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Kleine AnfrageWahlperiode 21Noch nicht beantwortet

Maßnahmen der Bundesregierung zur Erreichung der EU-Reduktionsziele für Lebensmittelabfälle

Diese Kleine Anfrage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gehört zur 21. Wahlperiode und hat den Stand „Noch nicht beantwortet“.

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

07.08.2026

Aktualisiert

10.08.2026

Offizielle Quellen und Volltext

Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.

Deutscher BundestagDrucksache 21/751107.08.2026

Maßnahmen der Bundesregierung zur Erreichung der EU-Reduktionsziele für Lebensmittelabfälle

der Abgeordneten Dr. Zoe Mayer, Karl Bär, Dr. Ophelia Nick, Niklas Wagener und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Noch immer verzeichnen wir in Deutschland 10,8 Mio. Tonnen Lebensmittelabfälle pro Jahr. Mit der am 16. Oktober 2025 in Kraft getretenen Änderung an der Abfallrahmenrichtline (EU) 2025/1892 wurden nun erstmals verbindliche Reduktionsziele für Lebensmittelabfälle in den Mitgliedstaaten festgelegt. Bis 2030 sollen in den Bereichen Herstellung und Verarbeitung 10 Prozent der Lebensmittelabfälle vermieden werden. Im Handel, in der Außer-Haus-Verpflegung und den privaten Haushalten sind 30 Prozent als Summenziel pro Kopf vorgesehen. Darüber hinaus sind die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, eine Koordinierungsstelle zur Steuerung von Maßnahmen und zur Vernetzung relevanter Akteure auf nationaler Ebene einzurichten. Diese hat die Aufgabe, wirksame Maßnahmen zu identifizieren sowie Programme zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen zu überprüfen und anzupassen.

Bis zum 31. Dezember 2027 überprüft die Europäische Kommission, ob die bis 2030 zu erreichenden Reduktionsziele gegebenenfalls angepasst und auf weitere Stufen der Lebensmittelversorgungskette ausgeweitet werden sollen. Dabei sind auch das Ausmaß und die Ursachen von Lebensmittelabfällen und -verlusten in der Primärerzeugung sowie die Durchführbarkeit geeigneter Maßnahmen zur Reduktion zu bewerten. Während Nachernteverluste in der Primärproduktion bereits in die Berichterstattung im Rahmen der Abfallrahmenrichtlinie einbezogen werden, gilt dies für Vorernteverluste bislang nicht, obwohl diese einen signifikanten Anteil am Gesamtaufkommen an Lebensmittelabfällen und -verlusten ausmachen (https://literatur.thuenen.de/digbib_extern/dn066143.pdf). Vorernteverluste können dabei auch Folge von Marktanforderungen und kurzfristigen Änderungen der Nachfrage nachgelagerter Akteure sein.

In der Vermarktung von Obst und Gemüse bestehen beispielsweise neben den gesetzlichen Vermarktungsnormen auch weitere, nicht gesetzlich vorgegebene Anforderungen nachgelagerter Marktstufen, insbesondere des Lebensmitteleinzelhandels. Diese betreffen in der Praxis häufig optische und sortimentsspezifische Merkmale wie Form, Größe, Größensortierung und äußere Beschaffenheit. Solche Anforderungen können Einfluss auf Sortierung, Vermarktung und Preisbildung landwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie auf den Umgang mit genusstauglicher Ware haben. Eine verbesserte Datengrundlage dient daher nicht der einseitigen Betrachtung der Primärproduktion, sondern soll Ursachen für Lebensmittelabfälle und -verluste entlang der gesamten Lebensmittelwertschöpfungskette sichtbar machen und gezielte Maßnahmen zur Reduktion ermöglichen. Auf europäischer Ebene wird derzeit an einer gemeinsamen Definition und Erfassungsmethodik für Lebensmittelverluste in der Primärproduktion gearbeitet, um bestehende Wissenslücken zu schließen und geeignete Reduktionsmaßnahmen zu identifizieren.

Vor dem Hintergrund der neuen europäischen Reduktionsvorgaben ist aus Sicht der Fragestellerin zu prüfen, inwieweit die bisherigen nationalen Maßnahmen zur Zielerreichung ausreichen. Gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern aus Landwirtschaft, Verarbeitung, Handel, Außer-Haus-Verpflegung und Zivilgesellschaft hat das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat sektorspezifische Maßnahmen zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung entwickelt. Diese reichen jedoch noch nicht aus, um Lebensmittelabfälle entlang der gesamten Wertschöpfungskette vom Acker bis zum Teller angemessen zu erfassen und zu reduzieren.

