Runder Tisch zur außergerichtlichen Streitbeilegung im BMJV
der Abgeordneten Stefan Schmidt, Dr. Till Steffen, Matthias Gastel, Victoria Broßart, Denise Loop, Julian Joswig und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Am 12. August 2026 hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) verschiedene Akteure der Reisebranche zu einem Runden Tisch ins Ministerium eingeladen. Thema der Sitzung war die außergerichtliche Streitbeilegung bei Pauschalreisen und damit die Möglichkeit, entsprechende Streitigkeiten zwischen Reisenden und Anbietern künftig noch häufiger außergerichtlich zu lösen (vgl. www.touristik-aktuell.de/reisevertrieb/aussergerichtliche-konfliktloesung-pauschalreiserecht/). Schlichtungsverfahren ermöglichen Reisenden in der Regel kostenlos, Konflikte einvernehmlich mit Unternehmen zu lösen, bevor es zu einem teuren und aufwendigen Gerichtsverfahren kommt. Bereits im Juli 2026 wurde das Thema auf Grundlage eines Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ausschuss für Tourismus im Deutschen Bundestag diskutiert (vgl. www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1194342). Dieser Antrag forderte die Bundesregierung auf, eine Rechtsgrundlage analog zur Regelung im Luftverkehr zu erarbeiten, um Reiseveranstalter dazu zu verpflichten, im Streitfall mit Reisenden eine außergerichtliche Schlichtung als feste Option anzubieten, sodass beispielsweise anerkannte privatrechtlich organisierte Einrichtungen als Schlichtungsstellen fungieren können, sowie die Sichtbarkeit alternativer Schlichtungsangebote für Reisende insgesamt zu erhöhen (vgl. https://dserver.bundestag.de/btd/21/057/2105782.pdf). Die Anfrage reiht sich ein in verschiedene politische Vorstöße sowohl auf europäischer Ebene (vgl. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202502647, S. 1) als auch auf Ebene der Bundesländer (vgl. www.verbraucherschutzministerkonferenz.de/documents/ergebnisprotokoll-19-vsmk_oeffentlich_18-07-2023.pdf, S. 30), die sich mit dem Thema der außergerichtlichen Streitbeilegung und insbesondere Schlichtungsverfahren befassen. Vor dem Hintergrund der anhaltenden politischen Diskussionen und des genannten Treffens im BMJV ergeben sich in diesem Zusammenhang Fragen an die Bundesregierung.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Welche Akteure haben am 12. August 2026 am Runden Tisch im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) teilgenommen und zu welchem konkreten Zeitpunkt erfolgte die Einladung (bitte Übersicht mit Namen und jeweiliger Organisation angeben)?
Anhand welcher Kriterien erfolgte die Auswahl der zum Runden Tisch eingeladenen Akteure?
Inwiefern waren das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) und der Koordinator für maritime Wirtschaft und Tourismus bei der inhaltlichen Konzeption und der praktischen Durchführung des Runden Tisches beteiligt?
Welche inhaltliche Zielsetzung verfolgte das Ministerium mit dem Runden Tisch und war die Verabschiedung konkreter Maßnahmen geplant und wenn ja, welche (vgl. www.touristik-aktuell.de/reisevertrieb/aussergerichtliche-konfliktloesung-pauschalreiserecht/)(bitte einzeln angeben)?
Inwiefern wurde die Einführung einer verpflichtenden Option zur außergerichtlichen Streitbeilegung diskutiert und wenn ja, welche Positionen vertraten die teilnehmenden Akteure und das BMJV in dieser Diskussion und mit welcher Begründung?
Inwiefern wurde die Steigerung der Bekanntheit bestehender Schlichtungsangebote diskutiert und wenn ja, welche Positionen vertraten die teilnehmenden Akteure und das BMJV in dieser Diskussion und mit welcher Begründung?
Inwiefern sind seitens der Bundesregierung aktuell Maßnahmen zur Steigerung der Bekanntheit bestehender Schlichtungsangebote in Planung?
Welche konkreten Hindernisse für die Einführung einer verpflichtenden Option für Reiseveranstalter zur außergerichtlichen Streitbeilegung wurden in der Diskussion identifiziert?
Welche konkreten Hindernisse für eine stärkere freiwillige Teilnahme von Reiseveranstaltern an Schlichtungsverfahren wurden in der Diskussion identifiziert?
Teilt die Bundesregierung die von den teilnehmenden Branchenvertretern vorgebrachten Bedenken hinsichtlich zusätzlicher Kosten, zusätzlichen Personalaufwands und zusätzlicher Bürokratie, die im Zusammenhang mit Schlichtungsverfahren entstehen können (vgl. www.fvw.de/touristik/veranstalter/runder-tisch-schlichtung-bei-pauschalreisen--kosten-nutzen-und-bedenken-263747) und wenn ja, aus welchen Gründen und wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
Welche konkreten Ergebnisse hat der vom BMJV veranstaltete Runde Tisch zur außergerichtlichen Streitbeilegung bei Pauschalreisen erbracht und inwiefern wurden dabei gemeinsame Vereinbarungen oder Beschlüsse getroffen (bitte einzeln angeben)?
Inwiefern plant die Bundesregierung nach dem Runden Tisch konkrete Maßnahmen, um die freiwillige Teilnahme an außergerichtlicher Streitbeilegung und Schlichtungsverfahren zu erhöhen und wenn ja, welche?
Inwiefern plant die Bundesregierung nach dem Runden Tisch gesetzgeberische Maßnahmen zur Stärkung der außergerichtlichen Streitbeilegung und von Schlichtungsverfahren bei Pauschalreisen einzuführen, beispielsweise im Rahmen der anstehenden Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie (EU) 2026/1024 oder der Änderungsrichtlinie (EU) 2025/2647 zur alternativen Streitbeilegung (ADR) in nationales Recht?
Inwiefern plant die Bundesregierung, den Runden Tisch zur außergerichtlichen Streitbeilegung zu wiederholen und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
Sind weitere Runde Tische zu Verbraucherschutzthemen seitens des Ministeriums geplant und wenn ja, welche und zu welchem Zeitpunkt?