“ bis
„sehr schwierig“. Die OECD hat den Ansatz gemeinsam mit New South Wales
international erprobt und daraus Grundsätze guter Praxis für Sludge Audits
abgeleitet. (Vgl.
www.oecd.org/content/dam/oecd/en/publications/reports/2024/0
6/fixing-frictions-sludge-audits-around-the-world_1b4bbf1a/5e9bb35c-en.pdf)
Für die Service-Audits des Bundes sollen diese Skalen an den deutschen
Verwaltungskontext und die aktuell in der Entwicklung befindlichen
Servicekriterien angepasst werden. Die Servicekriterien bestimmen damit, was einen guten
Service ausmacht. Die daraus entwickelten Skalen sollen messbar machen, wie
gut ein konkreter Service diese Anforderungen erfüllt und an welchen Stellen
Verbesserungspotenzial besteht.
28. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung aus der Erprobung
eines Erfassungs- und Auswertungswerkzeugs zur Aufgaben- und
Strukturinventur in Behörden vor, und welche Behörden haben an der
Pilotierung teilgenommen?
Der Prototyp des Erfassungs- und Auswertungs-Werkzeugs (Behördeninventur)
befindet sich aktuell in der Erprobung. Die Entwicklungsphase des Prototyps
soll Ende des Jahres 2026 abgeschlossen werden. Der Übergang in einen
Regelbetrieb in einer Betriebsumgebung ist für das erste Quartal 2027 vorgesehen.
Erste Erkenntnisse sind mit dem Übergang in den Regelbetrieb zu erwarten.
An der Erprobung haben sich BMUKN und BMAS jeweils mit anonymisierten
Aufgaben- und Strukturdaten sowie BMDS mit Dummy-Daten beteiligt.
29. Welche zentralen Modernisierungs- und Digitalisierungshemmnisse
wurden im Rahmen der Entwicklung eines abgestimmten Umsetzungsplans
identifiziert, und welche dieser Herausforderungen wurden bereits
überwunden?
Der Abbau von Herausforderungen ist neben weiteren Maßnahmen Gegenstand
der Effizienzinitiative der Bundesregierung, die das Bundeskabinett am 6. Juli
2026 mit dem Regierungsentwurf zum Haushalt 2027 beschlossen hat. Ein
Umsetzungsplan für diese Effizienzinitiative, die u. a. auch Modernisierungs- und
Digitalisierungshemmnisse identifizieren soll, befindet sich derzeit zwischen
den beteiligten Ressorts in der Erarbeitung.
30. Inwieweit wurde bereits ein Effizienzfonds eingerichtet, und welche
Projekte wurden aus Fondsmitteln bereits gefördert?
Der Effizienzfonds wurde eingerichtet. Elf Projekte erhielten eine Förderzusage
und davon wurden bereits zwei mit Projektmitteln gefördert
Förderzusage Förderzusage und bereits gefördert
Verstetigung agiler Arbeitsweisen (BMAS) Justiz-Termin-Service (BMJV)
Verankerung der ModA Bund durch ressortweite
Formate (BMBFSFJ)
Digitalisierung der Staatsangehörigkeitsbehörden
(BMI)
App für Arbeitsplatzbewertungen (BMI)
BImSchG-Connect (BMUKN)
Flächendeckende Einführung von OKR (BASE,
BMUKN)
Mehrsprachige barrierefreie Anzeige von Filmen
(BKM)
KI-gestützte Wirkungsabschätzung
Straßeninfrastruktur (BMV)
KI-Erweiterung des NewsCenters (BPA)
BAM.DigitalKultur (BAM, BMWE)
31. Inwieweit wurden Abrufkriterien für Abrufberechtigte des
Effizienzfonds nachvollziehbar und klar formuliert, und wenn nicht, weshalb
wurden sie nicht fristgerecht formuliert?
Die Funktionsweise des Effizienzfonds und die Abrufkriterien wurden der
Bundesverwaltung in Beratungsgesprächen und Ressortrunden vorgestellt. Im
Mittelpunkt der Bewertung standen insbesondere die erwartete Wirkung, ihre
Skalierbarkeit und ihre Nachnutzbarkeit.
32. Welche ersten Erkenntnisse aus der ressortübergreifenden Nutzung des
digitalen Tools für effektive Projekt- und Portfoliosteuerung, PMflexO-
NE, liegen der Bundesregierung bereits vor?
Das Tool ermöglicht auf der Steuerungsebene einen nahezu tagesaktuellen und
transparenten Überblick über den Umsetzungsstand von Portfolios,
Programmen und Projekten. Auf der Berichtsebene wird der Dokumentationsaufwand
reduziert. Der Aufbau von umfassenden KI-Komponenten (Verfügbarkeit ab
Januar 2027) wird den Aufwand nochmals signifikant reduzieren und die
Qualität erhöhen.
33. Inwieweit entspricht die Auslagerung strategischer Aufgaben durch die
Ressorts den Zielsetzungen der Modernisierungsagenda, insbesondere
dem Vorhaben, den Beratereinsatz nachhaltig und messbar binnen
36 Monaten zu reduzieren, und welchen Zweck erfüllt die Auslagerung
vor dem Hintergrund einer effizienten Bundesverwaltung?
Es ist im Rahmen der Umsetzung der Modernisierungsagenda Bund nicht
beabsichtigt, strategische Aufgaben der Ressorts auszulagern.
34. Wann wurde eine Low-Code-Plattform zur Digitalisierung von
Verwaltungsleistungen bereitgestellt, und in welchen Fallkonstellationen sowie
durch welche Ressorts kam sie bereits zum Einsatz?
• Die Plattform Appian steht seit dem ersten Quartal 2026 für den vorläufigen
Probebetrieb zur Verfügung. Das ITZBund betreibt auf dieser Plattform seit
Januar 2026 die Leistung „EU-Meldedienst für die Verbringung von Waffen
und Munition“ des BVA.
