Geplanter Stellenabbau im Bundeszentralamt für Steuern
der Abgeordneten Katharina Beck, Dr. Moritz Heuberger, Max Lucks, Sascha Müller, Karoline Otte, Stefan Schmidt, Andreas Audretsch, Dr. Lena Gumnior, Lisa Paus und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Der Koalitionsausschuss von CDU/CSU und SPD hat in seinen Beschlüssen vom 2. Juli 2026 – wie bereits im Koalitionsvertrag vereinbart (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf) – das Ziel bekräftigt, den Personalbestand der Bundesverwaltung pauschal um 8 Prozent bzw. rund 24.000 Stellen innerhalb der Legislaturperiode abzubauen (www.bundesregierung.de/resource/blob/2196306/2445592/bc8e5e160d879f0bdd593121a96a45d2/2026-07-02-koaausschuss-data.pdf). Nach den bislang vorliegenden Planungen sollten bereits 2025 0,5 Prozent und 2026 weitere 2,2 Prozent der Stellen eingespart werden (https://dserver.bundestag.de/btd/21/056/2105666.pdf).
Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller ist bislang unklar, wie sich ein solcher pauschaler, prozentualer Stellenabbau mit den spezifischen Aufgaben des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) verträgt. Das BZSt nimmt nach § 5 Finanzverwaltungsgesetz (FVG) eine Vielzahl hochspezialisierter Aufgaben wahr, die für die Sicherung des Steueraufkommens, die Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuervermeidung, die Wahrung rechtsstaatlicher Grundsätze und die internationale Zusammenarbeit in Steuersachen von zentraler Bedeutung sind.
Der geschätzte Schaden durch Cum-Cum-Gestaltungen in Deutschland beläuft sich auf etwa 28,5 Mrd. Euro (www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMST18-2378.pdf). Für Steuerhinterziehung insgesamt gehen Schätzungen von rund 100 Mrd. Euro jährlich aus (www.boeckler.de/de/magazin-mitbestimmung-2744-steuerhinterziehung-kostet-100-milliarden-5391.htm; https://taz.de/Schaden-durch-Steuerhinterziehung/!6179843/). Die Aufarbeitung der Rolle des BZSt im Cum-Ex-Skandal hat gezeigt, dass unzureichende personelle und organisatorische Ausstattung sowie mangelnde Priorisierung Aufsichts- und Kontrolldefizite begünstigen können, die rechtsstaatlich bedenklich sind. Die aktuelle Berichterstattung über Strafermittlungen gegen die Deutsche Bank wegen des Verdachts auf Verwicklungen in Cum-Cum-Geschäfte der Postbank – die ab 2009 sukzessive von der Deutschen Bank übernommen wurde – in den Jahren 2008 bis 2015 zeigt (www.tagesschau.de/investigativ/wdr/cum-cum-deutsche-bank-100.html), dass in diesem Bereich immenser Ermittlungs- und Aufarbeitungsbedarf besteht. Auch der von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil und Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig vorgestellte Aktionsplan zur Bekämpfung von Steuer- und Finanzkriminalität (www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Steuern/aktionsplan-gegen-steuer-und-finanzkriminalitaet.pdf?__blob=publicationFile&v=6) legt nahe, dass statt pauschaler Stellenstreichungen personelle Verstärkungen in den relevanten Behörden erfolgen müssen.
Die Fragestellerinnen und Fragesteller halten es deshalb für erforderlich, dass die Bundesregierung darlegt, ob und in welchem Umfang der pauschale Stellenabbau im Geschäftsbereich des BMF auch das BZSt betrifft, welche Ausnahmeregelungen bestehen und wie sichergestellt wird, dass die Bekämpfung von Steuerbetrug, insbesondere Cum-Ex, Cum-Cum und vergleichbaren Gestaltungen nicht durch pauschale Kürzungsvorgaben beeinträchtigt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen31
Wie viele Planstellen und Stellen waren im BZSt in den Haushaltsjahren 2020 bis 2026 jeweils veranschlagt, und wie viele davon waren zum jeweiligen Stichtag tatsächlich besetzt (aufgegliedert nach Beamtinnen/Beamten und Tarifbeschäftigten in Laufbahn- bzw. Entgeltgruppen)?