Der Bundesrechnungshof kommt zu dem Schluss, dass die derzeitige Datengrundlage für die Berichterstattung an die Europäische Union methodische Schwächen aufweist. Etwa weil lediglich die Abfälle erfasst werden, die von den Versorgungssystemen registriert werden oder die Methoden zur Berechnung der Abfälle auf nicht repräsentativen Stichproben beruhen. Trotz umfangreicher Maßnahmen seit dem Jahr 2012 und der damit verbundenen Ausgaben von 17,4 Mio. Euro sei der angestrebte Erfolg bei der Reduzierung der Lebensmittelabfälle bisher ausgeblieben, sodass die Gefahr bestehe, die Reduktionsziele zu verfehlen. Um die Ziele zur Reduktion von Lebensmittelabfällen zu erreichen, braucht es demzufolge gezieltere und wirksamere Maßnahmen. Eine bessere Datenbasis zur belastbaren Erfassung der Abfälle ist dafür eine wesentliche Voraussetzung (www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2025/lebensmittelverschwendung-volltext.pdf?__blob=publicationFile&v=3).

Die Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie in nationales Recht erfolgt in Deutschland primär durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Die Mitgliedstaaten haben bis zum 17. Juni 2027 Zeit, die Richtlinie umzusetzen. Erforderlich ist zudem die Anpassung der nationalen Abfallvermeidungsprogramme. Derzeit werden sowohl das Abfallvermeidungsprogramm des Bundes als auch die Nationale Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung überarbeitet.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen29

1

Wie bewertet die Bundesregierung die Wahrscheinlichkeit, die nationalen und europäischen Reduktionsziele zur Verringerung der Lebensmittelverschwendung bis 2030 zu erreichen und worauf basiert diese Bewertung?

2

Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung der Nationalen Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung und welche messbaren Fortschritte bei der Reduzierung von Lebensmittelabfällen lassen sich seit Etablierung der Strategie in den einzelnen Sektoren nachweisen?

3

Wie werden in Deutschland derzeit Lebensmittelabfälle für die Berichterstattung gegenüber der EU erfasst, welche Behörden oder Institutionen sind daran beteiligt und auf welchen methodischen Grundlagen beruht die Datenerhebung und wie bewertet die Bundesregierung die derzeit verwendete Erhebungsmethodik sowie Validität und Belastbarkeit der erhobenen Daten?

4

Ist der Bundesregierung in diesem Zusammenhang der Bericht des Bundesrechnungshofes und die darin formulierten Erwartungen an das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat bekannt und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?

5

Plant die Bundesregierung, die Methodik zur Erhebung von Lebensmittelabfällen weiterzuentwickeln, um die Datenqualität und Aussagekraft der Berichterstattung zu verbessern und die vom Bundesrechnungshof sowie der Evaluation der Nationalen Strategie identifizierten Schwächen zu beheben, z. B. durch die Erhebung repräsentativer Stichproben oder einer sektoralen Zuordnung von Lebensmittelabfällen?

6

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die betriebliche Datengrundlage zur Erfassung von Lebensmittelabfällen auf Sektorebene zu verbessern und bestehende Datenlücken zu schließen?

7

Plant die Bundesregierung, Unternehmen entlang der Lebensmittelwertschöpfungskette gesetzlich zu verpflichten, betriebliche Kennzahlen zu anfallenden Lebensmittelabfällen zu erheben und zu melden?

8

Plant die Bundesregierung, die Verteilung der Lebensmittelabfallmengen auf die einzelnen Sektoren entlang der Lebensmittelversorgungskette künftig auf einer belastbareren Datengrundlage zu ermitteln?

9

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung im Bereich der Außer-Haus-Verpflegung, und wie bewertet sie den aktuellen Stand der Zielerreichung in diesem Sektor?

a) Wie viele Betriebe beteiligen sich derzeit an Maßnahmen der Bundesregierung zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung im Bereich der Außer-Haus-Verpflegung?

b) Welchen prozentualen Anteil an allen Betrieben des Sektors machen diese Betriebe aus?

c) Wie hat sich die Zahl der beteiligten Betriebe seit 2020 entwickelt?

d) Welche Aktivitäten werden derzeit von den beteiligten Betrieben durchgeführt?

e) Wie viele Tonnen Lebensmittelabfälle konnten in den teilnehmenden Unternehmen seit Beginn der Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat pro Jahr reduziert werden und wie verhält sich diese Menge zur Gesamtmenge der Lebensmittelabfälle im Bereich der Außer-Haus-Verpflegung?

f) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen Ergebnissen?

10

Welche Maßnahmen werden nach Kenntnis der Bundesregierung von den teilnehmenden Unternehmen des Groß- und Einzelhandels zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen umgesetzt und wie bewertet die Bundesregierung den bisherigen Stand der Zielerreichung?

a) Wie viele Tonnen Lebensmittelabfälle konnten in den teilnehmenden Unternehmen seit Beginn der Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat pro Jahr reduziert werden?

b) Welche Maßnahmen wurden am häufigsten beziehungsweise am seltensten gewählt?

c) Wie bewertet die Bundesregierung den Fortschritt der teilnehmenden Handelsunternehmen im vergangenen Jahr und welche Ursachen sieht sie dafür, dass die bisherigen Reduktionsergebnisse hinter den angestrebten Zielen zurückbleiben?

d) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob Maßnahmen zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen im Handel zu einer Verlagerung von Lebensmittelabfällen in vor- oder nachgelagerte Sektoren geführt haben?

11

Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Sektoren Primärproduktion und Weiterverarbeitung bei der Reduzierung von Lebensmittelverlusten und -abfällen zu unterstützen und in die nationalen Zielerreichungsstrukturen einzubinden?

12

Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um die Datengrundlage zu Vor- und Nachernteverlusten in der Primärproduktion zu verbessern?

13

Hat die Bundesregierung valide Daten zur Höhe von Vorernteverlusten, auch wenn diese nicht von der Abfallrahmenrichtlinie erfasst sind und gibt es hierzu Daten auf Ebene der Bundesländer?

a) Wenn ja, wie hoch sind die Vorernteverluste (bitte nach Kulturen und gegebenenfalls Bundesländern aufschlüsseln)?

b) Wenn nein, plant die Bundesregierung, diese Daten künftig zu erheben?

14

Setzt sich die Bundesregierung auf EU-Ebene dafür ein, auch für die Primärproduktion Reduktionsziele für Lebensmittelabfälle festzulegen?

15

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, welche Auswirkungen nicht gesetzlich vorgegebene Anforderungen nachgelagerter Marktstufen an Lebensmittel, insbesondere Vermarktungsnormen des Lebensmitteleinzelhandels für Obst und Gemüse, auf die Primärproduktion haben und wie soll sichergestellt werden, dass Anforderungen nachgelagerter Marktstufen an Lebensmittel nicht einseitig der Primärproduktion zugerechnet werden?

16

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, wie viele Tiere bereits vor der Schlachtung – etwa während des Transports oder noch in den Betrieben – verenden, auch wenn diese sog. Vorschlachtungsverluste nicht von der Abfallrahmenrichtlinie erfasst werden?

a) Wenn ja, wie viele Tiere verenden bereits vor der Schlachtung, einschließlich während des Transports (bitte nach Tierart und gegebenenfalls Bundesland aufschlüsseln)?

b) Wenn nein, plant die Bundesregierung, diese Daten künftig zu erheben?

c) Wie ist der aktuelle Stand des Aufbaus des Datenraums Tiergesundheit, insbesondere bezüglich der für Ende September 2025 in Aussicht gestellten Fertigstellung und zu welchem Zeitpunkt soll der Datenraum für Behörden, bestandsbetreuende Tierärztinnen und Tierärzte sowie Tierhaltende einsatzbereit zur Verfügung stehen?

d) Ist vorgesehen, im Datenraum Tiergesundheit künftig auch Mortalitätsraten in Betrieben, Transportverluste und Daten der Tierkörperbeseitigungsanlagen zu erfassen? Wenn nein, warum nicht?