• Die Plattform Mendix steht seit Mitte Mai 2026 bei der Bundesdruckerei
(BDr) zur Nutzung bereit. Der Pilotkunde wird das Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie (BMWE) mit der Leistung „Datenraum
Wärmeplanung“ sein.
Beide Plattformen werden für die Verwaltungsdigitalisierung gemäß § 6
EGovG im Ende-zu-Ende-Digitalisierungsprogramm des Bundes eingesetzt.
Bis Oktober 2026 sollen darüber hinaus mind. zehn wesentliche
Verwaltungsleistungen umgesetzt sein (vgl. Handlungsfeld 5 in der Modernisierungsagenda
Bund).
35. In welche Formate wurden bei der Umsetzung der ersten Maßnahmen
aus der Modernisierungsagenda Bund folgende Stakeholder einbezogen:
a) Zivilgesellschaft,
b) Bürgerinnen und Bürger,
c) Unternehmen,
d) Wissenschaft,
e) Vertreterinnen und Vertreter der Kommunen?
• Die Bundesregierung hat mit dem EinfachMachen-Portal eine zentrale
Plattform eingerichtet, auf der Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen sowie
Beschäftigte der Verwaltung Bürokratieprobleme melden und
Verbesserungsvorschläge einbringen können. Die eingegangenen Hinweise werden
ausgewertet und fließen in den weiteren Modernisierungsprozess ein. Mit
der „Deutschland, was geht?“-Challenge werden darüber hinaus Civic-
Tech-Teams aus Technologie, Wissenschaft, Verwaltung und
Zivilgesellschaft aktiv in die Umsetzung möglicher Maßnahmen eingebunden.
• Das BMDS führte Sounding-Gespräche mit unterschiedlichen zentralen
Verwaltungsexpertinnen und -Experten (Behörden (Bund, Land), NGOs und
Gewerkschaften durch). Kontext war die Modernisierungsagenda (Bund)
für Staat und Verwaltung.
• Zum Hebelprojekt „Innovation durch Experimentierklauseln“ hat auf
Einladung des BMDS sowie des BMWE eine Beratung über
Experimentierklauseln, Reallabore sowie Abweichungsrechte mit den Ländern und den
kommunalen Spitzenverbänden stattgefunden.
• Zur Umsetzung der Maßnahme „Methodik wird weiterentwickelt, um –
unter Entlastung von Legistinnen und Legisten – Nutzen und Belastungen
von Rechtsetzung realitätsnäher und zielgerichteter zu erfassen“ hat auf
Einladung des BMDS eine Expertenanhörung mit Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftlern stattgefunden. Darüber hinaus beziehen die
Bundesministerien bei Maßnahmen zum Bürokratierückbau Stakeholder je nach
Betroffenheit eigenverantwortlich ein; beispielsweise im Rahmen der Länder- und
Verbändebeteiligung zu Regelungsvorhaben, die zur Erreichung der
Bürokratierückbauziele der Modernisierungsagenda Bund beitragen.
• Das BMDS hat bislang zum aktuellen Sachstand des Auf- und Ausbaus des
ZfL und zum Umsetzungsstand der Maßnahme 1.1 HF 2 (Konzeptionierung
einer neuen Frühphase) bisher in folgenden Formaten informiert:
individuelle Formate mit Vertreterinnen und Vertretern von Verbänden, im neu
geschaffenen Format „ZfL meets Wissenschaft“ mit Vertreterinnen und
Vertretern der Wissenschaft. Auf Fachebene der Kommunalen Spitzenverbände
gab es in Form einer Gesprächsrunde intensiven Austausch zum Einbezug
der kommunalen Perspektiven in der Frühphase. Ferner wurde auf
öffentlichen Veranstaltungen (z. B. Creative Bureaucracy Festival) die
Konzeption der Frühphase vorgestellt.
• Die Sonderaufgabe Law as Code, legistische Konzepte steht in ständigem
Austausch mit allen Akteuren, die am Konzept „Law as Code“ und an
dessen praktischer Umsetzung interessiert sind, insbesondere mit
Unternehmen, die Werkzeuge und Methoden zur Umsetzung anbieten, mit Behörden,
die die Methode insbesondere für den Vollzug nutzen wollen, und mit der
Wissenschaft, die sich mit diesem Konzept beschäftigt.
• Bei der Entwicklung der Servicekriterien wurden folgende Stakeholder
einbezogen:
o Bürgerinnen, Bürger: 90 repräsentativ ausgewählte Bürgerinnen und
Bürger wirkten in drei Bürgerwerkstätten an der Entwicklung der
Servicekriterien mit. Ergänzend wurde eine quantitative Telefonbefragung
mit 1 500 Bürgerinnen und Bürgern durchgeführt.
o Unternehmen: Für Verwaltungsleistungen gegenüber Unternehmen
sollen die allgemeinen Servicekriterien in einem gesonderten
Entwicklungsprozess auf den Unternehmenskontext übertragen werden. Hierzu
ist eine Unternehmensbeteiligung geplant.
o Wissenschaft: Die Hertie School führt auf Grundlage der
Förderrichtlinie Staatsmodernisierung Begleitforschung zu den
Modernisierungsagenden durch. Sie wird für das Handlungsfeld 3 – Bürger und
Unternehmenszentrierter Service, u. a. international vergleichend herausarbeiten,
unter welchen Bedingungen und Governance-Strukturen die Qualität
staatlicher Services wirksam verbessert werden kann.
o Kommunen: Vertreterinnen und Vertreter von Kommunen wurden
sowohl in die Erarbeitung der Servicekriterien als auch in die praktische
Erprobung der Service-Audits einbezogen. Die Audit-Pilotierungen
erfolgen in enger Zusammenarbeit mit den beteiligten Kommunen und
beziehen ihre Erfahrungen, Anforderungen und Umsetzungsmöglichkeiten
ein.