In welchem Umfang ist das BZSt von dem im Koalitionsausschuss vom 2. Juli 2026 bekräftigten Ziel einer pauschalen 8‑prozentigen Personaleinsparung in der Bundesverwaltung konkret erfasst?
a) Welche Zielzahlen (absolut und prozentual) legt die Bundesregierung hierfür für die Haushaltsjahre 2026 bis 2029 zugrunde?
b) Inwiefern spiegelt der Haushaltsentwurf 2027 (Einzelplan 08, Kapitel 0815) BZSt-Stellenkürzungen wider, und wie erklärt die Bundesregierung etwaige Abweichungen zwischen dem politisch kommunizierten Einsparziel und der tatsächlichen Stellenveranschlagung?
c) Wurde vor der Festlegung der pauschalen Einsparquote eine „Aufgabenkritik“ im Sinne einer Überprüfung, welche BZSt-Aufgaben in welchem Umfang mit welchem Personalbedarf zu erfüllen sind, durchgeführt, und wenn ja, mit welchem Ergebnis und wenn nein, warum nicht?
d) Wurde vor der Festlegung der pauschalen Einsparquote eine „Wirtschaftlichkeitsbetrachtung“ im Sinne einer Überprüfung, welche BZSt-Aufgaben in welchem Umfang mit welchem Personalbedarf mit welchen fiskalischen Erwägungen zu erfüllen sind, durchgeführt, und wenn ja, mit welchem Ergebnis und wenn nein, warum nicht?
e) Welche Auswirkungen hat der geplante Stellenabbau auf die Möglichkeit des BZSt, dringend benötigtes Fachpersonal (z. B. Betriebsprüfer/innen, IT-Forensiker/innen, Personal in den Betrugsbekämpfungsreferaten) neu einzustellen oder zu binden?
Liegen dem BMF oder dem BZSt Berechnungen vor, wie viel Euro an Steuermehreinnahmen bzw. verhinderten Steuerausfällen eine zusätzliche Stelle im BZSt im Durchschnitt erbringt bzw. deren Wegfall kosten würde (aufgegliedert nach Referaten)?
a) Wurde eine solche Kosten-Nutzen-Betrachtung bei der Festlegung der Einsparquote berücksichtigt und falls ja, mit welchem Ergebnis (bitte aufgegliedert nach Referat für alle verfügbaren Referate)?
b) Falls nur für einige Referate entsprechende Daten vorliegen, oder keine Kosten-Nutzen-Berechnung vorgenommen und berücksichtigt wurde, warum nicht (bitte in beiden Fällen begründen)?
c) Wie bewertet die Bundesregierung das Verhältnis zwischen den jährlich in Milliardenhöhe entgehenden Steuereinnahmen durch Steuergestaltungen wie beispielsweise vom Fremdvergleich abweichenden Verrechnungspreisen und durch Steuerhinterziehung wie beispielsweise Cum-Ex-, Cum-Cum- und Umsatzsteuerbetrug einerseits und den vergleichsweisen geringen Einsparungen andererseits, die durch einen Stellenabbau bei den hierfür zuständigen Einheiten des BZSt erzielt werden könnten?
Liegen dem BMF oder dem BZSt Berechnungen vor, wie viel Euro an Prüfvolumen eine Stelle im BZSt im Durchschnitt verantwortet (aufgegliedert nach Referaten), falls nein, warum nicht?
Welche der bis zu 280 nach § 17 Absatz 2 Nummer 5 Haushaltsgesetz 2026 von der pauschalen Stelleneinsparung ausgenommenen BZSt-Stellen zur „Sanktionsdurchsetzung und Bekämpfung von Steuerkriminalität“ sind tatsächlich besetzt und in welchen Referaten sind sie angesiedelt?
a) Wie erklärt die Bundesregierung die Erweiterung dieser Ausnahmeregelung von 120 Stellen im Haushaltsgesetz 2025 auf 280 Stellen im Haushaltsgesetz 2026?
b) Ist beabsichtigt, diese oder vergleichbare Ausnahmeregelungen für das BZSt auch im Haushaltsjahr 2027 und den Folgejahren fortzuführen bzw. auszuweiten, und wenn nein, warum nicht?
Welche konkreten Organisationseinheiten oder Aufgabenbereiche des BZSt sollen nach jetzigem Planungsstand vom Stellenabbau ausgenommen, welche in besonderem Maße betroffen sein (zahlenmäßig aufgegliedert nach Referaten und Laufbahn- bzw. Entgeltgruppen)?
a) Wie viele der betroffenen Stellen sind aktuell unbesetzt?
b) Plant die Bundesregierung, unbesetzte Stellen im Zuge des Stellenabbaus ersatzlos entfallen zu lassen?
c) Welche Kriterien legt die Bundesregierung bei der Entscheidung zugrunde, welche Aufgabenbereiche des BZSt von einem pauschalen Stellenabbau ausgenommen werden und welche nicht?
d) Hält die Bundesregierung einen pauschalen, nicht nach Aufgabenkritik differenzierten Stellenabbau für mit dem Ziel einer funktionsfähigen, rechtsstaatlichen Steuerverwaltung vereinbar?
Wie bewertet die Bundesregierung mögliche Auswirkungen eines Stellenabbaus in der Zentralabteilung des BZSt (u. a. Personalverwaltung, IT-Unterstützung, Haushalts- und Beschaffungswesen) auf die Arbeitsfähigkeit der von der pauschalen Stelleneinsparung ausgenommenen Fachreferate?
a) Ist sichergestellt, dass ein solcher Stellenabbau nicht mittelbar zu personellen Engpässen oder längeren Bearbeitungszeiten bei Einstellungs-, Beschaffungs- oder IT-Verfahren in diesen Referaten führt?
b) Ist sichergestellt, dass ein Personalabbau in der Zentralabteilung nicht die Digitalisierungsvorhaben (beispielsweise Digitales Zielbild, Digitalisierung von Daten, elektronischer Datenaustausch mit anderen Verwaltungen, Entwicklung Datenatlas und Nutzung Datenlabore, Entwicklung einer Analyse- und Auswertungssoftware, Schaffung eines flexiblen Datenanalyse-Teams) im BZSt gefährdet?
c) Ist sichergestellt, dass ein solcher Stellenabbau nicht mittelbar zu personellen Engpässen oder längeren Bearbeitungszeiten bei Einstellungs-, Beschaffungs- oder IT-Verfahren in diesen Referaten führt?
Wie viele Planstellen hat das BZSt für den Aufgabenbereich Betrugsbekämpfung im Rahmen seiner Anmeldung zur Aufstellung des Bundeshaushalts 2027 angemeldet (bitte nach Laufbahn- bzw. Entgeltgruppen und Referaten aufschlüsseln)?
a) Wie viele dieser angemeldeten Planstellen wurden im Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2027 tatsächlich veranschlagt bzw. bewilligt?
b) Falls die bewilligte Zahl von der Anmeldung abweicht: Welche Begründung hat das BMF hierfür gegeben?
c) Wie hat sich die Zahl der Planstellen des BZSt im Bereich Betrugsbekämpfung im Zeitverlauf entwickelt (bitte Angabe für die Haushaltsjahre 2020 bis 2027)?
Wie viele Planstellen umfasst die 2020 eingerichtete Sondereinheit zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuerumgehung beim BZSt aktuell?
a) Wie viele davon sind besetzt?
b) Wie hat sich diese Zahl seit 2022 (328 Stellen, davon 300 besetzt) entwickelt?
Ist die Sondereinheit von dem pauschalen Stellenabbau erfasst, und wenn ja, in welchem Umfang, und wenn nein, auf welcher rechtlichen bzw. haushalterischen Grundlage erfolgt die Ausnahme?
Wie viele Planstellen umfasst das Informations- und Analysezentrum Kapitalertragsteuer (IAZ) aktuell (aufgegliedert nach Laufbahn bzw. Entgeltgruppen)?
a) Wie hat sich dessen Personalausstattung seit seiner Einrichtung entwickelt?
b) Gab es in den letzten zwei Jahren personelle Veränderungen auf Referenten- und/oder Referatsleitungsebene, und wenn ja, welche und warum?
