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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet
Sicherheitsrisiken durch chinesische Technologien und Investitionen in der kritischen Infrastruktur Deutschlands
(insgesamt 58 Einzelfragen)
Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ressort
Bundesministerium des Innern
Datum
10.06.2026
Antwortdauer
30 Tage
Aktualisiert
03.09.2026
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT21/589811.05.2026
Sicherheitsrisiken durch chinesische Technologien und Investitionen in der kritischen Infrastruktur Deutschlands
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5898
21. Wahlperiode 11.05.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Dr. Sandra Detzer, Dr. Konstantin
von Notz, Jeanne Dillschneider, Omid Nouripour, Chantal Kopf, Sara Nanni,
Deborah Düring, Ayse Asar, Julian Joswig, Katrin Göring-Eckardt, Michael
Kellner, Dr. Alaa Alhamwi, Victoria Broßart, Claudia Müller, Karl Bär und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Sicherheitsrisiken durch chinesische Technologien und Investitionen in der
kritischen Infrastruktur Deutschlands
De-Risking steht zunehmend im Mittelpunkt der China-Debatte in Deutschland
und der EU. Die damalige Bundesregierung unter SPD, BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN und FDP hatte im Juli 2023 erstmals eine nationale China-
Strategie veröffentlicht. Darin wird die Bedeutung des De-Riskings
hervorgehoben, um Abhängigkeiten in kritischen Bereichen zu verringern; zudem
werden entsprechende Maßnahmen der Risikominderung und Diversifizierung
aufgeführt. In ihrem Koalitionsvertrag zwischen der CDU, CSU und SPD hat die
Bundesregierung festgehalten, die China-Strategie nach dem Prinzip des De-
Riskings zu überarbeiten und im Deutschen Bundestag eine Expertinnen- und
Expertenkommission einzusetzen, die in einem jährlichen Bericht Risiken,
Abhängigkeiten und Vulnerabilitäten in den wirtschaftlichen Beziehungen
analysiert, darstellt und Maßnahmen zum De-Risking empfiehlt.
De-Risking muss aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller neben
wirtschaftlichen Aspekten maßgeblich auch die große sicherheitspolitische
Dimension berücksichtigen. Im Rahmen der jährlich stattfindenden Anhörung des
Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) warnen die Präsidentinnen und
Präsidenten der Nachrichtendienste des Bundes regelmäßig vor den
sicherheitspolitischen Gefahren, die von autoritären Staaten wie China für unsere
Demokratie ausgehen (vgl. www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-916626).
Die massive Ausweitung staatlicher Kontrolle über chinesische Unternehmen
ist vor diesem Hintergrund aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller
besorgniserregend. Angesichts der in China geltenden weitgehenden
Kooperationsverpflichtungen mit staatlichen Stellen – etwa nach dem Nationalen
Geheimdienstgesetz von 2017 (www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/hintergrue
nde/DE/praevention_wirtschafts-_und_wissenschaftsschutz/chinas-neue-wege-
der-spionage.html) – muss davon ausgegangen werden, dass jedes chinesische
Unternehmen oder Produkt, welches in Deutschland tätig oder eingesetzt wird,
ein potenzielles Sicherheitsrisiko darstellt.
Sicherheitsrisiken durch chinesische Produkte lassen sich in praktisch allen
Sektoren kritischer Infrastruktur feststellen und machen diesen Bereich damit
besonders verwundbar. Dabei ist die kritische Infrastruktur elementar wichtig
für die Versorgungssicherheit Deutschlands. Eine vom Bundesministerium der
Verteidigung (BMVg) in Auftrag gegebene Studie des Instituts für Verteidigung
und Strategie (GIDS) weist beispielsweise auf eine Bandbreite an
Sicherheitsrisiken chinesischer Windkraftanlagen hin: Politische Einflussnahme, Spionage
durch Sensorik, Zugang zu Sicherheitsprotokollen kritischer Infrastruktur und
Störung der Energieversorgung seien ernst zu nehmende realistische Risiken (w
ww.handelsblatt.com/unternehmen/energie/windraeder-aus-china-militaerexper
ten-warnen-vor-spionage/100109846.html).
Bei vernetzten Autos, die von chinesischen Herstellern, in China und/oder mit
chinesischer Software und/oder Hardware hergestellt werden, bestehen
ebenfalls große Sicherheitsrisiken. Ein geheimer Test der öffentlichen
Verkehrsbetriebe in Norwegen ergab, dass etwa 850 im Land eingesetzte Elektrobusse
vollständig aus China kontrolliert werden können (www.focus.de/panorama/we
lt/norweger-stellen-fest-dass-china-850-ih-rer-elektrobusse-fernsteuern-und-sog
ar-stoppen-kann_ba3c10a0-fa18-48a7-8f47-2670f49304c2.html). Israelische
Verteidigungsstreitkräfte haben in den letzten Jahren 700 chinesische Autos
zurückgerufen aufgrund der Befürchtung, dass die in den Fahrzeugen installierten
Sensoren und Kameras dazu genutzt werden könnten, sensible Informationen
zu sammeln (www.focus.de/politik/angst-vor-spionage-israelisches-
militaerentzieht-hochrangigen-offizieren-chinesische-autos335c4348-14a3-4478-b116-
4f8bacc8e10e.html). In sicherheitsrelevanten Bereichen wie Bundeswehr,
Polizei, kritische Infrastrukturen und das Regierungsumfeld stuft der Präsident des
Thüringer Verfassungsschutzes, Stephan Kramer, das Risiko von vernetzten
Autos als „hoch“ ein (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/spionage-dob
rindt-warnt-vor-risiken-vernetzter-autos-aus-china/100192429.html). Trotz
dieser Sicherheitsbedenken werden – auch öffentliche – Aufträge immer wieder
an chinesische Auftraggeber vergeben.
Auch ausländische Direktinvestitionen (FDI) aus China bergen spezifische
sicherheitspolitische Risiken, die über rein wirtschaftliche Aspekte
hinausgehen. Solche Investitionen sind nicht prinzipiell abzulehnen, gesetzt den Fall, sie
generieren lokale Wertschöpfung, wie etwa die Schaffung von Arbeitsplätzen
(https://merics.org/en/report/chinese-investment-rebounds-despite-growing-fric
tions-chinese-fdi-europe-2024-update). Die enge Verflechtung chinesischer
Unternehmen mit staatlichen Interessen und die gesetzliche Verpflichtung zur
Kooperation mit chinesischen Geheimdiensten werfen jedoch Fragen
hinsichtlich Datensicherheit, Technologietransfer und potenzieller Spionage auf (www.
gov.uk/government/publications/overseas-business-risk-china/overseas-busines
s-risk-china). So könnten ausländische Unternehmen durch das „Foreign
Investment Screening Mechanism“ und das „Counter-Espionage Law“
gezwungen werden, Daten oder Technologien herauszugeben. Der Präsident a. D. des
unter anderem für die Spionageabwehr zuständigen Bundesamts für
Verfassungsschutz (BfV), Thomas Haldenwang, verwies insbesondere auf das extrem
strategische Vorgehen der Volksrepublik China beim Ein- bzw. Aufkauf von
Teilen deutscher und europäischer kritischer Infrastrukturen, die zum Teil
offenkundig auch Spionagezwecken und der umfassenden Analyse von
innereuropäischen und weltweiten Warenströmen dient (vgl. www.bundestag.de/pres
se/hib/kurzmeldungen-916626).
Diese Beispiele unterstreichen erneut die dringende Notwendigkeit eines
strategisch geplanten De-Riskings, besonders im Bereich kritischer Infrastruktur. Im
Gegensatz dazu weisen aktuelle Zahlen aus Sicht der Fragestellerinnen und
Fragesteller jedoch auf einen gegenläufigen Trend in Deutschland hin. China ist
im Jahr 2025 wieder der wichtigste Handelspartner Deutschlands und Importe
aus China sind gestiegen – insbesondere bei Elektronik- und
Informationstechnologien (www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2026/02/PD26_056_
51.html). Gleichzeitig verzeichneten FDI aus China nach Europa und dem
Vereinigten Königreich (UK) im Jahr 2024 eine deutliche Steigerung auf 10 Mrd.
Euro (+ 47 Prozent zu 2023), getrieben durch neue Greenfield-Investitionen,
insbesondere in den Sektoren Elektrofahrzeuge und Batterietechnologie
(https://merics.org/en/report/chinese-investment-rebounds-despite-growing-fric
tions-chinese-fdi-europe-2024-update).
Die EU ist die treibende Kraft, wenn es darum geht, die Resilienz ihrer
Mitgliedstaaten gegenüber China zu erhöhen. Im Oktober 2024 verabschiedete die
EU den Cyber Resilience Act – die erste europäische Verordnung, die ein
Mindestmaß an Cybersicherheit für alle vernetzten Produkte festlegt, die auf dem
EU-Markt erhältlich sind (www.bsi.bund.de/DE/Themen/Unternehmen-und-Or
ganisationen/Informationen-und-Empfehlungen/Cyber_Resilience_Act/cyber_r
esilience_act_node.html). Ebenso schlägt die EU-Kommission im Rahmen des
Industrial Accelerator Act (IAA) vor, FDI in strategischen Sektoren an strenge
Bedingungen wie einen maximalen Auslandsanteil von 49 Prozent, Joint-
Venture-Pflichten und verbindlichen Technologietransfer zu knüpfen (https://m
erics.org/en/report/chinese-investment-rebounds-despite-growing-frictions-chin
ese-fdi-europe-2024-update). Doch europäische Maßnahmen bleiben
fragmentiert und unkoordiniert, und vielen EU-Mitgliedstaaten fehlt der politische
Wille, Maßnahmen umzusetzen, geschweige denn proaktiv zu ergreifen (https://me
rics.org/de/studie/member-states-resilience-efforts-fall-short-looming-challenge
s-europe-china-resilience-audit).
Vor diesem Hintergrund wollen die Fragestellerinnen und Fragesteller von der
Bundesregierung wissen, welche Kenntnisse sie über Sicherheitsrisiken
verbunden mit chinesischen Produkten und Investitionen in deutscher kritischer
Infrastruktur hat und welche nationalen und europäischen Maßnahmen sie
ergreift und umsetzt, um die Resilienz unserer Gesellschaft angesichts stark
gestiegener Bedrohungen zu stärken.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Verfügt die Bundesregierung über ein aggregiertes Lagebild über kritische
Komponenten, die von chinesischen Herstellern und/oder in China
hergestellt wurden, die in kritischer Infrastruktur gemäß der bisherigen
Regelung der KRITIS (Kritische Infrastrukturen)-Rechtsverordnung (BSI-
KritisV) in Deutschland verbaut sind?
a) Wenn ja, welche Daten und Erkenntnisse liegen der Bundesregierung
vor (bitte nach Sektoren unter Angabe folgender Daten: Anteil,
Kategorie der Komponenten, Name des Herstellers, Zeitpunkt des Einbaus,
Risikobewertung, aufschlüsseln)?
b) Plant die Bundesregierung nach der Umsetzung der NIS (Netz- und
Informationssysteme)-2- und der CER (Critical Entities
Resilience)‑Richtlinie sowie der Vorlage entsprechender
Umsetzungsgesetze bzw. noch vorzulegender Verordnungen und der damit
einhergehenden Regelung, was zur kritischen Infrastruktur gehört, ein
solches Lagebild zu erstellen und ein fortlaufendes systematisches
Monitoring einzurichten?
2. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über folgende
Sicherheitsrisiken verbunden mit von chinesischen Herstellern, in China und/
oder mit chinesischer Software und/oder Hardware hergestellten und in
deutschen Windparks installierten Turbinen vor
a) Fernzugriffsmöglichkeiten durch chinesische Akteure,
b) Datenabgriff und Datenweitergabe an den chinesischen Staat,
c) weitere Sicherheitsrisiken?
3. Wie bewertet die Bundesregierung die Sicherheitsrisiken verbunden mit
von chinesischen Herstellern, in China und/oder mit chinesischer
Software und/oder Hardware hergestellten und in deutschen Windparks
installierten Turbinen?
4. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung für ihr Handeln auf
nationaler und europäischer Ebene aus der vom Bundesministerium der
Verteidigung (BMVg) in Auftrag gegebenen Studie des Instituts für
Verteidigung und Strategie (GIDS) zu chinesischem Einfluss in nationaler
Windkraftenergieinfrastruktur, in der es heißt, die Nutzung chinesischer
Windkraftanlagen sei „zu verhindern“, falls Sicherheitsrisiken nicht
ausgeschlossen werden können (www.handels-blatt.com/unternehmen/energi
e/windraeder-aus-china-militaerexperten-warnen-vor-spionage/10010984
6.html)?
5. Plant die Bundesregierung, die vom BMVg in Auftrag gegebenen GIDS-
Studie zu chinesischem Einfluss in Windkraftenergieinfrastruktur zu
veröffentlichen?
a) Wenn ja, wann?
b) Wenn nein, warum nicht?
6. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem vom
Hamburger Vermögensverwalter Luxcara geplanten und schließlich
verworfenen Aufbau von 16 Turbinen des chinesischen Produzenten
Mingyang im Windpark Waterkant vor Borkum (www.handels-blatt.com/unter
nehmen/energie/windraeder-aus-china-militaerexperten-warnen-vor-spion
age/100109846.html) vor dem Hintergrund möglicher Sicherheitsrisiken
(z. B. Fernzugriff des Herstellers, Spionage durch Sensorik im Wasser, auf
Boden und in der Luft) für zukünftige derartige Projekte, unter
Berücksichtigung des zuletzt im KRITIS-Dachgesetz angepassten § 41 des BSI-
Gesetzes (BSIG) sowie unter Berücksichtigung der Tatsache, dass im
Falle des Windparks Waterkant der im KRITIS-Dachgesetz festgelegte
Schwellenwert von 500 000 betroffenen Personen nicht erreicht worden
wäre (https://taz.de/Sicherheitsrisiken-bei-Erneuerba-ren/!6087416/)?
7. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über folgende
Sicherheitsrisiken verbunden mit von chinesischen Herstellern und/oder in
China hergestellten und in deutschen Wind- und Solarparks installierten
Wechselrichtern vor
a) Fernzugriffsmöglichkeiten durch chinesische Akteure,
b) Datenabgriff und Datenweitergabe an den chinesischen Staat,
c) weitere Sicherheitsrisiken?