36. In welchem Umfang griff die Bundesregierung bei der Umsetzung der
Modernisierungsagenda Bund auf externe Beratungsleistungen zurück
(bitte jeweils nach Ressort, Projekt, Auftragnehmer,
Leistungsgegenstand, Mittelhöhe und, soweit möglich, Vollzeitäquivalenten oder
Personentagen aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung hat bei der Umsetzung des Programms der
Modernisierungsagenda Bund auf keine externen Beratungsleitungen zurückgegriffen.
37. Beabsichtigt die Bundesregierung, ein öffentlich einsehbares Monitoring
oder Dashboard zur Modernisierungsagenda Bund einzuführen, aus dem
Maßnahmenstatus, Ressortzuständigkeit, Zieltermine,
Verzögerungsgründe und Wirkungsindikatoren hervorgehen, und wenn nein, warum
nicht?
Ein internes Monitoring zur Kontrolle der Zielerreichung der
Modernisierungsagenda Bund wird momentan aufgebaut.
38. Welche Stelle innerhalb der Bundesregierung trägt die
Gesamtverantwortung für die ressortübergreifende Steuerung der Modernisierungsagenda
Bund, und welche Koordinierungs-, Eskalations- oder
Weisungsbefugnisse bestehen gegenüber den beteiligten Ressorts?
Die Bundesregierung hat zur operativen Umsetzung der vereinbarten Ziele im
Koalitionsvertrag den Staatssekretärsausschuss „Staatsmodernisierung und
Bürokratierückbau“ eingesetzt, der als ressortübergreifendes Steuerungsgremium
u. a. die Steuerung und Unterstützung der Umsetzung der
Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung (Bund) übernimmt.
Als fachliche Koordinierungs- und Eskalationsinstanzen bereiten die Ressort-
und Abteilungsleitungsrunden Beschlussvorlagen vor und sichern die
Entscheidungsfindung für den Staatssekretärsausschuss ab. Die Ressorts handeln dabei
jeweils in eigener Ressortverantwortung.
39. Welche Maßnahmen der Modernisierungsagenda Bund haben nach
Einschätzung der Bundesregierung bislang zu messbaren Entlastungen für
Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen oder Verwaltung (hier bitte
Kommunalverwaltungen gesondert ausweisen) geführt, und anhand welcher
Daten, Indikatoren oder Erhebungen belegt die Bundesregierung diese
Wirkung?
Seit dem ersten Entlastungskabinett hat die Bundesregierung eine Vielzahl an
konkreten Entlastungsmaßnahmen auf den Weg gebracht, die zu einer
jährlichen Entlastung in Höhe von ca. 9,8 Mrd. Euro führen. U. a. werden mit der
Änderung des Telekommunikationsgesetzes, der Reform der
Fahrschulausbildung und dem Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der
Energieeffizienzrichtlinie Entlastungen in Höhe von ca. 1,5 Mrd. Euro erzielt. Weitere
erhebliche Entlastungen werden zum Beispiel durch das antragslose Kindergeld und
das Gebäudemodernisierungsgesetz erzielt.
Außerdem hat die Bundesregierung mit dem EinfachMachen-Portal eine
zentrale Plattform eingerichtet, auf der Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen
sowie Beschäftigte der Verwaltung von ihnen wahrgenommenen konkrete
Bürokratieprobleme melden und Verbesserungsvorschläge einbringen können. So
sollen unnötige bürokratische Hürden erkannt und gezielt abgebaut werden. Die
bislang rund 25 000 eingegangenen Hinweise werden ausgewertet und fließen
in den weiteren Modernisierungsprozess ein.
40. Inwiefern ist der Prozess der Erarbeitung des Zukunftspakts für die
Kommunen an die Föderale Modernisierungsagenda gekoppelt, und wie
greifen die Ergebnisse beider Prozesse ineinander?
Beide Programme verlaufen eigenständig und informieren sich gegenseitig über
Fortschritte.
41. In welchem Rahmen wurden Zuständigkeitsveränderungen zwischen
Bund, Ländern und Kommunen im Rahmen der Modernisierungsagenda
bereits diskutiert, und zu welchem Abschluss sind diese gegebenenfalls
jeweils gekommen?
a) Welche Aufgaben werden hier im Konkreten (mit welcher
Neuaufteilung) diskutiert, und welche davon haben aus Sicht der
Bundesregierung Priorität für eine zeitnahe Umsetzung?
b) Liegen Berechnungen zu möglichen finanziellen Einsparungen durch
die einzelnen Aufgabenverschiebungen vor, und wenn ja, welche?
Die Fragen 41 bis 41b werden gemeinsam beantwortet.
Grundsätzlich werden Zuständigkeitsveränderungen zwischen Bund, Ländern
und Kommunen durch die Föderale Modernisierungsagenda adressiert. Hierbei
ist das Ziel, dass der Föderalstaat leistungsfähig und effizient ist, damit alle
staatlichen Ebenen ihre Stärken zum Einsatz bringen können. Die Maßnahmen
der Föderalen Modernisierungsagenda sehen in diesem Kontext vor, dass Bund
und Länder bestehende Prozesse hinterfragen und den Gesetzesvollzug sowie
die Zusammenarbeit optimieren.
Neben der unter der Antwort auf die Frage 18 bereits genannten Stärkung des
verfassungsrechtlichen Handlungsrahmens für die Digitalisierung (Maßnahme
201) sind insbesondere Maßnahmen zur Bündelung von Verwaltungsleistungen
(Maßnahme 167), zur "Work-and-Stay-Agentur", zur Bündelung der
Zuständigkeit für Abschiebungen beim Bund und im Bereich des Datenschutzes relevant.
Zur Work-and-Stay-Agentur (Maßnahmen 171 und 172) ist vorgesehen, eine
optimierte, durchgehend digitalisierte Prozesskette für Erwerbsmigration sowie
für die Einwanderung in Ausbildung, Studium und Qualifizierungsmaßnahmen
zu schaffen. Die Federführung für die beiden genannten Maßnahmen liegt im
BMAS, BMI und AA.
Bezüglich der Bündelung der Zuständigkeiten für Abschiebungen beim Bund
(Maßnahme 175) ist vorgesehen, die Zuständigkeit für die Durchführung von
Dublin-Überstellungen beim Bund zu zentralisieren. Die Reduktion von
Schnittstellen zwischen Behörden von Bund und Ländern sowie die
Vereinheitlichung von Abläufen soll zu effektiveren Überstellungsverfahren beitragen.
Die Federführung für die Maßnahme liegt im BMI.
Im Bereich des Datenschutzes ist einerseits eine Neuordnung der
datenschutzrechtlichen Aufsichtsstruktur zwischen Bund und Ländern (Maßnahme 176)
vorgesehen. Ggf. soll auch bei der Datenschutzaufsicht für den nicht-
öffentlichen Bereich die Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern neu justiert
werden (Maßnahme 158). Ziel ist die Sicherstellung der einheitlichen
Rechtsauslegung und -anwendung sowie die Erhöhung der Effizienz im
Zusammenhang mit den Aufsichtsbehörden. Die Federführung für die beiden genannten
Maßnahmen liegt im BMI.
Ergebnisse zu möglichen finanziellen Einsparungen durch eine
Aufgabenverschiebung liegen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor. Jedoch sind
Einsparpotentiale durch die Bündelung von Verwaltungsleistungen aktuell in Prüfung.
Anlage 1 KA 21/7312
Maßnahme
Dauer ab
Maßnahmenbeginn
— Umsetzungsstand
Modifizierung der
Onein-one-out Regel 3 M — Umgesetzt
Kick-off und
Aktivierung der
Multiplikatoren
(TransformationsHUB)
3 M — Umgesetzt
Ressortscharfe Analyse
von Ausgaben und
Aufgaben
3 M —
In Umsetzung: Der Prototyp des Erfassungs- und
Auswertungs-Werkzeugs (Behördeninventur)
befindet sich aktuell in der Erprobung. Die
Entwicklungsphase soll Ende des Jahres 2026
abgeschlossen werden. Der Übergang in einer
Betriebsumgebung ist für 1. Quartal 2027
vorgesehen. Im Anschluss sollen erste Auswertungen
und Analysen erfolgen. Die Federführung liegt beim
BMDS.
Zustimmungsvorbehalt
für alle wesentlichen
IT-Ausgaben der
unmittelbaren
Bundesverwaltung
etablieren
3 M —
In Umsetzung: Die Vereinbarung zwischen BKAmt,
BMF und BMDS zur näheren Ausgestaltung des IT-
Zustimmungsvorbehalts des BMDS wurde
geschlossen und im Dezember 2025 im
Bundeskabinett bekanntgegeben. Der IT-
Zustimmungsvorbehalt wird unter Federführung des
BMDS bis zum 31. Dezember 2026 als Regelaufgabe
etabliert. Das BMDS übt sein Vetorecht bei
wesentlichen IT-Ausgaben der Ressorts, das in alle
Phasen des Haushaltes hineinreicht, bereits seit dem
Beginn des Verfahrens zur Aufstellung des
Bundeshaushalts 2027 umfassend aus.
Einführung eines
bedarfsorientierten
Trainingsprogramms für
Projekt-, Digital und
Management-Skills
3 / 6 / 9 M — Umgesetzt
Entwicklung und
Verankerung von
Kriterien guter
Servicequalität unter
Beteiligung von
Stakeholdern
(insbesondere
Adressatinnen und
Adressaten von
Verwaltungsleistungen),
#WirHörenZu
3 / 6 M —
In Umsetzung: Prozess #wirhörenzu zur
Stakeholderbeteiligung (Bürgerinnen und Bürger,
sowie Länder und Kommunen) wurde in Q1 2026
abgeschlossen. Integration in die laufende
Operationalisierung des Servicestandards und des
Reifegradmodells ausstehend. Abschluss ist für das
Q3 2026 avisiert. Ausweitung auf Unternehmen für
Q3/4 2026 geplant. Die Federführung liegt beim
BMDS.
Anlage 1 KA 21/7312
Herausforderungen
einer effektiven
Modernisierung und
Digitalisierung in der
Bundesverwaltung
abbauen
3 / 6 M —
In Umsetzung: Der Abbau von Herausforderungen ist
neben weiteren Maßnahmen Gegenstand der
Effizienzinitiative der Bundesregierung, die das
Bundeskabinett am 6. Juli 2026 mit dem
Regierungsentwurf zum Haushalt 2027 beschlossen
hat. Der Prozess ist andauernd. Die Effizienzinitiative
ist bis mind. 2029 angelegt. Die Federführung liegt
beim BMDS.
Effizienzfonds
einrichten und
Effizienzprojekte
fördern
4 M — Umgesetzt
Konsolidierung und
Anwendung von
Managementstandards
4 M —
In Umsetzung: PMflexONE für effektive Projekt- und
Portfoliosteuerung steht seit 02/26 im produktiven
Pilotbetrieb ressortweit zur Verfügung. Das
Organisationshandbuch wurde modernisiert, die
Fortschreibung ist als laufender Prozess etabliert.
Prozessanalyse und -optimierung werden bis Ende
des Jahres im Organisationshandbuch ergänzt.
Wirkungsorientiertes Controlling ist Teil des
strategischen Managements und wird im
Organisationshandbuch bis Ende 2026 bereitgestellt.
Federführung liegt beim BMDS.
Prioritäre
Bürokratierückbauvorhaben werden
umgesetzt und Service-
und
Unterstützungsangebote zum
Bürokratierückbau
entwickelt
6 M —
In Umsetzung: Alle Ressorts setzen in ihrem
Zuständigkeitsbereich bis zum Ende der LP um.
