BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 21Noch nicht beantwortet

Ansäuerung von Flüssigmist in Ställen als Beitrag zur Emissionsminderung in der Landwirtschaft

Diese Kleine Anfrage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gehört zur 21. Wahlperiode und hat den Stand „Noch nicht beantwortet“.

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

07.08.2026

Aktualisiert

10.08.2026

Offizielle Quellen und Volltext

Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.

Deutscher BundestagDrucksache 21/751807.08.2026

Ansäuerung von Flüssigmist in Ställen als Beitrag zur Emissionsminderung in der Landwirtschaft

der Abgeordneten Dr. Ophelia Nick, Karl Bär, Dr. Zoe Mayer, Niklas Wagener und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Ammoniak und die durch chemische Reaktionen mit der Luft daraus entstehenden Gase schädigen Böden, Pflanzen, Gewässer und ganze Ökosysteme. Durch Reaktion mit anderen Luftschadstoffen bildetet es Feinstaub und wird damit zu einer erheblichen Belastung für die menschliche Gesundheit. Besonders kritisch ist seine Umsetzung zu Lachgas, das etwa 300 Mal klimaschädlicher ist als CO2 und schätzungsweise zehn Prozent zur globalen Erwärmung beiträgt (www.uni-bonn.de/de/neues/048-2023).

Etwa 95 Prozent des freigesetzten Ammoniaks in Deutschland stammen aus der Landwirtschaft – hauptsächlich aus Wirtschaftsdünger aus der Tierhaltung und der Düngung damit.

Zum Schutz von Menschen und Umwelt schreibt die EU-Industrieemissionsrichtlinie (IED) die Begrenzung umweltschädlicher Emissionen vor, und erfordert bereits nationale Höchstwerte für Ammoniak. Die überarbeitete IED sieht Verschärfungen des Anwendungsbereichs und der Emissionsvorgaben vor. Sie muss bis 1. Juli 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Im Rahmen internationalen Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen 2030 hat Deutschland sich verpflichtet, seine Ammoniak-Emissionen um 29 Prozent im Vergleich zu 2005 reduzieren. Der politische Handlungsdruck steigt.

Eine bewährte und wissenschaftlich belegte Methode zur effektiven Reduktion von Ammoniak- Emissionen ist die Ansäuerung von Flüssigmist mit Schwefelsäure. Auf europäischer Ebene ist diese Methode als „beste verfügbare Technik (BVT)“ anerkannt, wird in den BVT-Schlussfolgerungen zur Intensivhaltung von Schweinen als auch zur Lagerung organischer Reststoffe ausdrücklich genannt und in mehreren EU-Mitgliedstaaten, insbesondere in Dänemark, bereits im Praxismaßstab eingesetzt. Auch in Deutschland findet sich die Flüssigmistansäuerung in der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) als anerkannte Maßnahme zur Minderung von Ammoniakemissionen. Eine vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft geförderte Studie der Uni Bonn kommt zu dem Schluss, dass Gülleansäuerung noch deutlicher die Entstehung von Methan senkt (www.uni-bonn.de/de/neues/048-2023) und daher einen wichtigen Beitrag zum Kampf gegen den Klimawandel leisten könnte.

Dennoch bestehen in Deutschland rechtliche Unsicherheiten, die einen wirtschaftlichen Einsatz dieser Technik praktisch erschweren. Die fehlende Abstimmung zwischen Umwelt-, Wasser- und Immissionsschutzrecht führt aktuell dazu, dass die auf EU-Ebene empfohlene, bewährte Emissionsminderungsmaßnahme in Deutschland nicht praxistauglich umsetzbar ist. Die aktuelle Auslegung der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) führt dazu, dass angesäuerter Flüssigmist nicht eindeutig als lagerfähiger Wirtschaftsdünger in bestehenden Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlagen eingestuft wird.

Wenn die Ansäuerung von Flüssigmist in Ställen als Minderungsmaßnahme für Ammoniak- und Methanemissionen rechtssicher und praxistauglich genutzt werden soll, braucht es eine rechtliche Klarstellung, die neue wissenschaftliche Kenntnisse berücksichtigt. Ebenso sind mögliche Zielkonflikte zwischen Wasser-, Boden-, Luft-, und Klimaschutz zu berücksichtigen, ohne dass die hohen Schutzstandards aufgeweicht werden.

Vor dem Hintergrund der nationalen und internationalen Verpflichtungen zur Luftreinhaltung und des Klimaschutzes ist es aus Sicht der Fragestellerin geboten, die wissenschaftlichen Erkenntnisse zu berücksichtigen, nationale Vorgaben aufeinander abzustimmen und die Genehmigung und Anwendung einer risikoarmen Ansäuerung von Flüssigmist als Emissionsmindernde Maßnahme praxistauglich zu gestalten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Wie bewertet die Bundesregierung die wissenschaftlichen Erkenntnisse der Universität Bonn zur Reduktion von Ammoniak und Methan durch die Ansäuerung von Flüssigmist und welche Schlüsse zieht sie daraus für die Anwendung in Deutschland?

2

Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass die Ansäuerung von Flüssigmist in Ställen als Emissionsminderungsmaßnahme in der TA Luft anerkannt, die Lagerung und Genehmigung nach der AwSV jedoch rechtlich eingeschränkt ist?

3

Welche Zwischenergebnisse / Erkenntnisse hat die Bundesregierung aus den beiden derzeit laufenden Modell- und Demonstrationsvorhaben zu Ansäuerung („Säure+ im Feld“) und Aufbereitung („Slurry Upgrade“), hinsichtlich der Reduktion von Emissionen und welche Schlüsse leitet sie daraus ab?

4

Sieht die Bundesregierung in den nationalen Regelungen einen Widerspruch/Wettbewerbsnachteil für Landwirt*innen hierzulande im Vergleich zu Landwirt*innen in EU-Ländern in denen die BVT-Schlussfolgerungen zur Ansäuerung von Mist angewendet werden?

a) Wenn ja, findet sie diesen gerechtfertigt und falls ja, warum?

b) Wenn nein, warum nicht?

5

Plant die Bundesregierung in einer künftigen Novellierung der AwSV eine Klarstellung zur rechtlichen Einordnung von angesäuertem Flüssigmist in JGS-Anlagen, und falls ja, in welchem zeitlichen Rahmen?

6

Plant die Bundesregierung den Praxiseinsatz emissionsmindernder Techniken wie der Flüssigmistansäuerung in Ställen zu ermöglichen, ohne zusätzliche bauliche oder wirtschaftlich herausfordernde Anforderungen an bestehende Anlagen zu stellen?

a) Wenn ja, welche und wie?

b) Wenn nein, warum nicht?

7

Wie bewertet die Bundesregierung wissenschaftliche Erkenntnisse über den Effekt der Gülleansäuerung auf die Entstehung von Methan und die damit verbundene Möglichkeit, den Beitrag der Landwirtschaft zu Erreichung der Klimaziele zu erreichen?

8

In wie weit sieht die Bundesregierung in der Ansäuerung von Gülle eine Alternative zur bodennahen Ausbringen von Gülle, um die Ziele bei der Emissionsminderung und Luftreinhaltung zu erreichen?

9

Welche zusätzlichen Maßnahmen sind zur Methanreduktion bei Gülle erforderlich und welche plant die Bundesregierung umzusetzen (z. B. Einsatz von Kalkstickstoff)?

Berlin, den 31. Juli 2026

Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen