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Kleine AnfrageWahlperiode 21Noch nicht beantwortet

Auswirkungen der EU-Zollreform auf den Zollstandort Hamburg und die Bündelung nationaler Zollkompetenzen

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

13.07.2026

Aktualisiert

21.07.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/713914.07.2026

Auswirkungen der EU-Zollreform auf den Zollstandort Hamburg und die Bündelung nationaler Zollkompetenzen

der Abgeordneten Katharina Beck, Sascha Müller, Dr. Moritz Heuberger, Max Lucks, Karoline Otte, Stefan Schmidt, Andreas Audretsch, Dr. Sandra Detzer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Mit der geplanten Reform der Europäischen Zollunion und der vorgesehenen stärkeren Zentralisierung von Aufgaben auf europäischer Ebene steht die Zollverwaltung vor einer der größten Strukturveränderungen ihrer Geschichte. Künftig sollen zahlreiche Aufgaben, Datenströme und Steuerungsfunktionen stärker auf europäischer Ebene gebündelt werden (vgl. Future EU Customs Authority to be headquartered in Lille, France | News | European Parliament). Damit wird sich voraussichtlich auch die Rolle der nationalen Zollverwaltungen grundlegend.

Für Deutschland stellt sich vor diesem Hintergrund die Frage, wie die künftig auf nationaler Ebene verbleibenden Aufgaben organisiert werden sollen.

Während auf europäischer Ebene neue zentrale Strukturen entstehen, besteht die Gefahr, dass durch die thematische Aufteilung der nationalen Aufgaben auf verschiedene Standorte der Generalzolldirektion der EU kein adäquater Counterpart in Deutschland gegenübersteht.

Als bedeutendster Seehafen des Landes und zentraler Knotenpunkt des internationalen Warenverkehrs verfügt Hamburg über eine einzigartige Konzentration zollrechtlicher Expertise. Hier treffen Wirtschaft, Verwaltung, Logistik, Speditionen, Importeure, Exporteure, spezialisierte Berater und die Finanzgerichtsbarkeit unmittelbar aufeinander. Kein anderer Standort bietet vergleichbare Voraussetzungen für eine leistungsfähige und praxisnahe Wahrnehmung zollrechtlicher Aufgaben.

Ohnehin befindet sich derzeit auch die deutsche Zollverwaltung in einem umfassenden Modernisierungs- und Strukturprozess (vgl. www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Zoll/strategie-zoll-2030.html). Dies eröffnet die Möglichkeit, künftig verbleibende nationale Aufgaben gezielt zu bündeln und dadurch Effizienzgewinne, kürzere Entscheidungswege sowie eine stärkere fachliche Spezialisierung zu erreichen. Ein wichtiger Schritt wäre dabei die Zusammenfassung der Zuständigkeit auf Ebene der Generalzolldirektion für das allgemeine und besondere Zollrecht, die derzeit zwischen den Standorten Hamburg und Nürnberg aufgeteilt ist. Auch ein fachlicher zentrales Fachjustiziariats für zollrechtliche Verfahren gehört in ein derartiges zollrechtliches Kompetenzzentrum innerhalb der Generalzolldirektion. Auch im Zusammenhang mit der fortschreitenden Digitalisierung der Zollverwaltung und der sogenannten Single-Window-Initiative sprechen zahlreiche fachliche Gründe für eine stärkere Konzentration nationaler Kompetenzen an einem Standort mit unmittelbarer Nähe zur zollrechtlichen Praxis.

Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, welche Auswirkungen die europäische Neuordnung auf den Zollstandort Hamburg haben wird und ob die Bundesregierung die anstehenden Veränderungen zugleich als Chance begreift, Hamburg als nationales Kompetenzzentrum der Zollverwaltung zu stärken und dort künftig weitere zentrale Aufgaben zu bündeln.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen4

1

Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung durch die geplante EU-Zollreform und die damit verbundene Verlagerung von Aufgaben auf europäische Strukturen für den Zollstandort Hamburg, insbesondere hinsichtlich Aufgaben, Zuständigkeiten und Beschäftigtenzahlen?

2

Welche Überlegungen bestehen innerhalb der Bundesregierung, im Zuge der europäischen und nationalen Neuordnung der Zollverwaltung verbleibende nationale Fach-, Kompetenz- und Zentralstellenfunktionen stärker zu bündeln, und welche Rolle wird dabei dem Standort Hamburg beigemessen?

3

Wird geprüft, zusätzliche bundesweite Aufgaben der Zollverwaltung – insbesondere in den Bereichen Zollrecht- allgemeines und besonderes- Fachjustiziariat oder vergleichbaren Kompetenzzentren – künftig am Standort Hamburg anzusiedeln beziehungsweise dort zu konzentrieren?

4

Welche zusätzlichen Aufgaben, Zuständigkeiten, Kompetenzzentren oder Zentralstellen der Zollverwaltung beabsichtigt die Bundesregierung im Zuge der Verlagerung von Aufgaben auf europäische Strukturen künftig am Zollstandort Hamburg anzusiedeln oder zu bündeln, um den Standort Hamburg als einen der bedeutendsten Zollstandorte Deutschlands langfristig zu stärken und mögliche Aufgabenverluste auszugleichen?

Berlin, den 6. Juli 2026

Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion

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