Maßnahmen zur Erreichung der Zielwerte werden
fortlaufend auf den Weg gebracht. Zuletzt hat die
Bundesregierung zum 2. Entlastungskabinett über
die Maßnahmen berichtet, vgl.
https://bmds.bund.de/themen/staatsmodernisierung
/buerokratierueckbau/2-entlastungskabinett
Tools zur
Unterstützung der
Gesetzgebungstätigkeit
schaffen und schulen
6 M —
In Umsetzung: Europaweite Ausschreibung zur
Beschaffung von Software einschließlich Schulung
erfolgt. Vorbereitung des Hostings der Software
durch ITZ-Bund. Zieldatum der ersten Bereitstellung
ist der Herbst 2026. Die Federführung liegt beim
BMDS.
Novelle der
Bundeslaufbahnverordnung
6 M — Umgesetzt
Entwicklung eines
Lernpfades „Moderner
Staat“ der
Bundesakademie für
öffentliche Verwaltung
(BAköV) als
Trainingsprogramm für
die Bundesverwaltung
6 M —
Der Lernpfad „Moderner Staat“ wird im Rahmen des
zweiten Umsetzungszyklus der
Modernisierungsagenda Bund bis zum 30.09.2026
vollständig umgesetzt. Erste Bestandteile des
Lernpfades, darunter die Online-Vortragsreihe
„Moderner Staat“, wurden bereits zum 15.04.2026
umgesetzt und stehen seitdem zur Verfügung. Die
Federführung liegt bei der BAKöV bzw. dem BMI.
Anlage 1 KA 21/7312
Weiterentwicklung und
Implementierung eines
ressortübergreifenden
Programms für
Führungskräfte
6 M —
In Umsetzung: Derzeit laufende Ressortabstimmung
zu Führung 5.0 in Umsetzung. Zudem findet eine
Pilotierung statt, die voraussichtlich Ende 2026
abgeschlossen wird. Zieldatum 31.01.2028. Die
Federführung liegt bei der BAKöV bzw. dem BMI.
Etablierung eines
Sounding-Boards
(TransformationsHUB)
6 M — Umgesetzt
Digitalisierungsplattform bereitstellen 6 M —
In Umsetzung: Die Low-Code Plattform ist
bereitgestellt und die KI-Anwendungen wurden
eingesetzt. Das Prozess-Repository befindet sich in
Umsetzung. Federführung liegt beim BMDS.
Marktplatz der KI-
Möglichkeiten (MaKI)
etablieren
6 M — Umgesetzt
DevOps-Plattform 6 M —
In Umsetzung: Die DevOps-Plattform des
Deutschland-Stacks soll auf bestehende Produkte
(openCode, PLAIN) aufbauen. Aktuell werden die
Rahmenbedingungen für die Umsetzung einer
DevSecOps-Plattform mit der ZenDiS GmbH
ausgearbeitet. Hierbei soll u. a. auch der Ansatz des
Secure Software Development Lifecycles (SSDLC)
umgesetzt und anhand zweier Referenzprojekte
(noch zu erarbeiten) validiert werden. Die
Federführung liegt beim BMDS.
Erarbeitung eines
Zielbilds und eines
Umsetzungsplans
künftiger
Personalverwaltung (Technical
Support Instrument
(TSI) Projekt mit der
EU)
6 / 8 M —
In Umsetzung: Behördenumfrage ist abgeschlossen,
darauf basierend werden Zielbild und
Umsetzungsplan erarbeitet und kommuniziert.
Zieldatum 30.09.2026. Die Federführung liegt beim
BMDS.
Bereitstellung eines
Best-Practice-Tools zur
sowie begleitende
Unterstützung bei
systematischer
Evaluierung und
Verbesserung der
Servicequalität von
Verwaltungsleistungen
(analog und digital, hier:
„Service-Audits“)
9 M
—
In Umsetzung: Pilotierung des Best-Practice-Tools
an Hand verschiedener Verwaltungsleistungen ist
erfolgt, aktuell läuft Klärung rechtlicher und
technischer Umsetzung sowie Aufbau der
Governance für eine Bereitstellung des Tools im
Regelbetrieb. Der Abschluss erfolgt im Q2/2027. Die
Federführung liegt beim BMDS.
Anlage 2 KA 21/7312
Nr. Regelungsvorhaben Ressort Zeitpunkt Ergebnis
1
CSDD-RL/ LkSG im
Rahmen der
Fortsetzung der
Dialogreihe
#FaireLieferketten
BMAS Januar 2026
Veröffentlichung der Ergebnisse auf CSR-
Website der BReg (
https://www.csr-in-
deutschland.de/DE/Umsetzung/Dialogreih
e-Faire-Lieferketten/dialogreihe-faire-
lieferketten.html), sowie fortlaufend durch
Einbindung der Stakeholder der AG
Wirtschaft und Menschenrechte des CSR-
Forums der BReg; die Formate liefern
wichtige Impulse für eine praxisnahe und
unternehmensfreundliche Umsetzung der
CSDD-RL.
2
Weiterbildungsförderung
Beschäftigter (§ 82
SGB III)
BMAS Oktober
2025
Hinweise zum Verwaltungsverfahren,
welche in die Umsetzung durch die
Bundesagentur für Arbeit eingeflossen sind
bzw. einfließen.
3
Verfahren zur
Feststellung der
Erwerbsfähigkeit nach
§ 44a SGB II
BMAS September
2026
Kenntnisgewinn darüber, vor welchen
Herausforderungen die Jobcenter, die
Träger der Sozialhilfe und die
Rentenversicherung bei dem Verfahren zur
Feststellung der Erwerbsfähigkeit nach §
44a SGB II stehen und welche
Optimierungsbedarfe gesehen werden.
4
Neue
Wohngemeinnützigkeit, gesetzliche
Grundlage ist die
Abgabenordnung.
