Gesetzgebungsverfahren zum Gebäudemodernisierungsgesetz
der Abgeordneten Dr. Alaa Alhamwi, Dr. Julia Verlinden, Hanna Steinmüller, Lisa Badum, Dr. Sandra Detzer, Julian Joswig, Michael Kellner, Sandra Stein, Katrin Uhlig, Dr. Ophelia Nick, Dr. Konstantin v. Notz, Stefan Schmidt, Dr. Till Steffen, Mayra Vriesema und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Mit der Verabschiedung des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) streicht die Bundesregierung die 65-Prozent-Regel im Gebäudeenergiegesetz (GEG), nach der neu eingebaute Heizungen seit dem 1. Januar 2024 überwiegend erneuerbare Energien nutzen müssen (§ 71 GEG). Mit der Abschaffung dieser Regel wird eine zentrale Klimaschutzmaßnahme im Gebäudesektor aufgehoben. Nach Einschätzung der Fragestellenden kann dies für viele Menschen in Deutschland, insbesondere Mieter*innen, zu einer stärkeren Abhängigkeit von fossilen Energieträgern und steigenden Heizkosten führen.
Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) erlaubt fossile Heizungen auch über das Jahr 2045 hinaus. Das GModG sieht ab 2028 eine Grüngasquote (GGQ) für die Inverkehrbringer von fossilen Brennstoffen vor, und ab 2029 sollen stufenweise fossile Brennstoffe in Heizungsanlagen privater Haushalte durch sog. „grüne“ Gase und Öle ersetzt werden („Bio-Treppe“).
In der öffentlichen Anhörung (www.bundestag.de/ausschuesse/a09_wirtschaft/wp21_a09_Anhoerungen/1184258-1184258) und während des Gesetzgebungsprozesses wurde von einer Vielzahl von Akteuren scharfe Kritik am Gesetz geäußert (www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/normenkontrollrat-gebaeudemodernisierungsgesetz-100.html, www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1191030, www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/gebaeudemodernisierungsgesetz-wirtschaftsausschuss-bundestag-100.html). Dennoch haben die Bundesregierung und die Regierungskoalitionen dieses Gesetz verabschiedet. Es stellt sich daher die Frage, welche Interessen die Bundesregierung mit diesem Gesetz verfolgt, wie die Entscheidungen zustande gekommen sind und welche Einflussnahme auf den Gesetzgebungsprozess stattgefunden hat, insbesondere durch Vertreter*innen der Gasindustrie (www.lobbycontrol.de/pipelines-in-die-politik-die-macht-der-gaslobby-in-deutschland/).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen37
Welche Treffen (persönlich, digital, telefonisch) fanden seit Amtsantritt der Regierung (6. Mai 2025 bis heute) mit Vertreter*innen der Gaswirtschaft (Unternehmen, Verbände wie die „Gas- und Wasserstoffwirtschaft” oder „Initiative Grüngasquote“, professionelle Interessenvertretende wie PR-Agenturen, Kanzleien oder Berater im Auftrag von Unternehmen oder Verbänden) zur Reform des Gebäudeenergiegesetzes statt (bitte nennen Sie jeweils Datum, beteiligte Personen mit Funktion und Thema des Gesprächs)
a) der Bundesministerin Katherina Reiche,
b) der Staatssekretäre (parlamentarisch und verbeamtet),
c) und der leitenden Beamten (Abteilungs- und Referatsebene) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE)?
Gab es vergleichbare Treffen mit anderen Interessengruppen zum GModG (z. B. Wärmepumpenindustrie, Umweltverbände) im gleichen Zeitraum, und wie viele waren es im Vergleich (bitte unter Angabe des Datums, beteiligter Personen mit Funktion und Thema des Gesprächs)?
Welcher Schriftverkehr (digital und postalisch) fand seit Amtsantritt der Regierung (6. Mai 2025 bis heute) mit Vertreter*innen der Gaswirtschaft (Unternehmen, Verbände wie die „Gas- und Wasserstoffwirtschaft” oder „Initiative Grüngasquote“, professionelle Interessenvertretende wie PR-Agenturen, Kanzleien oder Berater im Auftrag von Unternehmen oder Verbänden) zur Reform des Gebäudeenergiegesetzes statt (bitte nennen Sie jeweils Datum, beteiligte Personen mit Funktion und Thema der Kommunikation)
a) der Bundesministerin Katherina Reiche,
b) der Staatssekretäre (parlamentarisch und verbeamtet),
c) und der leitenden Beamten (Abteilungs- und Referatsebene) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE)?
Welche schriftlichen Stellungnahmen, Positionspapiere oder Formulierungsvorschläge wurden bezüglich der Reform des Gebäudeenergiegesetzes an das BMWE durch „die Gas- und Wasserstoffwirtschaft e. V.“ und von ihr beauftragte Unternehmen übermittelt (bitte unter Angabe des Titels und Verfassers sowie des Datums der Übermittlung)?