Wie viele Verfahren mit Bezug zu Cum-Ex- bzw. Cum-Cum-Gestaltungen wurden durch das BZSt bzw. die Sondereinheit in den Jahren 2020 bis 2026 jeweils bearbeitet, abgeschlossen und an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden abgegeben?
a) Welche Steuerausfälle bzw. -rückforderungen konnten hierdurch beziffert werden?
b) Wie viele Vollzeitäquivalente sind beim BZSt bzw. bei den zuständigen Landesbehörden derzeit mit der Aufarbeitung und Rückforderung befasst (aufgegliedert nach Laufbahn- bzw. Entgeltgruppen)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Schadensschätzungen in Höhe von rund 100 Mrd. Euro jährlich durch Steuerhinterziehung insgesamt sowie rund 28,5 Mrd. Euro durch Cum-Cum- und rund 7,2 Mrd. Euro durch Cum-Ex-Gestaltungen?
a) Legt die Bundesregierung diese Schätzungen auch zugrunde, und falls nein, warum nicht?
b) Liegen der Bundesregierung hierzu eigene Schätzungen vor, und falls nein, warum nicht?
c) Welchen aktuellen Stand hat die Rückforderung des geschätzten Cum-Cum-Schadens von rund 28,5 Mrd. Euro und des geschätzten Cum-Ex-Schadens von rund 7,2 Mrd. Euro (alternativ – falls vorliegend – bezüglich der Schätzungen der Bundesregierung)?
d) Welchen Anteil dieser Schäden hält sie durch eine bessere personelle Ausstattung des BZSt für vermeidbar?
Welche Lehren zieht die Bundesregierung aus der Aufarbeitung der Rolle des BZSt im Cum-Ex-Skandal (u. a. Untersuchungsausschuss 2016/2017, Strafanzeige gegen BZSt-Mitarbeitende 2020) im Hinblick auf die notwendige personelle Mindestausstattung von Kontroll- und Aufsichtseinheiten, insbesondere auch mit Blick auf Cum-Cum-Geschäfte?
Welche Risiken sieht sie vor diesem Hintergrund durch einen pauschalen Stellenabbau im BZSt für die Aufdeckung und Verfolgung von Cum-Ex- und Cum-Cum-Gestaltungen?
Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der personellen Ausstattung der „Zentralen Stelle zur Koordinierung von Prüfungsmaßnahmen in länder- und staatenübergreifenden Umsatzsteuer-Betrugsfällen“ (KUSS) für die Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug bei?
a) Wie viele Stellen stehen dieser Einheit aktuell zur Verfügung und wie hat sich die Personalausstattung seit 2020 entwickelt (aufgegliedert nach Laufbahnen)?
b) Wie viele Fälle mit internationalem Bezug zur Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung mit welchem Finanzvolumen wurden über KUSS in den Jahren 2020 bis 2026 koordiniert?
c) Welchen jährlichen Steuerschaden schätzt die Bundesregierung durch grenzüberschreitenden Umsatzsteuerbetrug?
Wie viele Planstellen entfallen aktuell auf die für den internationalen Informationsaustausch zuständigen Referate und Arbeitsbereiche des BZSt (aufgegliedert nach Referaten und Laufbahn- bzw. Entgeltgruppen)?
a) Wie hat sich diese Zahl seit 2020 entwickelt?
b) Wie bewertet die Bundesregierung mögliche Auswirkungen eines Stellenabbaus in den für den internationalen Informationsaustausch zuständigen Referaten auf die Fähigkeit des BZSt, aus internationalen Daten zeitnah Erkenntnisse zur Aufdeckung von missbräuchlichen Steuergestaltungen und Steuerkriminalität, insbesondere Cum-Ex- und Cum-Cum-Gestaltungen, zu gewinnen?