BMWSB 21. LP
Mittels Praxischecks wurde in einer ersten
Schwerpunktphase mit Praktikerinnen und
Praktikern der Wohnungswirtschaft
eruiert, wie die NWG Eingang finden kann
in die vorhandene Praxis bei Neubau und
Vermietung des Bestands. Die Ergebnisse
werden derzeit ausgewertet. Durchführung
erfolgte mit kommunalen
Wohnungsunternehmen, Stiftungen und
Genossenschaften.
5
Umsetzungslabor
Bau-Turbo,
betroffenes Gesetz ist
das BauGB
BMWSB 21. LP
Das Umsetzungslabor Bau-Turbo begleitet
die Einführung der neuen Regelungen zum
beschleunigten Wohnungsbau als
praxisorientierter Austausch- und
Lernprozess. In Zusammenarbeit mit
Kommunen, Ländern und weiteren
Akteuren wurden Anwendungsfragen
aufgegriffen, Praxiserfahrungen
ausgewertet sowie Arbeitshilfen und
Leitfäden entwickelt, um eine rechtssichere
und einheitliche Umsetzung zu
unterstützen. Beteiligt sind kommunale
Vertreterinnen und Vertreter sowie die
interessierte Fachöffentlichkeit. Die
Ergebnisse sind zugänglich unter:
https://www.bmwsb.bund.de/DE/bauen/
baurecht/
bauturbo/praxiswissen/praxiswissen-bau-
Anlage 2 KA 21/7312
Nr. Regelungsvorhaben Ressort Zeitpunkt Ergebnis
turbo/praxiswissen-bau-
turbo.html?nn=42910
6
Planspiel zur BauGB-
Novelle 2025/2026,
betroffenes Gesetz ist
das BauGB
BMWSB 21. LP
Regelungsvorschläge des Referenten- bzw.
Regierungsentwurfs zur BauGB-Novelle
werden von mehreren Gemeinden
unterschiedlicher Größe auf reale Fälle
angewendet und auf Praxistauglichkeit hin
überprüft. Ergebnisse werden derzeit
ausgewertet.
7
Entwurf eines
Gesetzes zum
Bürokratierückbau im
Verkehrsbereich
BMV
Januar –
Februar
2026
Praxistauglichkeit und Erforderlichkeit der
betroffenen Norm bestätigt.
8
Gesetz zur
Weiterentwicklung der
Digitalisierung in der
Migrationsverwaltung
(MDWG)
BMI
seit
September
2023
Seit September 2023 hat die
Unterarbeitsgruppe 1 – Recht der von der
MPK eingesetzten Bund-Länder-
Arbeitsgruppe „Digitalisierung der
Migrationsverwaltung“ in einem
mehrstufigen Prozess eine Reihe von
auflösbaren Defiziten in der
Kommunikation der Behörden der
Migrationsverwaltung identifiziert. Die
daraufhin ausgearbeiteten
Regelungsvorschläge wurden mit diesem
Gesetz umgesetzt.
9
Praxischeck
„Elektronische
Dokumentation von
PSM-Anwendungen“:
Betroffene Gesetze:
PflanzenschutzG zur
nationalen Umsetzung
der Verordnung (EG)
Nr. 1107/2009
Durchführungsverordn
ung (EU) 2023/64 der
Kommission vom 10.
März 2023 betreffend
den Inhalt und das
Format der gemäß der
Verordnung (EG) Nr.
1107/2009.
BMLEH März –
April 2026
Die Durchführung des Praxischecks hat ein
besseres Verständnis dafür geschaffen,
welche Herausforderungen die Praxis in
diesem Bereich konkret hat und wie diesen
Herausforderungen ggf. technisch oder
gesetzgeberisch begegnet werden kann.
Als Ergebnis des Praxischecks wurde eine
Anwendung zur praxistauglichen
Dokumentation von PSM-Anwendungen
von Pflanzenschutzmitteln durch JKI auf
der Basis der von der Praxis formulierten
Erwartungen weiterentwickelt (Abschluss
steht bevor). Außerdem wurde ein
Datenstandard entwickelt, der alsbald
veröffentlicht werden soll.
10
Praxischeck
„Überprüfung des § 4b
LMIDV“
BMLEH Mai 2026
Überprüfung der Umsetzung der neuen
Regelung in der Verordnung, eineinhalb
Jahre nach Inkrafttreten. Ergebnisse
werden derzeit aufbereitet.
Anlage 2 KA 21/7312
Nr. Regelungsvorhaben Ressort Zeitpunkt Ergebnis
11
Praxischeck
„Genehmigungsverfahren
Stall(um)bau“:
Betroffene Gesetze:
Baurecht,
Immissionsrecht,
Tierschutz,
Förderwesen.
BMLEH Juni 2026
Unnötige bürokratische Belastungen sowie
Vereinfachungspotentiale bei
Genehmigungsverfahren im Stallbau bzw. -
umbau identifizieren; die Akzeptanz der
Verfahren unter Antragstellenden und
Vollzug verbessern und mögliche
Bestpractice-Beispiele ableiten. Ergebnisse
werden derzeit aufbereitet.
12
Praxischeck
„Allgemeine
Verwaltungsvorschrift
Rahmenüberwachung
(AVV RÜb)“:
Betroffene
Gesetzesvorhaben:
AVV RÜb,
Verordnung (EU)
2017/625 (OCR),
Lebensmittel-,
Bedarfsgegenstände-
und
Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
BMLEH Juli 2026
Überprüfung und Generierung von
Entlastungspotentialen bei der
Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über
Grundsätze zur Durchführung der
amtlichen Überwachung der Einhaltung
der Vorschriften des Lebensmittelrechts,
des Rechts der tierischen Nebenprodukte,
des Weinrechts, des Futtermittelrechts und
des Tabakrechts (AVV RÜb). Ergebnisse
werden derzeit aufbereitet.
