Zukunft des Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF)
der Abgeordneten Stefan Schmidt, Matthias Gastel, Victoria Broßart, Denise Loop, Julian Joswig und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) hat sich seit seiner Einführung im Jahr 2021 zu einem wichtigen Baustein des Verbraucherschutzes im Tourismus entwickelt. Der gesetzliche Auftrag des DRSF geht auf die EU-Pauschalreiserichtlinie (2015/2302) zurück, die alle Mitgliedstaaten zur Einrichtung eines wirksamen Insolvenzsicherungssystems für Reisende verpflichtet hat (vgl. https://drsf.reise/ueber-uns/). Anlass hierfür war unter anderem die Insolvenz des Reiseveranstalters Thomas Cook, die deutliche Lücken in der Absicherung von Pauschalreisen offenlegte. Der deutsche Gesetzgeber hat diese Vorgabe in § 651r BGB umgesetzt. Auf dieser Grundlage sind größere Reiseveranstalter mit einem absicherungspflichtigen Jahresumsatz ab 10 Mio. Euro gesetzlich zur Absicherung beim DRSF verpflichtet, wodurch der Verbraucherschutz für Pauschalreisende verbindlich geregelt ist und ein angemessener Schutz für Pauschalreisende geschaffen wurde (vgl. ebd.). Mittlerweile wurden über den Fonds erfolgreich sowohl kleinere als auch größere Insolvenzen innerhalb der Reisebranche abgewickelt (vgl. https://drsf.reise/pressemeldungen/fti-insolvenz-drsf-zieht-vorlaeufige-schlussbilanz/). Gleichzeitig konnten nach Erreichen der angestrebten finanziellen Meilensteine in der Aufbauphase des Fonds im vergangenen Jahr auch die Entgelte für die Reiseunternehmen gesenkt werden. Eine weitere Senkung der Entgelte für die abgesicherten Reiseveranstalter ist zum Start des neuen Absicherungsjahrs zum 1. November 2026 angekündigt (vgl. www.reisevor9.de/inside/deutscher-reisesicherungsfonds-halbiert-entgelte-ab-november). Der Fonds und seine Strukturen haben sich in den letzten Jahren bewährt und sind ein Erfolgsmodell für den Verbraucherschutz im Tourismus. Gleichzeitig bleibt es entscheidend, dass der Fonds nach seiner insgesamt erfolgreichen Startphase auch künftig so aufgestellt bleibt, dass er den Verbraucherschutz für Reisende weiterhin in hohem Maße gewährleistet. Hierzu existieren aktuell sowohl innerhalb der Branche als auch im politischen Raum zahlreiche Reformideen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen23
Wie hoch ist das aktuelle Fondsvolumen des Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) (bitte aufschlüsseln nach Fondsvermögen aus Entgelten, Sicherheitsleistungen und Kreditmittellinien)?
Wie hoch war das Fondsvolumen des Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) zum 1. November 2025 (bitte aufschlüsseln nach Fondsvermögen aus Entgelten, Sicherheitsleistungen und Kreditmittellinien)?
Wie hoch ist die angestrebte Höhe des Zielkapitals zum Start des neuen Absicherungsjahres am 1. November 2026 (bitte aufschlüsseln nach Fondsvermögen aus Entgelten, Sicherheitsleistungen und Kreditmittellinien)?
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
Inwieweit wurde der DRSF im aktuellen Absicherungsjahr durch Insolvenzen oder sonstige Verpflichtungen finanziell belastet bzw. reduziert (bitte einzeln nach Art und Höhe der Belastung angeben)?
Wie wurden Insolvenzen von Reiseveranstaltern in der Vergangenheit entschädigt und welchen Anteil machten hierbei jeweils die Sicherheitsleistungen, das Fondsvermögen und die Kreditmittellinien aus (bitte einzeln pro Insolvenzfall angeben)?
In welcher Höhe und in welcher Reihenfolge der Inanspruchnahme wurden die Sicherheitsleistungen, das Fondsvermögen und die Kreditmittellinien jeweils genutzt (bitte einzeln pro Insolvenzfall angeben)?
Zieht die Bundesregierung aus der Abwicklung der ersten Insolvenzfälle (z. B. FTI oder BigXtra) durch den DRSF Lehren für mögliche zukünftige Fälle und wenn ja, welche und wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung im Zuge einer möglichen Reformierung oder Anpassung des DRSF ein Expertengremium einzusetzen und wenn ja,
a) welche Akteure sollen beteiligt werden und anhand welcher Kriterien erfolgt deren Auswahl?
b) mit welchem Zeitplan und mit welcher Zielsetzung soll dieser Prozess erfolgen?
Erkennt die Bundesregierung ein Problem in der aktuellen Doppelfunktion des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV), das sowohl als Rechtsaufsicht als auch als Genehmigungsbehörde für die Höhe der zu entrichtenden Entgelte auftritt und wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung hinsichtlich der Aufsichtsbehörde des Fonds Veränderungen vorzunehmen und wenn ja, welche Institutionen oder Behörden kommen aus ihrer Sicht hierfür infrage und aus welchen Gründen?