Wie viele Planstellen für die beim BZSt angesiedelte Bundesbetriebsprüfung waren in den Jahren 2020 bis 2026 jeweils veranschlagt (aufgegliedert nach Referaten und Laufbahn- bzw. Entgeltgruppen)?
a) Wie viele davon waren besetzt (aufgegliedert nach Jahren, Referaten und Laufbahn- bzw. Entgeltgruppen)?
b) Ist die Bundesbetriebsprüfung von der geplanten pauschalen Personaleinsparung erfasst, und falls ja, inwiefern und falls nein, warum nicht?
Wie viele Betriebsprüfungen von Großunternehmen und Konzernen hat die Bundesbetriebsprüfung in den Jahren 2020 bis 2026 durchgeführt?
a) In welcher Höhe wurden steuerliche Mehreinnahmen dabei festgestellt, und falls hierzu keine Daten vorliegen, warum nicht?
b) Wie verteilen sich die steuerlichen Mehreinnahmen auf die verschiedenen steuerlichen Korrekturvorschriften, und falls hierzu keine Daten vorliegen, warum nicht?
c) Welcher Anteil dieses Mehrergebnisses ist nach Kenntnis der Bundesregierung auf internationale Steuerfälle zurückzuführen, und falls hierzu keine Daten vorliegen, warum nicht?
d) Welcher Anteil dieses Mehrergebnisses ist nach Kenntnis der Bundesregierung auf Steuerbetrug sowie Cum-Ex- und Cum-Cum-Gestaltungen zurückzuführen, und falls hierzu keine Daten vorliegen, warum nicht?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche Prüfungsturnus und der Rückstand an noch nicht geprüften prüfungswürdigen Fällen im Bereich der Bundesbetriebsprüfung?
Wie würde sich der geplante Stellenabbau auf diesen Rückstand voraussichtlich auswirken?
Ist der Verdacht oder das Risiko, dass ein Unternehmen in Cum-Ex-, Cum-Cum- oder andere Arten von Steuerbetrug verwickelt ist, Bestandteil des datenbasierten Systems zur risikoorientierten Fallauswahl (DSRF), und falls ja, inwiefern und falls nein, warum nicht?
Inwiefern ist das im „Zentrale Betriebsprüfungsmanagement“ angesiedelte Risikomanagementsystem (RMS) der Bundesbetriebsprüfung mit Steuerbetrug, Cum-Ex- und Cum-Cum-Gestaltungen befasst, und falls nicht, warum nicht?
Wie viele Planstellen stehen dem Kooperationsbereich III (Finanzsektor) der Bundesbetriebsprüfung aktuell zur Verfügung (aufgegliedert nach Referaten und Laufbahn- bzw. Entgeltgruppen)?
a) Wie viele davon sind besetzt?
b) Ist dieser Bereich von der geplanten pauschalen Personaleinsparung erfasst?
Leistet die Bundesbetriebsprüfung, insbesondere der Kooperationsbereich III (Finanzsektor), einen Beitrag zur Aufdeckung von Steuerbetrug, insbesondere von Cum-Ex- und Cum-Cum-Geschäften sowie Umsatzsteuerbetrug, und falls ja, inwiefern und falls nein, warum nicht?
a) In wie vielen Fällen war dies jeweils für die Aufdeckung solcher Gestaltungen wesentlich (aufgegliedert nach Jahren und Referaten)?
b) Werden entsprechende Erkenntnisse an die Bundesbetriebsprüfung, die Sondereinheit oder die zuständigen Finanzbehörden in den Bundesländern weitergeleitet, und falls ja, wie und falls nein, warum nicht?
c) Wie viele der in der Bundesbetriebsprüfung, insbesondere beim Kooperationsbereich III (Finanzsektor), durchgeführten Prüfungen standen im Zusammenhang mit Steuerbetrug, insbesondere Cum-Ex- bzw. Cum-Cum-Gestaltungen und Umsatzsteuerbetrug?
d) Welche Steuermehreinnahmen bzw. Steuerrückforderungen konnten hierdurch erzielt werden, und falls hierzu keine Daten vorliegen, warum nicht?
e) Wie arbeiten der Kooperationsbereich III, die Sondereinheit gegen Steuerhinterziehung und Steuerumgehung sowie das Informations- und Analysezentrum Kapitalertragsteuer (IAZ) bei der Aufdeckung von Cum-Ex- und Cum-Cum-Gestaltungen zusammen, und sieht die Bundesregierung hier organisatorischen Verbesserungsbedarf, und falls nein, warum nicht?