8. Wie bewertet die Bundesregierung die Sicherheitsrisiken verbunden mit
von chinesischen Herstellern und/oder in China hergestellten und in
deutschen Wind- und Solarparks installierten Wechselrichtern?
9. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den
Warnungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vor
möglicher „Manipulation von Energieinfrastruktur“ bis hin zu gezielten
Stromausfällen durch Cyberangriffe, auch über Wechselrichter (www.bsi.
bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Cyber-Si-cherheit/Positionspapi
er_Cybersicherheit_Energiesek-tor.pdf?__blob=publicationFile&v=2) für
ihr Handeln auf nationaler und/oder europäischer Ebene?
10. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass 78 Prozent der in
Europa verbauten Solarwechselrichter aus China kommen, die Mehrheit
davon produziert von Huawei, dessen Bauteile aufgrund von
Sicherheitsbedenken derzeit aus den öffentlichen 5G‑Mobilfunknetzen entfernt
werden (https://api.solarpowereurope.org/uploads/SPE_2025_Soluti-ons_for_
PV_Cyber_Risks_to_Grid_Stability_032dc2ae5a.pdf?up-dated_at=2025-0
4-29T07:11:32.315Z)?
11. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Marktanteil von
Wechselrichtern, die von chinesischen Herstellern und/oder in China
hergestellt werden (jeweils in Deutschland und in der EU), und wie hat sich
dieser Marktanteil in den vergangenen fünf Jahren verändert?
12. Inwiefern zieht die Bundesregierung in Betracht, entsprechend dem
Vertrag mit Telekommunikationsunternehmen auch mit Wind- und
Solarparkbetreibern einen öffentlich-rechtlichen Vertrag über den Rückbau von
Wechselrichtern chinesischer Hersteller zu schließen?
13. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über folgende
Sicherheitsrisiken verbunden mit von chinesischen Herstellern und/oder in
China hergestellten und in Deutschland installierten Netztransformatoren
vor
a) Fernzugriffsmöglichkeiten durch chinesische Akteure,
b) Datenabgriff und Datenweitergabe an den chinesischen Staat,
c) weitere Sicherheitsrisiken?
14. Wie bewertet die Bundesregierung die Sicherheitsrisiken verbunden mit
von chinesischen Herstellern und/oder in China hergestellten und in
Deutschland installierten Netztransformatoren?
15. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Marktanteil von
Netztransformatoren, die von chinesischen Herstellern und/oder in China
hergestellt werden (jeweils in Deutschland und in der EU), und wie hat
sich dieser Marktanteil in den vergangenen fünf Jahren verändert?
16. Inwiefern zieht die Bundesregierung in Betracht, entsprechend dem
Vertrag mit Telekommunikationsunternehmen auch mit Wind- und
Solarparkbetreibern einen öffentlich-rechtlichen Vertrag über den Rückbau von
Netztransformatoren chinesischer Hersteller zu schließen?
17. Gehören Wechselrichter und Netztransformatoren im Rahmen des EU
Cyber Resilience Act, der ab Ende 2027 höhere Sicherheitsstandards für
vernetzte Geräte vorschreibt, zu der Kategorie „wichtige“ oder „kritische“
Produkte, und wenn nein,
a) hält die Bundesregierung es für sinnvoll, Wechselrichter und
Netztransformatoren jeweils als „wichtiges“ oder „kritisches“ Produkt zu
klassifizieren, und
b) setzt sich die Bundesregierung auf EU-Ebene dafür ein,
Wechselrichter und Netztransformatoren jeweils als „wichtiges“ oder „kritisches“
Produkt zu klassifizieren?
18. Wird die Bundesregierung vor dem Inkrafttreten des EU Cyber Resilience
Act Ende 2027 Maßnahmen ergreifen – die über die in der Verordnung
vorgesehenen Zwischenmeilensteine hinausgehen –, um sicherzustellen,
dass in Energieinfrastruktur verbaute chinesische Komponenten den
europäischen Cybersicherheitsanforderungen entsprechen?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen?
b) Wenn nein, warum nicht?
19. Wie bewertet die Bundesregierung die im EU Cyber Resilience Act
festgelegte Zertifizierung von Produkten angesichts der Warnungen, dass eine
Zertifizierung aufgrund ständig möglicher Softwareupdates wirkungslos
sein könnte (www.welt.de/wirt-schaft/plus256128114/Gefahr-fuer-die-Net
zsicherheit-Wie-chinesische-Wechselrichter-unser-Stromsystem-beeinflus
sen-koennten.html)?
20. Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag des BSI, nicht
vertrauenswürdige Hersteller im Energiesektor aus dem europäischen
Binnenmarkt auszuschließen (www.bsi.bund.de/SharedDocs/Down-loads/DE/BS
I/Cyber-Sicherheit/Positionspapier_Cybersicherheit_Ener-giesektor.pdf
?__blob=publicationFile&v=2)?
21. Welche Position hat die Bundesregierung in den Sitzungen der
Horizontalen Ratsarbeitsgruppe „Fragen des Cyberraums“ zum Cybersecurity
Package vertreten, die am 2. und 9. Februar 2026 sowie am 2. März 2026
stattfanden?
22. Unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag der Kommission, im
Rahmen des Cybersecurity Package bzw. der Überarbeitung des Cyber
Security Act 2.0 eine Liste sogenannter „Hochrisiko“-Hersteller einzuführen, die
vom Zugang zum europäischen Markt ausgeschlossen werden könnten?
a) Wenn ja, befürwortet die Bundesregierung, dass bestimmte
chinesische Hersteller (z. B. Huawei) auf die Liste sogenannter Hochrisiko-
Hersteller gesetzt werden?
b) Wenn nein, warum unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag
nicht?
23. Unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag der Kommission, im
Rahmen des Cybersecurity Package bzw. der Überarbeitung des Cyber
Security Act 2.0, die EU Toolbox for 5G security verpflichtend umzusetzen?
24. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über den Anteil von
Hochrisiko-Anbietern in kritischen Komponenten deutscher
Mobilinfrastruktur 2025 im Vergleich zu den letzten fünf Jahren, und geht die
Bundesregierung davon aus, dass die Ausbaufrist für Hochrisikokomponenten
bis 2029 im Mobilfunknetzwerk erfolgreich erreicht wird?
25. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Fördermaßnahmen aus dem
Infrastruktur-Sondervermögen nicht in den weiteren Verbau von
Hochrisikokomponenten im Mobilfunknetz fließen?
26. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass bei der geplanten Ausrüstung
der Bahnstrecken mit dem Future Railway Mobile Communication
System (FRMCS) chinesische Hersteller wie Huawei vollständig
ausgeschlossen werden, und wie ist der aktuelle Sachstand der Beratungen mit
der DB InfraGO AG (in der Antwort des Parlamentarischen
Staatssekretärs Christian Hirte vom 14. Januar 2026 auf die Mündliche Frage 27 des
Abgeordneten Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) wurde
erklärt, dass im Rahmen dieser Beratungen derzeit Lösungswege beim
Umgang mit hybriden Bedrohungslagen sowie den potenziellen
Sicherheitsrisiken durch den Einsatz von Kommunikationskomponenten und Software
aus Drittstaaten in kritischen Infrastrukturen erarbeitet werden,
Plenarprotokoll 21/52)?
27. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über folgende
Sicherheitsrisiken verbunden mit von chinesischen Herstellern, in China und/
oder mit chinesischer Software und/oder Hardware hergestellten und in
Deutschland zugelassenen vernetzten Autos (Verbrenner, Elektro und
hybrid) vor
a) Fernzugriffsmöglichkeiten durch chinesische Akteure,
b) Datenabgriff und Weitergabe an den chinesischen Staat,
c) weitere Sicherheitsrisiken?
28. Wie bewertet die Bundesregierung die Sicherheitsrisiken verbunden mit
von chinesischen Herstellern, in China und/oder mit chinesischer
Software und/oder Hardware hergestellten und in Deutschland zugelassenen
vernetzten Autos (Verbrenner, Elektro und hybrid)?
29. Welche Erkenntnisse ergaben sich aus dem gemeinsamen Projekt des
Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) und der Zentralen Stelle für
Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZITiS) (www.tagesschau.de/i
nvestigativ/ndr-wdr/chinesische-hersteller-sicherheitsbehoerden-10
0.html), bei dem Fahrzeuge mehrerer chinesischer Hersteller untersucht
wurden und analysiert wurde, welche Daten die Autos sammeln, in
welchem Umfang dies geschieht und ob Informationen ins Ausland fließen,
und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
30. Welche Erkenntnisse ergaben sich aus dem BSI-Projekt zur Sicherheit von
fahrzeuggenerierten Daten, bei dem fünf Fahrzeugmodelle, darunter drei
Fahrzeuge von Nicht-EU-Herstellern, untersucht werden (Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache
21/732), und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung
daraus?
31. Verfügt die Bundesregierung über ein aggregiertes Lagebild über die
Nutzung bzw. Präsenz der von chinesischen Herstellern, in China und/oder
mit chinesischer Software und/oder Hardware hergestellten und in
Deutschland zugelassenen vernetzten Autos (Verbrenner, Elektro und
hybrid) in Liegenschaften von Behörden und Einrichtungen der
Bundesregierung und der Bundeswehr sowie in unmittelbarer Nähe von KRITIS-
Anlagen und KRITIS-Unternehmen?
a) Wenn ja, welche Daten und Erkenntnisse liegen der Bundesregierung
vor (bitte nach Behörden und Einrichtungen der Bundesregierung,
Bundeswehr und KRITIS-Anlagen und KRITIS-Unternehmen
aufschlüsseln)?
b) Wenn nein, warum nicht?
32. Plant die Bundesregierung eine einheitliche behördliche Regelung für von
chinesischen Herstellern, in China und/oder mit chinesischer Software
und/oder Hardware hergestellten und in Deutschland zugelassenen
vernetzten Autos (Verbrenner, Elektro und hybrid) in Liegenschaften von
Behörden und Einrichtungen der Bundesregierung, der Bundeswehr sowie in
KRITIS-Anlagen und KRITIS-Unternehmen, vor dem Hintergrund, dass
die Zufahrt chinesischer Autos auf dem Parkplatz des Operativen
Führungskommandos in Schwielowsee und auf den Liegenschaften des
Bundesnachrichtendienstes laut Berichten bereits verboten ist (www.tagesscha
u.de/investigativ/ndr-wdr/chinesische-hersteller-sicherheitsbehoerden-10
0.html)?
33. Wie bewertet die Bundesregierung ein Verbot der von chinesischen
Herstellern, in China und/oder mit chinesischer Software und/oder Hardware
hergestellten und in Deutschland zugelassenen vernetzten Autos
(Verbrenner, Elektro und Hybrid) in Liegenschaften von Behörden und
Einrichtungen der Bundesregierung und der Bundeswehr sowie in der Nähe von
KRITIS-Anlagen und KRITIS-Unternehmen?
34. Wie bewertet die Bundesregierung die Entscheidung der
Tochtergesellschaft der Deutschen Bahn AG, DB Regio, knapp 200 E‑Busse des
chinesischen Herstellers BYD bestellen zu wollen (www.merkur.de/wirt-schaft/
wirbel-um-china-busse-der-deutschen-bahn-so-nimmt-peking-die-deutsch
e-infrastruktur-ins-visier-zr-94101555.html)?
35. Werden bei der öffentlichen Ausschreibung und Vergabe von Gütern und
Dienstleistungen, die Behörden und Einrichtungen der Bundesregierung,
die Bundeswehr sowie KRITIS-Anlagen und KRITIS-Unternehmen
betreffen, sicherheitspolitische Faktoren berücksichtigt und/oder
Risikoanalysen durchgeführt?
a) Wenn ja, welche konkreten sicherheitspolitischen Faktoren werden
berücksichtigt, und wie werden diese gegenüber anderen Kriterien wie
Preis, Qualität und Nachhaltigkeit gewichtet?
b) Wenn nein, wie bewertet die Bundesregierung dies, und sieht die
Bundesregierung hier Handlungsbedarf auf nationaler und/oder
europäischer Ebene?
36. Wie bewertet die Bundesregierung verbindliche vergaberechtliche EU-
Regelungen, nach denen Bieter aus Drittstaaten, mit denen keine
internationale Beschaffungsvereinbarung besteht, von Vergabeverfahren von
Auftraggebern aus der EU ausgeschlossen werden?
37. Wie bewertet die Bundesregierung das zur Vermeidung von Umgehungen
vorgesehene Erfordernis, auch indirekte Beteiligungen von
Drittstaatsunternehmen an Vergabeverfahren auszuschließen?
38. Wie bewertet die Bundesregierung EU-Präferenzmaßnahmen zum Schutz
sicherheitsrelevanter kritischer Infrastruktur sowie zur Stärkung der
digitalen und technologischen Souveränität der EU, insbesondere beim
Aufbau einer souveränen Cloud- und KI-Infrastruktur?
39. Wie bewertet die Bundesregierung die von der EU-Kommission geplante
Heranziehung der Kommissionsempfehlung C(2023) 6689 von
Oktober 2023 zu kritischen Technologiebereichen für die Wirtschaftssicherheit
der EU (https://defence-industry-space.ec.europa.eu/document/download/
67446b95-3992-461b-a02a-e9426d97626b_en?filename=C_2023_6689_
1_DE_annexe_acte_auto-nome_part1_v2_0.pdf) als Grundlage für die
Festlegung der Sektoren, die für eine EU-Präferenz infrage kommen?
40. Erwägt die Bundesregierung, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von
Bundesministerien und/oder ihren nachgeordneten Behörden,
Bundeswehrangehörige und/oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Unternehmen im
Bereich der kritischen Infrastruktur aufzufordern, keine Diensthandys
oder Computer mit chinesischen Fahrzeugen zu verbinden – wie teilweise
in Großbritannien bereits geschehen (www.tagesschau.de/investigativ/
ndrwdr/chinesische-hersteller-sicherheitsbehoerden-100.html)?
41. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über folgende
Sicherheitsrisiken verbunden mit von chinesischen Herstellern, in China und/
oder mit chinesischer Software und/oder Hardware hergestellten Routern
vor (hier: Router für den Verbrauchermarkt)
a) Fernzugriffsmöglichkeiten durch chinesische Akteure,
b) Datenabgriff und-Weitergabe an den chinesischen Staat,
c) weitere Sicherheitsrisiken?
42. Wie bewertet die Bundesregierung Sicherheitsrisiken verbunden mit von
chinesischen Herstellern, in China und/oder mit chinesischer Software
und/oder Hardware hergestellten Routern?
43. Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus der Entscheidung
der US-Telekommunikationsaufsicht, den Import von im Ausland
hergestellten Routern für den Verbrauchermarkt zu untersagen (www.heise.de/n
ews/USA-verbieten-alle-neuen-Router-fuer-Verbraucher-1122204
4.html)?
44. Verfügt die Bundesregierung über ein aggregiertes Lagebild über die
Nutzung von chinesischen Herstellern, in China und/oder mit chinesischer
Software und/oder Hardware hergestellten Routern in Liegenschaften von
Behörden und Einrichtungen der Bundesregierung, der Bundeswehr sowie
in KRITIS-Anlagen und KRITIS-Unternehmen?
a) Wenn ja, welche Daten und Erkenntnisse liegen der Bundesregierung
vor (bitte nach Behörden und Einrichtungen der Bundesregierung,
Bundeswehr und in KRITIS-Anlagen und KRITIS-Unternehmen
aufschlüsseln)?
b) Wenn nein, warum nicht?
45. Plant die Bundesregierung eine einheitliche, behördliche Regelung für
von chinesischen Herstellern, in China und/oder mit chinesischer
Software und/oder Hardware hergestellten Routern in Liegenschaften von
Behörden und Einrichtungen der Bundesregierung, der Bundeswehr sowie in
KRITIS-Anlagen und KRITIS-Unternehmen?
46. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über folgende
Sicherheitsrisiken verbunden mit von chinesischen Herstellern, in China und/
oder mit chinesischer Software und/oder Hardware hergestellten
Hafenkränen und sonstigen Logistikeinrichtungen (wie z. B. automatisierte
Verlade- und Transportstraßen) vor
a) Fernzugriffsmöglichkeiten durch chinesische Akteure,
b) Datenabgriff und Datenweitergabe an den chinesischen Staat,
c) weitere Sicherheitsrisiken?
47. Wie bewertet die Bundesregierung Sicherheitsrisiken verbunden mit von
chinesischen Herstellern, in China und/oder mit chinesischer Software
und/oder Hardware hergestellten Hafenkränen und sonstigen
Logistikeinrichtungen?
48. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus Warnungen
von Experten, dass der hohe Automatisierungsgrad und die
Fernwartungssysteme von Kränen und sonstigen Logistikeinrichtungen „ein leichtes
Einfallstor für externe machtpolitische Manipulation“ seien (https://taz.de/
Sicherheitsrisiken-bei-Erneu-erbaren/!6087416/) für ihr Handeln auf
nationaler und europäischer Ebene?
49. Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus der Untersuchung
des US-Repräsentantenhauses, bei der auf einigen in US-Häfen
eingesetzten Kränen chinesischer Herkunft Kommunikationsgeräte gefunden
wurden, deren Einsatz in keinem Vertrag zwischen US-Häfen und dem
chinesischen Staatsunternehmen Shanghai Zhenhua Heavy Industries Company
(ZPMC) standen (https://edition.cnn.com/2024/03/07/politics/con-gressio
nal-probe-communications-gear-chinese-cranes), für ihr Handeln auf
nationaler und europäischer Ebene?
50. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Marktanteil von
Hafenkränen und sonstigen Logistikeinrichtungen, die von chinesischen
Herstellern, in China und/oder mit chinesischer Software und/oder Hardware
hergestellt werden (jeweils in Deutschland und in der EU), und wie hat
sich dieser Marktanteil in den vergangenen fünf Jahren verändert?
51. Wie lautet der konkrete Zeitplan der Bundesregierung für die nationale
Umsetzung der novellierten EU‑FDI-Screening-Verordnung in das
nationale Recht, und wie stellt sie sicher, dass hierbei insbesondere die Prüfung
von Investitionen durch in der EU ansässige Tochterunternehmen
drittstaatlich kontrollierter Investoren (sogenannte Xella-Lücke) lückenlos
verankert wird, um Umgehungstatbestände durch chinesische
Staatskonzerne auf dem europäischen Binnenmarkt künftig wirksam zu
unterbinden?
52. Zieht die Bundesregierung angesichts der zunehmenden Nutzung von
Energie- und Transportinfrastruktur als geopolitische Waffe die Schaffung
eines eigenständigen, modernen Investitionsprüfungsgesetzes (IPG) in
Betracht, das die Investitionsprüfung aus dem Außenwirtschaftsgesetz
(AWG) herauslöst, und inwiefern plant sie, in diesem Zuge die
Prüfschwelle für systemische Abhängigkeiten im Bereich der kritischen
Infrastruktur analog zu entsprechenden Forderungen auf 10 Prozent zu senken
sowie atypische Kontrollerwerbe (z. B. durch Vetorechte oder
Technologielizenzen) einer zwingenden vertieften Prüfung zu unterziehen?
53. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der im Rahmen
des EU Industrial Accelerator Act (IAA) vorgesehenen FDI-
Konditionierung – insbesondere der diskutierten 49‑Prozent-
Eigentumsobergrenze und Joint-Venture-Pflicht in strategischen Sektoren
– für ihre eigene nationale Prüfpraxis, und wie begründet sie
ordnungspolitisch, dass im deutschen Infrastruktursektor weiterhin
Mehrheitsübernahmen durch staatlich gelenkte Akteure aus autoritären Staaten genehmigt
werden, während auf EU-Ebene für die Neuproduktion strategischer Güter
strikte Minderheitsgrenzen eingezogen werden sollen?
54. Inwiefern wird die Bundesregierung bei künftigen Übernahmen
sicherstellen, dass die in der novellierten EU-FDI-Verordnung explizit genannten
Risikofaktoren – wie die direkte oder indirekte Kontrolle eines Investors
durch einen ausländischen Staat sowie der potenzielle Zugang zu
sensiblen Daten – in Kombination mit wettbewerbsrechtlichen Bewertungen des
Bundeskartellamts künftig strenger gewichtet werden, um den Ausverkauf
kritischer Infrastruktur und eine neue asymmetrische Erpressbarkeit
Deutschlands präventiv zu verhindern?
55. Verfügt die Bundesregierung über ein aggregiertes Lagebild über die
Nutzung von chinesischen Herstellern, in China und/oder mit chinesischer
Software und/oder Hardware hergestellten Kleinstdrohnen in der
Bundeswehr?
a) Wenn ja, welche Daten und Erkenntnisse liegen der Bundesregierung
vor?
b) Wenn nein, warum nicht?
56. Plant die Bundesregierung eine einheitliche, behördliche Regelung für
von chinesischen Herstellern, in China und/oder mit chinesischer
Software und/oder Hardware hergestellten Kleinstdrohnen in der
Bundeswehr?
57. Bei welchen Vergabeprozessen von verteidigungs- und
sicherheitsspezifischen Aufträgen im Rahmen von Beschaffungen der Bundeswehr wurde
die Beteiligung von chinesischen (Unter-)Auftragnehmern verhindert?
58. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um bei der Beschaffung von
Sicherheitsdraht durch die Bundeswehr eine Vergabe an chinesische
(Unter-) Auftragnehmer zu verhindern und eine europäische Lieferkette
sicherzustellen?
Berlin, den 20. April 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
BT21/643310.06.2026
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 21/5898 - Sicherheitsrisiken durch chinesische Technologien und Investitionen in der kritischen Infrastruktur Deutschlands
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6433
21. Wahlperiode 10.06.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Dr. Sandra
Detzer, Dr. Konstantin von Notz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/5898 –
Sicherheitsrisiken durch chinesische Technologien und Investitionen in der
kritischen Infrastruktur Deutschlands
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
De-Risking steht zunehmend im Mittelpunkt der China-Debatte in
Deutschland und der EU. Die damalige Bundesregierung unter SPD, BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN und FDP hatte im Juli 2023 erstmals eine nationale China-
Strategie veröffentlicht. Darin wird die Bedeutung des De-Riskings
hervorgehoben, um Abhängigkeiten in kritischen Bereichen zu verringern; zudem
werden entsprechende Maßnahmen der Risikominderung und Diversifizierung
aufgeführt. In ihrem Koalitionsvertrag zwischen der CDU, CSU und SPD hat
die Bundesregierung festgehalten, die China-Strategie nach dem Prinzip des
De-Riskings zu überarbeiten und im Deutschen Bundestag eine Expertinnen-
und Expertenkommission einzusetzen, die in einem jährlichen Bericht
Risiken, Abhängigkeiten und Vulnerabilitäten in den wirtschaftlichen
Beziehungen analysiert, darstellt und Maßnahmen zum De-Risking empfiehlt.
De-Risking muss aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller neben
wirtschaftlichen Aspekten maßgeblich auch die große sicherheitspolitische
Dimension berücksichtigen. Im Rahmen der jährlich stattfindenden Anhörung
des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) warnen die Präsidentinnen
und Präsidenten der Nachrichtendienste des Bundes regelmäßig vor den
sicherheitspolitischen Gefahren, die von autoritären Staaten wie China für
unsere Demokratie ausgehen (vgl. www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldunge
n-916626). Die massive Ausweitung staatlicher Kontrolle über chinesische
Unternehmen ist vor diesem Hintergrund aus Sicht der Fragestellerinnen und
Fragesteller besorgniserregend. Angesichts der in China geltenden
weitgehenden Kooperationsverpflichtungen mit staatlichen Stellen – etwa nach dem
Nationalen Geheimdienstgesetz von 2017 (www.verfassungsschutz.de/Shared
Docs/hintergruende/DE/praevention_wirtschafts-_und_wissenschaftsschutz/ch
inas-neue-wege-der-spionage.html) – muss davon ausgegangen werden, dass
jedes chinesische Unternehmen oder Produkt, welches in Deutschland tätig
oder eingesetzt wird, ein potenzielles Sicherheitsrisiko darstellt.
Sicherheitsrisiken durch chinesische Produkte lassen sich in praktisch allen
Sektoren kritischer Infrastruktur feststellen und machen diesen Bereich damit
besonders verwundbar. Dabei ist die kritische Infrastruktur elementar wichtig
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 10. Juni 2026
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
für die Versorgungssicherheit Deutschlands. Eine vom Bundesministerium der
Verteidigung (BMVg) in Auftrag gegebene Studie des Instituts für
Verteidigung und Strategie (GIDS) weist beispielsweise auf eine Bandbreite an
Sicherheitsrisiken chinesischer Windkraftanlagen hin: Politische Einflussnahme,
Spionage durch Sensorik, Zugang zu Sicherheitsprotokollen kritischer
Infrastruktur und Störung der Energieversorgung seien ernst zu nehmende
realistische Risiken (www.handelsblatt.com/unternehmen/energie/windraeder-aus-ch
ina-militaerexperten-warnen-vor-spionage/100109846.html).
Bei vernetzten Autos, die von chinesischen Herstellern, in China und/oder mit
chinesischer Software und/oder Hardware hergestellt werden, bestehen
ebenfalls große Sicherheitsrisiken. Ein geheimer Test der öffentlichen
Verkehrsbetriebe in Norwegen ergab, dass etwa 850 im Land eingesetzte Elektrobusse
vollständig aus China kontrolliert werden können (www.focus.de/panorama/w
elt/norweger-stellen-fest-dass-china-850-ih-rer-elektrobusse-fernsteuern-und-s
ogar-stoppen-kann_ba3c10a0-fa18-48a7-8f47-2670f49304c2.html).
Israelische Verteidigungsstreitkräfte haben in den letzten Jahren 700 chinesische
Autos zurückgerufen aufgrund der Befürchtung, dass die in den Fahrzeugen
installierten Sensoren und Kameras dazu genutzt werden könnten, sensible
Informationen zu sammeln (www.focus.de/politik/angst-vor-spionage-israelisch
es-militaer-entzieht-hochrangigen-offizieren-chinesische-autos335c4348-14a
3-4478-b116-4f8bacc8e10e.html). In sicherheitsrelevanten Bereichen wie
Bundeswehr, Polizei, kritische Infrastrukturen und das Regierungsumfeld stuft
der Präsident des Thüringer Verfassungsschutzes, Stephan Kramer, das Risiko
von vernetzten Autos als „hoch“ ein (www.handelsblatt.com/politik/deutschla
nd/spionage-dobrindt-warnt-vor-risiken-vernetzter-autos-aus-china/10019242
9.html). Trotz dieser Sicherheitsbedenken werden – auch öffentliche –
Aufträge immer wieder an chinesische Auftraggeber vergeben.
Auch ausländische Direktinvestitionen (FDI) aus China bergen spezifische
sicherheitspolitische Risiken, die über rein wirtschaftliche Aspekte
hinausgehen. Solche Investitionen sind nicht prinzipiell abzulehnen, gesetzt den Fall,
sie generieren lokale Wertschöpfung, wie etwa die Schaffung von
Arbeitsplätzen (https://merics.org/en/report/chinese-investment-rebounds-despite-growin
g-frictions-chinese-fdi-europe-2024-update). Die enge Verflechtung
chinesischer Unternehmen mit staatlichen Interessen und die gesetzliche
Verpflichtung zur Kooperation mit chinesischen Geheimdiensten werfen jedoch
Fragen hinsichtlich Datensicherheit, Technologietransfer und potenzieller
Spionage auf (www.gov.uk/government/publications/overseas-business-risk-china/ov
erseas-business-risk-china). So könnten ausländische Unternehmen durch das
„Foreign Investment Screening Mechanism“ und das „Counter-Espionage
Law“ gezwungen werden, Daten oder Technologien herauszugeben. Der
Präsident a. D. des unter anderem für die Spionageabwehr zuständigen
Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV), Thomas Haldenwang, verwies
insbesondere auf das extrem strategische Vorgehen der Volksrepublik China beim
Einbzw. Aufkauf von Teilen deutscher und europäischer kritischer
Infrastrukturen, die zum Teil offenkundig auch Spionagezwecken und der umfassenden
Analyse von innereuropäischen und weltweiten Warenströmen dient (vgl.
www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-916626).
