Souveränität kritischer IT-Sicherheitsinfrastruktur – Übernahmepläne PSI durch Warburg-Pincus
der Abgeordneten Michael Kellner, Dr. Konstantin von Notz, Dr. Alaa Alhamwi, Dr. Sandra Detzer, Julian Joswig, Sandra Stein, Katrin Uhlig, Andreas Audretsch und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Nach Berichten des Handelsblatts plant der Finanzinvestor Warburg-Pincus aus den Vereinigten Staaten von Amerika die Übernahme des deutschen IT-Dienstleisters PSI, selbiger hat zwischenzeitlich auch in einer Presseerklärung diese Pläne bestätigt (vgl. www.psi.de/unternehmen/newsroom/pressemitteilungen/psi-software-se-und-warburg-pincus-alle-regulatorischen-freigaben-fuer-das-freiwillige-oeffentliche-uebernahmeangebot-erhalten-abwicklung-erfolgt-in-kuerze). PSI ist einer der zentralen Lieferanten für IT-Infrastruktur von Energiekonzernen, Netz- und Speicherbetreibern. Die Software hat unmittelbare Auswirkungen auf die Energiesicherheit der Bundesrepublik Deutschland. Sowohl die Kunden der Software als auch ihre Anwendung zählen zum Bereich der kritischen Energieinfrastruktur. Vor diesem Hintergrund werfen außereuropäische Investments in dieser Branche und in das Unternehmen PSI erhebliche Fragen auf.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Übernahmeplänen der Berliner IT-Firma PSI durch den US-Investor Warburg-Pincus?
Welche Bedeutung hat nach Auffassung der Bundesregierung die Marktstellung der PSI-Software für die deutsche Strom- und Gasinfrastruktur und die entsprechenden Marktteilnehmer (Netz-, Kraftwerks-, Speicherbetreiber u. a.)?
Gab es im Zuge der Übernahmepläne ein Investitionsschutzverfahren (vgl. www.psi.de/unternehmen/newsroom/pressemitteilungen/psi-software-se-und-warburg-pincus-alle-regulatorischen-freigaben-fuer-das-freiwillige-oeffentliche-uebernahmeangebot-erhalten-abwicklung-erfolgt-in-kuerze)?
Welche Verpflichtungen plant die Bundesregierung im Falle einer Übernahme dem Investor und dem Unternehmen aufzuerlegen?
Umfassen diese Verpflichtungen auch Vorgaben im Sinne der Aufrechterhaltung der Versorgungs-, Betriebs- und Leistungskontinuität in sicherheits- und regulierungsrelevanten Anwendungsbereichen?
Wie wird im Falle einer Übernahme die Datensouveränität sowie der Schutz von sensiblen Informationen der Kunden vor ausländischem Zugriff gewährleistet?
Welche Überwachungs- und Kontrollrechte kommen diesbezüglich zur Geltung?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung für den Fall von Verstößen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Warnung der Nachrichtendienste (vgl. www.handelsblatt.com/politik/deutschland/private-equity-bund-genehmigt-uebernahme-der-softwarefirma-psi/100237230.html) in diesem Fall und teilt die Bundesregierung die Sorgen um die Souveränität der Bundesrepublik Deutschland und Europas?
Hat die Bundesregierung Kenntnis von weiteren Übernahmeplänen im Bereich kritischer Infrastruktur, insbesondere des Energiesektors (bitte konkret aufschlüsseln nach konkreten Übernahmeplänen und KRITIS-Sektoren)?