17

Welche Maßnahmen zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung in privaten Haushalten wurden bislang umgesetzt und welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Wirksamkeit dieser Maßnahmen vor?

a) Wie viele der Maßnahmen wurden bislang evaluiert und welche haben sich als besonders wirksam erwiesen?

b) Welche nächsten Schritte sind für den Bereich private Haushalte vorgesehen?

c) Ist künftig eine erneute repräsentative Datenerhebung geplant? Wenn nein, warum nicht?

d) Welche Wirkungsmessungen liegen der Bundesregierung zur Initiative „Zu gut für die Tonne!“ vor und welche Maßnahmen haben sich dabei als besonders wirksam erwiesen?

e) Konnten mit der „Zu gut für die Tonne“-App Reduktionen von Lebensmittelabfällen in Haushalten erreicht werden, wenn auch nur exemplarisch?

18

Welche messbaren Wirkungen hat die Aktionswoche „Deutschland rettet Lebensmittel“ in den jeweiligen Jahren entfaltet und plant die Bundesregierung, dieses Format fortzuführen?

19

Welche Maßnahmen sind geplant, um die gesamte Lebensmittelwertschöpfungskette in ihrer Gesamtheit zu betrachten und in die Erreichung der Reduktionsziele einzubeziehen, um so Verlagerungseffekte von Lebensmittelabfällen zwischen den einzelnen Sektoren zu vermeiden?

20

Was ist der aktuelle Stand der Umsetzung der Bund-Länder-Plattform, die als ressort- und länderübergreifendes Steuerungsinstrument in der Nationalen Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung vorgesehen ist?

a) Welches Ziel wird mit der Plattform aktuell verfolgt?

b) Wie häufig und wann haben Treffen stattgefunden und was waren die Ergebnisse?

c) Welche länderübergreifenden Themen wurden bislang behandelt?

d) Welche Arbeitsschwerpunkte hat sich das Gremium gegeben?

e) Welche künftigen Treffen und Aktivitäten sind geplant?

f) Ist die Kompetenzstelle zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen und -verlusten (KLAV) in die Arbeit der Bund-Länder-Plattform eingebunden?

g) Haben die Bundesländer Empfehlungen an die Bundesregierung zur Reduzierung von Lebensmittelverlusten und -abfällen herangetragen? Wenn ja, wie werden diese berücksichtigt?

21

Wird das Ziel, den Indikator Lebensmittelverschwendung in die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie zu integrieren, weiterverfolgt? Wenn ja, wie ist der aktuelle Stand? Wenn nein, warum nicht?

22

Wie lautet der Zeitplan für die Überarbeitung des Abfallvermeidungsprogramms und bis wann soll die Überarbeitung abgeschlossen sein?

23

Wie lautet der Zeitplan für die Überarbeitung der Nationalen Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung und bis wann soll die Überarbeitung abgeschlossen sein?

24

Liegen der Bundesregierung Schätzungen über die Höhe der durch Lebensmittelverschwendung in Deutschland verursachten Treibhausgasemissionen (in CO2-Äquivalenten) pro Jahr vor, aufgeschlüsselt nach den Bereichen Primärproduktion, Groß- und Einzelhandel, Außer-Haus-Verpflegung, Verarbeitung und Privathaushalte?

25

Wie viel landwirtschaftliche Fläche wird nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland und im Ausland jährlich für die Erzeugung von Lebensmitteln genutzt, die letztlich nicht verzehrt, sondern entlang der Wertschöpfungskette verderben bzw. vernichtet werden?

26

Welche Erkenntnisse und Daten liegen der Bundesregierung vor, zum Einfluss der rechnerisch durch Lebensmittelverschwendung bedingten Auswirkungen auf die biologische Vielfalt, welche u. a. mit zusätzlicher Flächeninspruchnahme und mit unnötigem Dünger- und Pestizideinsatz einhergehen?

27

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, wie viel Wasser (virtuelles Wasser bzw. Wasser-Fußabdruck) durch die Verschwendung von Lebensmitteln in Deutschland jährlich verbraucht wird?

28

Wie bewertet die Bundesregierung die Bemühungen zur Erarbeitung einer ISO-Norm zu Lebensmittelverschwendung (ISO/TC 34/SC 20 Food loss and waste)?

29

Bringt sich die Bundesregierung in den Prozess zur Erarbeitung dieser ISO-Norm ein? Wenn ja, mit welcher Positionierung und welchen Aktivitäten? Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 23. Juni 2026

Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion

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