Diese Beispiele unterstreichen erneut die dringende Notwendigkeit eines
strategisch geplanten De-Riskings, besonders im Bereich kritischer Infrastruktur.
Im Gegensatz dazu weisen aktuelle Zahlen aus Sicht der Fragestellerinnen und
Fragesteller jedoch auf einen gegenläufigen Trend in Deutschland hin. China
ist im Jahr 2025 wieder der wichtigste Handelspartner Deutschlands und
Importe aus China sind gestiegen – insbesondere bei Elektronik- und
Informationstechnologien (www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2026/02/PD
26_056_51.html). Gleichzeitig verzeichneten FDI aus China nach Europa und
dem Vereinigten Königreich (UK) im Jahr 2024 eine deutliche Steigerung auf
10 Mrd. Euro (+ 47 Prozent zu 2023), getrieben durch neue Greenfield-
Investitionen, insbesondere in den Sektoren Elektrofahrzeuge und
Batterietechnologie (https://merics.org/en/report/chinese-investment-rebounds-despite-growin
g-frictions-chinese-fdi-europe-2024-update).
Die EU ist die treibende Kraft, wenn es darum geht, die Resilienz ihrer
Mitgliedstaaten gegenüber China zu erhöhen. Im Oktober 2024 verabschiedete die
EU den Cyber Resilience Act – die erste europäische Verordnung, die ein
Mindestmaß an Cybersicherheit für alle vernetzten Produkte festlegt, die auf
dem EU-Markt erhältlich sind (www.bsi.bund.de/DE/Themen/Unternehmen-u
nd-Organisationen/Informationen-und-Empfehlungen/Cyber_Resilience_Act/
cyber_resilience_act_node.html). Ebenso schlägt die EU-Kommission im
Rahmen des Industrial Accelerator Act (IAA) vor, FDI in strategischen
Sektoren an strenge Bedingungen wie einen maximalen Auslandsanteil von 49
Prozent, Joint-Venture-Pflichten und verbindlichen Technologietransfer zu
knüpfen (https://merics.org/en/report/chinese-investment-rebounds-despite-growin
g-frictions-chinese-fdi-europe-2024-update). Doch europäische Maßnahmen
bleiben fragmentiert und unkoordiniert, und vielen EU-Mitgliedstaaten fehlt
der politische Wille, Maßnahmen umzusetzen, geschweige denn proaktiv zu
ergreifen (https://merics.org/de/studie/member-states-resilience-efforts-fall-sh
ort-looming-challenges-europe-china-resilience-audit).
Vor diesem Hintergrund wollen die Fragestellerinnen und Fragesteller von der
Bundesregierung wissen, welche Kenntnisse sie über Sicherheitsrisiken
verbunden mit chinesischen Produkten und Investitionen in deutscher kritischer
Infrastruktur hat und welche nationalen und europäischen Maßnahmen sie
ergreift und umsetzt, um die Resilienz unserer Gesellschaft angesichts stark
gestiegener Bedrohungen zu stärken.
1. Verfügt die Bundesregierung über ein aggregiertes Lagebild über
kritische Komponenten, die von chinesischen Herstellern und/oder in China
hergestellt wurden, die in kritischer Infrastruktur gemäß der bisherigen
Regelung der KRITIS (Kritische Infrastrukturen)-Rechtsverordnung
(BSI-KritisV) in Deutschland verbaut sind?
a) Wenn ja, welche Daten und Erkenntnisse liegen der Bundesregierung
vor (bitte nach Sektoren unter Angabe folgender Daten: Anteil,
Kategorie der Komponenten, Name des Herstellers, Zeitpunkt des
Einbaus, Risikobewertung, aufschlüsseln)?
Die Fragen 1 und 1a werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegt kein aggregiertes Lagebild im Sinne der
Fragestellung vor.
b) Plant die Bundesregierung nach der Umsetzung der NIS (Netz- und
Informationssysteme)-2- und der CER (Critical Entities
Resilience)‑Richtlinie sowie der Vorlage entsprechender Umsetzungsgesetze
bzw. noch vorzulegender Verordnungen und der damit einhergehenden
Regelung, was zur kritischen Infrastruktur gehört, ein solches
Lagebild zu erstellen und ein fortlaufendes systematisches Monitoring
einzurichten?
Das Dachgesetz zur Stärkung der physischen Resilienz kritischer
Anlagen (KRITIS-Dachgesetz), welches die Richtlinie (EU) 2022/2557 über die
Resilienz kritischer Einrichtungen umsetzt und erstmalig sektorübergreifende
Mindestanforderungen für den physischen Schutz von kritischen
Infrastrukturen festlegt, ist am 17. März 2026 in Kraft getreten. Eine Regelung zu
kritischen Komponenten ist nicht enthalten. Die systematische Erfassung durch die
Registrierung nach dem Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik und über die Sicherheit in der Informationstechnik von
Einrichtungen (BSIG) hat seit März 2026 begonnen. Hierdurch wird sukzessive eine
Übersicht über kritische Komponenten nach BSIG entstehen.
2. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über folgende
Sicherheitsrisiken verbunden mit von chinesischen Herstellern, in China und/
oder mit chinesischer Software und/oder Hardware hergestellten und in
deutschen Windparks installierten Turbinen vor
a) Fernzugriffsmöglichkeiten durch chinesische Akteure,
b) Datenabgriff und Datenweitergabe an den chinesischen Staat,
c) weitere Sicherheitsrisiken?
3. Wie bewertet die Bundesregierung die Sicherheitsrisiken verbunden mit
von chinesischen Herstellern, in China und/oder mit chinesischer
Software und/oder Hardware hergestellten und in deutschen Windparks
installierten Turbinen?
7. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über folgende
Sicherheitsrisiken verbunden mit von chinesischen Herstellern und/oder in
China hergestellten und in deutschen Wind- und Solarparks installierten
Wechselrichtern vor
a) Fernzugriffsmöglichkeiten durch chinesische Akteure,
b) Datenabgriff und Datenweitergabe an den chinesischen Staat,
c) weitere Sicherheitsrisiken?
8. Wie bewertet die Bundesregierung die Sicherheitsrisiken verbunden mit
von chinesischen Herstellern und/oder in China hergestellten und in
deutschen Wind- und Solarparks installierten Wechselrichtern?
10. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass 78 Prozent der in
Europa verbauten Solarwechselrichter aus China kommen, die Mehrheit
davon produziert von Huawei, dessen Bauteile aufgrund von
Sicherheitsbedenken derzeit aus den öffentlichen 5G‑Mobilfunknetzen entfernt
werden (https://api.solarpowereurope.org/uploads/SPE_2025_Soluti-ons_fo
r_PV_Cyber_Risks_to_Grid_Stability_032dc2ae5a.pdf?up-dated_at=202
5-04-29T07:11:32.315Z)?
11. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Marktanteil von
Wechselrichtern, die von chinesischen Herstellern und/oder in China
hergestellt werden (jeweils in Deutschland und in der EU), und wie hat sich
dieser Marktanteil in den vergangenen fünf Jahren verändert?
13. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über folgende
Sicherheitsrisiken verbunden mit von chinesischen Herstellern und/oder in
China hergestellten und in Deutschland installierten Netztransformatoren
vor
a) Fernzugriffsmöglichkeiten durch chinesische Akteure,
b) Datenabgriff und Datenweitergabe an den chinesischen Staat,
c) weitere Sicherheitsrisiken?
14. Wie bewertet die Bundesregierung die Sicherheitsrisiken verbunden mit
von chinesischen Herstellern und/oder in China hergestellten und in
Deutschland installierten Netztransformatoren?
15. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Marktanteil von
Netztransformatoren, die von chinesischen Herstellern und/oder in China
hergestellt werden (jeweils in Deutschland und in der EU), und wie hat
sich dieser Marktanteil in den vergangenen fünf Jahren verändert?
16. Inwiefern zieht die Bundesregierung in Betracht, entsprechend dem
Vertrag mit Telekommunikationsunternehmen auch mit Wind- und
Solarparkbetreibern einen öffentlich-rechtlichen Vertrag über den Rückbau
von Netztransformatoren chinesischer Hersteller zu schließen?
Die Fragen 2, 3, 7, 8, 10, 11, 13 bis 16 werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung bewertet die Cybersicherheit und Resilienz vernetzter
Energieanlagen als ein zunehmend relevantes Thema für die Sicherheit des
Elektrizitätsversorgungssystems Deutschlands und Europas.
Vernetzte Energieanlagen und Netzbetriebsmittel, insbesondere Wechselrichter,
Windenergieanlagen, Speicher, Ladeinfrastruktur, Wärmepumpen,
Netztransformatoren sowie weitere digitalisierte Komponenten des Energiesystems,
verfügen regelmäßig über Kommunikationsschnittstellen, Fernwartungsfunktionen
und softwarebasierte Steuerungsmöglichkeiten. Teilweise erfolgt die
Kommunikation über cloudbasierte Dienste oder IT-Systeme der Hersteller.
Ein koordinierter Zugriff auf große Mengen solcher Anlagen, die für sich
genommen nicht die für die Einordnung als kritische Anlage maßgeblichen
Schwellenwerte überschreiten, kann grundsätzlich Auswirkungen auf die
Stabilität der Stromversorgung haben, insbesondere wenn große Mengen
gleichartiger und zentral administrierbarer Komponenten betroffen sind.
Die Bundesregierung teilt die Einschätzung, dass mit der zunehmenden
Digitalisierung und Vernetzung des Energiesystems erhebliche cybersicherheits- und
wirtschaftssicherheitspolitische Risiken verbunden sind.
Dies betrifft neben Cyberrisiken im Sinne des Hackings auch strukturelle
Risiken durch die Möglichkeit staatlicher Einflussnahme auf Hersteller vernetzter
Energiekomponenten aus Drittstaaten.
In China bestehen weitreichende gesetzliche Verpflichtungen für Unternehmen
und Privatpersonen zur Zusammenarbeit mit staatlichen Stellen, deren
Bestehen den sicherheitspolitischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland,
der EU und der NATO zuwiderläuft. Es wird auf die Antwort zu Frage 27b
Bezug genommen. Digitale Plattform- und Wartungsstrukturen können dabei
grundsätzlich Einflussmöglichkeiten auf Betrieb, Wartung und Aktualisierung
entsprechender Systeme eröffnen.
Nach Kenntnis der Bundesregierung stammen erhebliche Teile der derzeit in
Europa eingesetzten PV-Wechselrichter von Herstellern aus Drittstaaten,
insbesondere China. Je nach Marktsegment und Bezugsgröße wird der Marktanteil
chinesischer Hersteller in Europa auf etwa 70 bis 80 Prozent geschätzt.
Gleichzeitig bestehen weiterhin europäische Produktionskapazitäten.
Die Analyse und Bewertung der Risiken vernetzter Energieanlagen sowie
möglicher Gegenmaßnahmen sind derzeit Gegenstand eines ressortübergreifenden
Arbeitsprozesses zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
(BMWE), dem Bundesministerium des Innern (BMI), der Bundesnetzagentur
(BNetzA) und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
Dabei fließen auch vorliegende Analysen, wie die des BSI zur
Cybersicherheitslage im Energiesektor ein. Das BSI weist ausdrücklich auf Risiken durch
digital vernetzte Energieanlagen, Lieferkettenabhängigkeiten,
Manipulationsmöglichkeiten über Kommunikationsschnittstellen sowie staatlich unterstützte
Cyberoperationen gegen Energieinfrastrukturen hin. Als Ergebnis der
Risikoanalysen werden derzeit unterschiedliche technische und regulatorische
Handlungsoptionen geprüft.
Auch auf europäischer Ebene wird die Thematik intensiv behandelt. Die
Europäische Kommission führt beispielsweise zurzeit eine Risikobewertung zu den
von vernetzten Energieanlagen ausgehenden Risiken durch und hat jüngst u. a.
die Europäische Investitionsbank angewiesen, zukünftig keine neuen Projekte
mehr zu fördern, die Wechselrichter aus China, Russland, Iran und Nordkorea
nutzen.
Zudem hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für die
Weiterentwicklung des Cyber Security Acts (CSA) vorgelegt, der auch die Risiken in der
Lieferkette für kritische Komponenten in den Blick nimmt.
Die Bundesregierung befürwortet einen EU-weit stärker harmonisierten
Umgang mit den Risiken von IT-Komponenten. Eine harmonisierte Regelung
verhindert eine Zersplitterung des Binnenmarkts und schafft zugleich einen
ausreichend großen Markt für sichere Produkte. Ebenso wird begrüßt, dass sich die
Bewertung der Informations- und Kommunikationstechnik-Lieferkette (IKT-
Lieferkette) nicht mehr ausschließlich auf technische Sicherheitsaspekte
beschränken soll, sondern ausdrücklich auch nicht-technische Risikofaktoren –
etwa die Rechtslage, geopolitische Faktoren oder organisatorische
Abhängigkeiten – einbezogen werden sollen. Die Bundesregierung sieht dabei die
Vorteile eines europäisch abgestimmten Vorgehens, auch wenn kompetenzrechtliche
Fragen noch zu prüfen sind. Vor diesem Hintergrund wird die Bundesregierung
auch die Verhandlungen zum CSA konstruktiv begleiten.
4. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung für ihr Handeln
auf nationaler und europäischer Ebene aus der vom Bundesministerium
der Verteidigung (BMVg) in Auftrag gegebenen Studie des Instituts für
Verteidigung und Strategie (GIDS) zu chinesischem Einfluss in
nationaler Windkraftenergieinfrastruktur, in der es heißt, die Nutzung
chinesischer Windkraftanlagen sei „zu verhindern“, falls Sicherheitsrisiken
nicht ausgeschlossen werden können (www.handels-blatt.com/unterneh
men/energie/windraeder-aus-china-militaerexperten-warnen-vor-spionag
e/100109846.html)?
Die Bundesregierung wird weiterhin prüfen, ob etwa beim Bau und Betrieb
kritischer- oder verteidigungswichtiger Infrastruktur die Sicherheit bei der
Landes- und Bündnisverteidigung gefährdet ist und bei Bedarf entsprechende
Maßnahmen ergreifen.