13
Praxischeck Novelle
Kreislaufwirtschaftsge
setz
BMUKN noch in
Arbeit noch in Arbeit
14
Evaluation von
praktischer
Anwendung und
Wirksamkeit der
öffentlich-rechtlichen
Haftung für
Umweltschäden sowie
Vorschläge für die
Weiterentwicklung
des Rechtsrahmens
nebst fachrechtlicher
Bezüge auf nationaler
und europäischer
Ebene (USchadG
(Umsetzung der
Umwelthaftungsrichtlinie der EU))
BMUKN Februar
2026
Link:
https://www.umweltbundesamt.de/publik
ationen/evaluation-von-
praktischeranwendung-wirksamkeit
15
Erfahrungsaustausch
zu Themen des
Vollzugs im
Strahlenschutz
(StrlSchG)
BMUKN fortlaufend
Erkenntnisse werden aufgearbeitet und
den Aufsichtsbehörden über den
Fachausschuss Strahlenschutz zur
Verfügung gestellt.
Anlage 2 KA 21/7312
Nr. Regelungsvorhaben Ressort Zeitpunkt Ergebnis
16
Bericht der
Bundesregierung zum
Konsultationsverfahren 2026 gemäß
§ 26 Absatz 2 der
BEHG-Carbon-
Leakage-Verordnung
unter dem
Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG)
BMUKN September
2026
Noch nicht veröffentlicht (Fertigstellung
steht noch aus).
17
AGE
Arbeitsgemeinschaft
Emissionshandel (EU-
Emissionshandel (EU-
Emissionshandelsrichtl
inie, TEHG), nationaler
Brennstoffemissionsha
ndel (BEHG))
BMUKN fortlaufend
Austauschformat nach „Chatham House
Rules“, daher werden zu den einzelnen
Sitzungen keine publizierten
Ergebnispapiere erstellt.
18
Verpackungsrecht-
Durchführungsgesetz
– VerpackDG
BMUKN fortlaufend
Die geplanten Anpassungen wurden in
Gesprächen mit den verschiedenen
Verwaltungsebenen (Länder, Zentrale
Stelle ZSVR, UBA) in zahlreichen Terminen
erörtert. Zudem wurden zu verschiedenen
spezifischen Themen vertiefte Gespräche
mit den betroffenen Wirtschaftskreisen
(Verbände) geführt. Bei der Ausgestaltung
des Gesetzentwurfes wurde auf eine
einfache, digitale Umsetzung geachtet.
19
Im Zusammenhang
mit der Erarbeitung
der 2. Verordnung zur
Änderung der
Brustkrebs-
Früherkennungs-VO
(verkündet am
4.3.2026, BGBl. 2026 I
Nr. 53)
BMUKN März 2026
Gespräche mit der das Mammographie-
Screening durchführenden
Kooperationsgemeinschaft Mammographie
zu Zielen und Anforderungen einer auf
Distanz ausgeübten ständigen Aufsicht bei
der technischen Durchführung der
Mammographie.
20
Im Zusammenhang
mit der gegenwärtigen
Erarbeitung eines
Gesetzes zur
Modernisierung,
Digitalisierung und
zum
Bürokratierückbau im
Strahlenschutzrecht
BMUKN März 2026
Erörterungen in Bund-Länder-
Arbeitsgruppen zur Identifizierung von
Entlastungspotential bei gleichzeitiger
Wahrung des bewährten hohen
Strahlenschutzniveaus; Durchführung
eines Nutzerworkshops zur Digitalisierung
des Strahlenpasses.
21 Umweltschutz-
Modernisierungspaket BMUKN Mai 2026
Expert*innen-Workshop Planungs- und
Genehmigungsbeschleunigung,
Bürokratierückbau und Digitalisierung.
Anlage 2 KA 21/7312
Nr. Regelungsvorhaben Ressort Zeitpunkt Ergebnis
22
Austausch mit
Normadressaten
(Mitglieder der
Arbeitsgruppe BBNJ
der Deutschen
Forschungsgemeinschaft) zum Gesetz zur
Ausführung des
Übereinkommens im
Rahmen des
Seerechtsübereinkommens der
Vereinten Nationen
über die Erhaltung
und nachhaltige
Nutzung der
biologischen Vielfalt
der Meere von
Gebieten außerhalb
nationaler
Hoheitsbefugnisse
BMUKN April – Mai
2026
Ziel dieser Austausche war es, das
Verständnis auf Seiten der
Forschungsakteur*innen bzgl. der im
HochseeSchG enthaltenen Regelungen und
Pflichten zu verbessern sowie Hinweise aus
der Forschungspraxis zu erhalten, um den
zukünftigen Vollzug des Gesetzes (durch
BfN) effektiv auszugestalten.
23
Praxischeck im
Gastgewerbe
(Verordnung (EU)
1169/2011,
Lebensmittelinformationsdurchführungsverordnung,
Verordnung (EG) Nr.
852/2004,
Lebensmittel- und
Futtermittelgesetzbuc
h, ArbSchG, ArbStättV,
ArbMedVV, SPrüfV,
DGUV Vorschrift 3)
BMWE Juni 2025
Link:
https://www.bundeswirtschaftsministeriu
m.de/Redaktion/DE/Downloads/P-
R/praxischeck-buerokratieabbau-im-
gastgewerbe.pdf?__blob=publicationFile&v
=1
24
Anforderungen an
Rechenzentren
(EnEfG)
BMWE November
2025
Am 6. November 2025 fand ein Praxischeck
zur praktischen Umsetzbarkeit der
Anforderungen an Rechenzentren aus dem
Energieeffizienzgesetz statt.
Teilgenommen haben rund 45
Branchenvertreter, Experten und
Stakeholder.
25 Wege zu kohärenteren
Nachhaltigkeitsregeln BMWE Dezember
2025
Es wurden zwei Dokumente
(Zusammenfassung Ergebnisse
Praxischeck, Vorschläge zur
Harmonisierung der EU-
Nachhaltigkeitsgesetzgebung) erstellt und
an die EU übermittelt.