Plant die Bundesregierung, auf eine Anpassung der Trägerschaft des DRSF hinzuwirken und wenn ja, wie soll die künftige Gesellschafterstruktur aufgestellt werden?
Inwiefern plant die Bundesregierung, die Vorteile der Pauschalreise sowie die damit verbundene Schutzfunktion des DRSF in der öffentlichen Wahrnehmung stärker zu verankern und wenn ja, welche Rolle spielt dabei die Einführung eines einheitlichen Siegels für Pauschalreisen (vgl. www.reisevor9.de/inside/studie-zeigt-staerken-und-schwaechen-der-pauschalreise)?
Inwiefern ist die Prüfung einer Weiterentwicklung der Vorgaben für die Anforderungen an die Liquidierbarkeit des Fondsvermögens im DRSF und die Erweiterung der Assetklassen (z. B. in Form von Aktien) bereits fortgeschritten (vgl. Schriftliche Frage 90 des Abgeordneten Stefan Schmidtauf Bundestagsdrucksache 21/5846) und zu welchem Zeitpunkt rechnet die Bundesregierung mit einer Entscheidung (vgl. https://drsf.reise/pressemeldungen/deutscher-reisesicherungsfonds-entlastet-die-reisebranche-mit-senkung-der-entgelte-und-sicherheitsleistungen-zum-1-november-2026-deutlich/?utm_source=chatgpt.com)?
Auf welchen Anlagekriterien basiert die aktuelle Verwaltung des Fondsvermögens durch den DRSF und wie, d. h. mit welchen methodischen Ansätzen und mit welcher Entscheidungsrelevanz, werden ESG-Kriterien hierbei angewandt?
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
Inwieweit gab es im Rahmen der jährlichen Überprüfung des Tarifierungsmodells unterschiedliche Auffassungen zwischen den Gesellschaftern, dem Beirat und der Aufsichtsbehörde (BMJV) hinsichtlich der erneuten Absenkung der Entgelte für abgesicherte Reiseveranstalter von 0,5 Prozent auf 0,25 Prozent zum 1. November 2026 (vgl. https://drsf.reise/pressemeldungen/deutscher-reisesicherungsfonds-entlastet-die-reisebranche-mit-senkung-der-entgelte-und-sicherheitsleistungen-zum-1-november-2026-deutlich/)?
Inwiefern nutzen die zuständigen Akteure unterschiedliche Berechnungs- und Szenarienmodelle zur Einschätzung der grundsätzlichen Entwicklung des DRSF und des Fondsvermögens und welche Kriterien und Szenarien lagen den Entscheidungen zu den vergangenen Absenkungen der Entgelte jeweils zugrunde (bitte jeweils einzeln beantworten)?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung des ehemaligen DRSF-Geschäftsführers Ali Arnaout, dass eine Senkung der Entgelte auf 0,1 Prozent grundsätzlich möglich wäre (vgl. „Vorschläge zur Weiterentwicklung der Reisepreisabsicherung durch den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF)“, Ausschussdrucksache 21(20)37), und wenn nicht, aus welchen Gründen?
Inwiefern plant die Bundesregierung eine Anpassung der Beitragsregelungen für Veranstalter (vgl. ebd.), die in den letzten Monaten neu in den DRSF aufgenommen wurden oder künftig Teil des Fonds werden und wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
Inwiefern plant die Bundesregierung eine Anpassung des Sicherheitenkonzepts des DRSF mit einer Differenzierung nach unterschiedlichen Geschäftsmodellen der Reiseveranstalter (z. B. saisonale, nicht saisonale, untypische Geschäftsmodelle) zur genaueren Abbildung der Unternehmensprofile sowie saisonaler Umsatz- und Sicherheitenverläufe (vgl. ebd.) und hält sie einen solchen Ansatz mit den verbraucherschutzrechtlichen Anforderungen des DRSF für vereinbar?
Inwiefern plant die Bundesregierung eine Anpassung des Sicherheitenkonzepts des DRSF mit einer Differenzierung anhand aktueller Buchungs- und Anzahlungsdaten zur genaueren Abbildung der Unternehmensprofile sowie saisonaler Umsatz- und Sicherheitenverläufe (vgl. ebd.) und hält sie einen solchen Ansatz mit den verbraucherschutzrechtlichen Anforderungen des DRSF für vereinbar?
Inwiefern plant die Bundesregierung eine höhere Kreditmittelquote zu erlauben (vgl. ebd.) und wenn ja, aus welchen Gründen und mit welcher angestrebten maximalen Höhe der Kreditmittelquote?
Welche Auswirkungen hat eine hohe Kreditmittelquote des DRSF auf den risikominimierenden Anreiz für Reiseunternehmen, eine Mittelverwendung des branchenübergreifenden Fonds und Beitragserhöhungen für alle Unternehmen nach Möglichkeit zu vermeiden?
Wie bewertet die Bundesregierung die Transparenz des DRSF im Hinblick auf die tatsächliche Verwendung von Kreditzusagen, die Eigenkapitalquote sowie die verfolgte Anlagestrategie?