5. Plant die Bundesregierung, die vom BMVg in Auftrag gegebenen GIDS-
Studie zu chinesischem Einfluss in Windkraftenergieinfrastruktur zu
veröffentlichen?
a) Wenn ja, wann?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 5 bis 5b werden gemeinsam beantwortet.
Eine Veröffentlichung ist nicht geplant. Die Studie diente lediglich als Beitrag
zur internen Positionsbestimmung der Bundesregierung.
6. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem vom
Hamburger Vermögensverwalter Luxcara geplanten und schließlich
verworfenen Aufbau von 16 Turbinen des chinesischen Produzenten
Mingyang im Windpark Waterkant vor Borkum (www.handels-blatt.com/unt
ernehmen/energie/windraeder-aus-china-militaerexperten-warnen-vor-spi
onage/100109846.html) vor dem Hintergrund möglicher
Sicherheitsrisiken (z. B. Fernzugriff des Herstellers, Spionage durch Sensorik im
Wasser, auf Boden und in der Luft) für zukünftige derartige Projekte, unter
Berücksichtigung des zuletzt im KRITIS-Dachgesetz angepassten § 41
des BSI-Gesetzes (BSIG) sowie unter Berücksichtigung der Tatsache,
dass im Falle des Windparks Waterkant der im KRITIS-Dachgesetz
festgelegte Schwellenwert von 500 000 betroffenen Personen nicht erreicht
worden wäre (https://taz.de/Sicherheitsrisiken-bei-Erneuerba-ren/!6087
416/)?
Die Bundesregierung evaluiert die gesetzlichen Grundlagen zum Schutz
kritischer- und verteidigungswichtiger Infrastruktur kontinuierlich und wird bei
Bedarf eine Anpassung einbringen, um die Handlungsfähigkeit und -sicherheit des
deutschen Staates und der deutschen Wirtschaft zu gewährleisten.
Entsprechende Überlegungen bringt die Bundesregierung auch in Gesetzgebungsvorhaben
auf EU-Ebene ein.
9. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den
Warnungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vor
möglicher „Manipulation von Energieinfrastruktur“ bis hin zu gezielten
Stromausfällen durch Cyberangriffe, auch über Wechselrichter (www.bs
i.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Cyber-Si-cherheit/Positionsp
apier_Cybersicherheit_Energiesek-tor.pdf?__blob=publicationFile&v=2)
für ihr Handeln auf nationaler und/oder europäischer Ebene?
Das BSI hat mit dem herausgegebenen Positionspapier das Ziel verfolgt, eine
breitere Aufmerksamkeit auf die Problematik mit teilweise unregulierten
Wechselrichtern zu lenken. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
12. Inwiefern zieht die Bundesregierung in Betracht, entsprechend dem
Vertrag mit Telekommunikationsunternehmen auch mit Wind- und
Solarparkbetreibern einen öffentlich-rechtlichen Vertrag über den Rückbau
von Wechselrichtern chinesischer Hersteller zu schließen?
Die Bundesregierung prüft derzeit, welche Handlungsoptionen auf der
Grundlage des § 41 BSIG bezüglich der möglichen Untersagung des Einsatzes
kritischer Komponenten für den Energiebereich bestehen.
17. Gehören Wechselrichter und Netztransformatoren im Rahmen des EU
Cyber Resilience Act, der ab Ende 2027 höhere Sicherheitsstandards für
vernetzte Geräte vorschreibt, zu der Kategorie „wichtige“ oder
„kritische“ Produkte, und wenn nein,
a) hält die Bundesregierung es für sinnvoll, Wechselrichter und
Netztransformatoren jeweils als „wichtiges“ oder „kritisches“ Produkt zu
klassifizieren, und
b) setzt sich die Bundesregierung auf EU-Ebene dafür ein,
Wechselrichter und Netztransformatoren jeweils als „wichtiges“ oder „kritisches“
Produkt zu klassifizieren?
Wechselrichter und Netztransformatoren sind als Endprodukt nicht in Anhang
III und Anhang IV der Verordnung (EU) 2024/2847 gelistet. Die
Bundesregierung prüft fortwährend, ob Änderungen des Anhangs III und Anhang IV
geboten sind und weitergehende Maßnahmen getroffen werden müssen. Dazu
befindet sich die Bundesregierung im kontinuierlichen Austausch mit europäischen
Partnern.
18. Wird die Bundesregierung vor dem Inkrafttreten des EU Cyber
Resilience Act Ende 2027 Maßnahmen ergreifen – die über die in der
Verordnung vorgesehenen Zwischenmeilensteine hinausgehen –, um
sicherzustellen, dass in Energieinfrastruktur verbaute chinesische Komponenten
den europäischen Cybersicherheitsanforderungen entsprechen?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 18 bis 18b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung prüft fortwährend, ob Änderungen des CRA geboten sind
und weitergehende Maßnahmen getroffen werden müssen. Die
Bundesregierung prüft derzeit, welche Handlungsoptionen auf der Grundlage des § 41
BSIG bezüglich der möglichen Untersagung des Einsatzes kritischer
Komponenten für den Energiebereich bestehen.
19. Wie bewertet die Bundesregierung die im EU Cyber Resilience Act
festgelegte Zertifizierung von Produkten angesichts der Warnungen, dass
eine Zertifizierung aufgrund ständig möglicher Softwareupdates
wirkungslos sein könnte (www.welt.de/wirt-schaft/plus256128114/Gefahr-f
uer-die-Netzsicherheit-Wie-chinesische-Wechselrichter-unser-Stromsyst
em-beeinflussen-koennten.html)?
Die Verordnung (EU) 2024/2847 legt fest, dass je nach Klassifikation des
jeweiligen Produktes mit digitalen Elementen eine Konformitätsbewertung durch
eine notifizierte Stelle beispielsweiseeine Zertifizierung verpflichtend wird.
Handelt es sich bei einem Softwareupdate um eine wesentliche Änderung, ist
eine neue Konformitätsbewertung erforderlich. Des Weiteren ist ein Hersteller
dazu verpflichtet, etwaige Schwachstellen innerhalb des
Unterstützungszeitraums zu schließen. Eine Zertifizierung wird als sinnvolles
Konformitätsbewertungsverfahren angesehen, um die Konformität eines Produktes zum CRA und
damit ein erhöhtes Maß an IT-Sicherheit zu bestätigen.
20. Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag des BSI, nicht
vertrauenswürdige Hersteller im Energiesektor aus dem europäischen
Binnenmarkt auszuschließen (www.bsi.bund.de/SharedDocs/Down-loads/DE/B
SI/Cyber-Sicherheit/Positionspapier_Cybersicherheit_Ener-giesektor.pdf
?__blob=publicationFile&v=2)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen.
21. Welche Position hat die Bundesregierung in den Sitzungen der
Horizontalen Ratsarbeitsgruppe „Fragen des Cyberraums“ zum Cybersecurity
Package vertreten, die am 2. und 9. Februar 2026 sowie am 2. März 2026
stattfanden?
22. Unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag der Kommission, im
Rahmen des Cybersecurity Package bzw. der Überarbeitung des Cyber
Security Act 2.0 eine Liste sogenannter „Hochrisiko“-Hersteller
einzuführen, die vom Zugang zum europäischen Markt ausgeschlossen werden
könnten?
a) Wenn ja, befürwortet die Bundesregierung, dass bestimmte
chinesische Hersteller (z. B. Huawei) auf die Liste sogenannter Hochrisiko-
Hersteller gesetzt werden?
b) Wenn nein, warum unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag
nicht?
Die Fragen 21 bis 22b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung erkennt die Bedrohungen durch nicht vertrauenswürdige
Anbieter und Drittstaaten sowie die Notwendigkeit schnellen Handelns an. Die
Bundesregierung nimmt die Bemühungen zur Kenntnis, dieses Problem im
Rahmen des CSA 2.0 anzugehen, und prüft derzeit die Vorschläge.
23. Unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag der Kommission, im
Rahmen des Cybersecurity Package bzw. der Überarbeitung des Cyber
Security Act 2.0, die EU Toolbox for 5G security verpflichtend
umzusetzen?
Die internen Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung zu diesem
Vorschlag der EU-Kommission laufen aktuell noch.
24. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über den Anteil von
Hochrisiko-Anbietern in kritischen Komponenten deutscher Mobilinfrastruktur
2025 im Vergleich zu den letzten fünf Jahren, und geht die
Bundesregierung davon aus, dass die Ausbaufrist für Hochrisikokomponenten bis
2029 im Mobilfunknetzwerk erfolgreich erreicht wird?
Der Bundesregierung liegen Erkenntnisse vor, wonach in den 5G-
Mobilfunknetzen der drei größten in Deutschland tätigen Mobilfunkbetreiber eine hohe
Durchdringung mit kritischen Komponenten des chinesischen Herstellers
Huawei besteht. Den diesbezüglich bestehenden erheblichen Abhängigkeiten wurde
mit dem Abschluss der öffentlich-rechtlichen Verträge mit den
Mobilfunkbetreibern und den daraus resultierenden Verpflichtungen zum Ausbau der
kritischen Komponenten wirksam begegnet. Die Bundesregierung geht davon aus,
dass die mit den Mobilfunkbetreibern vereinbarte Ausbaufrist der als kritisch
identifizierten Komponenten aus den jeweiligen Teilen des 5G-
Mobilfunknetzes entsprechend umgesetzt wird.
25. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Fördermaßnahmen aus dem
Infrastruktur-Sondervermögen nicht in den weiteren Verbau von
Hochrisikokomponenten im Mobilfunknetz fließen?
Die Bewilligungsphase des Mobilfunkförderprogramms der Bundesregierung
ist Ende 2024 ausgelaufen, weitere Projekte werden nicht gefördert.
Zuwendungsempfänger sind die sog. Tower-Companies, die die passiven
Infrastrukturen errichten.
Hierbei kommen keine kritischen Komponenten zum Einsatz. Die
Mobilfunknetzbetreiber errichten die aktive Technik eigenwirtschaftlich und unterliegen
daher keinen gesonderten Auflagen durch die Mobilfunkförderung. Es gelten
daher die im eigenwirtschaftlichen Ausbau relevanten gesetzlichen und
regulatorischen Regelungen, Vorgaben und unternehmensstrategischen Erwägungen.
26. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass bei der geplanten Ausrüstung
der Bahnstrecken mit dem Future Railway Mobile Communication
System (FRMCS) chinesische Hersteller wie Huawei vollständig
ausgeschlossen werden, und wie ist der aktuelle Sachstand der Beratungen mit
der DB InfraGO AG (in der Antwort des Parlamentarischen
Staatssekretärs Christian Hirte vom 14. Januar 2026 auf die Mündliche Frage 27 des
Abgeordneten Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) wurde
erklärt, dass im Rahmen dieser Beratungen derzeit Lösungswege beim
Umgang mit hybriden Bedrohungslagen sowie den potenziellen
Sicherheitsrisiken durch den Einsatz von Kommunikationskomponenten und
Software aus Drittstaaten in kritischen Infrastrukturen erarbeitet werden,
Plenarprotokoll 21/52)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 27 des
Abgeordneten Matthias Gastel; Plenarprotokoll 21/52 verwiesen. Die
ressortübergreifenden Abstimmungsprozesse innerhalb der Bundesregierung werden
fortgeführt.
27. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über folgende
Sicherheitsrisiken verbunden mit von chinesischen Herstellern, in China und/
oder mit chinesischer Software und/oder Hardware hergestellten und in
Deutschland zugelassenen vernetzten Autos (Verbrenner, Elektro und
hybrid) vor
a) Fernzugriffsmöglichkeiten durch chinesische Akteure,
Vernetzte Kraftfahrzeuge besitzen externe Schnittstellen, die Fernzugriffe
ermöglichen. Über diese kann auf Daten und Ressourcen des Kraftfahrzeuges
zugegriffen werden. Für die Aktualisierung von Fahrzeugkomponenten und deren
Software sind diese erforderlich. Technisch besteht das Risiko, dass solche
Schnittstellen z. B. durch Dritte auch missbraucht werden. Möglichkeiten des
Missbrauchs können durch IT-Sicherheitsvorschriften reduziert werden. Im
Rahmen der Typgenehmigung werden daher in Deutschland hierfür die UN-
Regelung Nummer 155 und UN-Regelung Nummer 156 angewendet.
Kraftfahrzeughersteller ermöglichen sich grundsätzlich Zugriff auf Schnittstellen im
Kraftfahrzeug. Eine Möglichkeit, den Fernzugriff rechtlich ausschließlich für
bestimmte Hersteller zu verbieten, besteht zurzeit nicht, würde indes auch das
IT-Komponenten stets immanente Restrisiko eines missbräuchlichen Zugriffs
nicht ausschließen können.
Die Typgenehmigung und Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen für den
deutschen Markt ist herstellerübergreifend geregelt. Im Übrigen wird auf die
gemeinsame Antwort zu den Fragen 2, 3, 7, 8, 10, 11, 13 bis 16 verwiesen.
b) Datenabgriff und Weitergabe an den chinesischen Staat,
Vernetzte Fahrzeuge erfassen Daten. Technisch besteht die Möglichkeit, dass
solche Daten abgegriffen und an Dritte weitergegeben werden. Die chinesische
Gesetzgebung verpflichtet Unternehmen und Privatpersonen mit staatlichen
chinesischen Stellen, einschließlich der chinesischen Regierung und ihren
Nachrichtendiensten, zusammenzuarbeiten und gewährt staatlichen
chinesischen Stellen weitereichende Einsicht in ihre IT-Systeme. Es können durch
vernetzte Fahrzeuge gesammelte und generierte Daten an staatliche chinesische
Stellen abfließen. Im Übrigen wird auf die gemeinsame Antwort zu den
Fragen 2, 3, 7, 8, 10, 11, 13 bis 16 verwiesen.
c) weitere Sicherheitsrisiken?