Wurden Formulierungsvorschläge der „Gas- und Wasserstoffwirtschaft e. V.“ ganz oder teilweise in das Eckpunktepapier, den Gesetzestext oder den Referentenentwurf übernommen? Wenn ja, welche konkret? Wurden Formulierungsvorschläge eines anderen Akteurs ganz oder teilweise in das Eckpunktepapier, den Gesetzestext oder den Referentenentwurf übernommen, wenn ja, von welchen und welche konkret?
Wann wurde innerhalb des BMWE erstmals (seit Mai 2025) über eine Abschaffung der 65-Prozent-Regel (§ 71 GEG) diskutiert?
Welche politischen Akteure haben sich für eine Abschaffung der 65-Prozent-Regel eingesetzt, und welche Argumente wurden diesbezüglich eingebracht?
Welche Kommunikation (persönlich, digital, telefonisch, schriftlich) gab es im BMWE mit externen Personen explizit zur Abschaffung der 65-Prozent-Regel für Erneuerbares Heizen (§ 71 GEG) (bitte unter Angabe der Kommunikationsteilnehmer*innen, des Datums, und einer schriftlichen Zusammenfassung jener Kommunikation)?
Welche Kommunikation (persönlich, digital, telefonisch, schriftlich) gab es im BMWE mit externen Personen explizit zur Abschaffung des Betriebsverbots für fossile Heizkessel ab 2045 (§ 72 (4) GEG) (bitte unter Angabe der Kommunikationsteilnehmer*innen, des Datums, und einer schriftlichen Zusammenfassung jener Kommunikation)?
Welche Kommunikation (persönlich, digital, telefonisch, schriftlich) gab es im BMWE mit Vertreter*innen der a) „Gas- und Wasserstoffwirtschaft e. V.“ und b) „Initiative Grüngasquote e. V.“ explizit zur Einführung einer Grüngasquote (bitte unter Angabe der Kommunikationsteilnehmer*innen, des Datums, und einer schriftlichen Zusammenfassung jener Kommunikation)?
Mit welchen weiteren Akteuren gab es im BMWE Kommunikation (persönlich, digital, telefonisch, schriftlich) explizit zur Einführung einer Grüngasquote (bitte unter Angabe der Kommunikationsteilnehmer*innen, des Datums, und einer schriftlichen Zusammenfassung jener Kommunikation)?
Wie nimmt die Bundesregierung zu der Tatsache Stellung, dass „Die Gas und Wasserstoffwirtschaft e. V.“ im November 2024 bereits vor dem Regierungswechsel die Forderung nach einer Grüngasquote an die künftige Bundesregierung richtete (www.zfk.de/politik/deutschland/zukunft-gas-warum-sich-der-verband-umbenennt) und diese nun umgesetzt wird?
Wann und durch wen wurde der Vorschlag von Gas- und Ölheizungen im Zusammenhang mit einer Biotreppe (§ 42 und § 43 GModG) als Erfüllungsoption erstmals in den Reformprozess eingebracht?
Welche Akteure (Ministerien, Verbände, Unternehmen) haben sich für die Einführung einer Biotreppe und Grüngasquote eingesetzt, und welche Argumente wurden hierfür jeweils vorgebracht?
Auf welcher fachlichen bzw. gutachterlichen Grundlage wurden bzw. werden die jeweiligen Stufen der a) Biotreppe und b) Grüngasquote festgelegt?
Gab oder gibt es innerhalb der Bundesregierung Kritik oder Zweifel an der Umsetzbarkeit der Grüngasquote, etwa hinsichtlich der Verfügbarkeit von Biomethan oder Wasserstoff? Wenn ja, von wem und wie wird hiermit umgegangen?
Wie plant die Bundesregierung die Einhaltung der a) Biotreppe durch Verbraucher*innen und b) Grüngasquote durch Versorgungsunternehmen zu kontrollieren?
Gab oder gibt es innerhalb der Bundesregierung Kritik oder Zweifel an der Kontrollierbarkeit der Grüngasquote? Wenn ja, von wem und welche und wie wird hiermit umgegangen?
Gab oder gibt es innerhalb der Bundesregierung Austausch bezüglich der Flächenverfügbarkeit und Nutzungskonkurrenzen von Biogas und Biomethan, wenn ja, zwischen welchen Akteuren und Ministerien, und mit welcher Einschätzung als Ergebnis? Gibt es hier einen Dissens zwischen den Ministerien und wenn ja, welchen?
Wie plant die Bundesregierung eine potentielle Nicht-Einhaltung a) Biotreppe durch Verbraucher*innen und b) der Grüngasquote durch einzelne Inverkehrbringer zu sanktionieren?
Welche Rolle spielten Prognosen zur Verfügbarkeit von sog. „grünen“ Gasen und Ölen (Biogas; Biomethan; grüner, blauer, orangener und türkiser Wasserstoff; Wasserstoffderivate; synthetisches Methan und von Bioölen) bei der Ausgestaltung der Biotreppe und Erlaubnis von Öl- und Gasheizungen (§ 42 und § 43 GModG)? Liegen der Bundesregierung Prognosen vor? Wenn ja, welche?
Welche Rolle spielten Prognosen zu Kosten von sog. „grünen“ Gasen und Ölen (Biogas; Biomethan; grüner, blauer, orangener und türkiser Wasserstoff; Wasserstoffderivate; synthetisches Methan und von Bioölen) bei der Ausgestaltung der Biotreppe und Erlaubnis von Öl- und Gasheizungen (§ 42 und § 43 GModG)? Liegen der Bundesregierung Prognosen vor? Wenn ja, welche?
Welche Rolle spielen Prognosen zu Kosten und Verfügbarkeiten von sog. „grünen“ Gasen und Ölen bei der Ausgestaltung der Grüngasquote?
Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung in Bezug auf die gesetzliche Regelung einer Grüngasquote (bitte unter Angabe des Datums für Eckpunkte, Referentenentwurf, Parlamentarisches Verfahren und Beschlussfassung)?
Welche Vorschläge und Einwände hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) im Rahmen der Ressortabstimmung zum Gesetzgebungsverfahren eingebracht? Welche Vorschläge und Einwände wurden in das Gebäudemodernisierungsgesetz übernommen und welche nicht?
In welchen Punkten bestand zwischen dem BMWE und dem BMWSB Dissens (bitte unter Angabe des Gegenstands und des Zeitpunkts)? Auf welcher Ebene wurden verbliebene Uneinigkeiten entschieden?
Welche Position hat das BMWSB in der Ressortabstimmung zur Streichung der 65-Prozent-Regel vertreten, und welchen Einfluss hatte die breite öffentliche Kritik an dieser Streichung auf das Gesetzgebungsverfahren (www.vdk.de/presse/pressemitteilung/offener-verbaendebrief-zumerhalt-der-65-prozent-regelung-im-geg/)?
Welche der Regelungen zum begleitenden Mieterschutz im Kohlendioxidaufteilungsgesetz gehen auf einen Vorschlag des BMWSB zurück und wurde auch geprüft, die Kosten für den fossilen Brennstoff selbst mit einzubeziehen, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wie hat die Bundesregierung die Verfassungsmäßigkeit des GModG geprüft?
Welche juristischen Gutachten oder Stellungnahmen wurden bezüglich der Verfassungsmäßigkeit des GModG an die Bundesregierung übermittelt (bitte unter Angabe des Titels und Verfassers sowie Datums der Übermittlung)?
Welche Einschätzungen gab es seitens der Prüfstellen und Gutachten (intern sowie extern) bezüglich der Verfassungsmäßigkeit des GModG (bitte tabellarisch auflisten nach Autor*in und rechtlicher Einschätzung zur Verfassungsmäßigkeit)? Welcher Einschätzung ist die Bundesregierung gefolgt und mit welcher Begründung?
Welche Kommunikation (persönlich, digital, telefonisch) gab es vonseiten der Bundesregierung mit externen Personen explizit zur Verfassungsmäßigkeit des GModG (bitte unter Angabe der Kommunikationsteilnehmer*innen, des Datums, und einer schriftlichen Zusammenfassung jener Kommunikation)?
Was prognostiziert die Bundesregierung, wie verändert sich die Klimawirkung des GModG im Vergleich zum GEG (bitte Berechnungen oder Abschätzungen sowie CO2-Äquivalente pro Jahr für die Jahre 2026 bis 2035 angeben)? Wenn die Bundesregierung die Klimawirkung weiterhin nicht abschätzen kann (vgl. Antwort auf schriftliche Einzelfrage von Dr. Alaa Alhamwi Nr. 07/0303), bis wann wird die Bundesregierung diese Abschätzung vorlegen können?
Welche Auswirkungen hat laut Bundesregierung der durch § 42 Absatz 2 Nummer 1 des GModG weiterhin erlaubte Einbau von Öl- und Gasheizungen auf die Klimaziele?
Was prognostiziert die Bundesregierung, wie viele neue Gasheizungen nach Einführung des GModG jährlich eingebaut werden (bitte tabellarisch nach Jahren bis 2045 aufschlüsseln)?
Wieso hat die Bundesregierung die Kleine Anfrage „Gaskostenfalle abwenden, Mietende schützen – Auswirkungen der Eckpunkte zum Gebäudemodernisierungsgesetz“ (Bundestagsdrucksache 21/6229) vom 16. März 2026 erst am 29. Mai 2026 beantwortet (die ursprüngliche Frist vom 30. März 2026 wurde um 3 Wochen verlängert, aber auch nach dem 20. April 2026 erhielten die Fragestellenden keine Mitteilung und keine Antwort zu dieser kleinen Anfrage bis zum 29. Mai)?
Inwiefern hält die Bundesregierung eine solche Antwortzeit und ein solches Vorgehen bei einem Projekt, dass laut Pressemitteilung des BMWE ein „zentrales Versprechen des Koalitionsvertrages“ umsetzt, für angemessen, insbesondere angesichts der herausgehobenen Bedeutung des parlamentarischen Fragerechts für die verfassungsmäßig gebotene Kontrolle der Bundesregierung?