Anlage 2 KA 21/7312
Nr. Regelungsvorhaben Ressort Zeitpunkt Ergebnis
26 Marktüberwachung im
Onlinehandel BMWE Oktober
2025
Link:
https://www.bundeswirtschaftsministeriu
m.de/Redaktion/DE/Downloads/M-
O/marktueberwachung-im-
onlinehandel.pdf?__blob=publicationFile&v
=4
27
Gründen im
zulassungspflichtigen
Handwerk (HwO)
BMWE Juni 2026 Ergebnispapier wird derzeit noch erstellt.
28
Wagniskapital-
Investitionen von
Stiftungen
BMWE Juni 2026
Link:
https://www.bundeswirtschaftsministeriu
m.de/Redaktion/DE/Publikationen/Invest
/ergebnispapier-
praxischeckwagniskapital-investitionen-von-
stiftungen.pdf?__blob=publicationFile&v=1
29
Fachverbändegespräc
he zur Umsetzung der
SOHO-Verordnung
BMG März - Mai
2026
Frühzeitige Einbindung der betroffenen
Stakeholder, Gewinnung von Input für
Erarbeitung des RefE.
30
Verschiedene
Austauschformate mit
Politik, Wissenschaft,
Leistungserbringern
und Kassen zur
Digitalisierung im
Gesundheitswesen
(Gesetz für Daten und
digitale Innovation im
Gesundheitswesen)
BMG Fortlaufend
Regelungen im neugefassten GDNG zur
Durchführung der EHDS-Verordnung (u.a.
domänenspezifischer Ansatz);
Weiterentwicklung der
Datennutzungsmöglichkeiten für
Krankenkassen (§§ 15b und 284a SGB V)
Weiterentwicklung FDZ.
31 Umsetzung
Medizinregistergesetz BMG Juni 2026
Erörterung zur Passfähigkeit der geplanten
Regelungen im Hinblick auf die
Weiterentwicklung von Medizinregistern.
32
Weiterentwicklung der
Digitalisierungsstrategie für das
Gesundheitswesen
und die Pflege –
Beteiligungsprozess
(Gesetz für Daten und
digitale Innovation im
Gesundheitswesen)
BMG
Sommer –
Herbst
2025
Ausgehend vom aktuellen Stand der
Strategieumsetzung, legt die
Weiterentwicklung den Fokus auf aktuelle
Entwicklungen (insb. EHDS-Verordnung
(EU) & Fortschritte im Bereich KI) sowie
neue und fortlaufende
Schwerpunktvorhaben (z.B.
Primärversorgung) und aktualisiert die
Strategie auf Ebene der kurz-, mittel- und
langfristigen Maßnahmen. Zahlreiche
Maßnahmen wurden bereits unmittelbar
im Gesetz für digitale Innovation im
Gesundheitswesen (GeDIG) aufgegriffen.
Anlage 2 KA 21/7312
Nr. Regelungsvorhaben Ressort Zeitpunkt Ergebnis
33
Weiterentwicklung der
Insolvenzabsicherung
von Pauschalreisen
BMJV Dezember
2025
1. Es wurde die Abschaffung der
gesetzlichen Vorgaben zur Bestätigung der
Insolvenzabsicherung bei Pauschalreisen
(Sicherungsschein) gem. Art. 252 des
Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen
Gesetzbuch i.V.m. § 651r Absatz 4 Satz 1
des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)
geprüft: Die Streichung der gesetzlichen
Regelungen zum Sicherungsschein wurde
überwiegend begrüßt.
2. Es wurde eine Erweiterung des
gesetzlichen Forderungsüberganges in §
651r Absatz 4 BGB geprüft: Der
Praxischeck ergab mangels inhaltlicher
Rückmeldungen keinen Erkenntnisgewinn.
3. Es wurde geprüft, ob es gesetzliche
Vorgaben zu Inhalt und Format der von
Reiseveranstaltern an den jeweiligen
Insolvenzabsicherer zu übermittelnden
Daten geben sollte: Die Reisebranche lehnt
gesetzliche Vorgaben ab. Sie hat sich für
eine Branchenlösung ausgesprochen und
zugesichert, hierzu in 2026 einen Vorschlag
zu unterbreiten.
Die Vertreter der Versicherungswirtschaft
haben die Einführung gesetzlicher
Vorgaben begrüßt. Die von
Versicherungsunternehmen bisher
abgewickelten Fälle hätten gezeigt, dass
die Datenlage nach einem Insolvenzfall
häufig eine große Herausforderung
darstelle.
34
Bürokratieentlastungsmaßnahmen
im nationalen Recht
der finanziellen
Rechnungslegung
BMJV Dezember
2025
Die eingegangenen Vorschläge befinden
sich in Prüfung.
35
Bürokratieentlastungsmaßnahmen
im europäischen Recht
der finanziellen
Rechnungslegung
BMJV Januar 2026 Die eingegangenen Vorschläge befinden
sich in Prüfung.
36 Gebäudetyp E (zu
Eckpunkten) BMJV Fortlaufend Referentenentwurf wird erkenntnisgestützt
erarbeitet.
37
Praxischeck zur
Lizenzvergabe durch
Verwertungsgesellschaften an
ehrenamtliche Akteure
BMJV Juni 2026
Die eingegangenen Vorschläge befinden
sich in Prüfung.
Anlage 2 KA 21/7312
Nr. Regelungsvorhaben Ressort Zeitpunkt Ergebnis
38
Eckpunkte für ein
Gesetz zur Änderung
des TKG und zur
Verbesserung der
telekommunikationsrechtlichen
Rahmenbedingungen
für den TK-
Netzausbau
BMDS Juli 2025
Link:
https://bmds.bund.de/fileadmin/BMDS/D
okumente/Gesetzesvorhaben/Anlage1_Eck
punkte_TKG_Anpassung.pdf
39
Workshopreihe
Telemedizin (Gesetz
für Daten und digitale
Innovation im
Gesundheitswesen)
BMG Juli 2025 –
März 2026
Regelungen im GeDIG zum digitalen
Versorgungseinstieg.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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ISSN 0722-8333