Angriffsflächen vernetzter Kraftfahrzeuge entstehen beispielsweise durch
Anbindungen an externe Netzwerke. IT-Angriffe können Datenverlust,
Fahrzeugmanipulation oder Betriebsstörungen verursachen. Hersteller behalten bei
modernen Kraftfahrzeugarchitekturen teilweise Fernkontrolle über bestimmte
Kernfunktionen. Sensorik von vernetzten Kraftfahrzeugen (Kameras,
Mikrofone) kann zur Ausspähung genutzt werden. Eine Möglichkeit, diese
Sicherheitsrisiken gezielt für bestimmte Hersteller auszuschließen, besteht zurzeit nicht.
Die Typgenehmigung und Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen für den
deutschen Markt sind herstellerübergreifend geregelt. Im Übrigen wird auf die
gemeinsame Antwort zu den Fragen 2, 3, 7, 8, 10, 11, 13 bis 16 verwiesen.
28. Wie bewertet die Bundesregierung die Sicherheitsrisiken verbunden mit
von chinesischen Herstellern, in China und/oder mit chinesischer
Software und/oder Hardware hergestellten und in Deutschland zugelassenen
vernetzten Autos (Verbrenner, Elektro und hybrid)?
Der Betrieb vernetzter Fahrzeuge erzeugt, insbesondere bei nicht
ordnungsgemäßer Verwendung, grundsätzlich bestimmte IT-Risiken. Bei chinesischen
Fahrzeugen besteht die Möglichkeit der staatlichen Einflussnahme. (siehe
insbesondere zur chinesischen Rechtslage die gemeinsame Antwort zu den
Fragen 2, 3, 7, 8, 10, 11, 13 bis 16). Sicherheitsrisiken wie etwa die staatliche
Einflussnahme auf einen Hersteller, z. B. über dementsprechende rechtliche
Vorschriften aber auch rein politischer Art, können mit technischen Mitteln nicht
ausgeschlossen werden. Die Typgenehmigung und Marktüberwachung von
Kraftfahrzeugen für den deutschen Markt sind herstellerübergreifend geregelt.
Ein entsprechender Gesamtüberblick über einige Sicherheitsrisiken vernetzter
Fahrzeuge wurde in der europäischen und in der nationalen Risikoanalyse
erarbeitet.
Das europäische Dokument ist öffentlich verfügbar (https://digital-strategy.e
c.europa.eu/en/library/toolbox-improve-ict-supply-chain-security). Eine
nationale Risikoanalyse wird derzeit durch die Bundesregierung erarbeitet. Konkrete
Vorfälle sind der Bundesregierung nicht bekannt. Bei Fahrzeugen mit E-
Ladeschnittstellen ergeben sich potentiell weitere Risiken, s. a. www.bsi.bund.de/D
E/Service-Navi/Presse/Alle-Meldungen-News/Meldungen/2026/Sicherheit_oef
fentliche_Ladeinfrastruktur_260507.html.
29. Welche Erkenntnisse ergaben sich aus dem gemeinsamen Projekt des
Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) und der Zentralen Stelle für
Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZITiS) (www.tagesschau.de/i
nvestigativ/ndr-wdr/chinesische-hersteller-sicherheitsbehoerden-10
0.html), bei dem Fahrzeuge mehrerer chinesischer Hersteller untersucht
wurden und analysiert wurde, welche Daten die Autos sammeln, in
welchem Umfang dies geschieht und ob Informationen ins Ausland fließen,
und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung
gelangt, dass eine Beantwortung der Frage aufgrund entgegenstehender
überwiegender Belange des Staatswohls nicht erfolgen kann, auch nicht in eingestufter
Form. Aufklärungsprofile der Sicherheitsbehörden des Bundes, sind – auch im
Hinblick auf deren künftige Aufgabenerfüllung – besonders schutzbedürftig.
Durch die Beantwortung derartig gelagerter Fragen könnten Rückschlüsse auf
den Aufklärungsbedarf, den Erkenntnisstand sowie die generelle Arbeitsweise
der Sicherheitsbehörden gezogen werden. Eine Veröffentlichung der in Rede
stehenden Informationen würde den Kenntnisstand und die Arbeitsweise sowie
die Aufklärungsaktivitäten und Analysemethoden der Sicherheitsbehörden
offenlegen. Dies würde deren Funktionsfähigkeit nachhaltig beeinträchtigen und
damit einen Nachteil für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland
bedeuten.
Nach sorgfältiger Abwägung der Informationsrechte des Deutschen
Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für die künftige
Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Sicherheitsbehörden sowie den
daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Sicherheit der Bundesrepublik
Deutschland folgt, dass auch eine Auskunft nach Maßgabe der
Geheimschutzordnung und damit einhergehende Einsichtnahme über die Geheimschutzstelle
des Deutschen Bundestages ausscheidet. Eine Bekanntgabe auch gegenüber
einem begrenzten Kreis von Empfängern wird dem Schutzbedarf nicht gerecht.
Dies gilt umso mehr, als bei einem Bekanntwerden die betroffenen
nachrichtendienstlichen Methoden und Werkzeuge nur noch eingeschränkt oder gar nicht
mehr eingesetzt werden können. Hieraus ergibt sich, dass die erbetenen
Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das
Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsinteresse überwiegt.
Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber den
Geheimhaltungsinteressen der Bundesregierung zurückstehen.
30. Welche Erkenntnisse ergaben sich aus dem BSI-Projekt zur Sicherheit
von fahrzeuggenerierten Daten, bei dem fünf Fahrzeugmodelle, darunter
drei Fahrzeuge von Nicht-EU-Herstellern, untersucht werden (Antwort
der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache
21/732), und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung
daraus?
Das BSI hat im Jahr 2025 ein Projekt zur IT-Sicherheit fahrzeuggenerierter
Daten durchgeführt. Ziel des Projekts war es, einen Gesamtüberblick über den
aktuellen Sachstand zur Generierung, Speicherung und Übertragung von Daten
im Fahrzeug zu erhalten. Unter anderem sammelt dieses Fahrzeug folgende
Informationen: Daten zum Fahrverhalten (z. B. Geschwindigkeit,
Bremsverhalten, Lenkwinkel). Die stichprobenartige Prüfung im genannten Projekt zeigt
den großen Umfang an Fahrzeugnutzungsdaten, auf den die Fahrzeughersteller
Zugriff haben. Unter anderem sammelten die untersuchten Fahrzeuge Daten
zum Fahrverhalten, Standortdaten und Daten zum Fahrzeugstatus sowie
Nutzungsdaten. Für ein umfassendes Bild hinsichtlich des Datensendeverhaltens
und der sich ergebenden Gefährdungen sind fortlaufende Prüfungen von
Fahrzeugen notwendig und weitere Ressourcen erforderlich.
31. Verfügt die Bundesregierung über ein aggregiertes Lagebild über die
Nutzung bzw. Präsenz der von chinesischen Herstellern, in China und/
oder mit chinesischer Software und/oder Hardware hergestellten und in
Deutschland zugelassenen vernetzten Autos (Verbrenner, Elektro und
hybrid) in Liegenschaften von Behörden und Einrichtungen der
Bundesregierung und der Bundeswehr sowie in unmittelbarer Nähe von
KRITIS-Anlagen und KRITIS-Unternehmen?
a) Wenn ja, welche Daten und Erkenntnisse liegen der Bundesregierung
vor (bitte nach Behörden und Einrichtungen der Bundesregierung,
Bundeswehr und KRITIS-Anlagen und KRITIS-Unternehmen
aufschlüsseln)?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 31 bis 31b werden gemeinsam beantwortet.
Es liegt kein aggregiertes Lagebild über die Nutzung bzw. Präsenz der von
chinesischen Herstellern, in China und/oder mit chinesischer Software und/oder
Hardware hergestellten und in Deutschland zugelassenen vernetzten Autos
(Verbrenner, Elektro und hybrid) in Liegenschaften von Behörden und
Einrichtungen der Bundesregierung und der Bundeswehr sowie in unmittelbarer Nähe
von KRITIS-Anlagen und -Unternehmen vor.
In den Fuhrparks der einzelnen Bundesministerien einschließlich des
nachgeordneten Bereichs sowie der Bundeswehr befinden sich keine Kraftfahrzeuge
chinesischer Hersteller im Einsatz.
32. Plant die Bundesregierung eine einheitliche behördliche Regelung für
von chinesischen Herstellern, in China und/oder mit chinesischer
Software und/oder Hardware hergestellten und in Deutschland zugelassenen
vernetzten Autos (Verbrenner, Elektro und hybrid) in Liegenschaften von
Behörden und Einrichtungen der Bundesregierung, der Bundeswehr
sowie in KRITIS-Anlagen und KRITIS-Unternehmen, vor dem
Hintergrund, dass die Zufahrt chinesischer Autos auf dem Parkplatz des
Operativen Führungskommandos in Schwielowsee und auf den Liegenschaften
des Bundesnachrichtendienstes laut Berichten bereits verboten ist (www.
tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/chinesische-hersteller-sicherheitsbeh
oerden-100.html)?
Die Bundesregierung hat bisher keine grundsätzliche Regelung in Bezug auf
die o. g. Fahrzeuge und die Zufahrt zu den einzelnen Liegenschaften erlassen.
Die Bundesregierung arbeitet kontinuierlich daran, die Resilienz der einzelnen
Liegenschaften zu stärken, um auf aktuelle Bedrohungsszenarien reagieren zu
können. Das KRITIS-Dachgesetz sieht für die in § 2 Nummer 10 des KRITIS-
Dachgesetzes genannten Einrichtungen der Bundesverwaltung neben den
Betreibern kritischer Anlagen ebenso Mindestanforderungen zur Stärkung der
Resilienz vor. Eine Rechtsverordnung mit sektorenübergreifenden
Mindestanforderungen wird dazu derzeit erarbeitet. Die passgenauen Maßnahmen für die
einzelnen Einrichtungen der Bundesverwaltung sollen auf Grundlage der
eigenen Risikoanalysen und Risikobewertungen erfolgen.
33. Wie bewertet die Bundesregierung ein Verbot der von chinesischen
Herstellern, in China und/oder mit chinesischer Software und/oder Hardware
hergestellten und in Deutschland zugelassenen vernetzten Autos
(Verbrenner, Elektro und Hybrid) in Liegenschaften von Behörden und
Einrichtungen der Bundesregierung und der Bundeswehr sowie in der Nähe
von KRITIS-Anlagen und KRITIS-Unternehmen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 32 verwiesen.
34. Wie bewertet die Bundesregierung die Entscheidung der
Tochtergesellschaft der Deutschen Bahn AG, DB Regio, knapp 200 E‑Busse des
chinesischen Herstellers BYD bestellen zu wollen (www.merkur.de/wirt-sc
haft/wirbel-um-china-busse-der-deutschen-bahn-so-nimmt-peking-die-de
utsche-infrastruktur-ins-visier-zr-94101555.html)?
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass es sich bei der Deutschen Bahn AG
(DB AG) um ein privatrechtlich organisiertes Unternehmen handelt, dessen
Vorstand das Unternehmen gemäß § 76 Absatz 1 des Aktiengesetzes (AktG)
eigenverantwortlich führt und eigenständig über operative Entscheidungen wie
Fahrzeugbeschaffungen entscheidet.
Die Beschaffung der Busse erfolgte im Rahmen einer europaweiten
Ausschreibung zur Modernisierung und Elektrifizierung der Flotte. Hauptlieferant ist ein
deutscher Hersteller, während der Beitrag des chinesischen Herstellers BYD
mit rund 5 Prozent der Fahrzeuge vergleichsweise gering ist und aus
europäischer Produktion stammt. Zudem erfüllen die Busse alle geltenden
Zulassungs- und Sicherheitsanforderungen, einschließlich der einschlägigen Normen
zur Cyber- und Softwaresicherheit. Nach Angaben der DB AG wurden
ausschließlich Anbieter berücksichtigt, deren Fahrzeuge keine zusätzliche
Hardoder Software enthalten, die eigenständig Daten senden oder empfangen kann,
sodass die Datenhoheit gewahrt bleibt und unautorisierte Datenübertragungen
ausgeschlossen werden.
35. Werden bei der öffentlichen Ausschreibung und Vergabe von Gütern und
Dienstleistungen, die Behörden und Einrichtungen der Bundesregierung,
die Bundeswehr sowie KRITIS-Anlagen und KRITIS-Unternehmen
betreffen, sicherheitspolitische Faktoren berücksichtigt und/oder
Risikoanalysen durchgeführt?
a) Wenn ja, welche konkreten sicherheitspolitischen Faktoren werden
berücksichtigt, und wie werden diese gegenüber anderen Kriterien
wie Preis, Qualität und Nachhaltigkeit gewichtet?
b) Wenn nein, wie bewertet die Bundesregierung dies, und sieht die
Bundesregierung hier Handlungsbedarf auf nationaler und/oder
europäischer Ebene?
Die Fragen 35 bis 35b werden gemeinsam beantwortet.
Die sicherheitspolitischen Anforderungen an den konkreten
Auftragsgegenstand werden von der vergebenden Stelle bestimmt. Dabei berücksichtigt die
Bundesregierung bei der Beschaffung möglicherweise als sicherheitsrelevant
eingestufter Güter die im nationalen und europäischen (Vergabe-)Recht zur
Verfügung stehenden Möglichkeiten, um höchstmögliche Sicherheit zu
erreichen.
Dazu zählen beispielsweise die Möglichkeit der Geheimhaltungseinstufung
nach § 4 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes oder des
Verschlusssachenauftrags nach § 104 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB). Auch die Losaufteilung bzw. die Los-/und Zuschlagslimitierung
können als Instrument genutzt werden, um einer Monopolstellung oder einer
Abhängigkeit von einzelnen Unternehmen entgegenzuwirken. Ebenso bietet die
Ausgestaltung von Verträgen die Möglichkeit, den Sicherheitsanforderungen
gerecht zu werden. Ferner steht es im Ermessen der einzelnen Auftraggeber,
Unternehmen aus Drittstaaten, die mit der EU keine internationale
Übereinkunft über den Zugang zu öffentlichen Aufträgen abgeschlossen haben,
zuzulassen, eine Bewertungsanpassung vorzunehmen oder diese auszuschließen.
Die Bundeswehr berücksichtigt im Vorlauf von Vergabeverfahren und
Vertragsgestaltung sicherheitspolitische Faktoren in Form von Eignungs- und
Resilienzkriterien. Im Rahmen dieser Prüfungen finden auch Risikoanalysen statt.
Das KRITIS-Dachgesetz sieht in § 11 der Nationalen Risikobewertungen und
Risikoanalysen für die kritischen Dienstleistungen vor.
Für die einzelnen kritischen Dienstleistungen werden nationale
Risikobewertungen durchgeführt, um einen Gesamtüberblick über die Gefahren und
gegenseitigen Abhängigkeiten für KRITIS in Deutschland zu erhalten. Diese bilden
die Grundlage für spezifische Risikoanalysen und Risikobewertungen der
Betreiber. Hierbei verfolgt das KRITIS-Dachgesetz einen breiten Ansatz: Es geht
um alle denkbaren Risiken, die durch die Natur oder den Menschen verursacht
werden können – den sogenannten „All-Gefahren-Ansatz“. Spezielle
Regelungen zu öffentlichen Ausschreibungen und zu Vergabeverfahren enthält das
KRITIS-Dachgesetz nicht.
36. Wie bewertet die Bundesregierung verbindliche vergaberechtliche EU-
Regelungen, nach denen Bieter aus Drittstaaten, mit denen keine
internationale Beschaffungsvereinbarung besteht, von Vergabeverfahren von
Auftraggebern aus der EU ausgeschlossen werden?
Aus Sicht der Bundesregierung können solche Regelungen nur in
Ausnahmefällen notwendig sein. Dabei muss eine praktikable und bürokratiearme
Ausgestaltung sichergestellt sein.
37. Wie bewertet die Bundesregierung das zur Vermeidung von
Umgehungen vorgesehene Erfordernis, auch indirekte Beteiligungen von
Drittstaatsunternehmen an Vergabeverfahren auszuschließen?
Nach der Vergabestatistik war der Anteil an Auftragnehmern mit Sitz in
Drittstaaten in den letzten Jahren sehr gering. Sofern der Ausschluss von Bietern aus
Drittstaaten für ein Vergabeverfahren als sinnvoll erachtet wird, kann es daher
im Einzelfall geboten sein, den Ausschluss auch auf indirekte Beteiligungen zu
erstrecken. Der Nutzen sollte dabei mit dem Aufwand abgewogen werden, den
die Überprüfung der Eigentümer- und Kontrollstrukturen mit sich bringt.
38. Wie bewertet die Bundesregierung EU-Präferenzmaßnahmen zum
Schutz sicherheitsrelevanter kritischer Infrastruktur sowie zur Stärkung
der digitalen und technologischen Souveränität der EU, insbesondere
beim Aufbau einer souveränen Cloud- und KI-Infrastruktur?
Hinsichtlich der Stärkung der digitalen Souveränität der EU, insbesondere beim
Ausbau einer souveränen Cloud- und KI-Infrastruktur, erwartet die
Bundesregierung den angekündigten Vorschlag der Europäischen Kommission für
einen EU-Cloud and AI Development Act (CADA). Die Bundesregierung wird
darin enthaltene Maßnahmen bewerten, sobald der Vorschlag vorliegt.
39. Wie bewertet die Bundesregierung die von der EU-Kommission geplante
Heranziehung der Kommissionsempfehlung C(2023) 6689 von
Oktober 2023 zu kritischen Technologiebereichen für die
Wirtschaftssicherheit der EU (https://defence-industry-space.ec.europa.eu/document/down
load/67446b95-3992-461b-a02a-e9426d97626b_en?filename=C_2023_6
689_1_DE_annexe_acte_auto-nome_part1_v2_0.pdf) als Grundlage für
die Festlegung der Sektoren, die für eine EU-Präferenz infrage kommen?
Die Bundesregierung begrüßt, dass die EU-Kommission eine Stärkung der EU
im Bereich kritischer Technologien anstrebt. Die Liste unter der EU-
Wirtschaftssicherheitsstrategie deckt wichtige Technologiebereiche ab und ist unter
anderem Grundlage für laufende Risikoanalysen. Wirtschaftspolitische
Maßnahmen, einschließlich möglicher Präferenzmaßnahmen, müssen
bedarfsgerecht und verhältnismäßig ausgestaltet sein. Das kann auch einen präzisen
Zuschnitt der erfassten Technologien erfordern.
40. Erwägt die Bundesregierung, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von
Bundesministerien und/oder ihren nachgeordneten Behörden,
Bundeswehrangehörige und/oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Unternehmen
im Bereich der kritischen Infrastruktur aufzufordern, keine Diensthandys
oder Computer mit chinesischen Fahrzeugen zu verbinden – wie
teilweise in Großbritannien bereits geschehen (www.tagesschau.de/investigativ/
ndr-wdr/chinesische-hersteller-sicherheitsbehoerden-100.html)?
Für die Bundesverwaltung gelten insbesondere die Vorgaben der BSI-Standards
200-1 – 200-3, der BSI-Mindeststandards und der Technischen Richtlinien des
BSI für die Bundesverwaltung zwecks Gewährleistung eines angemessenen
und wirksamen Informationssicherheitsmanagements nach BSI IT-
Grundschutz. Diese sind von den Behörden auf deren IT-Betriebsumgebung
anzuwenden, eigenverantwortlich umzusetzen und aufrechtzuerhalten. Hierzu gehört
insbesondere auch eine entsprechende IT-Risikoanalyse und -behandlung (siehe
insbesondere BSI-Standard 200-3) unter Beachtung von vorliegenden
konkreten Warnungen und Handlungsempfehlungen (z. B. zu Verschlüsselung) des
BSI/CISO Bund zu z. B. bekannten Sicherheitslücken und -Risiken. Das
KRITIS-Dachgesetz sieht für die Einrichtungen der Bundesverwaltung neben
den Betreibern kritischer Anlagen ebenso Mindestanforderungen zur Stärkung
der Resilienz vor. Eine Rechtsverordnung mit sektorenübergreifenden
Mindestanforderungen wird dazu derzeit erarbeitet. Die passgenauen Maßnahmen für
jeden einzelnen KRITIS-Betreiber und jede Einrichtung der Bundesverwaltung
sollen auf Grundlage der eigenen Risikoanalysen und Risikobewertungen
erfolgen.
41. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über folgende
Sicherheitsrisiken verbunden mit von chinesischen Herstellern, in China und/
oder mit chinesischer Software und/oder Hardware hergestellten Routern
vor (hier: Router für den Verbrauchermarkt)
a) Fernzugriffsmöglichkeiten durch chinesische Akteure,
b) Datenabgriff und-Weitergabe an den chinesischen Staat,
c) weitere Sicherheitsrisiken?
Fernzugriffe, Datenabflüsse und andere Sicherheitsrisiken können
grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden, unabhängig von Hersteller oder Land. Zur
Minimierung der Angriffsfläche sollten ungenutzte Schnittstellen und Services
immer deaktiviert werden. Konkrete Erkenntnisse zu Fernzugriffen aus oder
Datenabflüssen nach CHN bezüglich für den Verbrauchermarkt hergestellter
Router liegen der Bundesregierung nicht vor. Im Übrigen wird auf die
gemeinsame Antwort zu den Fragen 2, 3, 7, 8, 10, 11, 13 bis 16 verwiesen.
42. Wie bewertet die Bundesregierung Sicherheitsrisiken verbunden mit von
chinesischen Herstellern, in China und/oder mit chinesischer Software
und/oder Hardware hergestellten Routern?
In Einzelfällen (u. a. auch bei Geräten aus CHN) konnten Schwachstellen
aufgedeckt werden. Diese wurden dem jeweiligen Hersteller gemeldet und durch
diesen geschlossen.
43. Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus der
Entscheidung der US-Telekommunikationsaufsicht, den Import von im Ausland
hergestellten Routern für den Verbrauchermarkt zu untersagen (www.hei
se.de/news/USA-verbieten-alle-neuen-Router-fuer-Verbraucher-1122204
4.html)?
Die Bundesregierung verfolgt aufmerksam die Entscheidung der US-
Telekommunikationsaufsicht. Mit der Verordnung (EU) 2024/2847 (Cyber Resilience
Act) werden erstmals verpflichtende Cybersicherheitsanforderungen für das
Inverkehrbringen auf den EU-Binnenmarkt auch von Routern formuliert. Router
für den Verbrauchermarkt werden hierzu als wichtige Produkte klassifiziert.
Neben nationalen und internationalen Vorgaben für die Routersicherheit (BSI
TR-03148 und ETSI TS 103 848), gestaltet das BSI auf EU-Ebene
verpflichtende Standards im Rahmen des Cyber Resilience Act (CRA) mit, deren
Umsetzung für einen Marktzugang Voraussetzung sind; darunter auch ein Standard
für Router, Modems und Switches (ETSI EN 304 627, derzeit im
Entwurfsstatus). Über Marktaufsichtsmechanismen kann der Import von nicht konformen
Produkten verhindert werden. Die Bundesregierung bewertet kontinuierlich,
inwieweit beim CRA ein Anpassungsbedarf besteht.
44. Verfügt die Bundesregierung über ein aggregiertes Lagebild über die
Nutzung von chinesischen Herstellern, in China und/oder mit
chinesischer Software und/oder Hardware hergestellten Routern in
Liegenschaften von Behörden und Einrichtungen der Bundesregierung, der
Bundeswehr sowie in KRITIS-Anlagen und KRITIS-Unternehmen?
a) Wenn ja, welche Daten und Erkenntnisse liegen der Bundesregierung
vor (bitte nach Behörden und Einrichtungen der Bundesregierung,
Bundeswehr und in KRITIS-Anlagen und KRITIS-Unternehmen
aufschlüsseln)?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 44 bis 44b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung verfügt über kein aggregiertes Lagebild im Sinne der
Fragestellung. Die Bundesregierung beachtet bei der Beschaffung von
sicherheitsrelevanter IT die geltenden Vorgaben und Richtlinien des Bundesamtes für die
Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und weiterer sicherheitsrelevanter
Regelungen. Aggregierte Lagebilder im Sinne der Fragestellung werden nicht
erhoben.
45. Plant die Bundesregierung eine einheitliche, behördliche Regelung für
von chinesischen Herstellern, in China und/oder mit chinesischer
Software und/oder Hardware hergestellten Routern in Liegenschaften von
Behörden und Einrichtungen der Bundesregierung, der Bundeswehr
sowie in KRITIS-Anlagen und KRITIS-Unternehmen?
Für die Bundesverwaltung gelten insbesondere die Vorgaben der BSI-Standards
200-1 – 200-3, der BSI-Mindeststandards und der Technischen Richtlinien des
BSI für die Bundesverwaltung zwecks Gewährleistung eines angemessenen
und wirksamen Informationssicherheitsmanagements nach BSI IT-
Grundschutz. Diese sind von den Behörden auf deren IT-Betriebsumgebung
anzuwenden, eigenverantwortlich umzusetzen und aufrechtzuerhalten. Hierzu gehört
insbesondere auch eine entsprechende IT-Risikoanalyse und -behandlung (siehe
insbesondere BSI-Standard 200-3) unter Beachtung von vorliegenden
konkreten Warnungen und Handlungsempfehlungen (z. B. zu Verschlüsselung) des
BSI/CISO Bund zu z. B. bekannten Sicherheitslücken und -Risiken. Für die
Bundesverwaltung stehen verschiedene durch BSI zertifizierte, zugelassene
oder einsatzempfohlene IT-Produkte zu Verfügung, deren
Sicherheitseigenschaften im Rahmen eines entsprechenden Prüfprozesses verifiziert wurden.
Zum Einsatz der sicheren zentralen mobilen Lösungen und dem Anschluss an
die sicheren Regierungsnetze bestehen zudem konkrete Nutzungs- und
Einsatzbedingungen, die ein hohes Sicherheitsniveau gewährleisten.
46. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über folgende
Sicherheitsrisiken verbunden mit von chinesischen Herstellern, in China und/
oder mit chinesischer Software und/oder Hardware hergestellten
Hafenkränen und sonstigen Logistikeinrichtungen (wie z. B. automatisierte
Verlade- und Transportstraßen) vor
a) Fernzugriffsmöglichkeiten durch chinesische Akteure,
b) Datenabgriff und Datenweitergabe an den chinesischen Staat,
c) weitere Sicherheitsrisiken?
Im Allgemeinen wird auf die gemeinsame Antwort zu den Fragen 2, 3, 7, 8, 10,
11, 13 bis 16 verwiesen.
Ein wesentlicher Bestandteil moderner Hafeninfrastruktur sind große
Containerkräne, mit denen Containerschiffe be- und entladen werden.
Ein Abhängigkeitsverhältnis von einem einzelnen chinesischen Hersteller ist
nicht nur aus wirtschaftlicher Sicht problematisch, sondern stellt auch ein
Sicherheitsrisiko dar. So wurde im März 2023 bekannt, dass die US-Regierung
China verdächtigt, die Hafenkräne von ZPMC für Spionagezwecke zu nutzen.
Die darin verbaute Technik enthalte neben Sensoren, die den Laufweg von
Containern und weitere Informationen dokumentieren, auch Modems, die nicht
für den alltäglichen Betrieb notwendig seien. Dadurch könnten auch
sicherheitsrelevante Informationen abgefangen werden, etwa über militärische
Transporte. Zudem bestehe das Risiko, dass China die Kräne im Extremfall
abschalten und dadurch Hafeninfrastruktur lahmlegen könne, da die
Steuerungssoftware ebenfalls aus China stamme.
Diese Verdächtigungen wurden im September 2024 durch einen Bericht eines
Untersuchungsausschusses des US-Kongresses weiter erhärtet. In diesem
Bericht wird u. a. dargelegt, dass ZPMC mehrere US-Hafenbetreiber unter Druck
gesetzt habe, einen Fernzugriff auf die Containerkräne zu erlauben, was viele
auch zuließen.
Auch hiesige Unternehmen sind anfällig für Cyberangriffe. Diese
Sicherheitslücken könnten durch andere staatliche und nichtstaatliche Akteure ausgenutzt
werden. Gerade kleine und mittlere Unternehmen sollten diesbezüglich einen
deutlich stärkeren Fokus auf das Thema Cybersicherheit legen.
47. Wie bewertet die Bundesregierung Sicherheitsrisiken verbunden mit von
chinesischen Herstellern, in China und/oder mit chinesischer Software
und/oder Hardware hergestellten Hafenkränen und sonstigen
Logistikeinrichtungen?