Liegen der Bundesregierung Daten dazu vor, inwiefern im Rahmen von Internationalen Verfahren (Abteilung Bundesbetriebsprüfung, Kooperationsbereich V) Fälle von Steuerbetrug, insbesondere Cum-Ex- und Cum-Cum-Gestaltungen offenbar werden? (bitte differenziert nach Joint Audits einerseits und Verständigungs-, Schieds- und Vorabverständigungsverfahren andererseits beantworten)
a) In wie vielen Fällen war dies für die Aufdeckung solcher Gestaltungen wesentlich (aufgegliedert nach Jahren)?
b) Wie werden entsprechende Erkenntnisse an die Bundesbetriebsprüfung, die Sondereinheit (insb. IAZ) oder die zuständigen Finanz- und/oder Strafverfolgungsbehörden in den Bundesländern weitergeleitet?
c) Falls der Bundesregierung dazu keine Daten vorliegen, warum nicht?
Welche konkreten personellen Konsequenzen für das BZSt ergeben sich aus dem am 16. Juli 2026 von der Bundesministerin der Justiz und dem Bundesminister der Finanzen vorgestellten „Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität“?
Sieht der Aktionsplan zusätzliche Stellen oder eine personelle Aufstockung bestehender BZSt-Einheiten (u. a. Sondereinheit, IAZ) vor?
a) Falls ja, in welchem zeitlichen und zahlenmäßigen Verhältnis steht dies zu dem für das BZSt gleichzeitig vorgesehenen Stellenabbau?
b) Falls nein, warum nicht?
Wie bewertet die Bundesregierung die im Aktionsplan enthaltene Forderung, eine spezialisierte, mehrere Steuerarten umfassende Analyse- und Ermittlungseinheit für international organisierte Steuerhinterziehung auf Bundesebene einzurichten?
Ist beabsichtigt, eine solche Einheit beim BZSt anzusiedeln?
a) Falls ja, welche personellen Konsequenzen (zusätzliche Stellen, Verlagerung bestehender Stellen aus Sondereinheit oder anderen Abteilungen) hätte dies, und wie verträgt sich dies mit dem für das BZSt gleichzeitig vorgesehenen Stellenabbau?
b) Falls nein, in welchem Verhältnis stünde eine solche neue Einheit zu den bereits beim BZSt bestehenden Strukturen, und sieht die Bundesregierung dort Aufgabenüberschneidungen oder Synergiepotenziale?
Wie bewertet die Bundesregierung die Errichtung eines „Gemeinsamen Zentrums gegen Steuer- und Finanzkriminalität“ beim Zoll, in dem Steuerfahnder der Länder, Ermittler des Zolls und Analysten der Bundesbehörden Verfahren koordinieren sollen?
a) Welche Behörden von Bund und Ländern sollen im Gemeinsamen Zentrum konkret vertreten sein?
b) In welcher organisatorischen Struktur soll es errichtet werden?
c) Zu welchem Zeitpunkt soll es seine Arbeit aufnehmen?
d) Ist eine institutionalisierte Zusammenarbeit des Zolls mit dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vorgesehen – etwa durch Entsendung von Personal, gemeinsamen Datenzugriff über das geplante Datenanalysezentrum oder gemeinsame Fallbearbeitung –, und wenn ja, in welcher Form?
e) Wie viele zusätzliche Planstellen sind seitens des Zolls für Aufbau und Betrieb des Gemeinsamen Zentrums vorgesehen, und wie verteilen sich diese auf die Bereiche Ermittlung, Datenanalyse und Koordination?
f) Wie sind diese zusätzlichen Planstellen ins Verhältnis zum im Referentenentwurf des Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz veranschlagten Personalaufwendungen von 278 Stellen durch Änderungen des Zoll-KrimBG und des BKAG und den vom BMF angekündigten personellen Minderbedarf von 324 Stellen (RegE ZFG, S. 181) zu setzen?