Im Allgemeinen wird auf die gemeinsame Antwort zu den Fragen 2, 3, 7, 8, 10,
11, 13 bis 16 verwiesen. Sicherheitsrisiken verbunden mit von chinesischen
Herstellern, in China und/oder mit chinesischer Software und/oder Hardware
hergestellten Hafenkränen und sonstigen Logistikeinrichtungen sind
vielschichtig. Hier sind insbesondere Fernzugriffsmöglichkeiten über Wartungssoftware
oder integrierte Netzwerkschnittstellen, Datenabfluss über Warenströme,
Hafenbewegungen oder militärisch relevante Transporte, potenzielle
Sabotageoder Abschaltmöglichkeiten im Krisenfall, versteckte Schwachstellen (sog.
Backdoors) in Hard- oder Software und starke technologische Abhängigkeiten
von einzelnen Herstellern oder Ersatzteilen aus China zu nennen. Eine
generelle Sensibilisierung von Zulieferern zum Thema Cybersicherheit sollte
regelmäßig durchgeführt werden. Insbesondere sollten Zulieferer darauf
hingewiesen werden, äußerst vertraulich mit Informationen im Zusammenhang mit
KRITIS-Projekten, wie etwa Hafenanlagen, umzugehen. Eine
Sicherheitsbewertung aller verwendeten Technologien und Komponenten sollte regelmäßig
durchgeführt werden, gegebenenfalls durch unabhängige Experten. Außerdem
sollten in regelmäßigen Abständen Penetrationstests und Schwachstellenscans
in kritischen Bereichen ausgeführt werden. Ebenso sollte eine zyklische
Sicherheitsevaluation von Zulieferern erwogen und bei Bedarf gegebenenfalls auf
andere Zulieferer zurückgegriffen werden.
Für den Fall eines erfolgreichen Angriffs sollte ein Notfallplan eingerichtet
werden, einschließlich klarer Verantwortlicher und Prozesse zur
Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit.
48. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus Warnungen
von Experten, dass der hohe Automatisierungsgrad und die
Fernwartungssysteme von Kränen und sonstigen Logistikeinrichtungen „ein
leichtes Einfallstor für externe machtpolitische Manipulation“ seien
(https://taz.de/Sicherheitsrisiken-bei-Erneu-erbaren/!6087416/) für ihr
Handeln auf nationaler und europäischer Ebene?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
49. Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus der
Untersuchung des US-Repräsentantenhauses, bei der auf einigen in US-Häfen
eingesetzten Kränen chinesischer Herkunft Kommunikationsgeräte
gefunden wurden, deren Einsatz in keinem Vertrag zwischen US-Häfen und
dem chinesischen Staatsunternehmen Shanghai Zhenhua Heavy
Industries Company (ZPMC) standen (https://edition.cnn.com/2024/03/07/polit
ics/con-gressional-probe-communications-gear-chinese-cranes), für ihr
Handeln auf nationaler und europäischer Ebene?
Es wird auf die Antwort zu Frage 46 verwiesen.
50. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Marktanteil von
Hafenkränen und sonstigen Logistikeinrichtungen, die von chinesischen
Herstellern, in China und/oder mit chinesischer Software und/oder
Hardware hergestellt werden (jeweils in Deutschland und in der EU), und wie
hat sich dieser Marktanteil in den vergangenen fünf Jahren verändert?
Der weltweit mit Abstand größte Hersteller dieser Kräne ist das chinesische
Staatsunternehmen Shanghai Zhenhua Heavy Industries (ZPMC), welches
innerhalb der letzten 30 Jahre durch umfassende staatliche Subventionierung
einen globalen Marktanteil von ca. 70 bis 80 Prozent erreichen konnte.
Auch in Deutschland nimmt ZPMC eine marktbeherrschende Stellung ein. Von
insgesamt rund 122 Hafenkränen, die in den Häfen von Hamburg,
Bremerhaven und Wilhelmshaven für die Containerverladung genutzt werden, stammen
82 von ZPMC, also etwa 67 Prozent. In den Häfen von Wilhelmshaven liegt
der Anteil sogar bei 80 Prozent. Es liegen keine Erkenntnisse über den
Marktanteil chinesischer Softwareprodukte im Bereich von Hafenkränen und
sonstigen Logistikeinrichtungen vor.
51. Wie lautet der konkrete Zeitplan der Bundesregierung für die nationale
Umsetzung der novellierten EU‑FDI-Screening-Verordnung in das
nationale Recht, und wie stellt sie sicher, dass hierbei insbesondere die
Prüfung von Investitionen durch in der EU ansässige Tochterunternehmen
drittstaatlich kontrollierter Investoren (sogenannte Xella-Lücke)
lückenlos verankert wird, um Umgehungstatbestände durch chinesische
Staatskonzerne auf dem europäischen Binnenmarkt künftig wirksam zu
unterbinden?
Der aus der Revision der EU-Screening Verordnung resultierende
Anpassungsbedarf für das deutsche Recht soll direkt in das Investitionsprüfungsgesetz
(IPG) integriert werden, an dessen Referentenentwurf das BMWE derzeit
arbeitet. Das BMWE strebt einen Kabinettbeschluss zum IPG in der zweiten Hälfte
dieses Jahres an.
Bereits nach derzeitigem deutschen Recht sind Beteiligungen an deutschen
Unternehmen, die Unternehmen aus Drittstaaten mittelbar über EU-
Tochterunternehmen erwerben wollen, ebenso prüffähig wie unmittelbare Erwerbe durch
Unternehmen aus Drittstaaten. Im deutschen Recht besteht daher die
sogenannte „Xella-Lücke“ nicht. Das IPG wird diese schon bestehende Prüfmöglichkeit
für mittelbare Beteiligungserwerbe beibehalten. Die Bundesregierung hat sich
im Verfahren zur Revision der EU-Screening-Verordnung erfolgreich dafür
eingesetzt, dass diese Lücke, die derzeit noch in Bezug auf den EU-
Kooperationsmechanismus zur Investitionsprüfung und gegebenenfalls in manchen sonstigen
EU-Mitgliedstaaten besteht, mit der Neufassung der Verordnung geschlossen
wird.
52. Zieht die Bundesregierung angesichts der zunehmenden Nutzung von
Energie- und Transportinfrastruktur als geopolitische Waffe die
Schaffung eines eigenständigen, modernen Investitionsprüfungsgesetzes (IPG)
in Betracht, das die Investitionsprüfung aus dem Außenwirtschaftsgesetz
(AWG) herauslöst, und inwiefern plant sie, in diesem Zuge die
Prüfschwelle für systemische Abhängigkeiten im Bereich der kritischen
Infrastruktur analog zu entsprechenden Forderungen auf 10 Prozent zu
senken sowie atypische Kontrollerwerbe (z. B. durch Vetorechte oder
Technologielizenzen) einer zwingenden vertieften Prüfung zu
unterziehen?
Entsprechend der Vereinbarung im Koalitionsvertrag erarbeitet die
Bundesregierung derzeit ein eigenständiges Investitionsprüfungsgesetz (IPG), in dem
unter anderem die im Außenwirtschaftsgesetz und in der
Außenwirtschaftsverordnung enthaltenen Regelungen zur Investitionsprüfung konsolidiert und
systematisiert werden sollen.
Die Prüfschwelle für Beteiligungen an deutschen Unternehmen, die Kritische
Infrastruktur betreiben, beträgt bereits nach geltendem Recht 10 Prozent. Dies
ist in § 56 Absatz 1 Nummer 1 in Verbindung mit § 55 Absatz 1 Nummer 1 der
Außenwirtschaftsverordnung geregelt.
Die konkreten Inhalte des IPG, dessen Referentenentwurf derzeit vom BMWE
erarbeitetet wird, stehen noch nicht im Detail fest, sondern sind innerhalb der
Bundesregierung im Rahmen der Ressortabstimmung zu besprechen. Dies
betrifft auch Fragen im Zusammenhang mit atypischen Kontrollerwerben.
53. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der im
Rahmen des EU Industrial Accelerator Act (IAA) vorgesehenen FDI-
Konditionierung – insbesondere der diskutierten 49‑Prozent-
Eigentumsobergrenze und Joint-Venture-Pflicht in strategischen Sektoren – für ihre
eigene nationale Prüfpraxis, und wie begründet sie ordnungspolitisch,
dass im deutschen Infrastruktursektor weiterhin Mehrheitsübernahmen
durch staatlich gelenkte Akteure aus autoritären Staaten genehmigt
werden, während auf EU-Ebene für die Neuproduktion strategischer Güter
strikte Minderheitsgrenzen eingezogen werden sollen?
Der von der EU-Kommission vorgelegte Entwurf eines Industrial Accelerator
Act (IAA) wird von der Bundesregierung geprüft. Eine finale Positionierung
bezüglich der FDI-Konditionierung steht noch aus. Der IAA-Vorschlag hat im
Schwerpunkt eine industriepolitische Zielrichtung, während die
Investitionsprüfung ausschließlich vor voraussichtlichen Beeinträchtigungen der
öffentlichen Ordnung oder Sicherheit schützt, so dass die dem IAA-Vorschlag
zugrundeliegenden Erwägungen nicht ohne Weiteres auf die Investitionsprüfung
übertragbar sind.
Die Bundesregierung genehmigt im Rahmen der Investitionsprüfung
Mehrheitsbeteiligungen aus Drittstaaten an deutschen Unternehmen, die Kritische
Infrastruktur betreiben, nur, wenn sich daraus keine voraussichtliche
Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit ergibt. Falls es zur
Abwendung einer solchen voraussichtlichen Gefährdung erforderlich ist, erteilt sie
die Genehmigung nur unter Auflagen oder untersagt die Beteiligung. Welche
Maßnahmen erforderlich sind, hängt von den Umständen des konkreten
Einzelfalls ab.
54. Inwiefern wird die Bundesregierung bei künftigen Übernahmen
sicherstellen, dass die in der novellierten EU-FDI-Verordnung explizit
genannten Risikofaktoren – wie die direkte oder indirekte Kontrolle eines
Investors durch einen ausländischen Staat sowie der potenzielle Zugang zu
sensiblen Daten – in Kombination mit wettbewerbsrechtlichen
Bewertungen des Bundeskartellamts künftig strenger gewichtet werden, um den
Ausverkauf kritischer Infrastruktur und eine neue asymmetrische
Erpressbarkeit Deutschlands präventiv zu verhindern?
Auch ohne ausdrücklich kodifiziert zu sein, werden die in der Frage genannten
Risikofaktoren bereits heute in der Praxis bei Investitionsprüfungen
berücksichtigt, wenn sie im konkreten Einzelfall für die Beurteilung einschlägig sind,
ob der geprüfte Erwerb eine voraussichtliche Beeinträchtigung der öffentlichen
Ordnung oder Sicherheit darstellt. Die Bundesregierung wird diese Praxis
fortsetzen, so dass die künftig explizite Benennung dieser Risikofaktoren in der
novellierten EU-Screening Verordnung faktisch die bereits gängige Prüfpraxis
unterstützt.
In Bezug auf Erwerbe von deutschen Unternehmen, die Kritische Infrastruktur
betreiben, wird zunächst auf die Antwort zu Frage 53 verwiesen. Im Übrigen
wird die Bundesregierung auch künftig bei der Prüfung von derartigen
Erwerben eine Genehmigung nur dann erteilen, wenn sich aus dem Erwerb keine
voraussichtliche Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit
ergibt. Anderenfalls wird die Bundesregierung im Rahmen der
Investitionsprüfung auch künftig die im konkreten Einzelfall erforderlichen Maßnahmen
ergreifen.
Die Investitionsprüfung schützt ausschließlich vor voraussichtlichen
Beeinträchtigungen der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit. Rein
wettbewerbsrechtliche Aspekte dürfen in der Investitionsprüfung nicht berücksichtigt
werden. Das Bundeskartellamt entscheidet im Rahmen seiner Zuständigkeit in
einem separaten Verfahren eigenständig über den Schutz des freien und fairen
Wettbewerbs in Deutschland.
55. Verfügt die Bundesregierung über ein aggregiertes Lagebild über die
Nutzung von chinesischen Herstellern, in China und/oder mit
chinesischer Software und/oder Hardware hergestellten Kleinstdrohnen in der
Bundeswehr?
a) Wenn ja, welche Daten und Erkenntnisse liegen der Bundesregierung
vor?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 55 bis 55b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundeswehr führt ein Register für alle verwendeten unbemannten
Drohnensysteme, in dem u. a. der jeweilige Typ, die Seriennummer und die haltende
Dienststelle dokumentiert wird. Anhand dieser Daten lassen sich auf
Systemebene Herstellungsländer ableiten.
56. Plant die Bundesregierung eine einheitliche, behördliche Regelung für
von chinesischen Herstellern, in China und/oder mit chinesischer
Software und/oder Hardware hergestellten Kleinstdrohnen in der
Bundeswehr?
Die Erfüllung des Kernauftrags der Bundeswehr zur Landes- und
Bündnisverteidigung ist auch bei Ausschreibung und Vergabe von Aufträgen für
Kleinstdrohnen handlungsleitend. Dies beinhaltet auch die Vereinbarung von
Maßnahmen, um resiliente Lieferketten für die Entwicklung und Beschaffung der
materiellen Ausstattung und für die Versorgung eingeführter Produkte in deren
Nutzungsphase zu gewährleisten.
57. Bei welchen Vergabeprozessen von verteidigungs- und
sicherheitsspezifischen Aufträgen im Rahmen von Beschaffungen der Bundeswehr
wurde die Beteiligung von chinesischen (Unter-)Auftragnehmern verhindert?
In der Bundeswehr werden keine Statistiken im Sinne der Fragestellung
geführt.
58. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um bei der Beschaffung von
Sicherheitsdraht durch die Bundeswehr eine Vergabe an chinesische
(Unter-) Auftragnehmer zu verhindern und eine europäische Lieferkette
sicherzustellen?
Ja, die Bundesregierung plant entsprechende Maßnahmen. Diesbezügliche
künftige Ausschreibungen werden auf der Grundlage von § 11 des
Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetzes (BwBBG) erfolgen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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